Rechtskunde einführung in das strafrecht der bundesrepublik deutschland anhand von tötungsdelikten



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Anhang

Fall 65
Der wegen Mordverdachts in mehreren Fällen einsitzende St.-Pauli-Killer K sieht keine Möglichkeit mehr, nach einem Geständnis, (wenigstens) 5 Auftragsmorde begangen zu haben, seiner Verurtei­lung zu lebenslanger Freiheitsstrafe zu entgehen. Er will nur noch einen "großen Abgang". Darum bittet er seine Frau F, Kontakt zu ei­nigen Unterweltbossen aufzunehmen, die ihm eine Pistole und Rausch­gift besorgen und durch seine Frau ins Gefängnis schmuggeln lassen sollen. "Neger-Kalle", "Ringo" und Sass erledigen das. Sie stellen der Rechtsanwältin R des Killers den Revolver in einem Blu­­mentopf versteckt in deren Kanzlei zu. R gibt ihn an F weiter, die die Schusswaffe unter ihrem Kleid in das Polizeipräsidium schmuggelt, als die beiden Frauen zur vorläufig letzten Vernehmung des geständigen K in Anwesenheit des ermittelnden Staatsanwaltes dorthin gehen.

Bei der Vernehmung erschießt der Killer als "großen Abgang" zu­nächst den Staatsanwalt, dann seine ihn darum bittende Frau und an­schließend sich selbst. Seine im selben Zimmer anwesende Rechtsanwältin R hat er verschont.

Die R wurde in einem großen Verfahren verurteilt.

Das Verfahren gegen die geflohenen Unterweltbosse musste erst ein­mal abgeteilt werden, bis sie in einer Jagd um die ganze Welt ein­gefangen werden konnten. Die zentrale Frage in dem abgeteilten Ver­fahren lautete: "Konnten „Ringo“ und Co. wissen, was der gewalt­tä­tige Killer mit dem ihm zugespielten Revolver machen würde? Haben sie das billigend in Kauf genommen?"

Der staatsanwaltliche Anklagevorwurf lautete zunächst auf fahrläs­sige Tötung. Das Gericht erweiterte in der Verhandlung gemäß § 207 II Nr. 3 StPO mit einem rechtlichen Hinweis die Anklage auf Beihilfe zum Mord und Beihilfe zur Tötung auf Verlangen. Der Vorsitzende der Strafkammer: "Die Ange­klagten hätten wissen müssen, wem sie da eine Waffe zuspielten." Der Staatsanwalt vertrat daraufhin die Anklage in der von dem Gericht gewünschten Form. Zentrale Frage: "Haben die drei in Kauf genommen, dass der Killer nicht nur sich erschießen werde? Oder vertrauten sie darauf, dass es so schlimm doch nicht kommen werde?"

Wie war zu entscheiden?

Fall 66
Der aus einem westfälischen Uradelsgeschlecht stammende von M., sechstes von sieben Kindern und damit nicht Erbe des väterlichen Gutes, lernt auf dem Gut des Vaters eine von dessen zahlreichen und häufig wechselnden Se­kretärinnen kennen, die der Vater nicht nur dienstlich sondern auch für seine höchst privaten Ambitionen einzusetzen wusste. Als die Sekretärin 1967 schwanger wird, glaubt M, er sei der Vater des heranwachsenden Kindes und heiratet sie - gegen den Willen der Fami­lie, die die Schwiegertochter für eine Heirat als nicht standesgemäß ansah.

Weil sich die junge Ehefrau und Mutter auch nach der Hochzeit noch über Zudringlichkeiten des Schwiegervaters beklagt, keimt in M ein böser Verdacht auf, den er aber wieder beiseite schiebt, weil er sich nicht traut, seine Frau etwas intensiver zu befra­gen. Er zieht mit ihr und seinen nunmehr zwei Kindern weg von dem Gut und arbeitet als Bauingenieur. Wegen der schlechten Lage auf dem Baumarkt gründet er mit seiner Frau ein Squash- und Fitness-Center. Um die Firma hochzubringen, schuften beide jahrelang ohne Urlaub zu machen. Die wenige Freizeit und gelegentlich andere Partner belasten die Ehe.

Als die Frau ihren Mann endgültig verlassen will und er sie zu halten versucht, schleudert sie ihm entgegen, sie habe ihn nie geliebt, und das erste Kind sei auch nicht von ihm. Daraufhin erwürgt er seine Frau mit einem vorher bereitgelegten Springseil.

Fall 67

An dem an den "Rose-Rosahl"-Fall des RG erinnernden "Hoferbenfall" des BGH man kann man zeigen, was man im Bereich der Tötungdelikte gelernt hat!


Als sich die Mutter des damals 2-jährigen E aus für Außenstehende nichtigem Anlass er­hängte, erbte er über sie den 80 Morgen großen Hof seines verstor­be­nen Großvaters mütterlicherseits, der einen Wert von ca. 2 Mill. DM (€ 1,023 Mill.) darstellte. Er lebte die folgenden Jahre mit seiner kleinen Schwester und einer Großmutter auf dem 20 Morgen großen Hof seines Vaters V. Der Vater heiratete 2 Jahre später erneut. Aus dieser Ehe stammen drei Halbbrüder des E. Der Vater verkaufte, um seine eigenen immer wieder entstehenden Schulden abzudecken, mehrfach Land, das zu dem Erbe des E gehörte.

Als der inzwischen volljährige E von seinem Vater ab und zu Geld verlangte, gab der ihm nichts und sagte als Begründung: "Das liegt alles fest." V ließ den recht arglosen E aber weiterhin Do­kumente unterschreiben, mit denen E - ohne darauf zu achten - immer neue Landverkäufe und Kredite für den V genehmigte.

Als eines Tages der ererbte Hof des E abbrannte, wobei zwei Mieter in den Flammen umkamen, und V dem Erben E die Versicherungssumme vorenthalten wollte, wurde E doch misstrauisch. Er verlangte Rechnungs­le­gung: Es stellte sich heraus, dass der V für sich mehr als eine Million Mark aus dem Vermögen des E durch Landverkäufe abgezweigt und den verbliebenen Besitz mit Hypotheken in Höhe von DM 30.000,- (€ 15.340,-) belastet hatte.

Daraufhin entzog E dem V sämtliche Vollmachten, kaufte sogar den verschul­de­ten Hof des V auf und räumte ihm nur noch ein 10-jähriges Nut­zungs- und Wohnrecht ein. In dieser für ihn prekären Lage beschloss der hochverschuldete V, den E zu töten, da­mit Hof und Vermögen an ihn zurückfallen.

V wollte seinem Sohn E einen schmerzlosen Tod bereiten und ihn durch eine Überdosis Rauschgift töten. Diesen Plan teilte er seinem Bekannten "Pferde-Willy" mit und bat ihn, ihm bei der Beschaffung des Rauschgiftes behilflich zu sein. Der sah aber keine eigene Beschaffungsmöglichkeit und vermittelte ihn darum an seinen Bekannten B. Aber auch B sieht keine Möglichkeit, an das zur Tötung gedachte Heroin herankommen zu können. Darauf bittet V ihn, seinen Sohn E nachts im Stall zu erschießen, wenn der mal wie­der betrunken nach Hause kommt, denn: "Der will alles verkau­fen und uns auf die Straße setzen." B lehnt ab.

Nach diesem Fehlschlag wendet V sich wieder an "Pferde-Willy" und bittet ihn, jemanden ausfindig zu machen, der bereit ist, seinen Sohn gegen einen größeren Geldbetrag zu töten.

"Pferde-Willy" vermittelt den V an den gelernten Schlachter und als Schläger berüchtigten S, der das Ansinnen - zunächst - mit den Worten ablehnt: "Mach' das doch selber. Wenn er besoffen ist, häng' ihn einfach im Stall auf“, worauf V erwiderte: "Ich bin doch mehr als einen Kopf kleiner. Ich krieg' die Schlinge nicht über seinen Kopf."

Als sich S ein halbes Jahr später in argen finanziellen Nöten befindet, kommt er von sich aus auf das ihm von V vor einigen Monaten unterbreitete Angebot zurück: "Wenn Du es selber nicht packst, mach' ich das eben für Dich." V und S beschließen, dass S den E an einem Balken im Pferdestall aufhängen und die Tat als Selbsttö­tung tarnen solle. Zur Ausführung des Tatplanes kommt S an einem Tag um 22.00 Uhr auf den Hof, lässt sich von V zunächst den Wehrpass des Sohnes zeigen, damit er sich das Bild des späteren Opfers einprägen kann und nicht einen der ande­ren Söhne des V umbringe. Dann verbirgt er sich mit einem zur Ausführung des Tatplanes geeigneten Strick allein in einem Nebenraum. Als ca. 20 Minuten später E mit dem Taxi nach Hause kommt und das mitgebrachte Grillhähnchen und ein paar Dosen Bier auf der Futterkrippe abstellt, kommt plötzlich V abredewidrig in den Stall, bevor S zuschlagen kann. E bietet dem V ein Bier an, trinkt mit ihm und verlässt dann den Stall. S kommt wütend aus seinem Ver­­steck, wirft V den Strick vor die Füße und sagt: "Du kannst mich am Arsch lecken, mach' Deinen Mist alleine!"

V legt sich nun einen anderen Tatplan zurecht: E solle mit seinem eigenen Kleinkalibergewehr mit abgesägtem Lauf getötet werden. Diesen Mord hofft V als Unfall beim Reinigen der Waffe kaschieren zu können. Er bringt das Kleinkalibergewehr zu S und bietet ihm DM 70.000,- (€ 35.800,-), wenn der den E mit dieser Waffe erschieße. S ist zur Tat bereit, woraufhin V ihn noch einmal eindringlich ermahnt, ja nicht den Falschen zu erschießen, vor allem nicht seinen Lieblingssohn L.

S lauert dem E an einem Novembertag gegen 17.00 Uhr hinter einer Stall­tür auf. Als gegen 19.00 Uhr ein Mann den Stall betritt, schießt ihm S aus 30 cm Entfernung ins rechte Auge. Als der Mann zusammenbricht und dann reglos liegen bleibt, schaltet S zur Kontrolle kurz das Licht im Stall ein, beugt sich über sein Opfer - und stellt fest, dass er nicht E und auch nicht einen der anderen Söhne des V erschossen hat, sondern den Nachbarssohn N, der in den Stall gegangen war, um von dort, wie üblich, Futter für seinen Hund zu holen. S flüchtet im Auto und wirft die Waffe in ein Stauwehr der Weser.

In dem kleinen Dorf hatte niemand den Schuss gehört, weil zur glei­chen Zeit die Glocken der neben dem Hof gelegenen Kirche geläutet hatten.

Etwa eine Stunde nach der Tat findet V den toten N im Stall. Er ruft die Polizei und einen Arzt. Die erkennen die Schusswunde nicht, nehmen an, dass N mit Schnee an den Schuhen den Stall betreten hat, auf den Fliesen ausgerutscht und dabei mit dem Kopf gegen einen Wasserhahn geschlagen sei.

V gibt in konsequenter Verfolgung seines ursprünglichen Vorhabens selbst nach der für ihn sinnlosen Ermordung des N seine Absicht nicht auf, den E umbringen zu lassen und sucht erneut, den S zur Tötung des E zu bewegen. Er bringt ihm ein Sparbuch mit DM 5.000,- (€ 2.556,-), verspricht ihm Goldbarren, will ihm nunmehr zur Tatausführung ein Gewehr mit Schalldämpfer besorgen und fleht immer wieder: "Bring' ihn endlich unter die Erde."

S räumt zwar das Sparbuch ab, wird dann aber nicht tätig und vermeidet ein Zusammentreffen mit V.

V findet keinen anderen mehr, der ihm die Drecksarbeit abnehmen könnte. Nun muss er doch selber tätig werden und entwickelt einen Plan, wie er den ihm körperlich überlegenen E umbringen könne, ohne dass ein Mordverdacht auf ihn falle: Er bittet den E, ihm beim Auseinanderschneiden eines Teppichs in der Scheune zu helfen. Dazu drückt er ihm ein Messer in die Hand. Nachdem der Teppich in Streifen geschnitten ist, bittet V den E noch, eine Batterie aus dem Traktor auszubauen. Als E sich über den Motor beugt, schlägt V ihm von hinten mit einem schweren Eisenrohr über den Kopf. Mit dem zweiten Schlag trifft V den E an der linken Schulter. E kann fliehen. So ist der ganze Plan zunich­te, demzufolge V den E den Teppich nur deshalb hatte in Streifen schneiden lassen, damit die Finger­abdrücke des E auf das Messer ka­men, weil V den E mit der Eisenstange hatte erschlagen und dann der Polizei gegenüber hatte behaupten wollen, dass sein Sohn ihn mit dem Messer angegriffen habe und er sich mit der Eisenstange hatte verteidigen müssen.

E erstattet bei der Polizei Anzeige gegen V und sagt in diesem Zusammenhang, dass ihm nach dem überstandenen Anschlag der "Unfall" seines Freundes N im Nachhinein merkwürdig vorkomme.

Die "Leichensache N." wird neu aufgerollt, der tote N exhumiert und obduziert. Die Gerichtsmediziner finden in dem Schädel ein verformtes Bleiprojektil und bescheinigen als To­desursache nun einen "Kopfsteckschuss". V wird verhaftet und ge­steht alles.

Fall 68
„Opfer angezündet

SAD Straßburg - Eine 25jährige Krankenschwester aus Straßburg ist von drei Männern im Auto entführt und von jedem, teilweise mehrfach, vergewaltigt worden. Anschließend wurde die Frau gefesselt, mit Benzin übergossen und angezündet. Sie überlebte. Aber ihre Haut ist zu 60 % verbrannt. Zwei der Täter wurden gefasst.“

Fall 69
Die Jäger J und W hatten bei dem Abschussvermittler A ein Jagdwochenende mit Abschussmöglichkeit in dessen Revier gebucht. Mit der erlegten Strecke von bis dahin drei Rehböcken nicht zufrieden zogen sie zwischen drei und vier Uhr morgens noch einmal los. In der Nähe der Grenze an der Autobahn nach Stettin sahen sie eine Reihe schwarzer Punkte in der Wintergerste. Weil dort öfter Wildschweinrotten lang ziehen, glaubten sie, wehrhaftes Wild vor sich zu haben. J, W und A sprangen aus dem Auto, luden ihre Gewehre durch und schossen. Jeder wollte eine Keilertrophäe erjagen. Nachdem die ersten Schüsse verhallt waren, kam Bewegung ins Gerstenfeld: Die schwarzen Punkte standen auf und hoben die Hände. An die zwanzig rumänische Männer, Frauen und Kinder flehten um Gnade. Sie waren über die grüne Grenze bei Pommellen gekrochen und wähnten sich vom Grenzschutz gestellt.

Als J, W und A ihren Irrtum bemerken, springen sie in das Auto des A, ohne zunächst die Folgen ihrer Schüsse zu überprüfen. Nur weg!

A brachte seine Gäste zu ihrer Unterkunft und versprach, noch einmal an der Stelle vorbeizufahren. Die beiden Weidmänner J und W legten sich schlafen. A fuhr los und will, wie versprochen, auf dem Weg nach zu Hause wieder am Gerstenfeld vorbeigefahren sein, habe aber nichts entdecken können. Die illegal über die Grenze gekommenen Rumänen waren verschwunden. Wäre A aber ausgestiegen, hätte er die beiden Toten im Kornfeld entdecken müssen, die die Rumänen zurückgelassen hatten: Einer der beiden Schleuser muss sofort tot gewesen sein, nachdem eine Kugel seinen Körper durchschlagen und sich dabei zerlegt hatte, der andere kann noch gelebt haben, denn nur ein Teil der Kugel, die seinen Schleuserkollegen getötet hatte, war in seinen Kopf eingedrungen.

Am Morgen bezahlten J und W ihre Böcke, verstauten die abgetrennten Rehschädel mit den Gehörnen und verschwanden in Richtung Heimat.

Ein Mähdrescherfahrer, der an diesem Tag das Feld abmähen wollte, stieß mittags auf die Körper. Er meinte, einer der beiden habe noch geröchelt. Mit Vollgas fuhr der Mähdrescherfahrer daraufhin ins Dorf zurück, um Hilfe zu holen. Als er sich noch einmal umdrehte, brannte das Feld. Ob das Feuer durch die rasante Fahrt der Dreschmaschine entstanden oder ob die trockene Gerste angesteckt worden war, konnte nachträglich nicht mehr geklärt werden. Die Polizei fand jedenfalls nur noch zwei völlig verkohlte Leichen.

Die Staatsanwaltschaft Stralsund ermittelte bald zwei Jahre. Die Jäger konnte sie zwar ausfindig machen und durch die Vernehmungen den vermutlichen Geschehensablauf ziemlich genau rekonstruieren. Aber sie weiß nicht, wer von ihnen der Todesschütze war. Die Staatsanwaltschaft weiß nur, dass beide rumänischen Schleuser durch einen einzigen Schuss getötet wurden. Aus welcher Waffe die Kugel stammte, konnte nicht geklärt werden, da die Teile des tödlichen Geschosses bei dem Feuer geschmolzen sind und weitere Kugeln nicht sichergestellt werden konnten. (Nach STERN 10.03.94)

Fall 70 »Sirius-Fall«


Der Angeklagte A lernte in einer Diskothek die H kennen, die "damals noch eine unselbständige und komplexbeladene junge Frau" gewesen war. Sie entwickelte zu dem vier Jahre älteren Angeklagten A eine intensive Freundschaft, in der sexuelle Kontakte unwesentlich blieben. Hauptsächlich sprachen die beiden über Psychologie, Philosophie und Esoterik. A wurde für die H Lehrer und Berater in allen Lebensfragen. Sie vertraute ihm blindlings. In einem ihrer zahlreichen Gespräche gaukelte der A der H vor, er sei ein Bewohner des Sterns Sirius und stehe darum als "Sirianer" philosophisch auf einer weit höheren Stufe als die Menschen. Er sei mit dem Auftrag auf die Erde gesandt worden, dafür zu sorgen, dass einige wertvolle Menschen, darunter die H, nach einer geistigen und philosophischen Weiterentwicklung und dem anschließenden völligen Zerfall ihrer Körper mit ihrer Seele auf einem anderen Planeten oder dem Sirius weiterleben könnten.

Als A erkannte, dass H ihm das alles abnahm, beschloss er, sich unter Ausnutzung des ihm von ihr entgegengebrachten Vertrauens auf ihre Kosten zu bereichern. Zunächst gab er vor, dass ein Mönch M durch zeitaufwendige spirituelle Versenkungen erreichen könne, dass die H nach ihrem Tode auf einem anderen Himmelskörper weiterleben könne. Die Vergütung für die Meditationen des Mönchs gab er mit DM 30.000,- (€ 15.340,-) an. A veranlasste die H, zur Bereitstellung der angeblich vom Mönch verlangten Summe einen Bankkredit aufzunehmen - und verbrauchte das Geld dann für sich. Als die H keine Veränderung in sich spürte, erklärte der A der H, dass - wie sich herausgestellt habe - die Bemühungen des M nicht hatten erfolgreich sein könnten, da die H in ihrem Bewusstsein eine starke Sperre gegen die geistige Weiterentwicklung aufgebaut hätte. Der Grund liege im Körper der H; die Blockade könne nur durch die Vernichtung des alten und die Beschaffung eines neuen Körpers beseitigt werden. Er wolle alles Erforderliche arrangieren, dass die H durch die von ihr vorzunehmende Vernichtung ihres Körpers in einem roten Raum am Genfer See in einen dort bereitliegenden Körper einer Künstlerin schlüpfen könne. Für ihr Weiterleben als Künstlerin brauche sie aber Geld. Darum solle sie zunächst eine Lebensversicherung über DM 250.000,- (€ 127.823,-) /bei Unfalltod DM 500.000,- (€ 255.646,-) abschließen, den A unwiderruflich als Bezugsberechtigten einsetzen und dann durch einen vorgetäuschten Unfall aus ihrem "jetzigen Leben" scheiden. Nach Auszahlung werde er ihr die Versicherungssumme überbringen.

Ihr "jetziges Leben" sollte die H nach einem ersten Plan durch einen vorgetäuschten Autounfall, nach einem späteren Plan dadurch beenden, dass sie sich in eine Badewanne setze und einen eingeschalteten Fön in das Badewasser fallen lasse, nachdem sie noch ein paar Vorkehrungen getroffen habe, die darauf hindeuten sollten, dass sie ungewollt mitten aus dem Leben gerissen worden sei.

Der tödliche Stromstoß blieb jedoch aus. Aus "technischen Gründen" verspürte die Zeugin nur ein Kribbeln am Körper, als sie den Fön eintauchte.

Der A, der sich vorsichtigerweise an einem anderen Ort aufhielt, war überrascht, dass die H seinen Kontrollanruf entgegennahm. Etwa 3 Stunden lang gab er ihr in ca. zehn Telefongesprächen Anweisungen zur Fortführung des Versuchs, aus dem Leben zu scheiden.

Die H ließ den Fön in der Hoffnung ins Wasser fallen, sofort in einem neuen Körper zu erwachen. Der Gedanke an einen "Selbstmord" im eigentlichen Sinn, durch den "ihr Leben für immer beendet würde", kam ihr dabei nicht. Sie lehnte für sich eine "Selbsttötung" ab. Der Mensch habe dazu kein Recht.

Nach drei Stunden nahm der A, dem bewusst gewesen war, dass das Verhalten der H ganz von seinen Vorspiegelungen und Anweisungen bestimmt wurde, von weiteren Bemühungen Abstand, weil er sie für aussichtslos hielt.

Irgendwann wurde H doch misstrauisch und erstattete Anzeige, die alles ans Licht brachte.

(NJW 83/2579)

Fall 71
Die 13-jährige Melanie war das erste Mal verliebt. Aber René (21) hatte mehr Spaß mit der 15-jährigen Jeanette: die war im Bett besser. Melanie nervte. Deswegen wollte René sie loswerden. Nach Schulschluss lockten René, Jeanette und deren Freunde Noreen und Mike, beide 16, Melanie in einen Keller. Von 13 Uhr 30 bis knapp vor Mitternacht wurde Melanie im Keller des Wohnhauses gefoltert. Die Täter warfen sie wiederholt gegen die Wand, schlugen ihr in den Bauch und an den Kopf, traten ihr mit schweren Stiefeln in den Unterleib. Dann musste Melanie sich ausziehen, sich mit der Hand selbst befriedigen. Ihre Folterer fanden das spaßig, lachten darüber und drückten Zigaretten auf ihrem Bauch aus. Wiederholt wurde das Opfer mit dem Seilzug eines Fahrradschlosses gedrosselt, wobei die Täter zur Unterstützung des Drosselvorganges den Fuß auf den Nacken des am Boden liegenden Opfers setzten. „Sie sollte so richtig ihr Fett abkriegen, dass sie das nie wieder macht, anderen den Freund auszuspannen.“

Nachdem sich die Folterer einige Stunden mit der Quälerei ihres Opfers »vergnügt« hatten, gingen die vier hoch in Renés Wohnung und schauten sich im Fernsehen einen Film an. Keiner verlor ein Wort über Melanie. Zwei zufällig vorbeigekommenen Freunden zeigten sie im Keller den Körper des halbtot gequälten Mädchens. Die entsetzten Kumpels holten ärztliche Hilfe. Aber Melanie konnte nicht mehr gerettet werden: Nach sieben Tagen im Koma starb sie.

Fall 72 Tödlicher Cocktail


O, der viele Stunden bewusstlos am Rande der Autobahn A 9 zwischen Nürnberg und München gelegen haben muss, wurde dort in den Morgenstunden des 6. August 1995 tot aufgefunden. Die Obduktion ergab keine Hinweise auf »Fremdverschulden«, dafür 3,13 Promille Alkohol im Blut und 4,27 Promille im Urin. Das Untersuchungsergebnis lautete daher auf Alkoholvergiftung. Die Akte sollte geschlossen werden.

Doch einen Kriminaloberkommissar beschäftigte der Fall weiter, denn wie kommt ein Mensch in dem Zustand zu Fuß an die Autobahn?127 Der Kriminalbeamte fühlte sich außerdem an einen ähnlichen Fall aus dem Dezember 1994 erinnert. Damals war in einem umliegenden Forst bei Bayreuth ein anderer Mann, A, tot aufgefunden worden. Bei ihm hatte die Autopsie auch keinen Hinweis auf eine Straftat ergeben. Als Todesursache war „erfroren“ in der inzwischen abgeschlossenen Akte vermerkt worden.

Von den Eltern Os erfuhr der weiter ermittelnde Kriminalbeamte, dass der Sohn öfter mit dem Taxi nach Nürnberg gefahren war. Befragungen von Taxifahrern ergaben, dass der junge Mann am 5. August am Nürnberger Bahnhof in einen dunklen BMW mit zwei Männern gestiegen war. Sogar an das Kennzeichen konnte sich einer der Taxifahrer erinnern. Am 16. August wurde der nunmehr zur Fahndung ausgeschriebene BMW in München gefunden. Bei der Durchsuchung des Autos wurden u.a. zehn Schnapsfläschchen mit KO-Tropfen gefunden. Der Rest war Routine. Es stellte sich heraus, dass die zwei Kroaten K und R im Münchner und Nürnberger Bahnhofsviertel bereits Angetrunkene ansprachen, sie unter einem Vorwand zu ihrem Wagen lockten, ihnen dort den mit dem Betäubungsmittel präparierten Schnaps zu trinken gaben, ihre daraufhin ohnmächtig gewordenen Opfer ausraubten und sie dann - ohne Rücksicht darauf, dass sie ihre Opfer in eine lebensbedrohliche Lage brachten - irgendwo aus dem Auto warfen. Einer der Männer, M, wurde durch einen Notarzt buchstäblich in letzter Sekunde gerettet. Ein zweiter, Z, torkelte wie in Trance über die Straße, wurde von zwei Fahrzeugen erfasst und ist seitdem behindert.

Vier Jahre lang haben K und R mindestens 42 Menschen mit Narkotika betäubt, ausgeraubt und hilflos an Autobahnparkplätzen oder in Wäldern liegen gelassen. Fünf Männer sind dabei ums Leben gekommen, darunter A und O.

Nachuntersuchungen bei ihnen und anderen ähnlichen Todesfällen im Großraum Nürnberg ergaben, dass alle Opfer vor ihrem Tod mit der im Auto gefundenen Psychodroge, die Psychiater manchmal zur Behandlung von Schizophrenie einsetzen, betäubt worden waren. Vor allem in Verbindung mit Alkohol führt sie zu einer tiefen Ohnmacht. Die Erinnerungen an die letzten Stunden werden ausgelöscht. Gleichzeitig erweitern sich die Blutgefäße in der Haut, was zur Folge haben kann, dass die Patienten bei Temperaturen erfrieren, die ein gesunder Mensch problemlos überlebt.

Die beiden Angeklagten schweigen vor Gericht, die Opfer können sich kaum erinnern, was mit ihnen geschah.

Auch O, der am Rande der A 9 gestorben war, hatte sich nicht erinnern können. Denn im Sommer1993 hatten ihn die beiden Kroaten schon einmal am Nürnberger Bahnhof angesprochen. Am Ende lag O bewusstlos an einem Autobahnparkplatz bei Feucht. Damals war er wieder nach Hause gekommen, hatte keine Ahnung, wo die DM 1.500,- (€ 760,-), die er dabei gehabt hatte, wo seine Lederjacke und seine Schuhe abgeblieben waren.

Am 5. August 1995 war O völlig ahnungslos zum zweitenmal in das Auto der Gangster gestiegen. Diesmal kam er nicht zurück. (Nach STERN 27.11.97)

Fall 73
89-jährig wird der ehemalige KZ-Aufseher Anton Malloth in einem Münchner Altersheim festgenommen, weil er während seiner Zeit als Aufseher von Theresienstadt in den Jahren 1940-1945 nicht nur viele Leute gequält sondern auch aus brutaler Lust am Töten und unbeherrschter Wut heraus umgebracht haben soll. Nach fast 60 Jahren gibt es aber kaum noch lebende Zeugen. Darum muss die Staatsanwaltschaft ihren Anklagevorwurf darauf beschränken, dass der Beschuldigte im September 1943 in der Nähe von Theresienstadt bei der Beaufsichtigung von als Erntearbeiter eingesetzten Gefangenen einen Häftling dabei erwischt hat, wie der versuchte, einen Blumenkohl unter seinem Hemd zu verstecken. Er beschimpfte ihn als "jüdisches Schwein", schlug ihn mit einem Stock nieder, und gab ein paar Schüsse auf den vor im Liegenden ab. Nach so langer Zeit lässt sich aber durch die verbliebenen Zeugenaussagen nicht mehr sicher feststellen, ob der Mann nach den Schüssen tot war und was weiter mit dem Körper des Opfers geschehen ist. A.M. wird - auf Grund der Zeugenaussagen nachweisbar - weiter vorgeworfen, Ende September 1944 einen Häftling aus Wut darüber, dass der nicht zu einem Appell erschienen war, mit einem Stock erschlagen zu haben. Im Januar 1945 soll er zwei Häftlingen befohlen haben, sich auszuziehen, einem Dritten dann, die beiden nackten Männer in eisiger Kälte aus einem Schlauch heraus mit eiskaltem Wasser so lange zu bespritzen, bis die beiden Opfer nach 30 Minuten tot zusammenbrachen.

Fall 74 Tod eines Drückers


H war 1988 aus der DDR geflohen. Doch im Westen war der Maurer nie richtig auf die Füße gekommen, jobte als Aufsicht in einer Spielhalle und auf Mallorca als Animateur. 1994 wurde er Drücker. Zu Chefin Cs Drücker-Kolonne stieß er im Mai 97 aufgrund einer Annonce: „Sofort Arbeit, Wohnung, Geld.“ Die Chefin holte ihn am Bahnhof im offenen Sportwagen ab: Chrysler Viper, schwarz lackiert, hellgraue Ledersitze. Gleich am ersten Abend stand »Schulung« auf dem Programm. »Knastspruch« und »Türargumente« wurden auswendig gelernt und abgefragt. Seine Spezialität war der »Knastspruch«, den er in seiner vorangegangenen Drückertätigkeit schon sehr erfolgreich angewandt hatte: „Wir machen eine Meinungsumfrage“, sprach er Hausfrauen an der Tür an, „haben Sie Vorurteile gegen entlassene Strafgefangene?“ Natürlich nicht. „Würden Sie einem solchen Menschen helfen?“ Natürlich. „Ich bin selbst ehemaliger Strafgefangener“, schwindelte Walter dann. „Aber jetzt habe ich einen ehrlichen Job gefunden. Ich bekomme Leistungspunkte für Zeitschriften-Abos. Die sieben Mark im Monat tun Ihnen nicht weh und helfen mir, ein anständiges Leben zu führen.“

Schlechte Schüler, die ihren Text nicht richtig hersagen konnten, holte Chefin C auf ihr Zimmer im Hotel. Auf dem Flur hörte man dann das Klatschen von Ohrfeigen. Damit nicht genug: Bis zum Frühstück mussten »Knastspruch« und »Türargumente« zwanzigmal aufgeschrieben werden. H brauchte das nie zu tun. Er hatte ja seine Vorerfahrungen, auf die er zurückgreifen konnte. M aber nicht. Den hatte C an der Autobahnraststätte einem anderen Kolonnenführer für DM 2.500,- (€ 1.278,-) abgekauft. Doch M konnte den »Knastspruch« nicht behalten, und Argumente fielen dem verstörten Jungen auch nicht ein. M verkaufte keine Abos, »schrieb keine Scheine«. Die zweite Frau in Cs Kolonne, ihre Freundin F, versuchte es mit »Schulung«. Aber M begriff nichts, wurde angeschrieen. Wie blöd er sei. Was sein Hotelzimmer koste. Vom Essen ganz zu schweigen. Für M wurde es von Tag zu Tag schlimmer.

Eines Abends hörte H Schläge und Stöhnen aus Zimmer 4. Er ging rein. Auf dem Teppich krümmte sich M, blutete aus Platzwunden am Kopf. F trug Reiterstiefel mit Stahlkappen und Lederhandschuhe, trat und schlug auf den Wehrlosen ein. H ging dazwischen und bugsierte die 21-Jährige, mit der er ein Verhältnis hatte, aus dem Zimmer, schloss von innen ab. „M, verpiss Dich!“, flüsterte er. „Geh morgen auf der Tour zu irgendeinem Pastor, der hilft Dir weiter.“ Doch M floh nicht. „Wir finden Dich überall“, hatte C gedroht. Sein Martyrium ging weiter. Am 18. Juli zeigte das ZDF einen Krimi, auf den sich C und F schon tagelang gefreut hatten: „Spaghetti Bolognese“ mit Heiner Lauterbach. Der Streifen spielte im Drücker-Milieu, und M musste sich den Film mit der Chefin ansehen. „Damit Du siehst, wie gut Du es bei uns hast.“ Es wurde ein lehrreicher Abend. Staunend sahen C und F, wie einem erfolglosen Drücker ein Teller voll Regenwürmer vorgesetzt wurde. Die Frauen waren begeistert. C kaufte eine Dose Würmer: »Spaghetti Bolognese« sollten der Höhepunkt auf Fs Geburtstagsparty werden.

Nach der Arbeit versammelte sich die Kolonne im Aufenthaltsraum. F spendierte Kölsch und Wodka für alle - bis auf M. Der musste zu C ins Zimmer kommen, wo die Regenwürmer schon auf einem Pappteller angerichtet waren. Der Trupp folgte dort hin. M bekam ein Besteck, musste die Tiere mit Pfeffer und Salz würzen. Den ersten Wurm ließ F vor seinem Mund baumeln, zwang ihn, zuzuschnappen wie ein Fisch. Den Rest würgte M kleingeschnitten herunter.

Obwohl M auch am nächsten Tag keine Scheine schrieb, war abends plötzlich alles anders: keine Schulung, keine Schläge, keine Schreie. F gab ihm sogar ein Bier aus. M und H kam das komisch vor. „Wir probieren es mit ihm noch einmal im Guten“, erklärten die Frauen und zogen sich in Cs Zimmer zurück. Am nächsten Morgen hieß es: „Wenn M heute keine Scheine schreibt, bringen wir ihn zum Bahnhof.“ Dem Hotelier sagten sie beim Rausgehen: „Das Zimmer von dem brauchen wir nicht mehr.“

Abends nach der Tour hockte die Truppe ohne M bei Schnitzel, Rösti und Salat zusammen. Nach dem Essen bestellte die Chefin C den H auf ihr Zimmer. F saß zusammengekauert auf dem Fußboden, C lümmelte im Bett. „H, wir wollen Dich nicht dumm sterben lassen“, begann sie. „Der M lebt nicht mehr, der ist jetzt schon kalt.“ H sah die Frauen fassungslos an. Kühl berichtete C weiter: „F, J und ich haben ihn in den Wald gebracht. F hat ihm den Mund verklebt, eine Wäscheleine um den Hals gebunden und einen Spaten in die Hand gedrückt. Damit musste er sein Grab schaufeln. Als er anfing zu schwitzen, musste er sich bis auf die Schuhe ausziehen und weitergraben. In einem Feuerchen haben wir eine Eisenstange heiß gemacht. F hat sie ihm in den Hintern gesteckt. Der hat nicht einmal geschrieen. Auch nicht, als sie ihm ein Feuerzeug an die Hoden gehalten und mit einem Wurfmesser Kreuze in seinen Rücken geritzt hat. Als die Grube tief genug war, musste M Probe liegen. Dann hat F ihm Hände und Füße gefesselt und auf dem Rücken zusammengebunden. Sie: Glaubst Du, dass Du jetzt stirbst? Er: Nein. Sie: Du stirbst jetzt. Dann hat sie zugestochen. Mit dem Messer ins Herz, hat darin rumgebohrt, bis ein Loch zu sehen war. M hat nur einmal leise gequietscht. Danach war Ruhe. F hat ihn ins Loch geschubst. M röchelte noch. Da hat F den Spaten genommen und ihm den Kopf gespalten. Dann war endgültig Schluss. F hat das Grab zugeschaufelt und fertig. Drei Stunden hat das gedauert.“

H konnte nicht glauben, was er da hörte. C holte aus der Schublade ihres Nachttisches Polaroid-Bilder. Vier suchte sie aus und legte sie aufs Bett: M, wie er sein Grab schaufelt, dahinter F ganz in schwarz, die Fäuste in die Hüften gestemmt. M, nackt beim Schaufeln, F daneben in Gorilla-Pose. M gefesselt am Boden, F sticht ihm ins Herz. M in der Grube, F darüber, jubelnd.

„Wer hat diese Fotos gemacht?“ fragte H. „Ich“, sagte C. „Ich hab’ ihn auch mit der Pistole in Schach gehalten. Neben mir stand J mit dem Mastino.“

Nach diesem Tag war in der Kolonne nichts wie vorher. H durfte nicht allein auf Tour gehen. Ständig war F an seiner Seite. Aus dem Hintergrund beobachtete C die beiden. „Als Mitwisser bist Du genauso dran wie wir“, drohte sie ihm.

„Ich hab’ das geglaubt“, sagt H heute. Feine juristische Unterschiede zwischen »Nichtanzei­gen einer Straftat« und »Mittäterschaft« kennt er nicht. „Deshalb bin ich nicht zur Polizei gegangen.“ Stattdessen ging er weiter mit der Mörderin ins Bett. „Es war nur noch eine Angstbeziehung“«, beteuert er, „sonst hätten die vielleicht Verdacht geschöpft.“ Cs Spruch ging ihm immer wieder durch den Kopf: Walter, wir wollen Dich nicht dumm sterben lassen! „Das kann man ja auch ganz anders verstehen.“

Nach dem Ausfall von M war die Truppe auf nur noch vier Personen zusammengeschrumpft. Der Verlag, für den sie arbeiteten, warf sie raus. C, die früher mal in einem Hausfrauen-Callgirl-Ring angeschafft hatte, strippte zwischendurch in einem Schaufenster eines Sex-Shops, ihr Freund J arbeitete als Rausschmeißer in zwielichtigen Schuppen. Neue Leute mussten her.

Was lag da näher, als einem Kollegen seine Leute »abzusingen«? C und F fiel auch gleich einer ein: G aus Aalen. C hatte für den Mann aus Schwaben gearbeitet, F war sogar mal mit ihm verlobt gewesen. C lieh ihr ihre Pistole und gab ihr noch einen guten Rat mit auf den Weg: „Wenn Du es machst, dann mach’ es richtig!“ F meldete sich bei G an und fuhr mit zwei Drückern nach Aalen. Einer wartete in dem Auto, der andere begleitete F. Vor der Tür holte sie ein Kissen aus der Reisetasche, verbarg dahinter die Pistole. G öffnete die Tür. Als er ihr den Rücken zudrehte, schoss F durch das Kissen. G sackte zusammen. F war sofort über ihm, feuerte ihm noch dreimal in den Kopf. In der Küche griff sie sich ein Messer, stach G damit mehrmals in die Brust, schnitt dem Sterbenden die Kehle durch. Hastig stahl sie die Lederweste, in der G immer sein Geld stecken hatte, flüchtete samt Begleiter. Erst am nächsten Morgen fanden die Drücker, die die Schüsse im Matratzenlager verschlafen hatten, ihren toten Chef. Der Kripo gaben sie den Tipp in Bezug auf F, weil G ihnen von Fs bevorstehendem Besuch erzählt hatte.

Zwei Tage nach dem Mord spürte eine Soko F in Gummersbach auf und nahm sie und ihre Truppe fest. C ging den Fahndern in Frankfurt ins Netz. In ihrem Koffer fand die Polizei die Polaroid-Fotos von Ms Hinrichtung. Im Verhör packte H aus. (Nach STERN 27.11.97)

Fall 75
Der damals 18-jährige Sohn S des 53-jährigen Polizisten P war vor 8 Jahren von dem Sportschützen T-O erschossen worden, weil T-Os mehrjährige Lebensgefährtin L ihn wegen des wesentlich jüngeren S verlassen hatte. Dafür hatte T-O zwölf Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags erhalten. Dem Vater war die Bestrafung zu milde. Direkt nach dem Urteil schwor er: „Wenn der rauskommt, bring‘ ich den um!“ Er zerbrach an dem Tod seines jüngsten Sohnes und der nach seinem Empfinden zu geringen Strafe für T-O: Er konnte als Polizist keine Pistole mehr anfassen, weil sein Sohn mit einem solchen „Mordinstrument“ erschossen worden war, wurde in den Innendienst versetzt und nach einiger Zeit aus psychischen Gründen vorzeitig pensioniert. Da er sich beschäftigen wollte und musste, eröffnete er eine Ferienpension. Als er acht Jahre nach dem Tod des S den T-O in der Stadt herumlaufen sah, wandte er sich an die StA mit der Anfrage, wie das möglich sei. „Herr T-O ist auf Probe draußen, weil er sich gut geführt hat.“ In P wuchs der Gedanke an Rache, zumal er dem T-O in dem kleinen Ort ständig begegnete.

Als bei einer dieser Begegnungen sein ihm verbliebener ältester Sohn Ä dabei war, stürzten sich beide auf den T-O und schlugen auf ihn ein. Weil das Täter-Opfer T-O um Hilfe schreit, zerrten sie ihn in ihren VW-Bus, fuhren zu ihrem im Umbau befindlichen neuen Haus und schlugen dort wieder auf ihn ein. Als T-O verletzt am Boden lag, nahm P ein Messer und stach 19 mal auf T-O ein, dreimal ins Herz. „Als er am Boden lag und mich anstarrte, sah ich die toten Augen meines Sohnes. ... Eigentlich wollte ich nur mit ihm reden.“

P und Ä vergruben die Leiche des T-O im Keller des Hauses, doch die Polizei kam ihnen schnell auf die Schliche. P und Ä stehen vor dem Richter, der auch den T-O für die Tötung des S verurteilt hatte. „Sie können doch nicht einfach Selbstjustiz üben!“

Fall 76
Mordplan dpa Wien – Drei 15 Jahre alte ... Jugendliche sind wegen geplanten Mordes an mehreren Lehrern in Haft genommen worden. Ihr Grund: schlechte Noten. Die Jungen hatten sich bereits Waffen gekauft. (HH A 21.04.01)

Beurteilen Sie bitte diesen Fall aus Österreich nach Deutschem Recht. Gehen Sie vom illegalen Kauf von Pistolen aus.

Fall 77
„Tödlicher Irrtum

dpa Coburg – Ein zwei Jahre alter Junge ist in Rödental bei Coburg an einer Überdosis Methadon gestorben. Seine Mutter hatte es ihm verabreicht, weil der drogenabhängige Vater (24) sein Methadon in einer Hustensaftflasche aufbewahrte.“ (HH A 01.06.01)

Fall 78
Mutter M hatte keinen Bock auf Kindergeplärr und volle Windeln. Lieber ging sie in Discos, als ihre Tochter zu füttern.

M war auf St. Pauli aufgegriffen worden, nachdem ihre Familie eine Vermisstenanzeige aufgegeben hatte. Ihre Tochter war da schon Wochen tot. M hatte ihr zehn Monate altes Baby wieder einmal fast ein Wochenende lang allein zu Hause gelassen. Als sie nach einem ausschweifenden Disco-Wochenende nach Hause kam, war das längst abgemagerte Mädchen tot. M wickelte es in ein Badetuch, steckte es in eine Reisetasche und warf es in den Müll. Die Leiche wurde nie gefunden.

Die StA wirft ihr in dem Verfahren „egoistische Vergnügungssucht“ und „böswillige Vernachlässigung“ vor.

Fall 79
Pokémon-Prozess

Der kleine Sedat war erst neun Jahre alt, als ihn der 24-jährige Hilfskoch mit seiner 19-jährigen Freundin in Düsseldorf zu Tode quälte. Das Pärchen hatte den türkischen Jungen unter dem Vorwand, ihm Pokémon-Bilder schenken zu wollen, in seine Wohnung gelockt. Dort erdrosselte der Hilfskoch das Kind. Neben dem toten Jungen hatte er anschließend mit seiner Freundin Geschlechtsverkehr. Danach schändeten beide die Leiche, zerstückelten sie und warfen sie auf den Müll.

Die Anwälte der Angeklagten mussten von der Polizei vor einer wütenden Menge geschützt werden.

Fall 80
Gasanschlag auf Gymnasium

Schüler drehte Hahn im Chemieraum auf – Lehrerin verhinderte Explosion

In Essen gab ein Jugendlicher (18) zu, an seinem ehemaligen Gymnasium den Gashahn im Chemieraum aufgedreht zu haben. Eine Lehrerin, die zufällig in der Schule war, bemerkte den Geruch, öffnete die Fenster und rief die Feuerwehr.

Nachdem der Jugendliche zwei Monate zuvor von der Schule abgegangen war, war er in der Nacht zum Maifeiertag mit einem gestohlenen Generalschlüssel in die Schule eingedrungen, um den Gashahn zu öffnen, weil er sich von seiner Chemielehrerin „nicht richtig beachtet gefühlt“ habe. Es steht nicht fest, ob er wusste, dass die Fachbe­reichsleiterin für Chemie direkt am 1. Mai für eine Inventur in die Schule kommen würde. (HH A 03.05.02)

Fall 81
Mädchen an Schnuller erstickt


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