Schulnachrichten nr. 66//Febr


„Alle sind gleich- aber jeder ist anders!“



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„Alle sind gleich-

aber jeder ist anders!“


SCHULNACHRICHTEN Nr. 70//Okt. 2003

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„WIR MACHEN GEMEINSAM SCHULE“

In zahlreichen Sitzungen wurden die neuen Mitglieder für die verschiedenen Mitwirkungsorgane gewählt. Ohne die Bereitschaft dieser SchülerInnen und Eltern, Verantwortung für die Bildungs- und Erziehungsarbeit an der eigenen Schule zu übernehmen und das Schulleben aktiv mitzugestalten, ließen sich die Aufgaben und Herausforderungen, die an eine Schule gestellt werden, nicht bewältigen. Ihnen allen gilt schon jetzt für die zu leistende Arbeit der Dank der Schulgemeinschaft.





Wiedergewählt wurde die bisherige „Spitze“ der Schulpflegschaft; Vorsitzender: Herr Schneider (Groner Allee 83a, 49477 Ibbenbüren), stellvertretende Vorsitzende: Frau Lang (Alter Hünhügel 22, 49479 Ibbenbüren).

Ebenfalls wiedergewählt wurde Thomas Westermann (Jgst. 13) als Schülersprecher, als stellvertretender Schülersprecher ist Lutz Schmidt (Jgst. 13) bestätigt worden.


BESCHLÜSSE DER SCHULKONFERENZ (1. Okt. 2003)

Auch in diesem Jahr sollen – ohne Veränderung der Beitragshöhe - der „Schulgroschen“ (für alle Jahrgangsstufen einheitlich = 3 €; Geschwisterkinder zahlen nur einmal!) und das „Papiergeld“ (Klassen 5 - 7 = 4 € // Klassen 8 - 10 = 8 € // Sekundarstufe II = 13 €; auch Geschwisterkinder zahlen den jeweiligen Betrag!) durch die Klassenlehrer/innen und Tutoren/Tutorinnen bis zum 15. Nov. 2003 eingesammelt werden. Das Geld ist für unterrichtliche und außerunterrichtliche Zwecke bestimmt und kommt somit allen Schülerinnen und Schülern zu gute. Daher sollte solidarisches Handeln durch Zahlung der Beiträge selbstverständlich sein! Dies gilt insbesondere für die Oberstufenschüler/innen, die mit Blick auf das Abitur den größten Nutzen aus der Möglichkeit der Vervielfältigung für Unterrichtszwecke ziehen. Schon jetzt vielen Dank!

BE-MERKENSWERTE TERMINE“ (1. Schulhalbjahr 03/04)


Oktober
Mo.,20. – Fr.,31.: HERBSTFERIEN
November
Sa.,1. – Mi.,5.: Drama Group aus Sevenoaks in Ibbenbüren
Di.,4.: Aufführung der Drama Group („Norse“), Bürgerhaus,18.00 Uhr

Mo.,10. – Mi.,12.: Probentage Chor/Orchester in Heek

Sa.,15.: Orchester / Konzert („Elias“), Stadtkirche Bramsche, 19.30 Uhr

So.,16.: Orchester / Konzert („Elias“), Christuskirche Ibbenbüren,19.00 Uhr

Do.,20.: Konferenztag /Schul(programm)entwicklung (u.-frei)
Dezember

Mi., 3.: Elternsprechtag

Mi.,17., Do.,18.: Chor/Orchester: Weihnachtskonzert, Christuskirche, 19.30 Uhr



Mo., 22. – Di.,6.Jan.04: WEIHNACHTSFERIEN
Januar
Mi.,7.: Wiederbeginn des Unterrichts

Fr.,23.: Eltern-Informationsabend (4. Klasse Grundschule), Bürgerhaus, 19.30

Sa.,24.: „Tag der offenen Tür“
Februar
Mo.,9., Di.,10.: Zeugniskonferenzen

Fr.,13.: ZEUGNISAUSGABE (u.-frei n. d. 3. Stunde) / HALBJAHRESWECHSEL

Mo.,16.: Unterrichtsbeginn 2. Schulhalbjahr

> weitere Termine: homepage (s.o) <



FÖRDERVEREIN

Seit der Gründung 1989 hat der Förderverein zahlreiche ideelle und vor allem auch materielle Hilfestellungen geleistet , so dass bestimmte schulische Aktivitäten, die hier verständlicherweise nicht alle aufgelsitet werden können, erst möglich machten. Aktuell ... Spannbreite von – bis Insbesondere auch „Goethe-Preis ... Die jährlich erscheinende Schulzeitig wird ebenfalls vom Förderverin unterstützt. Für Mitglieder des Fördervereins ist der Bezug dieser Jahresschreift im Jahres-Mitgliedsbeitrag (Euro 25; für Schüler, Studenten und Auszubildende: Euro) sogar enthalten – dies dürfte ein zusätzlicher Anreiz sein, Mitglied im Förderverein zu werden. Weitere Informationen und Beitrittserklärungen sind im Sekretariat und bei dem 1. Vorsitzenden, Herrn Rohmann, erhältlich.

Förderverein

Gasteltern Chile

Bildungspartnerschaft (Abdruck)

Hinweis: Nachhilfekarte/SV







DISKUSSION UND ERPROBUNG: „PARTNERSCHAFT FÜR BILDUNG“

Mehrheitlich hat sich die Schulkonferenz dafür ausgesprochen die gemeinsame Verantwortung von Schüler-, Eltern- und Lehrerschaft für die Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule zu fördern. Diskutiert und praktisch erprobt werden soll im nächsten Schuljahr eine gemeinschaftlich getroffene Vereinbarung im Sinne einer „Bildungspartnerschaft“. Die Anregung dazu kam von einer Arbeitsgruppe der Schulpflegschaft.
Bei der Vereinbarung mit Selbstverpflichtungscharakter handelt es sich keinesfalls um einen „Verbotskatalog“. Der Bogen der positiven Verhaltensbeschreibungen mit Aufforderungscharakter spannt sich von der häuslichen Unterstützung über das konstruktive Arbeits-und Sozialverhalten in der Schule bis hin zum umweltbewussten Handeln. Nach dem Motto Gemeinsam Gelingt’s Immer!“ (Goethe-Gymnasium Ibbenbüren) soll jedes Mitglied der Schulgemeinschaft sich im Sinne dieser Vereinbarung verhalten und so persönlich aktiv dazu beitragen, dass im partnerschaftlichen Miteinander das Lernen, Arbeiten, Leben in der Schule bestmöglich gelingen kann.

Nach den Sommerferien soll in den Klassen/Kursen, dem Schülerrat, den Elternversammlungen und allen schulischen Gremien die Vereinbarung besprochen und die Beteiligten für das Anliegen sensibilisiert werden. Die Erfahrungen werden in der 2. Schulkonferenz 2003/04 ausgewertet.



GASTFAMILIEN GESUCHT /Chile



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VERÄNDERTE REGELUNGEN BEI EINTRITT DER VOLLJÄHRIGKEIT

Im Anschluss an die Vorgänge in Erfurt sind die Verwaltungsvorschriften zu § 3 Abs. 5 Allgemeine Schulordnung (AschO) per Runderlass v. 29. Mai 2002 geändert worden:



„Mit dem Eintritt der Volljährlichkeit erlöschen die rechtlichen Vertretungsrechte der Eltern. Dennoch bleibt die gemeinsame Verantwortung von Schule und Eltern für das Wohl des jungen Erwachsenen bestehen. Auch nach dem Eintritt der Volljährlichkeit kann die Schule in der Regel davon ausgehen, dass Auskünfte über die volljährige Schülerin oder den volljährigen Schüler an die Eltern weitergegeben werden dürfen und die Eltern über wichtige schulische Angelegenheiten oder Auffälligkeiten der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers informiert werden dürfen. Das Einverständnis der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers kann bis zu einem schriftlichen Widerspruch von der Schule unterstellt werden. Dies gilt nicht für erwachsene berufserfahrene Schülerinnen und Schüler (§ 2Abs. 7 AschO).“


MÜLL VERMEIDEN und TRENNEN, ENERGIE und WASSER SPAREN

Geleitet von der Auffassung, „dass Unterricht und Erziehung in einem größeren, ja globalen Kontext stehen“ hat sich das Goethe-Gymnasium in seinem Schulprogramm („Grundsätze unseres schulischen Handelns“) ausdrücklich darauf verständigt, dass „Entwicklungs-, Umwelt- und soziale Fragen unter das gemeinsame Prinzip der Nachhaltigkeit gestellt werden müssen“ und der bewusste Bezug auf die „Lokale Agenda 21“ eine Konkretisierung ermöglicht.

Es ist daher nur konsequent, dass wir uns beispielsweise am Energiesparkonzept der Stadt Ibbenbüren beteiligen, die Einsparungen werden unserem Schulkonto gutgeschrieben. Schon kleine Verhaltensänderungen führen zu nennenswerten Ergebnissen: beim Verlassen der Klassen das Licht ausschalten, die Fenster nur zum kräftigen „Stoßlüften“ öffnen, den Projektor nicht dauergeschaltet halten, „Müll“ trennen, besser noch: vermeiden ....

Also: Nicht nur reden - etwas tun!

Mit freundlichen Grüßen

ERWEITERTES ANGEBOT FÜR DIE SEKUNDARSTUFE I : „13 PLUS“

Im vorigen Schuljahr haben wir als erste weiterführende Schule in Ibbenbüren auf Beschluss der Schulkonferenz mit Landesmitteln das Betreuungsangebot „13plus“ für Schüler/-innen der Sek. I erfolgreich erprobt. Für das laufende Schuljahr ist uns von der Bezirksregierung der doppelte Betrag zur Verfügung gestellt worden. Wir können nun nach der 6. Schulstunde an vier Tagen der Woche betreute Arbeitsgemeinschaften und Silentien einrichten und die Nutzung der Bibliothek und des Internets erweitern; an zwei Tagen wird es eine „Übermittagbetreuung mit Imbiss“ geben. Die Teilnahme ist freiwillig. Interessenten melden sich bitte im Sekretariat.



Besonders bewährt hat sich der Einbezug von Oberstufenschülerinnen/-schülern; das Programm „Schüler/-innen betreuen Schüler/-innen“ soll ausgeweitet werden.
13 PLUS“ FÖRDERT AUCH DIE ÖFFNUNG DER SCHULE

Das Programm „13plus“ bietet auch die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Vereinen und anderen im Bereich der Jugendarbeit tätigen Organisationen. Beispielsweise können wir zusammen mit der Jugendkunstschule eine AG „Stelzenbau und –lauf“ anbieten; ebenfalls in Kooperation mit der Jugendkunstschule (Frau Güttler) und dem Jugendkulturzentrum Scheune (Herr Mulder) läuft gegenwärtig eine Sandsteinaktion: Die „Jugendkunstbande“ der Schule bearbeitet und gestaltet mit Unterstützung des Bildhauers Mandir Tix einen acht Tonnen schweren Sandstein, der anschließend als Skulptur das Schulgelände schmücken wird. Dieses Projekt bildet den Auftakt zu einer ganzen Reihe verschiedener Kunst-Aktionen am Goethe-Gymnasium. Dank gebührt den Firmen, die als Sponsoren die Projekte unterstützen.


GOETHE INTERNATIONAL“

Als „weltoffenes“ Gymnasium pflegen wir auf vielfältige Art internationale Kontakte, Partnerschaften, Schüleraustausche: Clermont/Frankreich, Sevenoaks/England, Lublin/Polen, Zwolle/Niederlande, Traralgon/Australien, Spanien, Schweden, Israel. *** Vom Goethe-Gymnasium halten sich als Gastschüler/-innen z.Zt. im Ausland auf: CHILE: Inga Witzke; USA: Insa Winter, Jonas Anielski, Carsten Piesbergen; IRLAND: Vanessa Menke; AUSTRALIEN: Theresa Koch, Jennifer Strotmeier, Dagmar Hölscher, Johanna Gerighausen, Jan-Helge Güldenhöven, Sarah Buschermöhle, Vivien Derikatz, Kathrin Hildebrand, Tim Humernbrum, Gila Kaiser, Simon Ottenhues, Michael Richter.
Ich wünsche uns allen ein erfolgreiches Schuljahr 2003/2004!
Bildungspartnerschaft
Schulrechtsänderungsgesetz
Computergrundbildung in der 5

NEUE RECHTSLAGE: ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN SCHULORDNUNG

Zum 1. August 2002 ist die neue Allgemeine Schulordnung (ASchO) mit einer Reihe von wichtigen Änderungen in Kraft getreten. Hier einige der Änderungen:



  • Wenn eine volljährige Schülerin oder ein volljähriger Schüler, für die/den keine Schulpflicht mehr besteht, innerhalb eines Monats 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt gefehlt hat, dann muss die Entlassung von der Schule gem. § 19. Abs. 4 Satz 2,2 ASchO nicht mehr angedroht werden. Auf diese Regelung sind die Schülerinnen und Schüler schriftlich hinzuweisen.

  • Bei der Entscheidung gem. § 22 Abs. 2 Satz 1 ASchO über die Wertung einer Klassenarbeit, bei der ein Drittel der Schülerinnen und Schüler kein ausreichendes Ergebnis erreicht haben, sind die Anforderungen der Lehrpläne und die erwartbaren Leistungen aufgrund des Unterrichts zu berücksichtigen. Die Entscheidung orientiert sich nicht mehr am durchschnittlichen Leistungsstand einer Klasse. Es soll eine vertiefte Prüfung der Gründe für das Leistungsdefizit erfolgen.

  • Die Beschränkung des Stoffumfanges schriftlicher Übungen in § 22 Abs.4 ASchO ist entfallen.

  • Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten können ab sofort Bestandteil des Zeugnisses werden (> nicht versetzungsrelevant!). Diese werden auf der Grundlage von Beobachtungen getroffen, die sich über den Unterricht hinaus auf das gesamte Schulleben erstrecken. Die Schulkonferenz entscheidet darüber, ob die Aussage als freier Text formuliert oder unter Verwendung von Standardformulierungen verfasst werden.

  • Die Schule kann ab sofort auch auf dem Zeugnis außerunterrichtliches Engagement einer Schülerin oder eines Schülers in der Schule würdigen.







49477 Ibbenbüren Goethestraße 7



Tel.: 05451/93650 Fax:05451/936565

e-mail: goethe-gymnasium@t-online.de

homepage: www.ibb-voba.de/goethe

EUROPA-SCHULE“



SCHULNACHRICHTEN Nr. 71//Nov.2003

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ELTERNSPRECHTAG: geänderter Termin!!! (statt 3. Dez.)

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