TöB 1: Regierungspräsidium Kassel, Az. 52b-93d 30/09 vom 31. 08. 1994



Yüklə 358,34 Kb.
səhifə8/17
tarix25.12.2017
ölçüsü358,34 Kb.
#35978
1   ...   4   5   6   7   8   9   10   11   ...   17

Verkehrslärm


Verkehrslärm im Plangebiet

Im Rahmen der Erstellung des schalltechnischen Gutachtens wurde der Verkehrslärm im Plangebiet ebenfalls untersucht. In diesem Zusammenhang wurde die Empfehlung gegeben, den Abstand der Bürogebäude der gewerblichen Nutzung zu den Erschließungsstraßen so weit zu wählen, dass die Immissionsrichtwerte für Gewerbegebiete 69/59 unterschritten werden. Bei einer Verringerung des Abstandes sollten alternativ passive Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vorgenommen werden.

In der Darstellung in Anlage 2 des schalltechnischen Gutachtens 06135 vom 16.10.2007 wurden die Immissionsrichtwerte als Orientierungswerte dargestellt.

Verkehrslärm außerhalb des Plangebietes

Da mit dem neuen Plangebiet eine deutliche Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen ist, wurde untersucht, inwieweit sich das in der Geräuschbelastung der benachbarten Bebauung auswirkt. Insbesondere war zu prüfen, ob Immissionsgrenzwerte oder die Sanierungsgrenzwerte möglicherweise überschritten werden. Als Grundlage diente eine Verkehrsuntersuchung sowie eine automatische Zählung, die im Zeitraum vom 20.01. bis 24.01.2007 erhoben wurde. Für die allgemein zu erwartende Verkehrssteigerung wurde für den anzunehmenden Prognosehorizont ein entsprechender Prognosefaktor zu Grunde gelegt.


Hinsichtlich des Verkehrsaufkommens sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine nachhaltigen Immissionen auf die im Süden benachbarten Siedlungsbereiche zu befürchten. Das Verkehrsaufkommen des Gewerbegebietes wird über die K 33, K 41 und B 323 geführt. Es wird davon ausgegangen, dass der Lkw- Verkehrsstrom vorrangig zur BAB A 7 abgeleitet wird. Eine deutlich höhere Belastung z.B. der Ortsdurchfahrt von Remsfeld ist eher unwahrscheinlich.
Die Belastung an den untersuchten Orten liegt unterhalb der sogenannten Sanierungsgrenzwerte, so dass weitere Maßnahmen im Bereich vorhandener Straßen und nicht wesentlich geänderter Straßen nicht notwendig werden.

Errichtung eines Verkehrskreisels

Durch die Herstellung des geplanten Kreisels wird eine wesentliche Änderung an einem Verkehrsweg vorgenommen.


Zum Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte für den geplanten Verkehrskreisel wird aus gutachterlicher Sicht vorgeschlagen, wenn sicher abzusehen ist, dass entsprechende Verkehre auch tatsächlich erzeugt werden, die zu erwartende Geräuschbelastung gegenüber der jetzigen Situation später verbindlich zu überprüfen.
Da die Rechenergebnisse zeigen, dass das sogenannte 3-dB-Kriterium nicht überschritten wird aber möglicherweise die Immissionsrichtwerte durch die wesentliche bauliche Änderung eines Verkehrsweges (Errichtung eines Kreisels) überschritten werden, ist eine genaue Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Mit Hilfe sich konkretisierender Daten über die zu erwartende Verkehrsverteilung kann dann eine genaue Prüfung erfolgen.
  1. Regionalplan Nordhessen/ Flächennutzungsplan


Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind die beanspruchten Flächen als Gewerbliche Baufläche (G) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO sowie als Sonderbaufläche für Solaranlagen gem. § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen.

Die verbindliche Bauleitplanung berücksichtigt daher die Vorgaben des Flächennutzungsplanes.


Zur Realisierung des Interkommunalen Gewerbegebietes Knüllwald – Remsfeld wurde die Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan Nordhessen beantragt. Mit Verfügung des Regierungspräsidium Kassel vom 10.04.2006 wurde dem Antrag stattgegeben.
  1. Festsetzungen

    1. Flächenübersicht


Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Interkommunales Gewerbegebiet Knüllwald – Remsfeld“ hat eine Größe von 618.277 m2.

Aufgrund der Festsetzungen ist zukünftig folgende Flächenaufteilung möglich.


Im Planbereich wurden 155 Pflanzbindungen für neu anzupflanzende hochstämmige Laubbäume festgesetzt.



    1. Art der baulichen Nutzung


  • Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO (Teilgebiete 1, 2 und 3a)

  • Industriegebiet gem. § 9 BauNVO (Teilgebiete 3b - 7)

  • Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solaranlagen“

gem. § 11 (2) BauNVO
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Einzelhandel unzulässig. Ausnahmsweise dürfen die in dem Gebiet ansässigen Handwerks- und Gewerbebetriebe auf einer der bebauten Betriebsfläche - bezogen auf Hochbauten - untergeordneten Fläche von 10% oder maximal 100 m2 pro Betrieb Produkte verkaufen, die sie in dem Gebiet selbst hergestellt oder weiterverarbeitet haben oder die sie in ihrer handwerklichen oder gewerblichen Tätigkeit in branchenüblicher Weise installieren, einbauen oder warten.
    1. Maß der baulichen Nutzung


  • Grundflächen- (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)

Die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) beträgt: 0,8
Die maximal zulässige Baumassenzahl (BMZ) wird festgesetzt auf: TG 1 8,00

TG 2 – 7 10,00

  • Höhe baulicher Anlagen/ Dachneigung

Die Angabe der maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO beschränkt sich auf die Festlegung einer maximal zulässigen Firsthöhe bzw. Höhe Oberkante baulicher Anlagen (z.B. Bei Flachdächern).
Die zulässige Firsthöhe bzw. Höhe Oberkante

baulicher Anlagen wird festgesetzt auf: TG 1 18,00 m



TG 2 - 7 38,00 m
Die Firsthöhe bzw. Oberkantenhöhe baulicher Anlagen wird von der an der in der Mitte des Gebäudes gelegenen, natürlichen Geländehöhe gemessen. Der untere Bezugspunkt der Höhe der baulichen Anlage wird vom Anschnitt des gewachsenen Bodens am Standort des Gebäudes gemessen.

Die talseitige Gebäudehöhe, gemessen in der Gebäudeaußenwandmitte von der Oberkante der Geländehöhe im Schnittpunkt mit Außenwand und Dachhaut bzw. Oberkantenhöhe, darf das zulässige Höhenmaß nicht überschreiten. Der Bereich zwischen natürlicher Geländehöhe und zulässiger Gebäudehöhe ist durch Erdauffüllungen auszugleichen und so weit wie möglich an den vorhandenen Geländeverlauf anzugleichen.


Eine Dachneigung wird nicht festgesetzt.

    1. Yüklə 358,34 Kb.

      Dostları ilə paylaş:
1   ...   4   5   6   7   8   9   10   11   ...   17




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©muhaz.org 2024
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin