OLG München v. 25.6.1993 – 16 UF 726/93, OLGReport München 1994, 9
Bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen kann auch ein sorgeberechtigter Elternteil verpflichtet sein, dem Kind einen Prozesskostenvorschuß zur Führung eines Unterhaltsprozesses gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil zu bezahlen.
Das volljährige Kind hat keinen Anspruch auf Prozesskostenvorschuß gegen seine Eltern.
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OLG München v. 10.6.1996 – 16 WF 809/96, OLGReport München 1998, 36
Solange ein volljähriges Kind Anspruch auf Ausbildungsunterhalt hat, besteht auch ein Prozesskostenvorschussanspruch gegen den leistungsfähigen Elternteil.