Spd ortsvereins ost/hillen vom



Yüklə 92,71 Kb.
səhifə6/12
tarix07.01.2022
ölçüsü92,71 Kb.
#87346
1   2   3   4   5   6   7   8   9   ...   12
Ortsverein Ost/Hillen
OV-Vorsitzender:

Werner Burmester

Von-Ketteler-Str. 4

45665 Recklinghausen

02361/47351

015206154580



www.spd-re-osthillen.de

W.Bum@web.de

Recklinghausen, 09.02.2017

An
SPD Stadtverband Recklinghausen

AG-60plus und AfA im Stadtverband RE

SPD Kreisverband (ASG; AG 60plus, AfA)

SPD Bundestagsfraktion


Antrag des SPD Ortsvereins Ost/Hillen
Rückkehr zur paritätisch finanzierten Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner
Begründung:

In den Jahren 2011 bis 2014 zahlten die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereits 8,20%; ab 2015 wurde der einkommensabhängige Zusatzbeitrag (ZB) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt (§ 242 SGB V n. F.) Mit der Einführung des Zusatzbeitrags durch die große Koalition von CDU, CSU und SPD wurde der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent zum 1. Januar 2015 auf 14,6 Prozent um den Anteil von 0,9 Prozentpunkten gesenkt (Änderung § 241 SGB V), den die Versicherten zu tragen hatten (§ 249 SGB V a. F.). Aber alle kommenden Erhöhungen mussten und müssen die Versicherten (auch Rentnerinnen und Rentner) über den Zusatzbeitrag alleine bezahlen, da der Anteil der Arbeitgeber und der Rentenkassen bei 7,30% gedeckelt wurde.

2016 wurde bereits ein Zusatzbeitrag von bis zu 1,5 % erhoben. Gesetzlich Versicherte müssen 2017 ggf. schon wieder mit steigenden Krankenkassenbeiträgen rechnen. Für dieses Jahr sagte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen einen Anstieg der Zusatzbeiträge von bis zu 0,3 Prozentpunkten voraus. Dies wären im Schnitt 1,4 Prozent des Monatseinkommens (je nach Krankenkasse Kasse mehr). Nach Expertenschätzungen könnten die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen künftig noch viel höher ausfallen, als bisher erwartet. Nach einer Berechnung von Gesundheitsökonomen der Universität Duisburg-Essen könnte der durchschnittliche Zusatzbeitrag von heute 1,1 Prozent auf 2,4 Prozent im Jahr 2020 steigen.

Das wäre deutlich mehr, als die gesetzlichen Krankenkassen selbst erwarten. Bislang rechnet die GKV bis 2019 mit einem Anstieg des Zusatzbeitrags auf durchschnittlich 1,8 Prozent.

„Als die Zusatzbeiträge vor über zehn Jahren eingeführt wurden, hatten wir über fünf Millionen Arbeitslose und entsprechende Finanzprobleme bei den Krankenkassen“ sagte Sigmar Gabriel dazu Ende 2016 lt. DIE ZEIT-online. Inzwischen hat sich die Situation grundlegend verbessert; die Wirtschaft boomt und die Unternehmensgewinne sind gestiegen. Auch Martin Schulz sieht es an der Zeit, wieder zur paritätischen Finanzierung zurückzukehren. Die Chance, über eine gesetzliche Revisionsklausel die Verhältnisse wieder „einzufangen“ wurde seinerzeit leider nicht ergriffen.

Die Situation betrifft nicht zuletzt Millionen von Rentnerinnen und Rentner in der Bundesrepublik Deutschland, denen die jährliche Anpassung des Zusatzbeitrages analog zu den Arbeitnehmern voll von der Rente abgezogen wird. Hinzu kommt, dass auch bei den Betriebsrenten diese Regelung gilt.

Während bei Arbeitnehmern die Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der
Pauschale noch steuermindernd berücksichtigt werden, so ist dies bei den allermeisten Rentenempfängern wegen der deutlich geringeren Renteneinkommen nicht möglich.


Es bleibt zumindest zu fordern und dies auch umzusetzen, dass bei den Rentnerinnen und Rentnern aus Gründen der sozialen Fairness die paritätische Regelung ab der nächsten Legislaturperiode wieder eingeführt wird.


Yüklə 92,71 Kb.

Dostları ilə paylaş:
1   2   3   4   5   6   7   8   9   ...   12




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©muhaz.org 2024
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin