TöB 1: Regierungspräsidium Kassel, Az. 52b-93d 30/09 vom 31. 08. 1994



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Alternative Verkehrsführungen


Zum Schutz bestehender Ortsstrukturen sowie erschlossener Gewerbeflächen wird zur Sicherung eines geordneten Verkehrsflusses die vorhandene Erschließung „In den Neuweisen“ in die Planung einbezogen. Zusätzlich wird eine Hauptanbindung im Bereich der B 323/ BAB-Abfahrt Homberg/ Efze (West) sowie einer weiteren nördlichen Anbindung im Bereich der K 41 der Vorrang eingeräumt. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Orts- und Nutzungsstrukturen gehen von diesen Zufahrtsbereich die geringsten Umweltbelastungen aus.
    1. Verkehrskreisel im Bereich der BAB 323


Um die Leistungsfähigkeit des Erschließungssystems zu gewährleisten, wird eine weitere zentrale Anbindung im Bereich der BAB–Anschlussstelle Homberg/ Efze (West) - B 323 angestrebt. Vorgesehen ist die Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes. Bei der vorgesehenen Dimensionierung des Kreisverkehrsplatzes mit einem Durchmesser von 45 m und einer Fahrbahnbreite von 7,0 m ist der Kreisverkehrsplatz für Regelfahrzeuge gemäß der Straßenverkehrszulassungsverordnung ausreichend dimensioniert. Die Befahrbarkeit durch Sonderfahrzeuge wird durch die Gesamtlänge bzw. Breite sowie durch lenkbare Hinterradachsen bestimmt. Im Rahmen einer Leistungsfähigkeitsuntersuchung wurde anhand einer Schleppkurvensimulation nachgewiesen, dass ein Lastzug mit einem Abstand Gelenk-Auflieger bis Hinterachse von bis zu 10,0 m ohne lenkbare Achsen den Kreisverkehr befahren kann. Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes ist als Option eine Querung des Innenkreises für den Schwerlastverkehr nachrichtlich dargestellt. Um Falschfahrten zu vermeiden, wird der Schwerverkehr bei der Zufahrt zum Kreisverkehr auf die Gegenfahrbahn gelenkt und diagonal über den Innenkreis geführt. Die Überfahrt ist durch abnehmbare Verkehrszeichen zu sperren. Im Zuge der Anlegung des Kreisverkehrsplatzes ist die mehrspurige Aufteilung der Fahrbahn der B 323 neu zu ordnen.
Durch die Herstellung des geplanten Kreisels wird eine wesentliche Änderung an einem Verkehrsweg vorgenommen. Zum Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte für den geplanten Verkehrskreisel wird aus gutachterlicher Sicht vorgeschlagen, die zu erwartende Geräuschbelastung gegenüber der jetzigen Situation später verbindlich zu überprüfen.
    1. Anbindung für Fußgänger und Radfahrer


Im Verlauf der Haupterschließungsachsen sind eigenständig geführte Gehweganlagen beabsichtigt. Die geplante Gehwegebreite bietet nicht die Voraussetzungen für eine kombinierte Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer. Dem Radfahrer steht das Haupterschließungsnetz zur Verfügung.

Das gebietsbezogene Wegenetz wird an das vorhandene Wegenetz im Bereich der K 33 und B 323 angebunden.


Fußgänger und Radfahrer, die den Planbereich aufsuchen, kommen zukünftig in erster Linie aus dem Ortsteil Remsfeld. Zu diesem Zweck müssen sie die B 323 queren. Derzeit können für die Querung der B 323 keine Fußgängerzahlen prognostiziert werden. Die Anzahl möglicher Fußgänger steht in Abhängigkeit von dem zukünftigen Arbeitsplatzangebot der jeweiligen Betriebe und der Art des Gewerbes. Es ist ferner davon auszugehen, dass sich das Gebiet entsprechend den Entwicklungsmöglichkeiten erst im Laufe der Zeit verdichten wird. Zu Beginn der Entwicklung wird der Anteil der Fußgänger, der aus Richtung der Ortslage kommt, eher gering ausfallen.
Aus planerischer Sicht erscheint die Anlage einer Querungshilfe im Bereich des derzeit provisorisch angelegten Verkehrskreisels (Hauptstraße/ Bahnhofstraße/ B 323) sinnvoll. An dieser Stelle queren bereits heute Fußgänger die B 323. Sie gelangen über das vorhandene Wegenetz zu dem parallel zur B 323 angelegten Rad- und Gehweg, der mit dem Gewerbegebiet vernetzt ist.

Für den Fall, dass bereits vor dem Bau des geplanten Verkehrskreisels eine Querungsmöglichkeit notwendig wird, erfolgt eine Abstimmung mit dem ASV - Kassel. Für einen Übergangszeitraum wäre beispielsweise eine Sicherung durch eine Bedarfsampel für Fußgänger möglich.


Der Anteil der Fußgänger aus dem südlichen Wohnumfeld im Verlauf der „Lange Straße“ wird zukünftig eher gering ausfallen. Das zukünftige Fußgängeraufkommen sollte zunächst beobachtet werden, bevor an verbindlicher Stelle eine weitere Querungsmöglichkeit angelegt wird. Im Bereich des geplanten Kreisels kann zukünftig eine sichere Querungsmöglichkeit angelegt werden, die auch von den Bewohnern des v.g. Quartiers benutzt werden kann.
Über die vorhandenen Anlagen der Gemeindestraße „In den Neuwiesen“ wird zwischen den TG 3a und 3b eine fußläufige Verbindung zur Planstraße A vorgesehen.
Sollte sich im Lauf der nächsten Zeit ein Handlungsbedarf ergeben, erfolgt zu gegebener Zeit eine entsprechende Abstimmung mit dem ASV – Kassel.
    1. Stellplätze


Die erforderlichen Stellplätze sind auf eigenem Grundstück gemäß rechtskräftiger Stellplatzsatzung der Gemeinde Knüllwald anzuordnen und zu bepflanzen.
Die Regelung, dass Stellplätze mit Bäumen zu überstellen sind, eignet sich im Falle der Anlegung von Großparkplätzen für Rastanlagen oder Speditionen nicht. Aus betriebstechnischer Sicht handelt es sich eher um große Betriebshöfe zur Unterbringung des ruhenden Schwerlastverkehrs. Die Flächen müssen für die unterschiedlichen Fahrzeuggrößen frei anfahrbar sein. Auch Spezialtransporte sind häufig unterzubringen. Eine Gliederung der Stellplätze durch Bäume entfällt daher für LKW-Stellplätze.
    1. ÖPNV


Im Bereich der K 33 existiert zwischen der B 323 und der Einmündung „In den Neuwiesen“ eine Haltestelle des ÖPNV. Die Erreichbarkeit zukünftiger Betriebsstellen durch nicht motorisierter Arbeitnehmer ist sichergestellt.
Im Zuge der Gesamtentwicklung und bei steigender Nachfrage erfolgt eine Optimierung des Angebotes und eine evtl. Führung einer Buslinie durch das Gewerbegebiet. Die geplanten Hauptverbindungsstraßen können mit Linienbussen ohne Probleme befahren werden.

Zur Zeit können aufgrund des Standes der gewerblichen Entwicklungsplanung noch keine Standorte zur Einrichtung von ÖPNV – Infrastruktur näher bestimmt werden. Bei einer Konkretisierung ist zu prüfen, an welcher Stelle Einrichtungen errichtet werden. Ein bedarfsgerechtes Angebot kann in jedem Fall im Verlauf der Haupterschließungsachsen geschaffnen werden.



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