V. Session Sitzung am 30. November 1977



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Insgesamt haben in den niederösterreichischen Berufsschulen 963 Klassen bestanden, was einen Schüler-Klassendurchschnitt von mehr als 30 Schülern ergibt. Der Unterricht wurde dort von 447 hauptamtlichen, 103 nebenamtlichen und 25 Religionslehrern, insgesamt also von 575 Berufsschullehrern gestaltet.

Aus dem Punkt Schulorganisation will ich nur herausheben, daß, wie schon eingangs festgestellt, die überwiegende Mehrzahl der niederösterreichischen Lehrlinge im Zuge der dualen Berufsausbildung in diesen Landesberufsschulen geschult wird. Nur 642 Lehrlinge, für die in Niederösterreich keine aufsteigenden Fachklassen geführt werden konnten, wurden in andere Schulen außerhalb des Bundeslandes Niederösterreich eingeschult, während 941 Lehrlinge aus anderen Bundesländern bei uns in Niederösterreich in den Berufsschulen ihre Ausbildung absolvieren konnten.

Wie schon erwähnt, war das größte Problem das ständige Ansteigen der Lehrlingsziffern in den Koch- und Kellnerberufen, wobei die Berufsschule Waldegg in ihrer Kapazität weit überfordert wurde. Die Schule war zuerst für 9 Klassen ausgelegt, nun ist es durch Ausnützung aller Funktions- und Sonderräume und den Ausbau des sogenannten Energieturms möglich geworden, 15 Klassen zu führen. Dennoch konnte der Überhang derer, die nicht einberufen werden konnten, noch immer nicht abgebaut werden. Nun hat sich eine Studienkommission sehr eingehend und in mehrfachen Sitzungen mit diesem Problem beschäftigt und ist zum Ergebnis gekommen, daß in Baden in einem Gebäude, das der Stadtgemeinde Baden gehört, ein Provisorium errichtet wurde, das vorübergehend in der Lage war, die überhänge aufzufangen, daß aber letztlich eine endgültige Lösung nur im Bau einer neuen Berufsschule bestehen wird können.

Wenn wir zum wesentlichen Punkt, der uns ein erfreuliches Bild über die Tätigkeit des Berufsschulrates und überhaupt Aktivitäten im Lande Niederösterreich auf diesem Sektor gibt, kommen, zum Punkt Bauangelegenheiten, so können wir heute feststellen, daß vieles schon vollendet und in Betrieb gegangen ist, daß aber insgesamt im kommenden Jahr über 71 Millionen Schilling neu aufgewendet werden, um diesem notwendigen Bauvolumen gerecht werden zu können. Ich erwähne nur kurz in Stichworten: Die Schule in Schrems für die Steinmetze ist schon in Benützung, die Lehrwerkstätte für Steinmetze ist in Benützung genommen worden, in Baden konnte das Schülerheim mit Beginn dieses Schuljahres 1977f78 in Benützung genommen werden, der Neubau der Schule und der Lehrwerkstätten ist mit den im Budget gegebenen 10 Millionen Schilling sichergestellt. In St. Pölten konnte der Bau des Internates am Beginn des Kalenderjahres in Benützung gegeben werden, in Amstetten wurde die Schule vergrößert, ein Werkstättenzubau errichtet und das Bauvorhaben im Dezember 1976 abgeschlossen. In Hollabrunn konnte mit Beginn dieses Schuljahres der Werkstätten- und Internatszubau in Benützung genommen werden und in Waldegg wurde der schon genannte Energieturm im Jänner 1977 in Benützung genommen. Mit dem genannten Neubau in Eggenburg, der den Löwenanteil des Baubudgets im kommenden Jahr auf sich vereinen wird, ist im Juni 1977 begonnen worden und man hofft, den Rohbau in der Bauzeit von 53 Wochen fertigstellen zu können.

Ein kurzer Blick in die Zukunft: In Mistelbach sollen durch einen Zubau sechs Klassenzimmer und notwendige Nebenräume geschaffen werden, in Neunkirchen wird zur Zeit das Raumprogramm für den Bau eines Schulgebäudes nochmals überarbeitet, in Lilienfeld wird das Raumprogramm für die Zubauten nochmals überprüft und in Waldegg, wie gesagt, wurde nach dem günstigen Vertrag mit der Stadtgemeinde Baden, die die ehemalige Volksschule in Teesdorf kostenlos zur Verfügung gestellt hat, begonnen, hier Koch- und Kellnerklassen einzurichten und die Schüler auch dort internatsmäßig unterzubringen. Sie sehen also, es wird im Lande Niederösterreich alles getan, um die in den nächsten Jahren noch steigenden Lehrlingszahlen bewältigen zu können und unserer berufstätigen Jugend eine bestmögliche Ausbildung auch in schulischer Hinsicht zu geben.

tfber die weiteren zusätzlichen Förderungen, die auch die Lehrlinge betreffen, wird unter dem Titel Arbeitnehmerförderung noch an anderer Stelle berichtet werden.

Ich darf im Zusammenhang mit der Besprechung dieses Berichtes durch den Gewerblichen Berufsschulrat allen Mitarbeitern dieser Dienststelle, dem Leiter und seinen Mitarbeitern, sowie allen, die mit der Führung der Schulen und Internate befaßt sind, den besten Dank abstatten. Ich darf auch feststellen, daß zwischen Berufsschulrat, dem Landesschulrat und der mit der Führung der Internate befaßten Handelskammer stets bestes Einvernehmen geherrscht hat und darf der Hoffnung Ausdruck geben, daß das auch in Zukunft so sein möge.

Nun noch einige Worte zum Berufsausbildungsgesetz, dessen Novelle nun nach jahrelangen, zähen und ich möchte sagen sehr verantwortungsbewußten Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern vorliegt. Nach über ein Jahr dauernden Verhandlungen ist es gelungen, hier einen Konsens zu finden, den wir für vernünftig und durchführbar halten. Ich darf einige wesentliche Punkte hier anführen. Der erste: Pro Bundesland wird eine Lehrlingsstelle bei der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft errichtet. Der zweite Punkt dreht sich um die viel diskutierte Ausbildnerprüfung, die neu in diesem Gesetz aufscheint. Es ist in Zukunft eine abgelegte Ausbildnerprüfung die Voraussetzung und ich möchte sagen, daß diese Lösung, die auch von uns angestrebt wurde, nämlich für die Zukunft bei allen Meisterprüfungs- und Konzessionsprüfungskursen und den Prüfungen diesen Gegenstand einzuführen, als die beste erscheint. Wichtig war uns nur, daß nicht bewährte Ausbildner, die seit Jahrzehnten in der Lehrlingsausbildung tätig sind, nun im Nachhinein zu einer Absolvierung einer Prüfung angehalten werden sollen. Neu ist die Einrichtung eines Landesberufsausbildungsbeirates, der paritätisch von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung bei der Lehrlingsstelle besetzt und eingerichtet wird, eine Probezeit von zwei Monaten und bei Weiterverwendung die Haltepflicht von vier Monaten und die Lehrvertragserrichtung ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls binnen zwei Wochen. Das Lehrzeitende wird mit Ablauf der vereinbarten Lehrzeit bzw. auch nach erfolgreicher Absolvierung der Lehrabschlußprüfung terminisiert. Die Kostentragung beim internatsmäßigen Berufsschulunterricht ist nunmehr so geregelt, daß die verbleibende Differenz zwischen Lehrlingsentschädigung und tatsächlichen Kosten allein vom Lehrberechtigten getragen wird. Die Lehrabschlußprüfung wird beim erstenmal für den Lehrling ebenfalls kostenlos gestaltet. Die Berufsbilder werden nach Lehrjahren gegliedert und Betriebe, die überhaupt erstmals Lehrlinge ausbilden, benötigen einen Feststellungsbescheid der Lehrlingsstelle.

Ich kann abschließend sagen, daß diese wesentlichen Punkte des Entwurfes als Ergebnis intensiver und ernsthafter Beratungen wesentlich anders aussehen als jene Forderungen, die vor zwei Jahren - ich entsinne mich, ich habe vor zwei Jahren und auch vor einem Jahr noch hier darüber diskutieren können - von den Junggewerkschaftern präsentiert wurden.

Ich darf nun noch eine kurze Bemerkung zu den Darlegungen des Herrn Dr. Brezovszky anbringen. Er hat von der Erziehung zur Selbstverantwortung in Schule und Betrieb gesprochen. Für die Schule überlasse ich die Antwort einem Berufeneren, für den Betrieb nur einige Worte. Herr Dr. Brezovszky hat vor zwei Stunden hier festgestellt, daß ein Hindernis für diese Selbstverantwortung und diese Erziehung zum demokratischen Staatsbürger das in den Betrieben angeblich herrschende hierarchische System sei. Ich darf Sie fragen, sehr geehrter Herr Dr. Brezovszky, wo ist das hierarchische System ausgeprägter und, wie Sie es dargestellt haben, gefährlicher und wo können sich die Menschen besser zur Selbstverantwortung entwickeln und ihre Fähigkeiten besser entwickeln, in Klein- und Mittelbetrieben oder in Großbetrieben? Ich möchte als Beispiel dafür, daß die Ausbildung in den Betrieben doch nicht so schlecht sein kann, das schon im Vorjahr angezogene Beispiel anführen, denn das ist immer knapp vor unserer Diskussion hier über den Jahresvoranschlag, nämlich den Lehrlingswettbewerb, der alljährlich von tausenden jungen Menschen dazu wahrgenommen wird, freiwillige Höchstleistungen zu erbringen und sogar auf internationaler Ebene zu zeigen, daß diese Ausbildung in unseren Betrieben, in unseren Berufsschulen, sehr wesentlich für die persönliche Entfaltung und auch für die Leistungswilligkeit der jungen Menschen ist. Ich könnte Ihnen hier Beispiele anführen - manche von Ihnen waren ja bei der Feier in Krems anwesend -, wie viele junge Menschen mit Begeisterung von sich aus freiwillig in den Wettbewerben mitgetan haben, ohne Druck, ohne den „Großen Bruder", der im Hintergrund steht, oder ohne Manipulation, um sich durch die Möglichkeit und die sachkundige Führung im mittelständischen Betrieb zu entfalten. Und ich glaube, daß hier sehr wohl ein Unterschied ist, vielleicht in mancher Hinsicht, aber auch in dieser Hinsicht, daß im großen Betrieb eher der Lehrling dem hierarchischen Einfluß verschiedener Apparate - ich möchte es nicht so deutlich sagen, aber ich habe mir vorgemerkt „Apparatschiks“ - steht und in seiner Entfaltung sehr oft durch den Druck des „Großen Bruders“ so oder so behindert wird.

Ich möchte daran nur die Bitte schließen, sorgen wir alle dafür, daß durch eine ständige Verbesserung der beruflichen, aber auch der charakterlichen und der persönlichen Bildung unserer Jugend möglichst alle jungen Menschen in diesem Land zu selbstverantwortlichen, charakterlich gefestigten, beruflich tüchtigen und leistungswilligen Bürgern dieses Landes werden können. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Meine Damen und Herren! Ich unterbreche die Beratungen für den Voranschlag des Landes. Die Beratungen werden um 14.00 Uhr fortgesetzt. Die Sitzung ist unterbrochen. (Unterbrechung der Sitzung um 12.50 Uhr.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: (um 14.00 Uhr): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Wir setzen die Beratungen zum Voranschlag mit der Behandlung der Gruppe 2 fort. Zum Worte gelangt der Abg. Birner.
Abg. BIRNER: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine durchstandene Mittagspause und noch dazu ein so populäres Fußballspiel, das hält nicht einmal der Birner aus. (Heiterkeit.)

Aber vielleicht ist das gut so, denn ich möchte meine Ausführungen nicht beginnen, ohne daß ich mich vorher mit ein paar Bemerkungen meines Kollegen Dipl.-Ing. Höfinger auseinandersetze. (Ruf bei der ÖVP. Diplomkaufmann!) Na, den Fall vernachlässige ich jetzt. Der Kollege Höfinger hat hier über weite Strecken, so weit halt der Bericht über die Berufsschulen und so weiter gereicht hat, eine sachliche Darstellung gegeben. Er hat sich aber dann nicht verkneifen können, eine Bemerkung über Funktionäre zu machen, und hat sich eines Ausdruckes bedient, der am allerwenigsten für diese Funktionäre passend ist. Wenn er gemeint hat, daß junge Leute in Betrieben dem Einfluß von Apparatschikis ausgesetzt sind, dann glaube ich, hat er allen hier im Hause Anwesenden keinen guten Dienst erwiesen. Denn was hat er damit gemeint? Er hat zweifellos damit die vielen hunderte und tausende Betriebsfunktionäre gemeint, die in unserem Lande in guten und in schlechten Zeiten tätig sind und die sich wahrlich nicht verdienen, mit dem Ausdruck „Apparatschiki" bedacht zu werden. Wir wollen diesen Ausdruck nicht einmal bei hauptamtlichen Parteifunktionären verwenden, noch weniger bei Betriebsfunktionären. Und ich glaube, daß mit der Meinung, die ich jetzt unmißverständlich hier zum Ausdruck bringe, auch der Vizepräsident der Arbeiterkammer einverstanden sein wird, denn auch er ist ständiger Gast in diesem Milieu und kennt die Arbeit der Betriebsräte in unseren Betrieben ganz genau. Gerade jetzt in dieser schwierigen wirtschaftlichen Zeit kommt es oft auf die Betriebsräte, auf diese sogenannten „Apparatschikis" an, ob diese Betriebe weitergeführt werden, (Abg. Wittig: ,,Apparatschiks" heißt das!) daher müssen wir gerade der Arbeit dieser Personengruppe mit besonderer Hochachtung begegnen. Ich kann das in meiner unmittelbaren Umgebung immer wieder feststellen. Ich komme aus einem Gebiet, das gegenwärtig noch immer mit sehr argen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat und es sind dort immer wieder die Betriebsräte, die bei allen möglichen Stellen vorsprechen, um ihre Betriebe über Wasser zu halten. Ich habe es daher geschmacklos empfunden, solche Ausdrücke hier zu gebrauchen. Es hat mich einerseits verwundert, denn ich kenne ja den Diplomkaufmann Höfinger als einen ruhigen, sachlichen und konzilianten Menschen. Daß er sich hier so auf Glatteis begeben hat, ist mir eigentlich ein Rätsel. Aber schön.

Wenn heute auch die Tätigkeiten der Berufsschulen und überhaupt das gesamte Lehrlingsproblem zur Sprache kommen, dann glaube ich, hat das allen Grund, hier ernsthaft behandelt zu werden. Höfinger hat auf alle Fälle schon recht, wenn er sagt, daß sich alle mitsammen hier in unserem Lande Sorgen über eine eventuelle Jugendarbeitslosigkeit machen. Und wenn er meint, daß für nächstes Jahr eine Jugendarbeitslosigkeit von mehr als 2% erwartet werden muß, dann glaube ich, sind wir uns einig, daß wir alle Bestrebungen in Gang setzen müssen, um eine solche Entwicklung zu verhindern. Bisher ist es in Österreich noch immer gelungen, eine Jugendarbeitslosigkeit mit Erfolg zu verhindern. Wenn sich auch die Gemüter in der Öffentlichkeit immer wieder um dieses Problem erhitzen und große Debatten darüber geführt werden, so kann, glaube ich, mit Fug und Recht festgestellt werden, daß, wenn wir in Österreich bisher von einer großen Jugendarbeitslosigkeit verschont geblieben sind, dies nur der außergewöhnlich guten Politik der sozialistischen Bundesregierung zu danken ist. Es scheint uns wie ein Wunder, daß Österreich von einem Problem bisher unberührt geblieben ist, das nahezu in der ganzen Welt nun schon populär ist. Nach Angaben der OECD hat die Zahl der jugendlichen Arbeitslosen in den Mitgliedstaaten mit rund 7 Millionen einen noch nie dagewesenen Höhepunkt erreicht.

Die 7 Millionen jugendlichen Arbeitslosen unter 25 Jahren machen in den OECD-Staaten einen Anteil von 40% aller Arbeitslosen aus, obwohl die Bevölkerung nur zu 22% aus dieser Altersgruppe besteht. Im August 1966 waren von den gesamten Arbeitslosen folgende Prozentanteile jugendlich: In den Niederlanden 44,5, in Frankreich 40,9%, in Belgien 32,4%, in Großbritannien 26,2% und in der Bundesrepublik Deutschland 10,1%. In den europäischen Gemeinschaften sind aber rund ein Drittel der 5 Millionen Arbeitslosen unter 25 Jahren. Eine erschreckende Zahl, eine Zahl, die uns alle bedenklich stimmen muß, denn wir wissen genau, wieviel Leid, wieviel Resignation und wieviel Hoffnungslosigkeit in diesen erschreckenden Zahlen steckt. Daher ist es für uns Österreicher und Niederösterreicher das oberste Gebot, hier alle Mittel anzuwenden, um eine auch nur annähernde Jugendarbeitslosigkeit, wie sie in anderen Ländern besteht, zu verhindern.

Wenn wir uns die Situation auf dem Lehrstellenmarkt, auf dem Arbeitsmarkt, bei uns ansehen, dann berechtigt das zu einigen Hoffnungen. Die Lage auf dem Lehrstellenmarkt zeigt sich anfangs des Jahres 1976 ziemlich unübersichtlich, weil viele Betriebe über ihren tatsächlichen Bedarf hinaus Lehrstellenbewerber vorgemerkt haben und erst nach einer Auslesebesprechung Ende des ersten Quartals entschieden haben. Anderseits hatten sich zahlreiche Jugendliche, um sicher eine Lehrstelle zu bekommen, bei mehreren Betrieben vormerken lassen. Das Interesse der männlichen Jugend für Lehrstellen bei den Österreichischen Bundesbahnen, bei der Post, bei den verstaatlichten Betrieben sowie bei sonstigen Großbetrieben hat unverändert angehalten. Es konnte weiters festgestellt werden, daß die Betriebe bei der Auswahl der Jugendlichen einen weitaus strengeren Maßstab, als es in den Jahren vorher war, angewendet hatten. Abgänger des zweiten Klassenzuges der Hauptschulen fanden in attraktiven Lehrberufen fast keine Ausbildungsmöglichkeit. Jugendliche aus Sonderschulen bzw. unteren Schulstufen der Hauptschulen hatten weitaus geringere Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden. Eine restlose Unterbringung der berufssuchenden Jugendlichen war nur dann möglich, wenn die Jugendlichen bereit waren, von ihren ursprünglichen Berufswünschen abzugehen und zum Teil weniger qualifizierte Berufe bzw. Lehrstellen außerhalb ihres Heimatbezirkes anzutreten. Auch die Unterbringung von frühzeitig ausscheidenden Schülern aus berufsbildenden Schulen mit negativem Schulerfolg gestaltete sich im Berichtszeitraum weitaus schwieriger. Diese Jugendlichen, die vielfach den Polytechnischen Lehrgang durch den Besuch einer berufsbildenden Schule zu ersetzen versucht hatten, verließen nach einem Jahr die Schule und wurden dann zum Sorgenkind der Berufsberatung. Die restliche Unterbringung der weiblichen Lehrstellensuchenden hat erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Trotz intensivster Lehrstellenbewerbung konnten nur vereinzelt zusätzliche Ausbildungsplätze gewonnen werden. Es fehlte vor allem an Lehrstellen für Kleidermacher, Einzelhandelskaufleute und Bürokaufleute. Versuche, Mädchen für sogenannte traditionelle Burschenberufe zu gewinnen, schlugen bisher fehl. Auch die Lehrbetriebe zeigten sich solchermaßen, wenn auch immer wieder das Gegenteil behauptet wird, wenig aufgeschlossen.

Gegen Ende des Berichtszeitraumes 1976 ist auf dem Lehrstellensektor dann eine weitgehende Entspannung eingetreten. Die Vormerkungen zum Stichtag 27. Dezember waren nur ganz geringfügig und haben 43 Burschen und 96 Mädchen betragen. Bei den Burschen entsprach die Zahl der Vorgemerkten ungefähr der zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Bei den Mädchen hingegen waren um 57 weniger vorgemerkt als am 27. Dezember 1975.

Im heurigen Jahr hatten wir eine fast gleiche Situation zu vermerken. Anfang des Jahres eine Unmenge von Vormerkungen und eine weniger große Anzahl von offenen Stellen. Auch hier ist wiederum der gleiche Vorgang gewählt worden wie im Jahre 1976, daß sich Jugendliche auf mehreren Lehrstellen haben vormerken lassen, um sicher zu einer Lehrstelle zu gelangen. Heute können wir feststellen, daß es fast allen Jugendlichen gelungen ist, eine Lehre zu erlangen. Schwierigkeiten gibt es nur regional. Einzelne Gebiete haben es natürlich bei weitem schwerer, ihre Jugendlichen in entsprechenden Lehrstellen unterzubringen, als vielleicht die Bezirke an der Südbahn oder in der Umgebung Wiens und so weiter. Aber ich glaube, daß wir gegenwärtig mit der Unterbringung unserer Lehrlinge auf alle Fälle zufrieden sein können und wir glauben, daß wir auch für das nächste Jahr soviel Vorsorge getroffen haben, daß auch dann ein ernstlicher Engpaß in der Unterbringung der Lehrlinge nicht stattfinden wird.

Es wurde bereits vom Diplomkaufmann Höfinger ausgeführt, daß es nach langen Bemühungen gelungen ist, ein neues Berufsausbildungsgesetz bzw. eine Novelle zum Berufsausbildungsgesetz unter Dach und Fach zu bringen. Die Beratungen sind abgeschlossen und es wird jetzt in das Stadium der parlamentarischen Beratung getreten. Daß sich bei diesen Bemühungen die Österreichische Gewerkschaftsjugend maßgeblich beteiligt hat, ist selbstverständlich und wir wissen aus der Vergangenheit, daß es immer wieder der Österreichische Gewerkschaftsbund war, der sich um die Berufsbildung der Jugendlichen besondere Sorge gemacht hat. Und so war es natürlich nicht verwunderlich, daß der Gewerkschaftsbund auch an diesen Beratungen teilgenommen hat und seine Vorschläge unterbreitete. Es ist auf weiten Strecken zu einer Einigung gekommen und erlauben Sie mir, daß ich hier nur einige Punkte anführe, die in der Novelle des Berufsausbildungsgesetzes untergebracht werden sollen.

Es sind zunächst einmal die Maßnahmen zur Verbesserung der schulischen Bildung, Modernisierung der Lehrpläne aller Schultypen und Schulstufen, berufsbezogene Ausbildung bereits in der Grundschule beginnend und Öffnung aller Schultypen für Burschen und Mädchen. Als Maßnahme zur Verbesserung der betrieblichen Bildung wurde von seiten der Gewerkschaft die Bedeutung des dualen Ausbildungssystems unterstrichen, jedoch werden alle Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der betrieblichen Ausbildung führen, begrüßt. Übertrittsmöglichkeiten von schulischer in betriebliche Ausbildung müssen vergrößert werden, ebenso muß der Übergang von den betrieblichen Ausbildungsstätten zu Schulausbildungen erleichtert werden. Als begleitende Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung wurde von der Gewerkschaft vorgeschlagen, daß Bedarfsüberlegungen sich nicht nur am kurzfristigen betrieblichen Eigenbedarf orientieren dürfen, sondern der gesellschaftliche Gesamtbedarf im Auge behalten werden muß. Eine sogenannte Lehrbetriebsinventur müßte die Lehrbetriebe auf ihre Eignung als Ausbildungseinrichtung untersuchen. Lehrbetriebe müßten Mindesterfordernisse erbringen, die eine qualifizierte Ausbildung gewährleisten. Der Ausbau und die Intensivierung der Berufsberatung, die Vergrößerung des Personalstandes der Berufsberatung und verstärkte Information der Eltern, mit der vierten Schulstufe beginnend, über Möglichkeiten der Berufsausbildung und eine Ausweitung der bereits bestehenden Förderungsmöglichkeiten durch die Arbeitsmarktverwaltung, das alles ist von der Gewerkschaftsjugend als Forderung für die Novelle angemeldet worden.

Und nun, was ist tatsächlich bei diesen Forderungen herausgekommen? Nur einige Punkte dazu. Bei der erstmaligen Ausbildung von Lehrlingen: Will ein Betrieb, in dem bisher keine Lehrlinge ausgebildet wurden Lehrlinge ausbilden, benötigt er eine Berechtigung, und zwar einen sogenannten Feststellungsbescheid, welcher nachweist, daß der Betrieb so eingerichtet und geführt ist, daß er Lehrlinge in einem Lehrberuf ausbilden kann. Diese Berechtigung wird auf die Dauer von 15 Monaten durch die zu schaffende Lehrlingsstelle nach Einholung einer Stellungnahme der Kammer für Arbeiter und Angestellte erteilt. Wird diese Berechtigung nicht erteilt, so dürfen keine Lehrlinge aufgenommen werden, und wird innerhalb von 15 Monaten von dem erteilten Bescheid kein Gebrauch gemacht, das heißt, kein Lehrling zur Ausbildung aufgenommen, so verliert er seine Gültigkeit. Weiters wird der Kreis der Lehrberechtigten, also der Lehrbetriebe, ausgeweitet und zwar kommen dazu die Österreichischen Salinen, Sozialversicherungsträger, die Rechtsanwälte und Ziviltechniker, Institute und Kliniken von Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der Wissenschaften. In Diskussion stehen darüber hinaus noch die Straßengesellschaften, Wirtschaftstreuhänder und Apotheker.

Es ist auch eine Regelung über die Ausbildung der Ausbildner getroffen worden. Erstmalig soll durch die Novelle zum Berufsausbildungsgesetz eine Regelung der Ausbildner und Lehrberechtigten über den fachlichen Bereich hinaus erfolgen. In Zukunft wird jeder Ausbildner oder Lehrberechtigte neben den fachlichen Qualifikationen auch gewisse pädagogische Kenntnisse nachzuweisen haben. Zur Erlangung dieser Kenntnisse wird es Kurse geben. Für den Nachweis über die erforderlichen Kenntnisse als Ausbildner oder Lehrberechtigter werden Prüfungen abgehalten. Der Inhalt dieser Prüfungen ist die Festlegung von Ausbildungszielen auf Grund des Berufsbildes, die Ausbildungsplanung im Betrieb, die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung, die Verhaltensweisen des Ausbildners gegenüber den Lehrlingen, Fragen, betreffend das Berufsausbildungsgesetz, das Kinder- und Jugendschutzgesetz und Arbeitnehmerschutz.

Als wesentliche Neuerung zur Verbesserung der Qualität des Berufsausbildungszeitraumes ist die Teilung der Berufsbilder nach Lehrjahrgängen gegliedert. Die Berufsbilder, welche die Fertigkeiten und Kenntnisse im jeweiligen Lehrberuf festlegen, können nun durch die Gliederung nach Lehrjahren besser mit den Lehrplänen der Berufsschule abgestimmt werden. Es wird damit für alle Beteiligten, insbesondere aber für den Lehrling, ersichtlich, welche Fertigkeiten und Kenntnisse im jeweiligen Lehrjahr vermittelt werden sollen. Einen weiteren Vorteil dieser Gliederung bringt auch die dadurch geschaffene Möglichkeit der Abhaltung von Teilprüfungen. In den Ausbildungsvorschriften ist festzulegen, ob durch die erfolgreiche Ablegung der Teilprüfungen und die Erreichung des Lehrzieles der letzten Klasse der Berufsschule die Ablegung der Lehrabschlußprüfung ersetzt wird. Ein weiterer Vorteil ist die Gliederung nach Möglichkeiten. In den Ausbildungsvorschriften wird weiters festgesetzt, daß die Prüfungen einzeln abgelegt werden können, also in Teilen, oder aber eine gesamte Lehrabschlußprüfung am Schlusse der Lehre. Ich glaube, daß damit schon ein wesentlicher Vorteil erzielt worden ist, denn wir wissen genau, wie es bei den Prüfungen immer wieder zugeht, daß manche Prüflinge eine panische Angst vor solchen Prüfungen haben und sie deshalb nicht bestehen, weil sie vor Nervosität nicht wissen, wo aus und ein.


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