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STUDIENFÜHRER DES

ANGLISTISCHEN SEMINARS

Redaktion: Elke Hiltner und Heiko Jakubzik


Stand: Oktober 2001

INHALT


1.1 Studienberatung und Auskünfte 3

1.2 Studienaufbau und Stundenplan 5

1.3 Lehrveranstaltungen 8

1.4 Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen 11

1.5 Ausgabe von Seminarkarten und Seminarscheinen 15

1.6 Förderungs- und Stipendienwesen 16

1.7 Going Abroad 18

1.8 "Foreign Language Assistants" in the UK or Ireland 23

1.9 Sprach- und Ferienkurse 24

1.10 Schulpraktikum für Studierende im Lehramt 24


2. Die Bibliothek des Anglistischen Seminars 26

2.1 Benutzungsordnung für die Bibliothek 26

2.2 Die Bestände der Seminarbibliothek 28

2.3 Die Kataloge 29

2.4 Grundzüge der Bibliothekssystematik 30
3.0 Hinweise zur Anfertigung von schriftlichen Arbeiten

(äußere Form, Zitate, Fußnoten, Literaturverzeichnisse) 34


4.1 Lektüreliste zur Vorbereitung auf die Interpretationsklausur

(Klausur IIb) im Staatsexamen 45


5.0 Prüfungen 50

5.1 Orientierungsprüfung 50

5.2 Zwischenprüfung 54

5.3 Staatsexamen 73



    1. Magisterprüfung

6.0 Lektüre-Empfehlungen 84

6.1 Orientierungshilfe englische und amerikanische Literaturwissenschaft 84

6.2 Orientierungshilfe englische Sprachwissenschaft 94

6.3 Orientierungshilfe Sprachpraxis 102
1.1 STUDIENBERATUNG UND AUSKÜNFTE
Zur Orientierung der Studienanfänger führen Mitglieder des Lehrkörpers am Anglistischen Seminar zu Beginn jedes Semesters Studienberatungen in kleineren Gruppen durch. Die Teilnahme an einer dieser Beratungen wird allen Studierenden dringend empfohlen. Die Beratungsgruppen treffen sich am ersten Tag der Vorlesungszeit vor Beginn des Vorlesungsbetriebes am Anglistischen Seminar und vor dem Einschreibetermin für Erstsemester (siehe STUDIENFÜHRER 1.4). Interessenten tragen sich in entsprechende Listen ein, die eine Woche vorher im 2. Stock ausliegen.

Überdies stehen alle Mitglieder des Lehrkörpers in ihren Sprechstunden (siehe Anschlag) allen Studierenden für Rat und Auskunft zur Verfügung. Von dieser Möglichkeit der Information durch Mitglieder des Lehrkörpers sollte reger Gebrauch gemacht werden.


Für die folgenden Sachgebiete sind bestimmte Mitglieder des Lehrkörpers zuständig:
Zi

  1. Zwischenprüfung (Beratung und Ausstellung der ZP-Bescheinigung):

Herr Schöneich (A-Z) 325


2. Anrechnung von Leistungsnachweisen anderer Universitäten:

a) Staatsexamensstudiengang Herr Isermann 227

Herr Schöneich 325

b) Magister-Studiengang Frau Beste 317

c) Promotion Geschäftsführender Direktor
3. Auskünfte zu den Studiengängen:

a) Lehramt Herr Isermann 227

Herr Schöneich 325

b) Magister Frau Beste 317

c) Promotion Geschäftsführender Direktor

4. Studiengangwechsel:

a) zum M.A. Frau Beste 317

b) zum Staatsexamen Herr Isermann 227

Herr Schöneich 325

c) zur Promotion Geschäftsführender Direktor


5. Bescheinigung nach § 48 BAFÖG:

Buchstaben A-Z Frau Hänßgen 211


6. Auslandsaufenthalte:

a) Auslandsstudium

Großbritannien und Irland Herr Shiels 313

USA und Kanada Herr Bloom 328

Frau Burmedi 332


  1. Erasmus-Austauschprogramme,

Austauschprogramme mit Neuseeland


und Australien Herr Bews 323

Erasmus-Programm (Exeter) Herr Shiels 313

c) Assistant Teacher Frau Hodgson 329
7. Betreuung ausländischer Studenten in Heidelberg:

Herr Bews 323


Außerdem empfiehlt es sich, regelmäßig die Anschlag­bretter im Anglistischen Seminar zu beachten oder auf der Homepage des Anglistischen Seminars (http://www.as.uni-hd.de) nachzusehen.

Eine weitere Beratungsmöglichkeit besteht bei dem Zen­trum für Studien­beratung und Weiterbildung der Universität Heidelberg, Friedrich-Ebert-Anlage 62, Tel.: 06221- 542307.




Sauer, Oktober 2001



1.2 STUDIENAUFBAU UND STUNDENPLAN
Es ist ratsam, bereits vom ersten Semester an das Studium planvoll aufzubauen. Dabei kommt es einerseits darauf an, die in den Prüfungsordnungen geforderten Scheine rechtzeitig zu erwerben; andererseits sollen bei der Gestaltung des Stundenplanes auch individuelle Bedürfnisse (insbesondere Erweiterung und Ver­tiefung der Sprachkenntnisse) und persönliche Interessen gebührend berück­sichtigt werden.
Der Besuch von Vorlesungen, Seminaren und Übungen ist nur dann sinnvoll, wenn genügend Zeit zur Vor- und Nachbereitung des behandelten Stoffes zur Verfügung steht. Für jede Unterrichtsstunde sollten im Durchschnitt etwa zwei zusätzliche Arbeits­stunden angesetzt werden. Die Zahl der belegten Lehrveranstaltungen ist ent­sprechend zu begrenzen.
Ein wichtiger Teil des Studiums ist die Lektüre von Werken der englischen und amerikanischen Literatur. Sie muß schon vom ersten Semester an neben den Besuch der Lehrveranstaltungen treten. Als Orientierungshilfe können die "Lektüre-Empfehlungen" dienen (siehe STUDIENFÜHRER 6.1). Es ist zweck­mäßig, die Lektüre, soweit möglich, auf die Themen von Vorlesungen und Seminaren abzu­stimmen. Auch die Beschäftigung mit Werken der Sekundärliteratur ist ein wichtiger Teil des Studiums; dies gilt gleichermaßen für die Literatur- wie für die Sprach­wissenschaft (siehe STUDIENFÜHRER 6.2).
Vom Beginn des Studiums an ist auch die vorlesungsfreie Zeit gezielt zu nutzen: Lektüre, Verbesserung der Sprachbeherrschung, Vorbereitung von Seminaren, Wiederholung und Vertiefung des im Semester erarbeiteten Stoffes sollten dabei im Vordergrund stehen. Nur so ist es möglich, die durch Zwischenprüfung und Abschlußexamen gesetzten Ziele zu erreichen.

1.2.1 GRUNDSTUDIUM
Bei der Anlage des Stundenplanes während der ersten vier Semester (Grund­studium) sollten folgende Grundsätze beachtet werden:


  1. Im Fach Englisch (Staatsexamen) bzw. Englische Philologie (Magister) sollten in der Regel pro Semester höchstens zehn Wochenstunden belegt werden.




  1. Vom 1. Semester an sollte abwechselnd je eine sprachwissenschaftliche oder literaturwissenschaftliche Vorlesung gehört werden. Daneben sind die englisch­sprachigen Vorlesungen zu landes- und kulturkundlichen Themen angemessen zu berücksichtigen.




  1. Es wird nachdrücklich empfohlen, an den für die Zwischenprüfung geforderten Übungen und Proseminaren (siehe STUDIENFÜHRER 5.2) schon während der ersten drei Semester teilzunehmen. Im vierten Semester können dann die­jenigen Scheine erworben werden, für die beim ersten Versuch möglicherweise die Anforde­rungen nicht erfüllt worden sind.




  1. Mit der Teilnahme an literaturwissenschaftlichen und sprachwissenschaft­lichen Proseminaren kann frühestens im 2. Semester begonnen werden, da sie die erfolg­­reiche Teilnahme an einer entsprechenden Einführungs­ver­anstaltung voraus­setzen (Einführungsveranstaltungen: siehe STUDIENFÜHRER 1.3.2).




  1. Auch bei guten Englischkenntnissen empfiehlt es sich, in der ersten Hälfte des Studiums über die für die Zwischenprüfung erforderlichen Übungen hinaus in jedem Semester an einer nicht scheinpflichtigen praktischen Übung (English in Use) teilzu­nehmen.


1.2.2 Vorschlag eines Stundenplanes für das Grundstudium
(Abschluß Staatsexamen: Haupt- oder Beifach und Magister: Hauptfach)*

Insgesamt sind bis zur ZP 9 Scheine erforderlich (fett gedruckt!)



Semester
Veranstaltung

SWS

Alternativ





1. Semester

Phonetik-VL und

Sprachlaborübung

(3)

Grammar and Style I







EV Literaturwiss.

(2)

EV Sprachwiss.







English in Use

(2)










VL nach Wahl

(2)







2. Semester

Grammar and Style I

(2)

Phonetik-VL und Sprachlaborübung







EV Sprachwiss.

(2)

EV Literaturwiss.







Literaturwiss. PS I

(2)

Sprachwiss. PS I







Literaturwiss. VL

(2)

Sprachwiss. VL







English in Use

(2)










Aussprachetest

(0)







Ende des 2. Semesters (spätestens 3. Sem.): Orientierungsprüfung

(= Vorlage der Scheine EV Literaturwissenschaft und EV Sprachwissenschaft)



3. Semester

Sprachwiss. PS I

(2)

Literaturwiss. PS I







Writing I

(2)










Translation I

(2)










Literaturwiss. VL

(2)

Sprachwiss. VL







English in Use

(2)







4. Semester

Literaturwiss. PS II

(2)

Sprachwiss. PS II







English in Use

(2)










Cultural/Media Studies

(2)










Literaturwiss. VL

(2)

Sprachwiss. VL







Erwerb noch für die Zwischenprüfung fehlender Scheine

Für Lehramtskandidaten: 1 Lehrveranstaltung aus dem Bereich "Pädagogische und/oder ethisch-philosophische Begleitstudien"



Ende des 4. Semesters: Zwischenprüfung

(= Vorlage aller 9 Scheine)



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