OLG Saarbrücken v. 12.4.2000 – 1 U 771/99, OLGReport Saarbrücken 2000, 377
Medizinisch notwendige Behandlungs-kosten sind unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf. Der Ehegatte eines Patienten ist nicht gem. § 1357 BGB zur Zahlung der Behandlungskosten verpflichtet, wenn der Anspruch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familie überschreitet.