Evangelisches Gemeindelexikon



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und im Heiligen Geist in die-Welt kam. In der Verlängerung dieser göttlichen Sendung (Missio Dei) werden die Apostel, die —> Ge­meinde und die von ihr aufgrund innerer —» Berufung auch äußerlich bevollmächtigten Sendboten zu Trägern des Heiles für die Menschheit. Das gibt der Gemeinde Jesu eine zentrale Stellung im Sendungswerk, die sie nicht mit sozial-politischen Befreiungs­organisationen teilen kann.

4. Adressat DER Mission ist die gesamte Menschheit, die von Gott zu seinem Eben­bild geschaffen ist, trotz ihrer Sünde in väter­licher Güte erhalten wird und durch Christi Heilstat von —> Sünde,. —»Teufel und —> Tod befreit worden ist. Das bedeutet, daß neben dem Evangelium die nichtchristlichen Reli­gionen keinen eigenen Anspruch an ihre Anhänger richten können oder auch als Heilswege anerkannt werden müßten, mit denen man sich im Dialog über gemeinsame Anliegen zu verständigen habe. Der Dialog hat sein Recht in der Anknüpfung an von der allgemeinen Offenbarung her noch erinnerte Gottesvorstellungen, kann aber nur als Vor­bereitung für den Ruf zum Übertritt in den Heilsbcreich der Gemeinde dienen.

V MITTEL UND FUNKTIONEN DER MISSION sind rein geistlicher Art. Das Vorbild Jesu und sein Auftrag an seine Apostel bei ihren bei­den Aussendungen vor und nach Ostern: »Gehet hin, predigt das Evangelium, lehrt, heilt, treibt die Dämonen aus, tauft!» be­gründen eindeutig die Vorrangigkeit der Evangeliumspredigt gegenüber allen mit ihr verbundenen oder aus ihr folgenden Funk­tionen. Mission zielt immer auf -» Bekeh­rung und Eingliederung in die Gemeinde und ist deswegen wesentlich Kundmachung der Herrschaft und Heilstat Jesu Christi. Aber diese entspringt aus der Liebe Gottes, die nach Sichtbarwerdung drängt, und sie zielt auf die sehließliche Erlösung des gan­zen Menschen nach Geist, —> Seele und Leib zusammen mit der ganzen gefallenen —» Schöpfung. Deswegen begleiten die voll­mächtige Missionspredigt als Zeichen des kommenden Reiches heilende und helfende Taten der Liebe im individuellen und sozia­len Bereich. So steht heute neben dem —» Evangelisten der christliche Arzt, Lehrer und Entwicklungshelfer.

ziel der Mission ist die Vorbereitung der Welt für die —» Wiederkunft Christi und seine Aufrichtung des —> Reiches Gottes in

Macht und Herrlichkeit. Dies Zeugnis ge­schieht in einer Welt, die vorläufig noch als Folge ihres Urfalles durch Sünde, Aufruhr und Tod gekennzeichnet ist. Mission ist deswegen immer Ruf in die Entscheidung und führt zur Scheidung zwischen Reich Christi und Reich des Satans. Parallel zur Sammlung der messianischen Heilsgc- meindc aus allen Völkern vollzieht sich die eigenmächtige Organisierung der antichrist­lichen Menschheit, aus der schließlich der Antichrist hervorgehen wird. Das verbie­tet der Mission alles Paktieren mit utopi­schen —» Ideologien der Weltveränderung, ermahnt sie zur Martyriumsbereitschaft und beflügelt sie, alle Kräfte der weltweiten Bezeugung des Evangeliums zu weihen, die dem Ende bzw. dem neuen Anfang vorange­hen muß (Mk n,io).

Lit.: Alle Welt soll sein Wort hören; Lausanne-Do­kumente Band 1 und 2, 1976 - Fl. W. Gensichen, Glaube für die Welt, 1971 - P. Beyerhaus, Allen Völkern zum Zeugnis, 1972 - K. Bockmühl, Was heißt heute Mission' 1974

Beyerhaus

Missionsfest

Die Missionsfeste - die Jahresfeste am Gründungstage der einzelnen Missionsge­sellschaften - waren in der ersten Zeit Tage des Gebetes und der evangelistischen Ver­kündigung. Menschen kamen zum lebendi­gen Glauben an Jesus und ließen sich rufen zum Dienst in Übersee. Durch die wach­sende Besucherzahl - am 1. Hermannsbur­ger M. am 2.7.1851 wurden bereits 4 000 Be­sucher gezählt - nahmen die Feste immer mehr den Charakter eines christlichen Volksfestes an. Bis zum Jahre 1 yoo waren die

M.e echte Siegesfeiern. Waren von den 7ü Millionen Menschen dev Erde im Jahre 1800 nur 174 Millionen Christen, so konnte man um 1900 davon berichten, daß von den 1 5 50 Millionen Menschen 55 5 Millionen Chri­sten waren. Seit dieser Zeit konnte die —> Mission dem Wachstum der Weltbevölke­rung nicht mehr standhalten. Im Gegenteil, wenn die Entwicklung so weitergeht, kann das Christentum am Ende des 2. Jahrtaus­ends nach Christi Geburt nicht mehr den Anspruch erheben, Wcltreligion zu sein. Wenn die M.e heute nicht nur leere Hilfs- und Werbeaktion für die Arbeit in Übersee bleiben wollen, müssen sie wieder zu den evangelistischen Festen werden, bei denen Menschen in der »Heimat» zum lebendigen Glauben an Jesus kommen. »Nur wer selber

brennt, kann andere entzünden« (Augusti­nus).

Bräumer

Missionstrupp »Frohe Botschaft« e.V.

Der MFB wurde 1961 in Wissen/Sieg durch Evangelist Wolfgang Heiner ins Leben geru­fen. Die Eigenart dieses Evangelisations­werkes besteht in seiner Mannschaftsarbeit. Junge Christen aus verschiedenen Berufen des In- und Auslands verkünden das Evange­lium im Chorlied, in Sologesängen, im per­sönlichen Zeugnis von Christus und im An­spielen des jeweiligen Abendthemas, - die Ansprache des Evangelisten beschließt den Abend. Seit April 1962 ist W. Heiner mit ei­ner Jahresmannschaft unterwegs, alle Teil­nehmer leisten ein freiwilliges missionari­sches Jahr für ein geringes Taschengeld. Seit 1972 führt die Mannschaft hauptsächlich »Wochen der Jugend« durch. Brennpunkte des in »Aktionen für die Jugend« (s. Lit.) be­schriebenen sog. »Zürcher Modells« sind: Hinführung der Ortsgemeinde zur selbstän­dig missionierenden Gemeinde; in der »Wo­che der Jugend« sollen die Jugendlichen nicht nur hören, sondern auch Gelegenheit finden, mit den jungen Christen der Mann­schaft über den Glauben an Christus zu sprechen; konzentrierte Einsätze in Schulen und Betrieben verstärken dieses Bemühen. - In seiner geistlichen Heimat Großalmerode betreibt der MFB einen eigenen Verlag für Schriften- und Phonomission, ferner bietet die sogenannte Sommerbibelschule jungen Christen Gelegenheit, sich in den Sommer­ferien für die mannigfachen Dienste in ihren Gemeinden biblisch-theologisch und prak­tisch zurüsten zu lassen,- auch wird seit dem Jahr 1971 unter dem Thema »Seelsorge am Krankenbett« ein berufsbegleitendes Win­terseminar (von Okt. bis März) für Kranken­schwestern und Pflegekräfte durchgeführt. Der MFB unterstützt nach Bedarf einzelne Missionare (ehemalige Mannschaftsglieder) in Übersee; von der ostafrikanischen Erwek- kungsbewegung in Uganda sind weitrei­chende Impulse für die eigene Missionsar­beit entstanden. Alle Evangelisationsarbeit wird durch Spenden von den dem MFB ver­bundenen Freunden, Gemeinden und Kir­chen getragen.

Lit.: W. Heiner, Werfet die Netze aus, r 96t - ders., Fragen der Jugend, 19733 - ders., Aktionen für die fugend, 1976. c pfeiffer



Mitglied

  1. DER BEGRIFF UND SEINE BIBLISCH-THEOLOGI­SCHE Dimension. Das Wort M. bezeichnet in der deutschen wie in anderen abendländi­schen Sprachen (engl, member, frz. membre, ital. membro) den Angehörigen einer Ge­meinschaft, wie z.B. der Familie, des Ver­eins, des Parlaments, der Kirche. Die zu­grundeliegende Vorstellung, wonach die Angehörigen einer Gemeinschaft Glieder eines Körpers sind, findet sich bereits bei den Griechen der Antike und im NT. Paulus hat, unter Aufnahme hellenistischer Denkmo­delle, in Röm 12 und 1 Kor 12 (vgl. noch Eph 4 u. 5) die theologische Berechtigung und Notwendigkeit gezeigt, von Mitgliedschaft zu reden. Danach sind Christen Glieder des Leibes Christi. Durch die Geisterfahrung wurden sie in der —» Taufe diesem Leib ein­gegliedert (iKor 12,13) und bilden nun in der

Gemeinde Christi eine vielfältige Dienst­gemeinschaft mit ihren verschieden ausge­prägten Gaben. Die Rede vom Leib Christi stellt erstens klar, daß der Leib der Ge­meinde nicht dadurch konstituiert wird, daß wir die Mitgliedschaft wollen, sondern durch Gott, der die Glieder zusammenfügt und ihnen die Gaben des -» Geistes zuteilt (Röm 12,13). Zweitens geht es bei aller funk­tionalen Vielfalt der Glieder stets doch nur um den einen Leib Christi, in dem der eine Geist Gottes wirkt. So sind die Glieder im­mer Teil des ganzen Leibes, voneinander ab­hängig, und wirken kooperativ an dem einen Werk Gottes in der Kirche Christi.

  1. MITGLIEDSCHAFT IN VOLKS- UND -»■ FREIKIR­CHEN. An der Wirklichkeit verfaßter Kirchen und Gemeinden wird deutlich, daß der Be­griff M. neben der theologischen auch eine rechtliche Seite hat, die je nach dem Rechts­denken der Zeit anders ausgeprägt ist. Die Kirchen der -» Reformation waren rechtlich nicht Körperschaften mit M.ern, sondern ein Stück öffentliche Ordnung, durch welche die Untertanen auch kirchlich ihrem Lan­desherrn zugeordnet waren (»cuius regio, eius religio«). Erst seit dem 19. Jh. gibt es überhaupt so etwas wie ein kirchliches Mit­gliedschaftsrecht, weil sich einerseits die Landeskirchen mehr und mehr gegenüber dem Staat verselbständigten, andererseits Freikirchen und kirchliche —> Vereine ent­standen. Neue Formen weltlicher Verwal­tung, vor allem das Vereinsrecht, ermöglich­ten neue Formen von Mitgliedschaft und be­stimmen seither sehr stark die Gemeinde­ordnungen der Freikirchen, aber in zuneh­mendem Maße auch der Landeskirchen.

In allen Kirchen und Freikirchen begründet die —» Taufe die Mitgliedschaft. Aber es kommen noch andere konstituierende Fak­toren hinzu wie das Taufalter (Säugling oder Religionsmündiger), Konfirmation, Volljäh­rigkeit, öffentliches Glaubensbekenntnis usw. So ergeben sich heute durch die Unter­schiede in Gemeindelehre und geschichtli­cher Führung drei Grundmodelle von Mit­gliedschaft im protestantischen Bereich:

  1. Ich werde M. durch Geburt von christli­chen Eltern und anschließender Taufe. In die aktiven Rechte und Pflichten dieser Mit­gliedschaft trete ich durch christliche Erzie­hung, Konfirmation und Volljährigkeit ein. Dies ist das traditionell volkskirchliche Ver­ständnis.

  2. Ich werde M. aufgrund einer —> Wiederge­burt und der Aktualisierung meiner Kinder­taufe im öffentlichen Bekenntnis, bzw. durch meine Teilnahme am Gottesdienst, Abendmahl und Mitarbeit an kirchlichen Aktionen. Dies ist das —» evangelikale Ver­ständnis in Gemeinschaftskreisen der Lan­deskirchen sowie in einigen Freikirchen, z.B. der Ev. —> Methodistischen Kirche.

  3. Ich werde M. durch eine geistliche Neuge­burt und freiwillig begehrte Taufe. Dies ist das Verständnis vieler Freikirchen, z.B. der —> Baptisten, —» Mennoniten, —» Versamm­lung, —> Pfingstbewegung, —» Adventisten.

v Probleme. Durch unsere geschichtliche Si­tuation und das Nebeneinander von ver­schiedenen Kirchen und Gemeinden wird uns schmerzlich bewußt, daß Gliedschaft am Leibe Christi und Mitgliedschaft in einer christlichen Gemeinde noch nicht dek- kungsgleich sind. Das zeigt sich an den sog. -» Randsiedlern, das zeigt sich auch an Lö­sungsversuchen wie der offenen, der ge­schlossenen und der Doppelmitgliedschaft. Offene Mitgliedschaft heißt, daß eine Ge­meinde bereit ist, auch solche Christen als Mitglieder aufzunehmen, die nicht aus der­selben Kirche oder demselben Gemeinde­bund kommen. Bei geschlossener Mitglied­schaft können nur Angehörige derselben Denomination Mitglieder werden. Doppel­mitgliedschaft sowohl in einer Landes- als in einer Freikirche weist auf ungeklärte Pro­bleme der Mitgliedschaft hin. Die —» Ar­beitsgemeinschaft christlicher Kirchen hat sich gegen die Doppelmitgliedschaft ausge­sprochen.

Lit.: R. Smend, Zum Problem des kirchlichen Mit­gliedschaftsrechts, in: Zeitschrift für ev. Kirchen­recht, 6, 1957/8, S. 113-127-H.-B. Motel, Glieder an einem Leib, 1975

Eisenblätter

Mittelalter

1. VÖLKERWANDERUNG UND CHRISTIANISIERUNG DER GERMANEN

Mittelalter heißt üblicherweise jener Zeit­raum abendländischer Geschichte, der be­ginnt mit der (infolge der Germaneninvasion eingetretenen) Auflösung des weströmi­schen Reiches und mit der —» Reformation endet. Er umfaßt also ungefähr das Jahrtau­send von 500 bis 1500. Bereits um 400 zogen die Westgoten, bedrängt von den Hunnen, nach Westen und gründeten 415 in Südgal­lien und Spanien das Westgotenreich, das 711 den vordringenden Arabern erlag. Die Vandalen durchzogen 409 Spanien und setz­ten 429 nach Afrika über, wo ihr Reich bis 534 Bestand hatte. 493 errichtete Theode- rich d. Gr. das Ostgotenreich in Italien, das freilich bereits 533 durch das Heer des oströmischen Kaisers Justinian zerstört wurde. Rom wurde von Byzanz abhängig und erlosch als Reichshauptstadt. 568 dran­gen die Langobarden in Norditalien ein und gründeten das Langobardenreich, das 774 von Karl d. Gr. unterworfen wurde. 443 wur­den die Burgunder im Gebiet der oberen Rhone und der Saöne angesiedelt, ihnen folgten die Alemannen, die sich in Süd­deutschland und im schweizerischen Mit­telland ausbreiteten.

Die Westgoten waren die ersten, die zum Christentum übertraten. Viel trug dazu die Mission des Bischofs Wulfila (t3 83) bei, der auch die Bibel ins Gotische übersetzte. Wahrscheinlich unter dem Einfluß gotischer Mission folgten ihnen bald auch die andern Germanenreiche. Wie Wulfila hielten sie alle am arianischen (eigentlich homöischen) -» Bekenntnis fest, d.h. sie bekannten die Gottheit Christi, betonten aber, daß der Sohn dem Vater untergeordnet sei. Damit setzten sie sich in Gegensatz zur weiter be­stehenden Reichskirche, die am Nicänum festhielt, welches die völlige Wesenseinheit von Vater und Sohn bezeugt.

Eigentlich waren die Germanenreiche Mili­tärherrschaften, die Verwaltung und Gesell­schaftsstruktur der unterworfenen Bevölke­rung wenig veränderten. Ihre Zerstörung führte dann zur Vermischung zwischen Germanen und älteren Ansiedlern, woraus die heutigen europäischen Völker entstan­den.

Anders verlief die Geschichte der Franken, die aus dem Maingebiet nach Gallien ein- wanderten, Alemannen und Burgunder be­siegten und das ganze nördliche Gallien un­ter ihre Herrschaft brachten. Sie traten der katholischen Kirche bei. 496 ließ ihr König Chlodovech sich in Reims taufen. Im Unter­schied zu andern Germanen richteten sie eine neue Verwaltung ein: Sie teilten das Land in Gaue, die unter einem vom König eingesetzten Grafen standen. Herzoge er­hielten den Oberbefehl über den Heerbann mehrerer Gaue. Wehrpflichtig waren die Freien. Neben diesen gab es Halbfreie, Hö­rige und Leibeigene. Aus diesen Herrschafts­strukturen, die eine gewisse Ähnlichkeit zum hierarchischen Aufbau der römischen Kirche aufwiesen, entwickelte sich das mit­telalterliche Lehenswesen. Die fränkischen Könige übten die Herrschaft über die Kirche aus. Sie setzten Bischöfe ein, beriefen Syno­den und setzten deren Beschlüsse in Kraft.

Lit.: G. Haendler, Frühmittelalter (Handb. Die Kir­che und ihre Geschichte, Bd. 2), 1976 (Lit).

lumban gründete 590 das Kloster Luxeuil, nachher das Kloster Bobbio in Oberitalien, wo er 615 starb. Aus der Zelle seines Schü­lers Gallus entstand das Kloster St. Gallen. Auftrieb und Prägung erhielt das westliche Mönchtum besonders durch Benedikt von Nursia, der um 529 das Kloster Monte Cas- sino gründete, dem er eine Regel gab, die weiteste Verbreitung erlangte. Sie verlangt vom Mönch festen Wohnsitz im Kloster, Verzicht auf Eigentum, Keuschheit und Ge­horsam. Viel Wert wird auf die Arbeit gelegt (»ora et labora« - bete und arbeite). Benedik- tinische Klöster unterhielten Schulen und widmeten sich der Armenpflege. Durch Ab­schreiben wurde unschätzbares Kulturgut der Antike überliefert, und durch ihre Landwirtschaft verbreiteten die Mönche Wein- und Ackerbau.

Eine große Bedrohung erwuchs dem Christentum durch den von Mohammed (570-632) gestifteten Islam, der sich unter den Nachfolgern des Propheten, den Chali- fen, von Arabien aus nach allen Richtungen gewaltsam ausdehnte. Die islamischen Er­oberer besetzten von Afrika aus Spanien und drangen nach Frankreich vor, wo sie 732 vom fränkischen Majordomus Karl Martell geschlagen wurden. In Spanien wurden sie erst im 11. Jh. zurückgedrängt, und in Gra­nada hielten sie sich bis 1492.

Lit.: F. Heiler, Altkirchliche Autonomie und päpst­licher Zentralismus, 1941, - A. Hauck, Kirchenge­schichte Deutschlands, I. 1952 (Neudr.), - Keller­hals, Der Islam, 195 6I.


  1. DIE KAROLINGERZEIT

Um die Mitte des 8. Jh.s wurde das fränki­sche Königsgeschlecht der Merowinger durch die Karolinger abgelöst. 751 wurde Pippin, der Sohn Karl Martells, von den fränkischen Fürsten zum König gekrönt. Mit ihm beginnt die fränkische Reichspolitik. Eine ihrer Voraussetzungen ist die Verbin­dung zwischen König und Papst. 754 reiste Papst Stephan II. nach Frankreich, um Hilfe gegen die Langobarden zu suchen, die Rom bedrohten. Er salbte Pippin (nachträglich) zum König und legitimierte so vor der Welt den Wechsel des Königsgeschlechts. Pippin seinerseits war für seine Politik auf die Un­terstützung durch die Kirche angewiesen, da diese den größten Teil der Gebildeten und Schreibkundigen stellte und einen ausge­dehnten Verwaltungsapparat besaß. Er ver­pflichtete sich zum dauernden Schutz Roms und zwang dann die Langobarden in zwei Feldzügen zum Rückzug. Das freigegebene Gebiet schenkte Pippin dem Papst, dessen Besitz sich so zum Kirchenstaat ausweitete. Die fränkische Rückendeckung erlaubte dem Papst auch, sich mehr und mehr vom Einfluß Ostroms zu lösen.

Was Pippin begonnen hatte, setzte sein Sohn Karl d.Gr. (768-814) fort. Er zerstörte das Langobardenreich endgültig und machte sich zum König von Italien. Nach Osten dehnte er sein Reich durch die blutig und grausam geführten Sachsenkriege aus und im Südosten drängte er die Avaren bis an die Raab zurück. In zwei Jahrzehnten schuf er ein Reich, das von den Pyrenäen bis zur Elbe reichte. Im eroberten Land wurden Gaue ge­schaffen und die fränkische Verwaltung ein­geführt. Seine Reichsgesetze (Capitularia) fügten bestehenden Landrechten fränki­sches Reichsrecht zu. Die Reichsverwaltung lag in den Händen der Gaugrafen. Der staat­lichen Organisation folgte die kirchliche. So schuf er im Osten neue Bistümer in Bremen, Münster, Paderborn, Osnabrück, Verden, Minden. Im Dezember 800 wurde er in Rom zum Kaiser gekrönt. Schon für seine Zeit, wie für spätere, wurde er zum Symbol der abendländischen Reichsidee. Seine Haupt­residenz war Aachen, wo er 814 gestorben ist.

Nach seinem Tod zerfiel das Reich. Sein Nachfolger, Ludwig der Fromme, vermochte die Herrschaft nicht zu behaupten, und schon zu seinen Lebzeiten setzte der Kampf um die Macht unter seinen Söhnen ein. Er starb 840, und 843 teilten die Söhne im Ver­trag von Verdun das Reich: Karl der Kahle erhielt Westfranken, Lothar, der in Italien residierte und schon 823 als Mitregent die Kaiserkrone empfangen hatte, bekam zu Ita­lien das burgundische Gebiet an der Rhone und Saöne und die Niederlande. Ludwig der Deutsche erhielt Ostfranken mit Mainz, Worms und Speyer. Diese Teilung legte den Ansatz zur späteren Bildung von Frankreich und Deutschland, wogegen das Mittelreich als Einheit nicht Bestand hatte.

Lit.: Quellen zur Karolingischen Reichsgeschich­te, 1,1957 -P. E. Schramm, Kaiser, Könige und Päp­ste, I, 1968



  1. DIE KIRCHE IM KAROLINGERREICH Wenn in der Kirchenpolitik der karolingi­schen Könige auch sehr stark politische Mo­tive mitspielten, so ist doch gerade bei Karl

d.Gr. die Überzeugung nicht anzuzweifeln, daß er der von Gott beauftragte Schirmherr und Leiter auch der Kirche sei. Seine bibli­schen Vorbilder waren alttestamentliche Herrscher, wie der König Josia. Wie dieser suchte er die Kirche durch Reformen zu er­neuern. Die Bischöfe im Reich ernannte er selbst. Auf dem Land baute er das System der Pfarrsprengel aus. Er ordnete regelmäßige Predigt in der Volkssprache an, vereinheit­lichte die Liturgie und förderte die Ersetzung der gallischen Liturgie durch die römische. Wie von den Mönchen, so forderte er auch von den Klerikern die vita canonica, d.h. das gemeinsame Leben in den Bischofskirchen und in Pfarrkirchen mit mehreren Klerikern. Ablehnend verhielt er sich gegenüber der Verehrung von Christusbildern: Wenn Chri­stus als Gott angebetet werde, so gelte auch für ihn das biblische Bilderverbot.

Trotz ihrer theokratischen Auffassung vom Königtum strebten die Karolinger nie nach einer dem islamischen Chalifat vergleichba­ren geistlich-weltlichen Gewalt. Der Papst wurde in seiner Stellung als oberster Priester und in seinen geistlichen Funktionen nie angefochten. Auch spätere Könige und Kai­ser hielten es im Grunde nicht anders. Schon unter Karl Martell, verstärkt unter Pippin begann die Mission unter den noch heidnischen Germanen, unter Karl d.Gr. dann auch im Gebiet der Sachsen. Ein wich­tiger Helfer sowohl in der Kirchenorganisa­tion wie in der Mission war in der Zeit der ersteren der aus England stammende Bonifa- tius, urspr. Winfrid, den der Papst 722 zum Missionsbischof weihte und nach Deutsch­land schickte, wo er unter dem Schutz der Karolinger eine große Wirksamkeit entfalte­te. Er gründete mehrere Klöster, 744 das Klo­ster Fulda, das er direkt dem Papst unter­stellte, wie er überhaupt bestrebt war, sein Missionsgebiet - Oberhessen, Bayern, Thü­ringen -, streng unter die römische Jurisdik­tion zu führen. Im Juni 754 wurde er auf ei­ner Missionsreise von heidnischen Friesen erschlagen.

Die karolingische Zeit brachte nach der Völkerwanderung ein erstes Aufblühen der Bildung und der beginnenden Wissenschaft, sowohl am Königshof wie in vielen Klöstern. Auch ein humanistisches Interesse an der Antike begann sich zu regen. Die Kirchen­sprache, das Latein, war auch die Sprache der Bildung und der Literatur,(lat. Sequenzen des

Notker Balbulus in St. Gallen). Anfänge der deutschen Literatur waren der »Heliand« und das Evangelienbuch Otfrieds von Weis- senburg, beides volkstümliche Evangelien in dichterischer, volkstümlicher Nach- und Umformung.



  1. DAS HEILIGE RÖMISCHE REICH DEUTSCHER NA­TION

Die Völkerwanderung ist auch im 10. Jh. nicht zu Ende. Ungarische Reiterheere drin­gen in häufigen Vorstößen nach Mitteleu­ropa vor und hinterlassen furchtbare Verwü­stungen. Erst 95 5 werden sie von Kaiser Otto

  1. auf dem Lechfeld bei Augsburg entschei­dend geschlagen. Sie ziehen sich in die unga­rische Tiefebene zurück und werden nun fest ansässig, bald treten sie auch zum Christentum über.

Um 900 lassen sich dänische Wikinger (Normannen) im Gebiet der Seinemündung nieder. Der fränkische König arrangiert sich mit ihnen. Rollo, ihr Führer, wird Herzog und Vasall des Königs. Von der Normandie aus unterwerfen sie sich unter Wilhelm dem Eroberer England (Schlacht bei Hastings 1066). Sie landen auch in Süditalien. Papst Alexander II. arrangiert sich ebenfalls und gibt ihnen Sizilien zu Lehen. 1072 erobern sie die Insel und zerstören die dortige Sara­zenenherrschaft.

Auf dem Kontinent verlegt sich das Haupt­gewicht der Reichspolitik auf das ostfränki­sche, d.h. nun das deutsche Reich. Das west­fränkische Königtum, das 987 an die Cape- tinger übergeht, beschäftigt sich zunächst mit der Festigung der eigenen Herrschaft. Die deutschen Könige und Kaiser hingegen betreiben nicht »deutsche« Politik, sondern Reichspolitik, d.h. sie konzentrieren ihre Macht auf die Erhaltung dessen, was vom karolingischen Reich noch übrig geblieben war: Ein deutsch-italienisches Reich, zu dem 1033 auch wieder das burgundische Königreich Arelat im Rhonegebiet kam. 919-936 regiert der erste der sächsischen Könige, Heinrich I, der die seit dem Tod des letzten Karolingers entzweiten Fürstentü­mer wieder unter die deutsche Krone zwingt. Ihm folgt Otto I., der Große (936-973), 962 in Rom zum Kaiser gekrönt. Um ein Gegengewicht gegen die Fürsten zu schaffen, gewährt er den von ihm ernannten Erzbischöfen und Bischöfen große Reichsle­hen und Vollmachten (Gerichtswesen,

Münzrecht), was zur Entstehung der geistli­chen Fürstentümer führt. Das deutsche Kö­nigtum war ein Wahlkönigtum, die Wahl er­folgte noch durch alle Fürsten. Mit der Wahl Konrads II. ging die Herrschaft auf die (frän­kischen) Salier über, die bis 1125 regierten, dann folgte wieder ein Sachse, Lothar (1125 —1137), dann kam die Zeit der Staufer: Konrad III., (1138-1152) Friedrich I. Barba­rossa (1152-1190), Heinrich VI. (1190- 1197), Otto IV. (1198-1215), Friedrich II. (1215-1250), Konrad IV. (1250-1254).

Die Politik dieser Könige und Kaiser wird durch innerdeutsche Auseinandersetzungen mit widerstrebenden, zuweilen feindlichen Parteien belastet. Besonders heftig ist die Auseinandersetzung der Staufer mit den Welfen, die sich auch auf Italien überträgt, wo kaisertreue Ghibellinen und päpstliche Guelfen sich bekämpfen. Wachsende politi­sche Schwierigkeiten mit den italienischen Städten, aber auch mit dem Papst, der sich mit den Normannen in Süditalien verbün­det, machen häufige Italienfeldzüge nötig.

Warum zogen sich die Kaiser nicht aus Ita­lien zurück? In Italien residierte der Papst, und dessen Macht war, wenn auch anderer Art, in Deutschland nicht geringer als die Macht des Kaisers in Italien. Dem Ober­haupt der Kirche gebührte, für das Bewußt­sein jener Zeit, höchste Verehrung. Im Mönchtum und im Klerus besaß die Kirche ein überaus wirksames Instrument der Mas­senbeeinflussung. Die Macht des Papstes zeigte sich, als Heinrich IV. 1077 wegen des päpstlichen Banns in Gefahr kam, als König abgesetzt zu werden. Nur durch den demüti­genden Büßgang nach Canossa vermochte er diese Gefahr abzuwehren. Nicht weniger deutlich zeigte sich diese Macht, als Papst Urban II. 1095 zum Kreuzzug aufrief, und Hunderttausende sich in das irrationale Abenteuer des heiligen Krieges stürzten. Hätte die Macht des Kaisers nicht mehr bis nach Rom gereicht, so wäre er in Deutsch­land in eine geradezu verzweifelte Abhän­gigkeit von der Kirche geraten. Aber das war nur einer der Gründe. Ein anderer war die Kraft der Reichsidee, die von den Karolin­gern übernommen war. Das Reich sicherte die pax Romana, den Frieden im Innern. Zer­fall des Reiches konnte bewirken, daß die einzelnen Gebiete sich nachher bekämpf­ten. Angesichts der Bedrohungen, denen die europäische Christenheit ausgesetzt war, mußte man befürchten, daß das zerbrechli­che Gebilde der christlich-weltlichen Völ­kergemeinschaft in einem solchen Fall un­tergehen könnte.

Lit.: Odilo Engels, Die Staufer, 1972 (Urban 154) — Eberhard Orthbrandt, Die Staufer, 1977, - Fr. Heer, Das Heilige Römische Reich, 1967, - Fr. Baethgen, Deutschland und Europa im Spätmittelalter, 1968



  1. DER AUFSTIEG DES PAPSTTUMS Die deutschen Kaiser, bis zu Friedrich Barba­rossa, haben den geistlichen Primat des Pap­stes letztlich nie in Frage gestellt. Dasselbe kann von den Päpsten des Hochmittelalters in ihrem Verhältnis zur weltlichen Herr­schaft des Kaisers und der Könige nicht auch gesagt werden. Diese Päpste beanspruchen von einem gewissen Zeitpunkt an auch die höchste weltliche Macht für sich, deshalb müssen sie diese dem Kaiser abstreiten. Die Entwicklung kündet sich bereits an bei Papst Nikolaus I. (858-867). Ihm geht es al­lerdings zunächst nur um die Freiheit der Kirche vom Staat. Nikolaus beruft sich auf die sog. pseudoisidorischen Dekretalen, eine Sammlung von kirchenrechtlichen Fäl­schungen, u.a. auch der »Konstantinischen Schenkung«, die beweisen soll, daß Kaiser Konstantin einst dem Papst seine weltliche, imperiale Herrschaft vermacht habe. Aus dem Kampf für die Freiheit der Kirche vom Staat wird bei Papst Gregor VII. (1073 — 1085) der Kampf um die Herrschaft der Kirche über den Staat. Gregor führte auch innere Refor­men der Kirche durch. Er forderte Respektie­rung des Priesterzölibats und Verbot des Ämterkaufs (Simonie). In seinem »Dictatus Gregorii Papae« von 1075 jedoch erklärt er, daß der Papst als unumschränkter Herr der Universalkirche der oberste Herr der Welt sei, der über dem Kaiser stehe. Um die Durchsetzung dieses Anspruchs ging es im Investiturstreit, der ausbrach, als Gregor ein Verbot der Laieninvestitur erließ, d.h. ein Verbot der Einsetzung von Geistlichen durch weltliche Instanzen. Seit Karl d.Gr. waren die Bischöfe vom König eingesetzt worden. Das ergab sich aus dem noch unbe­stritten sakralen Charakter des Königtums. Der König war der von Gott eingesetzte Herrscher.

Sollten aber die Inhaber politisch einflußrei­cher geistlicher Ämter vom Papst eingesetzt und allein dem Papst unterstellt werden, so wäre, wie Leopold von Ranke sagt, die Ver­fassung des Reiches in ihrem Wesen umge­stoßen worden. Das Treue Verhältnis zum Lehensherrn wäre aufgehoben. Deshalb ging es im Investiturstreit für den Kaiser um eine Existenzfrage. Heinrich IV. mußte aber er­kennen, daß die Mehrheit der Fürsten - an der Schwächung des Kaisers nicht uninter­essiert - ihn mit Berufung auf den päpstli­chen Bann im Stich ließ. Beendet wurde der Investiturstreit erst 1122 im Wormser Kon­kordat zwischen König Heinrich V. und Papst Kalixt II. Der Kaiser mußte auf die In­vestitur verzichten. Allerdings behielt er die Belehnung mit weltlichen Gütern. Aber ei­nen Einfluß auf die Wahl der Belehnten hatte er nicht mehr. Das Konkordat war ein Sieg des Papsttums, dessen Aufstieg zur Welt­macht nun nichts mehr im Wege stand. Papst Innozenz III. (1198-1216) hatte diese Macht und übte sie aus. Unter ihm wurde das Kaisertum tatsächlich zum päpstlichen Lehen. Päpstliche Erlasse wurden gültiges Recht in allen Ländern der westlichen Kir­che. Unter Innozenz III. setzten die großen Ketzerverfolgungen ein. Er rief zum Kreuz­zug auf gegen die Albigenser, d.h. gegen die südfranzösischen Ketzer und gegen die Gra­fen, die diesen Schutz gewährten. Das Kreuzheer unter Simon von Montfort ver­wüstete im Albigenserkrieg 1209-1218 die Provence und rottete die Bevölkerung teil­weise aus.

Das Ziel, das mit Innozenz III. erreicht wur­de, war die Vereinigung der höchsten geistli­chen und weltlichen Gewalt in der Person des Papstes. Es liegt nahe, Analogien zum is­lamischen Chalifat und zum späteren russi­schen Zarentum zu suchen. Aber im Westen konnte sich dieser Anspruch nicht halten. Zwar erreichte die Lehre von der Vereini­gung der beiden Gewalten, der beiden »Schwerter«, ihre letzte Formulierung erst in der Bulle »Unam sanctam« von Papst Bo- nifatius VIII. Aber die Kraft dieser Papstidee war zu jenem Zeitpunkt bereits gebrochen. Als König Philipp IV. von Frankreich den Papst 1303 zu Anagni gefangennehmen ließ, und als er das Papsttum nachher in eine be­schämende Abhängigkeit von Frankreich brachte, die auch zur Verlegung des päpstli­chen Sitzes nach Avignon führte (1309-1377), waren weder Kaiser noch Für­sten mehr bereit, das Oberhaupt der Kirche zu schützen.

Hinter dem päpstlichen Anspruch auch auf die weltliche Macht stand die Auffassung, daß der Papst Stellvertreter Christi auf Erden sei. Zugleich aber verband man diese Lehre mit alttestamentlichen Verheißungen vom irdischen Messiasreich in Jerusalem. Die im Papst verkörperte Kirche verstand sich selbst als das messianische Israel. Folgerich­tig mußte sie dem geschichtlichen —» Israel, den Juden, diese Verheißung absprechen. Es ist kaum ein Zufall, daß auf dem Höhepunkt der päpstlichen Macht die großen Judenver­folgungen des Mittelalters einsetzten. Am 4. Lateränkonzil 1315 wurde das Ämterverbot für Juden und die Vorschrift besonderer Ju­denkleidung erlassen, womit die nachher jahrhundertelang andauernde rechtliche Diskriminierung der Juden begann. Die kirchliche Identifikation mit dem messiani- schen Jerusalem steht letztlich auch hinter den Kreuzzügen, die die Befreiung Jerusa­lems zum Ziel hatten. Die Päpste wachten darüber, daß solche Züge nur in ihrem Na­men und Auftrag unternommen wurden, denn sie waren der sichtbare Erweis ihrer Herrschaft über die Könige und Völker im heiligen Krieg für das Reich Christi auf Er­den.

Man kann nicht sagen, die Kirche des Mit­telalters sei nur auf das Jenseits ausgerichtet gewesen. Für sie gehörten Himmel und Erde zusammen, deshalb war sie auch diesseitig. Und hinter dem Aufstieg des Papsttums im Mittelalter steht eine politische Theologie, die darauf ausgeht, mit politischen Mitteln in dieser Welt die Herrschaft Christi zu ver­wirklichen. Der Gang der Ereignisse ent­hüllte freilich auch die Gefahr einer solchen Theologie.

Der Kampf zwischen Kaiser und Papst hatte zur Folge, daß das Kaisertum seinen sakralen Charakter verlor. Wenn der Papst auch der von Gott eingesetzte weltliche Herrscher sein will, dann verliert der Kaiser die göttli­che Legitimation. Deshalb erlosch die karo­lingische theokratische Reichsidee. Sie gründete auf der engen Verbindung von Kai­ser und Papst. Aber die Voraussetzung dieser Verbindung war, daß jede Seite die Voll­macht des andern als von Gott gesetzt aner­kannte und respektierte. Der kirchliche Machtanspruch hatte diese Voraussetzung nun aufgehoben. Der letzte Kaiser, der noch selbst an die göttliche Bevollmächtigung in seinem Amt glaubte, dürfte Friedrich Barba­rossa gewesen sein. Der zweite Nachfolger aus dem Geschlecht der Staufer, Friedrich II. (1212 —1250), der in Sizilien den ersten mo­dernen Verwaltungsstaat errichtete, läßt die Wandlung, die eingetreten ist, erkennen. Er verkörpert den rein politisch denkenden, je­der Unterordnung unter die geistliche Herr­schaft abholden Staatsmann, der das Feu­dalwesen durch den modernen Staat ersetzt. Es ist die Kirche selbst gewesen, die die welt­liche Macht ihrer geistlichen Würde beraubt hat und sie so in eine Entwicklung drängte, an deren Ende sehr viel später dann der mo­derne, säkulare Machtstaat steht. Das Expe­riment Friedrichs II. ließ diesen bereits erahnen.

Lit.: W. Holzmann, Beiträge zur Reichs- und Papst­geschichte des hohen Mittelalters, 1957, - Harald Zimmermann, Der Canossagang von 1077, 1975



  1. FRÖMMIGKEIT IM HOCH- UND SPÄTMITTELAL­TER

Die stärksten Impulse auf die Frömmigkeit des Zeitalters gingen vom Mönchtum aus. Im 10. Jh. erfolgte eine Erneuerung des Klo­sterwesens, ausgehend von dem 910 gegrün­deten Kloster Cluny in Burgund und von zahlreichen Klöstern übernommen. Die Re­form zielte auf verstärkte Disziplin, ver­mehrte Unabhängigkeit der Klöster und In­tensivierung des geistlichen Lebens. Bereits kündet sich die Tendenz zu verstärkter Askese und zur wundergläubig-abergläubi­schen Frömmigkeit an, die sich bis ins Spätmittelalter immer mehr durchsetzte. 1084 wurde in La Chartreuse bei Grenoble der Kartäuserorden gegründet. Die Kartäuser leben in strenger Zurückgezogenheit, üben strenge Askese und repräsentieren eine weltflüchtige Richtung der Frömmigkeit. 1118 wurde der Zisterzienserorden als selb­ständiger Orden konstituiert. Erstes Kloster war Citeaux, viele weitere Gründungen folg­ten. Die Zisterzienserklöster blieben unter sich verbunden und hatten im Kapitel der Äbte eine Art Oberleitung. Askese, einfa­ches Leben und Pflege der Frömmigkeit kennzeichneten den Orden. Ihm gehörte auch Bernhard, Abt von Clairvaux (1091 -115 3) an, in dem sich eine mystische Christusverehrung mit starker kirchenpoli­tischer Aktivität verband. Sein Einfluß reichte bis in die Kurie. 1120 gründete Nor­bert von Xanten den Orden der Prämonstra- tenser, dessen Mitglieder regulierte Stifts­geistliche (Kanoniker) sind.

Von Burgund ging nicht nur die Erneuerung des Mönchtums aus, hier entstanden auch starke geistliche Laienbewegungen. Von verwandten Strömungen im Balkan angeregt waren die Katharer, die in Südfrankreich und Oberitalien starken Anhang fanden. Ihre Lehre war dualistisch. An asketischer Strenge übertrafen sie die Mönche. Die kirchlichen -» Sakramente, den Bilder- und Reliquiendienst lehnten sie ab, dagegen kannten sie die Geisttaufe. Aus den »Gläu­bigen« rekrutierte sich der besondere, lei­tende Kreis der »Vollkommenen«. Ihre Or­ganisation war hierarchisch, mit Bischöfen an der Spitze. Von »Katharer« kommt der Name »Ketzer«.

Etwas anderes war die streng biblizistische Freikirche der Waldenser, die von dem Lyo­ner Kaufmann Peter Valdes ausging, der 1176 eine Bekehrung erlebte, seine Güter verkaufte und sich ganz der Predigt und Ge­meindearbeit widmete. Die »Armen von Lyon«, wie man seine Gemeinde auch nann­te, breiteten sich in den südlichen Alpentä­lern und bis nach Italien aus. Sie hatten Laienprediger, forderten Buße und Bekeh­rung, Fasten und Gebet und erstrebten ein Leben nach dem Gesetz Christi. 1181 wur­den sie von Papst Lucius III. exkommuni­ziert. Aber während die Katharer (durch In­quisition und Albigenserkriege) ausgerottet wurden, konnten die Waldenser sich als ei­gentliche »Kirche unter dem Kreuz« halten. Kaum eine Kirche hat so viele Märtyrer auf­zuweisen wie sie. Trotzdem hat sie sich bis heute als selbständige Kirche in Italien ge­halten, wo sie ein wichtiger Repräsentant ev. Christentums ist.

Besser erging es der franziskanischen Bewe­gung. Franziskus von Assisi (1182-1226), in der Lauterkeit seiner Hingabe an Gott eine der faszinierendsten Gestalten der christli­chen Kirche, führte nach seiner Bekehrung als Wanderprediger ein Leben der —» Nach­folge Christi in völliger Armut. Bald schlos­sen sich ihm Gefährten an, die seine Le­bensweise mit ihm teilten. Anders als Val­des stellte Franziskus sich und seine Freunde von Anfang an bewußt unter die Ordnung der Kirche, und erhielt 1210 von Innozenz III. die Erlaubnis für seine Lebens­weise und Tätigkeit. Die 1223 von Franzis­kus entworfene Ordensregel wird im glei­chen Jahr von Papst Honorius III. bestätigt (Orden der geringen Brüder = Ordo Fratrum Minorum = OFM)







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