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Schöneich, Oktober 2001



1.7 GOING ABROAD
All students of English are expected to spend a period of at least three months in an English speaking country. When applying to study or work abroad you will almost certainly require references from a member of staff here. All members of staff are happy to provide references but you should only ask those whose courses you have been in and who therefore know you personally. The more important the scholarship, the more “academic” should be the reference, in other words if you are applying for a DAAD scholarship, it will not be particularly helpful for your application if a language teacher writes a reference saying how good your grammar is – this will be taken for granted by the selectors.

1.7.1 GREAT BRITAIN – ERASMUS EXCHANGE PROGRAMMES
At the moment our department exchanges with the following British universities:

Aberystwyth (Wales)

4 places for 9 months

Bangor (Wales)

2 places for 10 months

Belfast (Northern Ireland)

2 places for 10 months

Birmingham

2 places for 9 months

Brighton

2 places for 10 months

Bristol

3 places for 10 months

Cardiff (Wales)

2 places for 10 months

Durham

2 places for 10 months

Edinburgh (Scotland)

3 places for 10 months

Exeter and Salzburg*

3 places for the WS in Exeter and the SS in Salzburg

Galway (Ireland)

2 places for 10 months

Glamorgan (Wales)

1 place for 10 months

Hull

4 places for 9 months

Lancaster

2 places for 10 months

Leeds

2 places for 10 months

Leicester

1 place for 10 months

London: Queen Mary College

1 place for 10 months

London: Royal Holloway University of London

2 places for 10 months

Manchester

3 places for 10 months

Newcastle

2 places for 10 months

Nottingham

4 places for 10 months

Sheffield

3 places for 10 months

Southampton

2 places for 10 months

Stirling (Scotland)

3 places for 10 months

Strathclyde (Scotland)

2 places for 10 months

Surrey

2 places for 5 months

Sussex

1 place for 9 months

*for details see Mike Shiels

The places are advertised in December, and selection takes place in January-February so that students are informed by the end of the winter semester whether or not they have been given a place.

Students do not have to pay tuition fees, and there is a small grant of 200 marks per month. Accommodation is provided by the host university, but has to be paid for.


There is a meeting for all those interested in the winter semester, but anyone unable to attend should come to my Sprechstunde for details.


SCHOLARSHIPS – DAAD
Junge Anglisten: – students must be in their second or third semester at the time of application (October). Awarded to outstanding students, for one academic year. For further details ask Mike Shiels or at the Auslandsamt.

One-year scholarships: A few are granted every year – for further details ask at the Auslandsamt.



OTHER POSSIBILITES
Any student will be accepted at most universities either for a B.A., M.A. or for one year – if they can pay the fees! Those students in receipt of BAFöG are fortunate as BAFöG will pay the fees usually. For details about this possibility see Mike Shiels.
1.7.2 AUSTRALIA AND NEW ZEALAND
The department also has places at the following universities:


Auckland, New Zealand

1-2 places for 1 year

Monash, Australia

1-2 places for 1 year

Students are selected here in Heidelberg by the Auslandsamt; the only financial reward is a tuition waiver by the host university. In other words, students must pay for travel and accommodation.

The academic year in Australia and New Zealand begins at the end of January / beginning of February; application procedures as with ERASMUS. For information about these programmes see me.
In addition to these programmes, the Auslandsamt has programmes with other Australian universities and with the University of Otago (New Zealand).
Bews, October 2001

1.7.3 USA UND KANADA
Neben den bundesweit ausgeschriebenen Stipendien des DAAD und der Fulbright Commission gibt es im Rahmen des HEIDELBERG EXCHANGE PROGRAM etwa sechzig Möglichkeiten für Studierende der Universität Heidelberg, an einer Universi­tät in den USA oder in Kanada zu studieren. Mit Ausnahme einiger weniger Voll  und Teilzeitstipendien handelt es sich dabei vornehmlich um den Erlaß der Studien­gebühren durch die amerikanischen oder kanadischen Gastuniversitäten. Man muß hierbei also mit einer monatlichen Eigenbeteiligung von etwa US $ 800 bis 1000 für Lebensunterhalt und Miete rechnen und für die Kosten der Hin  und Rückreise selbst aufkommen. Eine vollständige Liste dieser Stipendien und Austauschmöglichkeiten veröffentlicht das Akademische Auslandsamt im April eines jeden Jahres. Das amerikanische Studienjahr beginnt Mitte August und geht bis etwa Anfang Juni. Deutsche Stipendiaten können das Studium nur im Herbst beginnen (Laufzeit zehn Monate). Außer über das zuständige Mitglied des Lehrkörpers (s. STUDIENFÜHRER 1.1) können nähere Auskünfte über folgende Stellen eingeholt werden:
Akademisches Auslandsamt der Universität Heidelberg

Seminarstr. 2, 69117 Heidelberg

Info-Zimmer für das Studium im Ausland (Zi. 166),

Öffnungszeiten: montags bis freitags 10-12 Uhr

mittwochs (während der Vorlesungszeit) 14-16 Uhr

Sachbearbeiterin: Frau Elisabeth Trnka, Zi. 177

Sprechzeiten: montags, mittwochs, freitags 10-12 Uhr

Homepage: www.zuv.uni-heidelberg.de/aaa/


Deutsch Amerikanisches Institut (DAI)

Sofienstr. 12, 69115 Heidelberg.

Homepage: www.dai-heidelberg.de
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Kennedy Alle 50, 53175 Bonn

Homepage: www.daad.de
United States Educational Commission in the Federal Republic of Germany

(Fulbright Commission)

Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin

Homepage: www.fulbright.de


Vorlesungsverzeichnisse amerikanischer Universitäten und anderes Informations­material über das amerikanische Universitätssystem kann man im DAI einsehen. Bewerbungsformulare erhält man im Auslandsamt. Bei den Bewerbungs­terminen macht im Jahresverlauf die Fulbright Commission immer den Anfang (Ende Mai / Anfang Juni), gefolgt vom DAAD (Ende Juni) und HEIDELBERG EXCHANGE (im Oktober). Die Bewerbungen gelten immer für das darauf folgende Kalenderjahr (also z. B. Bewerbung 1999 für Studienbeginn in USA im August 2000). Die einzige Ausnahme ist Kanada (Bewerbungsschluß im Dezember, Studienbeginn im darauf folgenden Spätsommer).

WICHTIG: Um die Jahresstipendien des DAAD nach USA und Kanada können sich Studierende vom 2. Semester an bewerben, wobei folgende Bedingung des DAAD zu berücksichtigen ist: Studierende im 2. Semester müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zwei Nordamerika bezogene Veranstaltungen nachweisen können, bei mittleren Semestern muß Nordamerika als Studienschwerpunkt klar erkennbar sein. Von allen Bewerbern werden zwei Gutachten von Lehrenden ihrer Fächer verlangt. Die Gutachten sind grundsätzlich wichtige Bestandteile der Bewerbung und haben bei Bewerbungen um Vollstipendien sogar besonderes Gewicht. Zudem werden die Unterlagen in der Regel an die Gastuniversität weitergeleitet. Die Wahl der Gutachter sollte deshalb frühzeitig in die Planung mit einbezogen werden.


1.7.4 ANERKENNUNG VON AUSLANDSSEMESTERN

Auslandsaufenthalte "verbrauchen kein Bildungsguthaben" im Sinne des Landes­hoch­schulgebührengesetzes. Trotzdem wird empfohlen Beurlaubung zu beantragen.


1.7.5 ANERKENNUNG VON LEISTUNGSNACHWEISEN

Sie können sich einzelne, an ausländischen Hochschulen erbrachte Leistungen bei den zuständigen Mitgliedern des Lehrkörpers (s. STUDIENFÜHRER 1.1) für Ihr Studium anerkennen lassen. Das Anglistische Seminar ist bemüht, dabei möglichst großzügig zu verfahren. Allerdings sollte folgendes beachtet werden:

Als Proseminar II und Hauptseminar können nur solche Studienleistungen anerkannt werden, die benotet sind und für die schriftliche Semesterarbeiten unter Einarbeitung wissenschaftlicher Literatur angefertigt wurden. Da diese Arbeitsweise vielfach an Colleges und Universitäten im englischsprachigen Ausland während der ersten vier Studienjahre nicht üblich ist, sollten Sie ggf. mit den Leiterinnen oder den Leitern der von Ihnen besuchten Kurse entsprechende Absprachen treffen und auf jeden Fall Ihre Semesterhausarbeit unter Verwendung von Sekundärliteratur anfertigen. Alle schriftlichen Arbeiten und die zu den entsprechenden Veranstaltungen gehörenden Kursbeschreibungen (kommentierte Ankündigung. Kursprogramm, „syllabus“) eben­so wie eine von der Gasthochschule ausgestellte Übersicht der von Ihnen besuchten Lehrveranstaltungen ("transcript") sollten Sie aufbewahren und bei der Anerkennung vorlegen.

Schloss, Oktober 2001


1.8 "FOREIGN LANGUAGE ASSISTANTS" IN THE UK OR IRELAND
Instead of studying at an English-speaking university it is possible to teach German con­versation for nine months as an “assistant teacher” at a British or Irish school. You will receive a salary that will be sufficient to live on, and in return you will teach 12 hours a week. This should be of particular interest for those who want to become teachers and is anyway an excellent way of improving your English, as you are integrated into life in the UK or Ireland perhaps better than at a university.
Who can apply: At the time of applying, you need to have completed at least two semesters. Preference is given to Lehramt students, and it is a good idea to have done at least a short “Schulpraktikum” before applying.
When to apply: One year in advance, at the beginning of the winter semester.
How to apply: I do not give detailed information on applications in my Sprech­stunde. Instead, there is a meeting at the beginning of every winter semester where students who have just returned from the UK and Ireland report on their experiences and answer questions. I also hand out application forms at this meeting.
I hold a preparation course in the summer semester for those who are taking up assistant teacher posts later that year. Apart from meaning you to get to know the other people who will be in Ireland / the UK at the same time as you, this course gives you a chance to learn a few standard techniques and to build your confidence in conducting classes.

Hodgson, October 2001




1.9 SPRACH- UND FERIENKURSE
Eine Reihe von staatlich anerkannten Sprachschulen in Großbritannien hält laufend Sprachkurse für Ausländer ab, in die die Studierenden je nach Vor­kenntnissen ein­ge­stuft werden. Daneben veranstaltet eine große Zahl von Universitäten und Sprachinstituten Ferienkurse, die in den englischen Seme­sterferien stattfinden und zwischen 14 Tagen und mehreren Monaten dauern. Die Anmeldung sollte möglichst 3-4 Monate vor Beginn des Kurses erfolgen. Näheres ist in der Sprechstunde des zuständigen Mitglieds des Lehrkörpers zu erfahren (siehe STUDIENFÜHRER 1.1).
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) hat ein Verzeichnis eng­lischer Ferienkurse herausgegeben, das übersichtlich Auskunft über Kurstermin, Thema, Kursgebühren und Anmeldung erteilt und im Akademischen Auslands­amt der Universität sowie im Anglistischen Seminar erhältlich ist. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Anschläge im Seminar.

Williams, Oktober 2001




1.10 SCHULPRAKTIKUM FÜR STUDIERENDE IM LEHRAMT
Bezüglich des Schulpraktikums gibt es drei verschiedene Regelungen. Welche davon für Sie zutrifft, hängt vom Zeitpunkt ab, zu dem Sie Ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben:


  1. Für Studierende, die vor dem WS 1997/98 ihr Studium aufgenommen haben, ist ein Schulpraktikum nicht obligatorisch. Im Hinblick auf eine möglichst früh­zeitige Über­prüfung des Berufswunsches empfiehlt es sich dennoch, von der Möglich­keit eines frei­willigen (vierwöchigen) Schulpraktikums Gebrauch zu machen. Nähere Informa­tionen enthält ein Informationsblatt, das am Aushang im 2. Stock eingesehen werden kann.

  2. Für Studierende, die zwischen dem Wintersemester 1997/98 und dem Sommer­semester 2000 ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben, ist die Teilnah­me an einem vier­wöchigen Schulpraktikum verpflichtend. Das Praktikum gilt als Zulassungs­voraussetzung zur wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien im Sinne der (alten) Prüfungsordnung (s.u. 5.2.3). Die in der Regel vor der Zwischenprüfung zu absolvierenden Praktika finden im Frühjahr (beginnend in der zweiten Woche der Semesterferien nach dem Wintersemester) und im Herbst (am Ende der Semester­ferien nach dem Sommersemester) statt. Sie sind verpflichtet, sich Ihre Prakti­kums­schule selbst zu suchen. Auch Schulen außerhalb von B-W kommen in Frage (Such­möglich­keiten unter www.schulweb.de). Das Schulpraktikum wird begleitet von jeweils einer einführenden und einer abschlie­ßenden Veranstaltung am zuständigen Seminar für Schulpädagogik. Termine und Adressen entnehmen Sie bitte dem Aushang im 2. Stock.

Studierende, die während ihres Studiums als assistant teacher gearbeitet haben oder über anderweitige Unterrichtserfahrung von vergleichbarer Dauer verfügen, können auf Antrag von der Praktikumsverpflichtung einschließlich der Begleit­veranstaltungen befreit werden. Eine entsprechende Bescheinigung stellt das Landeslehrer­prüfungs­amt bei Vorlage geeigneter Belege aus.


  1. Studierende, die im Wintersemester 2000/01 oder später ihr Lehramtsstudium aufgenommen haben, müssen ein sogenanntes 'Schulpraxissemester‘ absol­vieren. Das Praxissemester umfaßt 13 Wochen eines Schuljahres. Es kann zusammen­hängend (von September bis Weihnachten) oder in zwei Modulen abgeleistet werden (September bis Mitte Oktober 6 Wochen und Frühjahr 7 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit). Eine Tätigkeit als assistant teacher o. ä. wird auf das Praxis­semester angerechnet. Das erste Schulpraxissemester (für die Studienanfänger des WS 2000/01) wird voraussichtlich im WS 2002 statt­finden. Die Anmeldung soll jeweils im Frühjahr vor Beginn des Praxis­semesters erfolgen (geplant ist eine Anmeldung über Internet). Termine, Modalitäten, Änderungen etc. werden – sobald sie feststehen – am Aushang im 2. Stock bekanntgegeben.



Isermann, Oktober 2001


2.0 DIE BIBLIOTHEK DES ANGLISTISCHEN SEMINARS
Die Bibliothek des Anglistischen Seminars besteht aus einer Präsenzbibliothek incl. einer Zeitschriftenabteilung und einer umfangreichen Sammlung von Video- und Audiokassetten, CD-ROMs sowie einer Ausleihbibliothek (zur Aufteilung der Bestände siehe unten Punkt 2.2).

2.1 BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE BIBLIOTHEK
Die Benutzung der Bibliothek ist Mitgliedern der Universität Heidelberg gestattet.
Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekanntgegeben.
Für die Ablage von Mänteln, Taschen, Schirmen und dgl. steht der Vorraum der Bibliothek zur Verfügung. Taschen und Mäntel ebenso wie Eßwaren und Getränke dürfen nicht mit in die Bibliothek genommen werden. Sie können in die Schließfächer im Vorraum eingeschlossen werden. Schrankschlüssel sind gegen Hinterlegung eines gültigen Studentenausweises höchstens für einen Tag erhältlich.
Für Fotokopien stehen den Benutzern zwei Kopiergeräte zur Verfügung.
Im Bibliotheksraum soll Ruhe herrschen, auch im Vorraum ist lautes Reden zu vermei­den. In der Bibliothek darf weder geraucht noch gegessen und getrunken werden.
Es ist die Pflicht jedes Benutzers, die Bestände der Bibliothek pfleglich zu behan­deln. Jedes Buch ist nach Gebrauch sogleich an seinen Standort zurück­zustellen. Benutzer werden für Beschädigungen von Büchern (Unter­streichen, Herausreißen von Seiten usw.) zur Verantwortung gezogen und können von der Benutzung der Biblio­thek ausge­schlossen werden.

Sekretierte Bücher, Videokassetten, CD-ROMs und Mikrofiches können für die Benutzung im Seminar bei der Bibliothekarin entliehen werden. Diese steht auch für alle mit der Benutzung der Bibliothek zusammenhängenden Fragen zur Verfügung.



Ausleihbestimmungen


  1. Studierende des Anglistischen Seminars, die im Besitz einer gültigen Seminar­karte sind, können über das Wochenende bis zu drei Bücher aus der Präsenz­bibliothek ausleihen. Dies gilt sowohl für die Vorlesungszeit als auch für die Semesterferien. Die Bücher können am jeweils letzten Öffnungstag der Woche ab 14 Uhr ausgeliehen und müssen spätestens montags um 12 Uhr zurück­gegeben werden.

Aus der Ausleihbibliothek (Signatur AB) können jederzeit bis zu drei Bücher für 14 Tage ausgeliehen werden; eine einmalige Verlängerung um weitere 14 Tage ist möglich.

Von der Ausleihe ausgeschlossen sind:

Nachschlagewerke, Bibliographien, Wörterbücher, sekretierte Bücher, Bücher aus Seminarapparaten; Zeitschriften (außer in Zeitschriftenreihen erschienene Monographien), Mikrofilme, Mikrofiches, CD-ROMs, Videofilme, Schallplatten.


  1. Sonderregelung für Doktoranden und Examenskandidaten des Anglistischen Seminars: Gegen Vorlage einer Bescheinigung des Prüfers können bis zu drei Bücher aus der Präsenzbibliothek für eine Woche ausgeliehen werden. Falls ein Buch nicht von einem anderen Benutzer benötigt wird, ist Verlängerung der Leihfrist um eine Woche möglich.




  1. Studierende anderer Institute (auch Examenskandidaten) können keine Bücher entleihen.




  1. Doktoranden und Lehrkräfte anderer Institute der Universität Heidelberg können bis zu drei Bücher aus der Präsenzbibliothek für eine Woche ausleihen. Auf dem Leihschein ist die genaue Anschrift und die Telefonnummer zu vermerken.



  1. Bücher, die ausgeliehen werden sollen, sind zu den angegebenen Zeiten mit einem ausgefüllten Leihschein pro Buch (Formulare liegen in der Bibliothek aus) und mit der gültigen Seminarkarte bei der Aufsicht vorzulegen.




  1. Bei Fristüberschreitungen werden folgende Mahngebühren erhoben, und zwar unabhängig vom Erhalt einer Mahnung (gemäß der Bibliotheksgebührenordnung des Landes Baden-württemberg vom 18.11.1997, S. 540 in der jeweils gültigen Fassung):

1. Mahnung: DM 3,00 pro Buch

2. Mahnung: DM 6,00 pro Buch (zzgl. Gebühr für 1. Mahnung = DM 9,00)

3. Mahnung: DM 12,00 pro Buch (zzgl. Gebühr für 1. und 2. Mahnung = DM 21,00) Die Mahnungen werden in der Regel wöchentlich versandt.

Bei jeder weiteren Mahnung verdoppeln sich die Mahngebühren. Die Mahnungen werden in der Regel in wöchentlichen Abständen versandt.

Benutzer, die entliehene Bücher auch nach der 3. Mahnung nicht zurückgeben, werden automatisch für einen Monat von der Ausleihe ausgeschlossen.
7. Verstöße gegen die Bibliotheksordnung können geahndet werden (Schaden­­ersatz, Entzug der Ausleihprivilegien, Ausschluß von der Benutzung der Biblio­thek).

2.2 DIE BESTÄNDE DER SEMINARBIBLIOTHEK
Die Bibliotheksbestände des Anglistischen Seminars umfassen über 100.000 Bände, Audio- und Videokassetten, Schallplatten, CDs, CD-ROMs, Mikrofiches und Mikro­filme. Die Auf­stellung und Einordnung der Bestände folgt einer Systematik, mit deren Grundzügen sich alle Bibliotheksbenutzer möglichst früh vertraut machen sollten. Ein Exemplar der vollständigen Bibliothekssystematik liegt bei den Katalogen aus.
Den Benutzern stehen zwei Videoabspielgeräte, ein CD-ROM-Server, ein Mikrofiche-Lesegerät und zwei Kopiergeräte zur Verfügung.

Die Bibliothek verfügt über mehrere EDV-Arbeitsplätze mit Zugang zum elektro­nischen Bibliotheks- und Bestellsystem der Heidelberger Universitätsbibliothek (HELIOS). Dieses System ermöglicht die Katalogrecherche (HEIDI) und die Abfrage diverser Datenbanken (z.B. MLA-Bibliographie) auf Basis des World Wide Web.


Die Bibliothek des Anglistischen Seminars wird ergänzt durch die Fachabteilungen für Anglistik und Amerikanistik der Universitätsbibliothek (UB) sowie durch die Lehrbuch­sammlung (LB) der UB, in der häufig gebrauchte Handbücher in mehre­ren Exemplaren

zur Ausleihe bereitstehen. Die Universitätsbibliothek veranstaltet regel­mäßig Einführungen in die Benutzung der Fachdatenbanken. Ferner wird auf die Bestände des Deutsch-Amerikanischen Instituts (DAI) hingewiesen (Sophienstr. 12).



2.3 DIE KATALOGE
Die Bibliotheksbestände des Anglistischen Seminars bis zum Jahr 2000 werden durch zwei verschie­den­artige Zettel-Kataloge erschlossen:
I. Der ALPHABETISCHE KATALOG der Bestände der Seminarbibliothek ist nach den Verfassernamen – bei Sammelbänden, Anthologien etc. nach dem Titel und dem 1. Heraus­geber­namen – geordnet. Zeitschriften und Reihen sowie anonyme Werke sind unter ihrem Titel aufgenommen. Maßgeblich für die alphabetische Einordnung ist das erste Wort nach dem Artikel.

Der alphabetische Katalog wurde zum Jahr 2000 abgebrochen. Die Bestände ab Erscheinungsjahr 2000 können nur noch online abgerufen werden.


II. Der SYSTEMATISCHE KATALOG umfaßt ebenfalls die gesamten Bestände der Seminarbibliothek. Er spiegelt die Aufstellung der Buchbestände in den Regalen. Dieser Katalog ist ein Standortkatalog, jedoch kein Schlagwortkatalog.
Sucht man das Werk eines namentlich bekannten Verfassers, so ist grund­sätzlich der alphabetische Katalog zu befragen. Sucht man ohne Kenntnis des Verfasser­namens selbständige Publikationen über bestimmte Autoren, Epochen oder Themen, so wird man den systematischen Katalog benutzen, nachdem man die im Katalog­raum ausliegende allgemeine Bibliothekssystematik konsultiert hat.
Die Bestände ab 1990 werden im Südwestverbund (SWB) erfaßt und können auch online abgerufen werden.
2.4 AUFTEILUNG DER BESTÄNDE UND GRUNDZÜGE DER

BIBLIOTHEKSSYSTEMATIK
Die Bibliotheksabteilungen:

AB Ausleihbibliothek der wichtigsten Primär- und Sekundärliteratur


Präsenzbibliothek:
A Enzyklopädien, Nachschlagewerke

AUS Australische Literatur

B Bibliographien, Buchkunde, Bibliothekswesen

D Hilfswissenschaften (Landes- und Kulturkunde): Anglistik u.a. Länder

E Hilfswissenschaften (Landes- und Kulturkunde): Amerikanistik

F Literaturwissenschaft, Literaturgeschichte, Literaturkritik

G Umfassende, überperiodische Anthologien

H Altenglische Literatur

I Mittelenglische Literatur

K Englische Literatur: Renaissance - Restoration (1500-1660)

L Englische Literatur: Restoration - Romantik (1660-1800)

M Englische Literatur: Romantik

N Englische Literatur: 19. Jahrhundert

O Englische Literatur: 20. Jahrhundert

P Kassetten, CDs, CD-ROMs, Videos, Schallplatten

Q Mikrofilme, Microfiches

R Literaturen in englischer Sprache, außer englische, amerikanische und australische

S Sprachwissenschaft, Sprachgeschichte

SHA Shakespeare-Literatur

T Amerikanische Literatur: vor 1900

U Amerikanische Literatur: seit 1900

V Didaktik

W Wörterbücher

X Weltliteratur

Z Zeitschriften, Reihen, Festschriften
Dissertationen. Alte deutsche Dissertationen stehen, alphabetisch nach dem Verfasser­namen geordnet, in einer gesonderten Sektion im Keller. Ausländische und neue Disser­ta­tionen sind jedoch gemäß der Systematik in die Bibliothek eingeordnet.

DIE SYSTEMATIK DER BIBLIOTHEKSABTEILUNGEN FÜR PRIMÄRLITERATUR
Die Abgrenzung der Bibliotheksabteilungen für englische und amerikanische Text­ausgaben und für Sekundärliteratur zu einzelnen Autoren oder Werken (Leitbuch­staben H-O, T-U) basiert auf der Periodisierung in der NCBEL (siehe STUDIEN­FÜHRER 2.5.1). Mit dem Leitbuchstaben der Epoche beginnen alle ihr zugeord­neten Buchsignaturen.


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