Evangelisches Gemeindelexikon


Herrnhuter -> Brüdergemeine Heukelbach, Werner



Yüklə 7,17 Mb.
səhifə163/405
tarix05.01.2022
ölçüsü7,17 Mb.
#63985
1   ...   159   160   161   162   163   164   165   166   ...   405
Herrnhuter -> Brüdergemeine

Heukelbach, Werner, *8.5.1898 Wiede­nest, f 5-2.1968 ebenda, vollzog als 3ojähri- ger Bahnbeamter mit seiner Entscheidung für Jesus Christus eine radikale Lebens­wende und wurde nach vorzeitiger Pensio­nierung mit 38 Jahren vollzeitlicher —» Evangelist. Seine geistliche Heimat fand er in den christlichen —» Versammlungen; seine Missionsarbeit betrieb er unter Mit­wirkung von Gläubigen aller Gemeinde­kreise, denen sich die durch ihn Gewonne­nen anschlossen. Mit seiner einfachen Ver­kündigung erreichte er die Massen in großen Sälen und Zelten. Er wurde Pionier der

Evangeliumsverkündigung durch die Mas­senmedien im deutschsprachigen Raum: Über 1 Million Traktate, Hefte usw. monat­lich in mehr als 60 Ländern; seit 1957 70 bis 80 Rundfunksendungen pro Monat, evange- listische Anzeigen in großen Zeitungen und regelmäßige Kurzbotschaften über Telefon. Auch Flugzeuge setzte H. mit seinem über­all bekannt gewordenen Ruf: »Gerade du brauchst Jesus!« ein. Seit seinem Tode wird das »Missionswerk W. H.« von Mitarbeitern weitergeführt.

Lit.: Holm-Dieter Roch, Naive Frömmigkeit der Gegenwart, 1969

Schrupp


Hexenwahn

Volkstümliche Vorstellungen von Unhol­den, Werwölfen u.ä. gab es schon seit dem Altertum und allenthalben. Den eigentli­chen Hexenprozeß gab es nur im Raum der westlichen Christenheit. Die erste Ein­äscherung wegen des den Hexen später all­gemein zugeschriebenen Tatbestands er­folgte 1275 in Toulouse. Bis 1350 gab es in Südfrankreich etwa 600 Hexenverbrennun­gen. Um 1360 griffen die Verfolgungen auf Oberitalien über. Nur langsam dehnten sie sich auf andere Länder aus. Als 1484 die Bulle »Summis desiderantes affectibus« von Papst Innozenz VIII erschien, die den H. all­gemein sanktionierte, hatte es zwar in den meisten Ländern schon sporadisch Hexen­prozesse gegeben, oft gegen kirchliche und obrigkeitliche Widerstände, aber von einer allgemeinen Ausbreitung des Wahns konnte noch keine Rede sein. Wesentlich zu dessen Ausbreitung trug dann der Buchdruck bei. Der 1487 erschienene Malleus maleficarum (»Hexenhammer«) der Dominikaner-Inqui­sitoren H. Institoris und J. Sprenger wurde vierzigmal nachgedruckt! Die öffentlich durchgeführten Verbrennungen erregten nicht nur Furcht, sondern entzündeten auch Phantasie und Mißtrauen. Die Pestzüge je­ner Zeit verstärkten die latente Panik im Volk. In der zweiten Hälfte des 16. und An­fang des 17. Jh.s steigerte sich der Wahn zu einer allgemeinen Hysterie, die hunderttau­sende von unschuldigen Opfern forderte. Am furchtbarsten waren die Hexenjagden in den deutschen Fürstbistümern, aber schreckliche Verfolgungen gab es in allen katholischen und protestantischen Ländern.

Eine Vorbedingung dieser Entwicklung war

die Ausbildung eines neuen Prozeßverfah­rens, des Inquisitionsprozesses, der von der kirchlichen Inquisition im Zusammenhang mit der Verfolgung der Katharer und Wal­denser in Südfrankreich geschaffen, von Papst Gregor EX. 1232 zur Institution erho­ben wurde. Im Unterschied zum Akkusa- tionsprozeß kann das Inquisitionsverfahren auf Denunziation oder Verdacht hin einge­leitet werden, der Angeschuldigte hat kein Recht auf einen Rechtsbeistand, die Folter ist erlaubt und wurde zur Regel, dem Ge­ständnis folgte zumeist die Verbrennung. Die Inquisition war bevollmächtigt, auch ohne Erlaubnis der Bischöfe Ketzer- bzw. Hexenverfolgungen aufzunehmen. Im 15. Jh. wurde das Inquisitionsverfahren dann mehr und mehr auch von der weltlichen Ju­stiz übernommen, wenn gegen Ketzer oder Hexen vorgegangen wurde.

Zum Inquisitionsprozeß kommt hinzu die Ausbreitung einer übereinstimmenden Doktrin des Hexenwesens, die ebenfalls im Schoß der kirchlichen Inquisition ausgebil­det wurde. Die ersten Autoren, welche über das furchtbare Treiben der neuen Teufels­sekte (synagoga diabolica) berichteten, wa­ren bis zu Institoris und Sprenger alle Inqui­sitoren, meist Dominikaner, wie Nikolaus Jaquier und Johann Nider. Zu der Doktrin, wie sie im »Hexenhammer« vorlag, fügten spätere Hexenbücher nichts wesentlich Neues mehr bei, sie dienten nur der Verbrei­tung.

In diese Doktrin sind Elemente des Volks­aberglaubens aufgenommen, wie Verwand­lung in Tiergestalt (Werwölfe) und Hexen­flug. Aber die zentralen Aussagen, die durch alle Hexenlehren hindurchgehen, sind (1) die Teufelsbuhlerei, d.h. der Vorwurf, mit Manns- und Weibsteufeln (Incubis und Suk- kubis) geschlechtliche Ausschweifung zu pflegen, und (2) die Teilnahme am Hexen­sabbat, an dem beim Hexenmahl die Messe verhöhnt wird, wozu man auch den in Bocksgestalt anwesenden Teufel küßt und verehrt und sich zuletzt wieder in wüsten sexuellen Ausschweifungen ergeht. Das in­nerste Motiv ist wohl die Verteufelung des Sexuellen (—» Sexualethik). Und das läßt zumindest auf die psychologischen Wurzeln des Hexenwahns schließen. Schon für die Kirchenväter des späteren Altertums war die sexuelle Begierde, die Konkupiszenz, die ei­gentliche Erbsünde, die durch Evas Fall in die Menschheit hineingekommen sei (Am­brosius, Augustinus). Konkupiszenz ist an sich schon Unreinheit, durch die der —»Teu­fel Macht über die Menschen bekommt. Vom Hintergrund dieser Ansicht her wurde das Keuschheitsgebot für Geistliche aufge­stellt. Die Hexendoktrin ist von Zölibatären (Unverheirateten) geschaffen worden, und zwar von Angehörigen jener Orden, die durch ihren direkten Kontakt mit der Bevöl­kerung jener Versuchung ständig ausgesetzt waren, die sie nach ihren eigenen Veröffent­lichungen als dämonische Verlockung anzu­sehen gewohnt waren. Die Gleichsetzung von Erotik mit Unreinheit prägte, als Folge der asketischen Moralpredigt, auch die Volksfrömmigkeit, auch noch im Protestan­tismus, so daß die psychologische Voraus­setzung für den Hexenwahn gegeben war. Dieser ist demnach aus dem spezifisch spätmittelalterlichen Asketismus zu erklä­ren, der Unkeuschheit mit Dämonie und Ketzerei dogmatisch verknüpft hat, Wie dies im »Hexenhammer«, aber auch in den späte­ren Hexenbüchern eines Remigius, Bodinus, Binsfeld, Boguet, Danäus, Delrio u.a. aus­führlich dargelegt ist.

Auch wenn der Hexenwahn sich schließlich zur allgemeinen Hysterie steigerte und welt­liche Gerichte vielleicht mehr Hexen verur­teilten als kirchliche (die Akten der geistli­chen Inquisition in Italien und Spanien sind freilich der Forschung nie zugänglich ge­macht worden), so ist doch die Schuld der Kirche vor allem an der Entstehung dieser entsetzlichen Verirrung nicht zu leugnen. Der Inquisitionsprozeß, wie die Hexendok­trin, sind aus ihrem Schoß hervorgegangen. Biblisch betrachtet sind Vorstellungen wie Bocksteufel, Teufelsbuhlerei und Hexen­sabbat reiner Wahnwitz, obschon selbst ein Thomas von Aquin die Lehre von Inkubus und Sukkubus vertreten hat. Und vor allem muß die Erinnerung an die Hexenverfolgun­gen eine bleibende Warnung vor jeder ge­waltsamen Verfolgung von tatsächlichen oder vermeintlichen, religiösen oder ande­ren Ketzern sein.

Lit.: Josef Hansen, Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozeß im Mittelalter, 1900- ders., Quellen und Untersuchungen zur Geschichte des Hexen­wahns und der Hexenverfolgung im Mittelalter, 1901 - Soldan-Heppe-Bauer, Geschichte der He­xenprozesse, 1911* - Aldous Huxley, Die Teufel von Loudun, dtv 355 - Manfred Hammes, Hexen­wahn und Hexenprozesse (Fischer Taschenb. Nr. l8lS|- Flückiger




Yüklə 7,17 Mb.

Dostları ilə paylaş:
1   ...   159   160   161   162   163   164   165   166   ...   405




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©muhaz.org 2024
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin