Evangelisches Gemeindelexikon


Lehmann, Gottfried Wilhelm



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Lehmann, Gottfried Wilhelm, *23. 10. 1799 Hamburg, 1.2.1882 Berlin; Kupfer­stecher, Baptistenprediger. In Berlin aufge­wachsen, bei den Erweckten in der Böh­

misch-lutherischen Kirche {—» Goßner) geistlich beheimatet, durch seine Frau der Herrnhuter -> Brüdergemeine verbunden, gründete er nach seiner Taufe durch J. G. —> Oncken 1837 die erste —> Baptistengemeinde in Preußen. Pietistische Frömmigkeit, Lie­der, Gemeinschaftsformen und Liebe zur Heidenmission brachte L. in den deutschen Baptismus ein. Seine mehr lutherische Sa­kramentsauffassung konnte er dem Calvini- sten Oncken gegenüber nicht durchsetzen. Mitbegründer der Ev. —> Allianz und ihres deutschen Zweiges führte er im Kampf um religiöse Duldung seiner —> Freikirche, die trotz der Fürsprache Chr. C. J. von —» Bun- sens in Preußen erst 1875 gesetzlich veran­kert wurde, die nach baptistischen Grund­sätzen selbständigen Gemeinden 1848 in ei­ner »Preußischen Vereinigung« zusam­men, das Vorbild für den 1849 gegründeten Bund der Baptistengemeinden.

Lit.: H. Luckey, G.W.L. und die Entstehung einer deutschen Freikirche, 1939

Balders


Lehre

  1. Der Begriff L., wie wir ihn aus dem Griechentum kennen, meint vorwiegend Mitteilung von Kenntnissen, bzw. Ausbil­dung von Fähigkeiten. Vom AT herkom­mend geht es dagegen im Judentum in erster Linie um den Gehorsam gegenüber Gott in den Fragen des täglichen Lebens. Da man Gottes Willen erfüllen möchte, braucht man die L., die zum Gott wohlgefälligen und von ihm verordneten Tun anleitet. Fundament ist dabei der in der Schrift (AT) niedergelegte Wille Gottes (Tora). Da nicht alle Fragen darin beantwortet werden, entwickelte man Auslegungsmethoden, um für alle Einzel­fälle Weisung geben zu können (mündliche Tora). Jesus tritt äußerlich wie ein Schriftge­lehrter auf. Neu bei ihm ist nicht die Metho­de, sondern der Inhalt seines Lehrens (Mk 1,22.27). Lebte das Judentum in der Erwar­tung des baldigen Anbruchs des —» Reiches Gottes, so besteht Jesu Lehre in der voll­mächtigen Ansage, daß diese Heilszeit mit ihm anbricht (Mk 1,15a), sowie in der An­weisung, welches neue Verhalten dieser neuen Zeit entspricht (Mk 1,15b; Mt 5—7). In der Urchristenheit werden diese beiden Elemente übernommen, wobei die Ansage mit der Kunde vom geschichtlichen Kom­men des Christus Jesus verbunden wird. In dieser Form wird L. als verbindliche Überlie­ferung weitergegeben. Dazu kommt die Ent­faltung der Bedeutung Jesu Christi für -> Welt und —> Gemeinde. Als neues Element erweist sich die Auseinandersetzung mit falschen Lehren, die zu genauem Durchden­ken, exaktem Formulieren und damit zur Abgrenzung führt. Diese vier Elemente, An­sage (Überlieferung, Verkündigung), Entfal­tung (Dogmatik), Anweisung (Ethik) und Abgrenzung sind bis heute bestimmend.

  2. In der Reformation wurde neu die Schrift als alleiniges Fundament und —> Je­sus Christus als alleiniger Herr rechter L. er­kannt. Das daraus erwachsende »Ich glaube« erforderte die Entfaltung aufgrund der Bibel und schloß damit das klare Nein gegen das, was man als falsch erkannte, in sich. Auch am Beginn des —> Pietismus stand die L. »Zu­rück zur Schrift« war die Losung, die u.a. zu wissenschaftlichen Bibelkreisen und zum Lernen biblischer Ursprachen führte. So konnte der frühe Pietismus der Anfechtung durch die einsetzende Bibelkritik sowohl auf Gemeindeebene, wie in der wissenschaftli­chen Arbeit positiv entgegentreten. In der weiteren Entwicklung zeigte sich jedoch ein verhängnisvoller Rückzug aus der L.arbeit ins Schneckenhaus der Erbaulichkeit, wobei Ausnahmen (—» Kähler, -» Schiatter, Schniewind u.a.) die Regel bestätigen.

  3. Die heutige Lage ist vielschichtig. Fal­sche Alternativen, die aus der Verachtung der L. erwachsen und sowohl den heutigen Pietismus (L.-Leben), als auch die Ökumene (L.-Dienst) prägen, müssen in ihrem Irrtum entdeckt und überwunden werden. Verlust der L. führt dazu, daß die Gemeinde falschen

  1. n ausgeliefert ist und auf die Probleme der Welt keine Antwort hat. Vor allem verliert sie den Zugang zur Ganzheit der Schrift, so daß sie die Stimme ihres Herrn kaum noch vernehmen kann. Die Bewältigung dieser Not ist als Aufgabe unter dreifachem Aspekt zu sehen: Als Begründung und Entfaltung des »Ich glaube«, sowie als Verantwortung dieses Glaubens in der Öffentlichkeit. Dar­aus folgt:

  1. Lehre als Entfaltung des »Ich glaube« er­fordert den verantwortlichen Bezug zur Ge­meinde und damit gleichzeitig das verbind­liche, sich unterordnende Hören auf die Schrift.

  2. Angesichts des Mangels an theologischer Arbeit gilt es, entschlossen die Aufarbeitung anzupacken, sowie um die Neuheit der L. in der Weiterarbeit zu ringen.

  3. Gesundung von L. und Gemeinde kann nur dort entstehen, wo L. die Gemeinden durchdringt. Für solche Breitenarbeit wird man vorhandene Möglichkeiten ausnützen und neue Wege suchen müssen.

  4. Die Abgrenzung muß immer nur Konse­quenz rechter L. bleiben, darf aber nie zur ei­gentlichen Aufgabe werden.

Lit.: O. Rodenberg. Was verstehen wir unter Lchr- unterweisung?, in: Th. B. Jg. 1, 1970, S. 4 5ff.

Bittner


Lehrergemeinschaft, christl. Berufs­missionen 7.

Lehrzucht

Der Begriff L. enthält sowohl eine dogmati­sche, als auch eine kirchenrechtliche und eine seelsorgerliche Komponente. Das Lehr­zuchtverfahren wird eingeleitet, wenn der Verdacht auf Irrlehre, bzw. Leugnung einer biblischen Wahrheit besteht. Die Kriterien dafür werden in den Großkirchen aus dem geltenden Dogma, bzw. den Bekenntnis­schriften gewonnen; in den —» Freikirchen und —» Gemeinschaften direkt aus der Heili­gen Schrift, wobei die Betonung bestimmter biblischer Aussagen gemäß der jeweiligen kirchlichen Tradition oftmals auch eine ge­wisse Rolle spielt. Die praktische Durchfüh­rung des Verfahrens wird in den einzelnen Kirchen unterschiedlich gehandhabt. In der Regel liegt sie in den Händen eines Organs der Kirchen- bzw. der Gemeindeleitung, das im Aufträge und stellvertretend für die Ge­meinde tätig wird. In stark kongregationali- stisch geprägten Gemeinden liegt sie auch in Händen der Gemeindeversammlung.

Die großen und zentralistisch geordneten protestantischen Kirchen tun sich mit der Durchführung eines Lehrzuchtverfahrens wesentlich schwerer, als die nach dem Ge­meindeprinzip geordneten Gemeinschaften und Freikirchen, vor allem wenn unter ihrer Pfarrerschaft ein theologischer —» Pluralis­mus herrscht. In der Praxis wird dadurch die



  1. im volkskirchlichen Raum nahezu un­möglich gemacht und beschränkt sich auf seltene Verfahren gegen Amtsträgei der Kir­che.

Nach ijoh 4 erfolgt die entscheidende Ab­grenzung gegenüber aller Irrlehre durch die Christusfrage. Wer an Christus als den menschgewordenen Sohn Gottes glaubt, der gehört zu seiner —» Gemeinde. Jede Irrlehre hat letztlich mit der Aufweichung dieses Bekenntnisses zu dem gekreuzigten, aufer­standenen und wiederkommenden —» Jesus Christus begonnen. Neben diesem bibli­schen Zentralsatz haben dann die verschie­denen Denominationen im Verlauf ihrer Geschichte auch noch unterschiedliche Sonderlehren betont, die für ihr Verständnis der biblischen Wahrheit oder der »reinen Lehre« wichtig geworden sind. (z.B. die lu­therische und reformierte Abendmahlsleh­re, oder das baptistische Taufverständnis). Glied der betreffenden Kirchengemeinschaft konnte dann nur sein, wer diese Lehren in der entsprechenden Akzentuierung bejaht hat. Diese Sonderlehren können als die das Gewissen bindende geistliche Erkenntnisse verstanden und geachtet werden, wenn sie im Geist der Liebe Christi die Weite und Mannigfaltigkeit der Gemeinde Jesu in den verschiedenartigen Kulturen und durch die Jahrhunderte ihrer Geschichte hindurch nicht vergessen. Ansonsten werden sie zu einem Zeichen der Spaltung des Leibes Christi und zu einer Quelle der Anfechtung und großer Nöte. So führt gerade im Blick auf die L. und ihren rechten Gebrauch der Weg der Gemeinde immer zwischen den Ge­fahren eines sektiererischen Exklusivismus und eines liberalen Relativismus hindurch. Streng genommen handelt es sich bei der L. im neutestamentlichen Sinne um einen Spezialfall der —> Gemeindezucht. Wie bei dieser besteht auch die seelsorgerliche Ab- zweckung der L. im Zurechtbringen des Ir­renden. Der Ausschluß aus der Gemeinde ist dann nur eine letzte Konsequenz.

Lit.: O. Cullmann, Die Tradition als exegetisches, historisches und theologisches Problem, 19 54 - W. Künneth, Fundamente des Glaubens. Biblische Lehre im Horizont des Zeitgeistes, 197 s - W. Mau­rer, Pfarrerrecht und Bekenntnis, 1957.

Rott

Leiblichkeit -> Mensch




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