Sailer, Johann Michael *17.11 -1751 Are- sing (Obb.), 120.5.1832 Regensburg, ist der bedeutendste Gesprächspartner von ev. Christen in der ersten Hälfte des 19. Jh.s. Er förderte die kath. Allgäuer —» Erweckungsbewegung, die durch Martin —» Boos und Johannes —> Goßner ökumenische Bedeutung erhielt. Durch Verarbeitung des Kirchenbegriffs Zinzendorfs war S. in der Lage, mit La- vater und anderen prominenten ev. Zeitgenossen eine auf Gesinnungsgemeinschaft beruhende Freundschaft zu schließen. Er berücksichtigte die —» Aufklärung und den —» Idealismus (Kant, Jacobi, Schelling) kritisch, schätzte die Mystik und die Gebetstradition der Kirchen. Er schrieb vorwiegend über pa- storaltheologische und pädagogisch-ethische Themen und unterhielt einen intensiven Briefwechsel. In beiden Konfessionen war sein Einfluß und seine Nachwirkung bedeutend. Er verteidigte die Rechtfertigungserfahrung von M. Boos. Zunächst Jesuit, empfing er 1775 die Priesterweihe, wurde 1780 in Ingolstadt Professor für Dogmatik, 1784-1793 lehrte er Pastoraltheologie in Dillingen, 1800-1821 Professor in Landshut, 1822 Titularbischof, 1829, schon im 80. Lebensjahr stehend, Bischof von Regensburg. Kein kath. Theologe wird von ev. Christen häufiger und dankbarer erwähnt als S.
Lit.: Hubert Schiel, J.M.S., Leben und Persönlichkeit in Selbstzeugnissen, Gesprächen und Erinnerungen derZeitgenossen, 1948 - J.M.Sailer, Briefe, hg. v. H. Schiel, 1952 - F. W. Kantzenbach, J.M.S. und der ökumenische Gedanke, 1955 (Neubearbei- tung vorgesehen) Kantzenbach
Sakramente
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Grundlegung
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der begriff s. Der lateinische Begriff »sa- cramentum« ist kein biblisches Wort, sondern erst von Tertullian (160 n. Chr. - 220 n. Chr.) als Übersetzung für das Wort »Myste- rion« in die christliche Theologie eingeführt. Ursprünglich kommt »sacramentum« aus der Rechtssprache und bezeichnete eine Geldsumme, die vor einem Prozeß am »locus sacer« (heiligen Ort) vor den Göttern hinterlegt werden mußte.
Augustin prägte den Begriff S., indem er ihn streng auf die —» Taufe und das —> Abendmahl beschränkte. Beide werden als von Gott in Jesus Christus eingesetzte Akte verstanden, durch die Gott das —» Heil dem Menschen zueignet und vergewissert.
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Bindung der s. an Christus. Taufe und Abendmahl gehen auf eine Anordnung Jesu Christi selbst zurück (Mt 28,18-20; Mk 16,16; Mt 26,26-30; Mk 14,22-25; Lk
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20; iKor 11,23-26), und sie wurden von Anfang an in der christlichen —> Gemeinde geübt.
Beide S. sind Handlungen der Gemeinde, die streng an die Person Jesu Christi gebunden sind und von ihm abgelöst keinen Sinn haben.
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Die Wertung der S. im evangelikalen Bereich
1 .glauben und Sakrament. Das NT hat seine Spitze in dem einladenden Ruf zur —> Bekehrung, in der Botschaft von der Versöhnung des Menschen mit Gott (zKor 5,18-21). Wo dieser Ruf Glauben findet, stellt er den Glaubenden in die persönliche —» Nachfolge Jesu. Darauf liegt die ganze Betonung der Verkündigung. Die S. sind, um mit Luther zu reden, »Wortzeichen«; sie spenden nicht das Heil, wohl aber vergewissern sie den Gläubigen seines Heils, binden ihn ein in die Gemeinde der Gläubigen und geben so Kraft in der Nachfolge. Die S. allein sind wirkungslos ohne das deutende, zusprechende Wort und den aufnehmenden, gehorsamen Glauben. Beide S. kann man so, parallel der Erniedrigung Jesu in seiner Menschwerdung, als sichtbar werdende Erniedrigung Gottes zur Stärkung des Glaubens und Verdeutlichung des Wortes fassen.
2. s. und Kirche. Die S. dienen dem Bau der Gemeinde der Glaubenden. Die Taufe als Eingliederung und das Abendmahl als Vollzug der Gemeinschaft greifen weit über die einzelne Person hinaus. Gerade im Abendmahl stellt sich die christliche Gemeinde in dreifacher Gemeinsamkeit vor ihren Herrn: a) als Gemeinde von Sündern, die darum b) ihre gemeinsame Bedürftigkeit zugeben und vom Zuspruch, c) Überwinder zu sein, leben. Die Kirche ist dort, wo das Wort Gottes rein gelehrt wird (Luther), und dort haben auch die S. ihren rechten Ort, nämlich in der dem Worte gehorsamen Gemeinde. Jedem Verständnis der »Heiligkeit« der S. oder gar der Heiligkeit der Spender der S. ist entschieden zu wehren.
III Orientierungshilfen (heute notwendige Fragen)
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Muß nicht in der heutigen volkskirche das Verständnis der S. notwendig falsch werden? Sowohl die Taufe (Kindertaufe) als automatische Eingliederung in eine Institution Kirche, wie auch das Abendmahl als gewohnheitsmäßige Pflichtübung von Namenschristen, sind doch vielfach verzerrt verstanden. Hier werden bedrohliche Gefahren bezeichnet, doch liegt viel daran, daß die Sicht der S. als Verheißung und Einladung wieder zur Geltung gebracht wird. Gerade der Gedanke der gnädigen Erniedrigung Gottes in den S.n verwehrt der Gemeinde eine allzu schnelle Scheidung zwischen solchen, die der S. würdig sind und Unwürdigen. Zu den S.n gehört heute der eindeutige Ruf zur Umkehr.
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der Vollzug der s. in der Bindung an ein Amt ist theologisch nicht unmittelbar zu begründen. »Jeder Christ ist ein Priester« (Luther). Jede Gemeinschaft, die sich um das Evangelium sammelt, verfügt deshalb über die Vollmacht zum Gebrauch der S. Nur sofern Gott »kein Gott der Unordnung« ist (iKor 14,35), die herkömmliche grundsätzliche Bindung an das Amt ein guter Brauch und Ausnahmen sollten entsprechend geordnet und nicht beliebig vorgenommen werden. Das -> Schwärmertum ist für die Gemeinde so bedrohlich, wie die Entleerung des Evangeliums.
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DER NEUTESTAMENTLICHE GEDANKE DER -»
Gemeindezucht gewinnt gerade im Zusammenhang des Vollzugs der S. auch in der Volkskirche eine große Bedeutung und muß dringlich neu geordnet werden.
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EIN BIBLISCH GEGRÜNDETER UNTERRICHT in Familie, Schule und christlicher Gemeinde vermag vielen Mißverständnissen und Irrlehren über die S. zu begegnen und ist notwendige Aufgabe der ganzen Gemeinde.
Lit.: G. Müller, Botschaft und Situation, 1970
Krimmer
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