Inhalt: Eröffnung durch Präsident Ing. Penz (Seite 553). Mitteilung des Einlaufes (Seite 553). Ltg. 812/A-8/44: Antrag der Abgeordneten Mag. Wilfing u a. gem


Berichterstatterin Abg. Adensamer



Yüklə 0,62 Mb.
səhifə63/100
tarix09.01.2022
ölçüsü0,62 Mb.
#96371
1   ...   59   60   61   62   63   64   65   66   ...   100
Berichterstatterin Abg. Adensamer (ÖVP): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Hohes Haus! Ich berichte zu Ltg. 831/D-1/5, zum Antrag der Abge­ordneten Dr. Michalitsch und Findeis gem. § 34 LGO betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 zur Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung der Dienst­pragmatik der Landesbeamten.

Hier geht es um die Abgeltung der Dienstrei­sen von Mitgliedern der Landesregierung, von Ab­geordneten des NÖ Landtages im Auftrag des Prä­sidenten des NÖ Landtages, des amtsführenden Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landes­schulrates für Niederösterreich und der Gemeinde­organe, die in Hinkunft nicht mehr nach dem Rei­segebührenrecht der Dienstpragmatik der Landes­beamten, sondern nach dem insoweit inhaltglei­chen Reisegebührenrecht des nunmehr als Leitge­setz anzusehenden NÖ Landesbedienstetengeset­zes vorgenommen werden sollen.

Ich verlese den Antrag des Rechts- und Ver­fassungs-Ausschusses zur besagten Gesetzesvor­lage (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung der Dienstpragmatik der Landes­beamten 1972 (DPL 1972) wird genehmigt.

2. Der dem Antrag gem. § 34 LGO 2001 der Abgeordneten Dr. Michalitsch und Findeis bei­liegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügege­setzes 1997 wird genehmigt.

3. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieser Gesetzesbeschlüsse Erforderliche zu veranlassen.“

Ich komme weiters zur Änderung des NÖ Lan­des-Bedienstetengesetzes. Ich darf hiezu festhal­ten, dass die Vorlagen den Abgeordneten vorliegen und werde daher sofort zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses kommen über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landes-Bediensteten­gesetzes (NÖ LBG) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Und ich berichte daher auch zur Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes. Auch dieser Gesetzesentwurf ist in Händen der Abgeordneten. Ich komme daher zum Antrag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des Landes-Vertragsbediensteten­gesetzes (LVBG) wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Und somit komme ich zum 4. Bericht, zur Än­derung des NÖ Landeslehrer-Diensthoheitsgeset­zes. Hier handelt es sich ebenfalls um die Abgel­tung von Reisekosten, die analog zu meinem ers­ten Bericht stattfinden soll. Ich darf daher zum An­trag des Rechts- und Verfassungs-Ausschusses kommen über die Vorlage der Landesregierung betreffend Änderung des NÖ Landeslehrer-Dienst­hoheitsgesetzes (liest:)

„Der Hohe Landtag wolle beschließen:

1. Der vorliegende Gesetzentwurf betreffend Änderung des NÖ Landeslehrer-Diensthoheits­gesetzes 1976 wird genehmigt.

2. Die NÖ Landesregierung wird beauftragt, das zur Durchführung dieses Gesetzesbeschlusses Erforderliche zu veranlassen.“

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich ersuche um Einleitung der Debatte und Durchführung der Ab­stimmung.




Yüklə 0,62 Mb.

Dostları ilə paylaş:
1   ...   59   60   61   62   63   64   65   66   ...   100




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©muhaz.org 2024
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin