Präsidentin Ingrid Schmidt des Bundesarbeitsgerichts Vizepräsident



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Impressum



Präsidentin Ingrid Schmidt

des Bundesarbeitsgerichts


Vizepräsident Dr. Rudi Müller-Glöge

des Bundesarbeitsgerichts


Pressesprecher Richter am Bundesarbeitsgericht

Christoph Schmitz-Scholemann

Telefon: (0361) 2636 - 1400
Vertreterin Richterin am Bundesarbeitsgericht

Inken Gallner

Telefon: (0361) 2636 - 1400
Hausanschrift Postanschrift
Bundesarbeitsgericht Bundesarbeitsgericht

Hugo-Preuß-Platz 1 99113 Erfurt

99084 Erfurt

Telefon: (0361) 2636 - 0

Telefax: (0361) 2636 - 2000

Internet:

http://www.bundesarbeitsgericht.de


E-Mail:

bag@bundesarbeitsgericht.de



A. Geschäftsentwicklung 4

B. Rechtsprechungsübersicht 8

Abkürzungsverzeichnis 15



1. Abschnitt Recht des Arbeitsverhältnisses 18

I. Arbeitsbedingungen 18

1. Arbeitsverhältnis bei Beendigung der Organstellung 18

2. Konzessionsträgervertrag - Scheingeschäft 18

3. Arbeitszeit 19

4. Anspruch auf Teilzeitarbeit 20

5. Bezugnahmeklauseln 21

6. Einschlägiges Tarifrecht bei „künstlerisch“ tätiger Bühnenmitarbeiterin 22

II. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis 23

1. Urlaub 23

2. Berufskleidung 25

3. Vergütung 26

4. Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst 39

5. Schadensersatz und Haftung 39

6. Arbeitsschutz 40

7. Rückzahlung von Ausbildungskosten 42



III. Schutz vor Benachteiligung und Förderung der Chancengleichheit 43

1. Geschlecht 43

2. Behinderung 44

3. Alter 45

4. Ethnische Herkunft 46

IV. Beendigung von Arbeitsverhältnissen 47

1. Befristung 47

2. Kündigung 50

V. Betriebsübergang 57

1. Voraussetzungen eines Betriebsübergangs 57

2. Unterrichtung der Arbeitnehmer und Widerspruchsrecht 58

3. Erlassvertrag 59

4. Fortgeltung von Kollektivverträgen 60

VI. Betriebliche Altersversorgung 61

VII. Berufsbildung 67

2. Abschnitt Kollektives Arbeitsrecht 69

I. Arbeitskampfrecht 69

II. Koalitionsrecht 70

III. Tarifrecht 72

IV. Betriebsverfassungsrecht 73

1. Wahl des Betriebsrats 73

2. Wahl der Schwerbehindertenvertretung 74

3. Mitbestimmung und Mitwirkung des Betriebsrats 75

4. Freizeitausgleich eines Betriebsratsmitglieds 80

3. Abschnitt Insolvenzrecht 81

4. Abschnitt Prozessrecht 83

5. Abschnitt Zwangsvollstreckungsrecht 84



C. Über das Bundesarbeitsgericht 86

I. Bibliothek 86

II. Dokumentation 87

III. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 89

IV. Personalien 100

D. Tabellarischer Anhang 103

Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die Tätigkeit des Bundesarbeitsgerichts im Geschäftsjahr 2009

Im Teil A wird die Geschäftsentwicklung anhand von statistischem Zahlenmaterial dargestellt. Teil B enthält eine Auswahl von Entscheidungen, die nach Auffassung der zehn Senate des Bundesarbeitsgerichts für die arbeitsrechtliche Praxis bedeutsam sind. Im Teil C wird über die Bibliothek, über die Dokumentationsstelle und über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie über Personalien informiert. Tabellarische Angaben sind in Teil D des Berichts zusammengefasst.


A.Geschäftsentwicklung


1. Die Zahl der Eingänge beim Bundesarbeitsgericht ist um 293 Verfahren zurückgegangen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Bundesarbeitsgericht betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 8 Monate 9 Tage.
2. Insgesamt gingen im Geschäftsjahr 2009 2.322 Sachen ein (Vorjahr 2.615). Davon waren 1.014 (Vorjahr 1.149) oder 43,7 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren sowie 1.243 (Vorjahr 1.345) oder 53,5 % Nichtzulassungsbeschwerden. Hinzu kamen 38 (Vorjahr 101) Revisions- bzw. Rechtsbeschwerden in Beschwerdeverfahren, 23 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe außerhalb eines anhängigen Verfahrens sowie 4 Anträge auf Bestimmung des zuständigen Gerichts. Die Zahl der Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren ist um 135 Verfahren (11,8 %) zurückgegangen. Auch die Eingänge bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind um 102 Verfahren (7,6 %) zurückgegangen.
3. Im Jahr 2009 sind 2.360 Sachen erledigt worden, also 262 Sachen weniger als im Jahr 2008 (2.622 Sachen). Es handelte sich um 1.013 (Vorjahr 957) oder 42,9 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren sowie 1.272 (Vorjahr 1.542) oder 53,9 % Nichtzulassungsbeschwerden. Daneben wurden noch 44 Revisions- bzw. Rechtsbeschwerden in Beschwerdeverfahren, 25 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe außerhalb eines anhängigen Verfahrens sowie 6 Anträge auf Bestimmung des zuständigen Gerichts erledigt.

Von den erledigten Nichtzulassungsbeschwerden hatten 94 Erfolg, das entspricht einer Erfolgsquote von 7,4 % gegenüber 5,6 % (86 Sachen) im Vorjahr – soweit man die Zurückverweisungen hier mit berücksichtigt, waren 150 Beschwerden (11,8 % – im Vorjahr 142 entsprechend 9,2 %) erfolgreich. Anhängig sind am Ende des Berichtsjahres noch 1.673 Sachen (Vorjahr 1.714; 2007: 1.718; 2006: 1.626; 2005: 1.196; 2004: 957; 2003: 905; 2002: 891; 2001: 1.077; 2000: 1.094; 1999: 1.136); davon sind 1.214 Revisionen (Vorjahr 1.257).


4. Dem Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts liegt derzeit keine Sache vor. Gegen verschiedene Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sind beim Bundesverfassungsgericht Beschwerden anhängig. Beim Europäischen Gerichtshof ist ein Verfahren vom Bundesarbeitsgericht anhängig gemacht worden.

Zuordnung nach Rechtsgebieten:




Eingänge

Erledigungen

Bestände

























Beendigung von Arbeitsverhältnissen
(Kündigungen, befristete Arbeits-
verhältnisse; ohne Kündigungen
nach § 613a BGB)

24,94 %

(579)


27,84 %

(657)


16,44 %

(275)














Arbeitsentgelt

15,03 %

14,87 %

11,06 %




(349)

(351)

(185)













Tarifauslegung und Tarifvertragsrecht

10,64 %

9,96 %

13,51 %




(247)

(235)

(226)













Betriebsverfassung und
Personalvertretung

12,53 %

(291)


9,53 %

(225)


14,58 %

(244)














Ruhegeld (einschl. Vorruhestand) und
Altersteilzeit

9,47 %

(220)


8,05 %

(190)


15,3 %

(256)














Übergang eines Arbeitsverhältnisses
nach § 613a BGB (einschl. Kündigung)

2,98 %

(69)


4,15 %

(98)


6,87 %

(115)














Ansprüche und Pflichten aus dem
Arbeitsvertrag

4,91 %

(114)


4,79 %

(113)


3,59 %

(60)














Rechtsbeschwerden nach § 78 ArbGG
außer Rechtswegstreitigkeiten

1,46 %

(34)


1,53 %

(36)


0,36 %

(6)














Sonstige

18,04 %

19,28 %

18,29 %




(419)

(455)

(306)















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