V. Session Sitzung am 30. November 1977



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Niederösterreich überläßt einen nicht unbeträchtlichen Teil seiner Verpflichtungen auf kulturellem Gebiet der Bundeshauptstadt und den kulturellen Einrichtungen seitens des Bundes oder der Gemeinde. Aber hier dürfen wir doch gemeinsam, Herr Abgeordneter Wallner, eine gewisse Korrektur vornehmen, die sehr erfreulich ist. Es ist ja nicht so, daß nur jene Beträge, die im Kulturbudget des Landes vorhanden sind, für kulturelle Zwecke verwendet werden. Daher sind es nicht nur die 129 Millionen Schilling oder 170 Millionen Schilling, die hier angezogen worden sind, sondern in Niederösterreich stehen wesentlich mehr Beträge zur Verfügung. Es gibt ja eine ganze Reihe von fördernden Stellen. Unter anderem sind es die Gemeinden, die auch unter dem Titel „Kulturförderung“ entsprechende Beträge einsetzen.

Wir haben hier nur von der Verbindungsstelle den Rechnungsabschluß 1974. Damals waren es 119 Millionen Schilling von einem Gesamtbudget aller niederösterreichischen Gemeinden von 10 Milliarden Schilling, also 1,17%. Niederösterreichs Gemeinden, bitte, stehen hier an dritter Stelle unter allen Bundesländern. Das Land an letzter, die Gemeinden an dritter Stelle! Die Gemeinden sind also wesentlich kulturfreundlicher, als es das Land ist. Wie gesagt, die Gründe haben wir schon verdeutlicht.

Aber es sind ja auch noch Budgetmittel aus anderen Gruppen in Aussicht. Wir hören vom Fremdenverkehr. Da gibt es in der Gruppe 0 eine Reihe von Positionen, die dafür herangezogen werden, etwa die Voranschlagsstelle „Förderung für Verbände und Vereine", dann „Förderung für Diplomaten der Hochschule für angewandte Kunst" und dann ganz neu „Maßnahmen der Raumordnung", mit einem Betrag von 8 Millionen Schilling, sodaß zusätzliches zu erwarten ist.

Neben diesen zusätzlichen Mitteln werden sicherlich auch noch andere Institutionen, wie die Kammern und die katholischen und evangelischen Bildungseinrichtungen, die konfessionellen Bildungseinrichtungen, auf diesem Gebiet manches tun. Es gibt dann eben noch Institutionen, die es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht haben, zusätzliche Mittel für die Kultur in Niederösterreich aufzutreiben. Es sind in letzter Zeit einige davon entstanden. Eine hat der Herr Abgeordnete Wallner schon zitiert, das ist die „Niederösterreichische Gesellschaft für Kunst und Kultur", dann - bitte nicht zu vergessen - sehr offiziell der „Niederösterreichfonds", der starke kulturelle Akzente hat und das „Niederösterreichische Kulturforum". Diese unterstützen also auch finanzielle Kulturaktivitäten auf den verschiedensten Ebenen.

Der Niederösterreichfonds, der aus dem Anlaß des l0jährigen Regierungsjubiläums des Herrn Landeshauptmann Maurer gegründet worden ist, hat in letzter Zeit eine sehr wichtige Aktivität gezeigt, und zwar ist das die Herausgabe der Zeitschrift „Morgen", einer Kulturzeitschrift aus Niederösterreich. Ich glaube, daß sie eine sehr, sehr repräsentative Selbstdarstellung des Landes ist. Es ist zwar auf diesem Gebiet schon einiges, ich erinnere an die „Niederösterreich Perspektiven" oder an die ,,Niederösterreichischen Kulturberichte", die allerdings nur reinen Informationscharakter haben. Ich glaube, die Niederösterreich Perspektiven sind in letzter Zeit überhaupt unter ihrem Wert geschlagen worden, wenn man die entsprechenden Initiativen oder neuen Initiatoren in Betracht zieht.

Dann gibt es eine Reihe von Zeitschriften kultureller Art, etwa im Bereich der Literatur, das „Podium" das „pult", dann die Mitteilungsblätter für die einzelnen Künstlerverbände. Ich meine also, die Zeitschrift „Morgen" sollte eher eine Art Überbau sein, ein Ort der kulturellen Begegnung, gleichzeitig aber auch einen Umblick auf die Kulturszene um uns geben, über die niederösterreichischen Landesgrenzen hinaus. Eine sehr anspruchsvolle und aufwendige Zeitschrift und als kulturelles Aushängeschild, würde ich sagen, für unser Bundesland durchaus geeignet, vergleichbar etwa mit einer ähnlichen Publikation in Tirol.

Man wird allerdings die Entwicklung sehr aufmerksam verfolgen müssen, denn nichts könnte dieser Zeitschrift mehr schaden, als etwa eine verstärkte Hofberichterstattung. Im „Fenster", also in der Tiroler Zeitschrift, ist es sehr gelungen, sich von diesem Vorwurf freizuhalten, das muß ich neidlos anerkennen. Ich hoffe, daß das in den nächsten Ausgaben des „Morgen" ebenfalls der Fall sein wird.

übrigens ist darin auch die Aufgabe dieses Niederösterreichfonds definiert, und hier heißt es, „daß neben humanitären Aufgaben die Zielsetzung, im Sinne eines richtigen und umfassenden Kulturbegriff es die vielen kulturellen und geistigen Regungen unbürokratisch zu fördern, interessanten Künstlern, begabten Talenten und jungen Wissenschaftlern eine Chance zu bieten, sich vorzustellen und bekanntzumachen, zu geben ist." Das ist also der Niederösterreichfonds.

Es hat sich dann in derselben Zeit eben noch eine andere Vereinigung konstituiert, das ist die schon zitierte Gesellschaft, die ähnliche Aufgaben hat. Ich habe mir ihre Zielsetzungen unlängst wieder durchgelesen. Allerdings ist, wie auch der Herr Abgeordnete Wallner angedeutet hat, das was von den Initiatoren her am Rand fixiert ist, sehr stark parteipolitisch. Es sind sehr begrüßenswerte Zielsetzungen: Vertretung des Publikumsverständnisses für moderne Kunst, Unterstützung des Anspruches auf Modernität und Aktualität, Kulturgeschehen des ganzen Landes, Förderung von Begabungen und deren Aufbau bis in die österreichischen und internationalen Spitzengruppen, Schwerpunktbildung für die Erwachsenenbildung im Bereich Allgemeinbildung und musische Bildung, schließlich die Erarbeitung von Grundlagen, die umfassende und langfristige Planung, Dokumentation und Konzeption.

Meine Herren! Es ist in jeder Weise zu begrüßen und zu unterstreichen, wenn das geschieht. Es sind aber gewisse Aspekte doch etwas problematisch, wenn hier unter anderem auch zu lesen ist: „Ergänzung der konservierenden Agenden der Kulturverwaltung durch kreative Maßnahmen" und wenn es in einer Aussendung des Kulturberichtes am Schluß heißt: „Die Niederösterreichische Gesellschaft für Kunst und Kultur sieht sich ausschließlich im zeitgenössischen schöpferischen Bereich als Alternative und ergänzende Einrichtung zu den Aktivitäten bestehender Institutionen der öffentlichen Hand. Einen schöpferischen Wettbewerb braucht niemand zu scheuen."

Bitte schön, abgesehen davon, daß nicht alle Aktivitäten in dieser Zeit so zeitgenössisch und kreativ waren. Wenn ich also an die begrüßenswerte Unterstützung der Ausstellung über die Kunstschätze in Krems denke, die von der Niederösterreichischen Gesellschaft durchgeführt worden ist, oder, wie man in den Zeitungen gelesen hat, auch an die Förderung einer Ausstellung von amerikanischen Architekten im Künstlerhaus, so glaube ich, liegt doch ein Mißverständnis vor.

Die Landesregierung kann hier gar nicht in Konkurrenz treten, denn sie ist weder eine Konzert- noch eine Theateragentur und ihr Schwergewicht, das habe ich schon gesagt, liegt nicht im Veranstalten, sondern im Fördern. Da gibt es so unendlich viele Ansätze, und seit vielen Jahren gibt es Initiativen und immer wieder neue Initiativen, manche auch zur Rettung der Kultur in Niederösterreich. Von Zeit zu Zeit halten wir bei der Stunde Null, was jedoch in diesem Fall nicht zutrifft, denn es wird sehr wohl anerkannt, was alles geschehen ist, nur muß man es mit einer gewissen Gelassenheit und mit einem gewissen positiven Interesse immer wieder beobachten, denn manches versandet. Vieles hat jedoch Bestand und integriert sich in die niederösterreichische Kulturszene als Bereicherung, als Bereicherung jenes Mosaiks, das von Jahr zu Jahr farbenprächtiger und attraktiver wird.

Im Interesse des Kulturlebens im Lande hoffe ich, daß es der Niederösterreichischen Gesellschaft für Kunst und Kultur gelingt, auch in ferner Zukunft gelingen möge, zusätzliche Mittel - und das scheint mir das Wichtigste - aufzutreiben und damit die finanzielle Basis unseres niederösterreichischen Kulturlebens und vor allen Dingen der Künstler entscheidend zu verbessern. (Beifall bei der SPÖ.)
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Die Rednerliste zur Gruppe 3 ist erschöpft. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort.
Berichterstatter Abg. RABL: Ich verzichte.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zur Abstimmung liegt vor die Gruppe 3, Kunst, Kultur und Kultus. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, den Antrag zu der Gruppe 3, Kunst, Kultur und Kultus, ordentlicher Teil, zu stellen.
Berichterstatter Abg. RABL: Ich stelle den Antrag, die Gruppe 3, Kunst, Kultur und Kultus, mit Einnahmen im ordentlichen Teil v9n 8,739.000 Schilling und Ausgaben von 129,138.000 Schilling zu genehmigen.
PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL (nach Abstimmung über die Gruppe 3, Kunst, Kultur und Kultus, ordentlicher Teil in Erfordernis und Bedeckung): Angenommen. , Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abg. RABL, Zur Gruppe 4, Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung, ordentlicher Teil und außerordentlicher Teil, zu berichten.
Berichterstatter Abg. RABL: Hoher Landtag! Die Gruppe 4, Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung, sieht ordentliche Ausgaben von 3,446,912.000 Schilling vor, und die Einnahmen betragen in dieser Gruppe 2.621,536.000 Schilling.

In dieser Gruppe sind Ausgaben und Einnahmen der allgemeinen öffentlichen Wohlfahrt, freier Wohlfahrt, Jugendwohlfahrt, Bebebung von Notständen, sozialpolitische Maßnahmen, familienpolitische Maßnahmen und Wohnbauförderung vorgesehen. Der prozentuelle Anteil am Ausgabenvolumen des ordentlichen Teiles des Voranschlages beträgt in dieser Gruppe 22,40%.

Im außerordentlichen Teil sind Ausgaben von 161,913.000 Schilling und bei den Einnahmen 47,976.000 Schilling veranschlagt.

Ich bitte um Einleitung der Debatte.


PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Ich eröffne die Debatte zur Gruppe 4. Zum Worte gelangt Frau Abg. Tribaumer.
Abg. TRIBAUMER: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Seit 10 Jahren gibt es in Niederösterreich die Behindertenpolitik. Wir können sagen, daß wir seit dieser Zeit eine moderne Behindertenpolitik betreiben. Das Niederösterreichische Behindertengesetz wurde damals auf der Basis der Rehabilitation aufgebaut. Und nach wie vor ist die Rehabilitation oder, besser ausgedrückt, die Wiederherstellung ein dringendes soziales Problem. Krankheit und dauernde Behinderung sind immer ein Unglück. Den davon Betroffenen zu helfen, ist die Verpflichtung der Gesellschaft.

Zwei Grundsätze müssen wir bei der Behindertenpolitik beachten: Erstens darf es für die Hilfe von Behinderten keine Altersgrenze geben, und zweitens ist die frühmöglichste Erfassung anzustreben. Mit der Einführung des Mutter-Kind-Passes sind wir der Früherfassung einen großen Schritt nähergekommen. Und, meine Damen und Herren, die Einführung des Mutter-Kind-Passes war viel umstritten, man sprach sogar vom Geldhinauswerfen der Regierung, doch in der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, daß uns viele Länder um dieses einmalige und vorbildliche Erfassungssystem beneiden.

Es wird sogar angeregt, durch eine dritte Rate der Geburtenbeihilfe einen neuerlichen Anreiz für eine weitere Untersuchung des Kindes im dritten Lebensjahr zu bieten. Die Früherfassung ist nicht nur für den Behinderten enorm wichtig, sie gibt uns auch Auskunft, was wir in den nächsten Jahren brauchen. Vor einigen Tagen habe ich in einer Tageszeitung folgende Überschrift gelesen: „Ein reisendes Ärzteteam bringt Hilfe für Familien mit behinderten Kindern." Das Sozialministerium hat ein Experiment gestartet, und zwar im Burgenland, wo eine Kinderärztin, eine Psychologin und eine Sozialarbeiterin diese Eltern beraten. Dieses Experiment läuft bereits ein Jahr sehr erfolgreich, sodaß man schon überlegt, ob man es nicht bundesweit durchführen sollte. Ich glaube, solche Experimente sind nur zu begrüßen. Es gibt die Gruppe der Leichtbehinderten, der schwerer Behinderten und der Schwerstbehinderten. Meine Damen und Herren! Es wird sehr viel diskutiert über die Meldepflicht. Ein großer Teil sieht es als Benachteiligung eines behinderten Kindes, wenn seine Eltern so unvernünftig sind und sich gegen eine frühestmögliche Erkennung der Behinderten wehren. Man soll es nicht für möglich halten, es gibt noch immer viele Eltern, die auf die erhöhte Familienbeihilfe verzichten, weil sie sich einfach schämen, ein behindertes Kind zu haben.

Die Behindertenverbände hätten wieder großes Interesse daran, im Wege der Meldepflicht die potentielle Mitgliederzahl erfahren zu können. Ich glaube, hier hilft nur Aufklärung im verstärkten Maße. Die Sorge der Eltern eines behinderten Kindes ist sicherlich berechtigt.

Trotz aller sozialen Hilfe, die heute ein moderner Staat den Behinderten zur Verfügung stellt, trotz der ständigen Verbesserung der medizinischen Betreuung bedeutet es nach wie vor für die Eltern ein schweres Schicksal, ein behindertes Kind erziehen zu müssen, immer wissend, daß Heilung kaum, Besserung meist nur in bescheidenen Grenzen erreichbar ist. Große Sorge bereitet den Eltern auch die Zukunft ihres behinderten Kindes, wissen sie doch, daß sie nicht ewig leben können, und es stellt sich die Frage, wer das Kind nachher betreuen wird. Eine große Belastung besteht darin, wenn die Eltern mitansehen müssen, wie verständnislos und voll Vorurteilen die Umwelt dem Behinderten gegenübersteht.

Meine Damen und Herren! Ich war immer der Meinung, wir leben in einer humanen Gesellschaft, aber das, war mir kürzlich passierte, ließ mich erschauern. Eine Fremdenverkehrsgemeinde intervenierte durch ihren Bürgermeister, man möge verhindern, daß in ihrer Gemeinde ein Keim für behinderte Kinder errichtet werde, weil man der Meinung sei, daß der Fremdenverkehr durch die behinderten Kinder zurückgehen könnte. Ich war erschüttert darüber. Sie können sich meine Reaktion vorstellen.


(Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.)
Ich glaube, jeder sollte froh sein, ein gesundes Kind sein eigen nennen zu können, und wir sollten jenen Menschen, die ein behindertes Kind haben, die beste Unterstützung angedeihen lassen. (Beifall im Hause.)

Meine Damen und Herren! Nicht alle Eltern, die ein behindertes Kind haben, sind der Schwere ihres Schicksals gewachsen, und man hört immer wieder, daß Ehen unter seinem Gewicht zerbrechen. Die Rehabilitation kann aus der medizinischen Wiederherstellung, der schulischen und beruflichen Eingliederung, der Ertüchtigung sowie der sozialen Anpassung und Einordnung bestehen. Diese Teile müssen eine Einheit bilden, wobei die einzelnen Phasen ineinandergreifen können, sich überschneiden oder der eine oder der andere Faktor mehr im Vordergrund stehen wird. Die Rehabilitation zeigt sich somit als Gemeinschaftsaufgabe.

Die vorschulische Rehabilitation muß in Sonderkindergärten erfolgen. Meine Kollegin, die Frau Abg. Jirkovsky, hat heute bereits darauf hingewiesen, wie notwendig solche Sonderkindergärten wären. Im Hinblick auf die große Bedeutung, die die vorschulische Erziehung gerade für Behinderte hat, werden eben diese Kindergärten, diese Sonderkindergärten, geschaffen. Wir wären schon glücklich, wenn man einen Sonderkindergarten pro Bezirk hätte. Wir haben ja bereits mit der Schulung bzw. mit der Ausbildung der Sonderkindergärtnerinnen begonnen, und ich glaube, hier müßten wir fortsetzen. Die Betreuung Behinderter erfordert nämlich fähige und besonders ausgebildete Kräfte, und nur sie sind imstande, der modernen Rehabilitationsforschung Rechnung zu tragen.

Die Rehabilitation Behinderter ist von einer Vielzahl von sozialen, von subjektiven und objektiven Merkmalen abhängig. Ich glaube, bei jeder Maßnahme, die die Behörde trifft, werden oft die Weichen für viele Jahre im Leben eines Behinderten gestellt. In all diesen Fällen wird es über den rechtlichen Aspekt hinaus auch auf das Verantwortungsbewußtsein der Verwaltungsorgane ankommen.

Es darf nicht übersehen werden, daß eine erfolgreich durchgeführte Rehabilitation auch einen hohen wirtschaftlichen Wert besitzt. Jeder beruflich Rehabilitierte erbringt ja nicht nur eine Produktions- und Sozialleistung, sondern er ist auch als Konsument interessant. Aber auch bei der sozialen Integration Schwerstbehinderter, die beruflich nicht integriert werden können, ist ihre durch Rehabilitation zum Teil erreichbare Selbständigkeit von großem Wert. Sie ermöglicht dem Behinderten nicht nur ein menschenwürdiges Leben, sondern erspart auch finanziellen Aufwand durch vermeidbare dauernde Heimaufenthalte.

Als besonders erfreulich möchte ich es bezeichnen, daß es möglich war, mit Hilfe von Landeszuschüssen 185 Behinderten Arbeitsplätze zu sichern und weitere 12 Behinderte zum Teil in Heimen auf geschützten Arbeitsplätzen unterzubringen. 395 Behinderte erhielten im heurigen Jahr Hilfe zur beruflichen Eingliederung.

Nun, meine Damen und Herren, eine Meldung aus jüngster Zeit: Eröffnung einer Tagesheimschule im Stift Zwettl und in meiner Heimatgemeinde Neunkirchen. Ich erinnere mich noch sehr genau an die Gründung des Vereines für geistig und körperlich behinderte Kinder im Raume Neunkirchen. Es gab damals im Referat Beamte, die von dieser Gründung nicht begeistert waren, und doch möchte ich sagen, sie war notwendig.

Dieser Verein war von Anfang an hochaktiv und hat für die behinderten Eltern und für die Kinder sehr, sehr viel geleistet. Die Bevölkerung und auch die Organisationen und Gemeinden haben den Verein nach besten Kräften unterstützt. Mit dieser Tagesheimstätte in Neunkirchen können wir sagen, ist ein Gemeinschaftswerk entstanden, das mit Stolz hergezeigt werden kann. Besonders erwähnen möchte ich die Eltern, die mit ihren behinderten Kindern voll ausgelastet sind und trotzdem die karge Freizeit geopfert haben, um beim Umbau der Räumlichkeiten mitzuhelfen. Zur Zeit finden neun Kinder Beschäftigung, und es werden von Jahr zu Jahr mehr sein; das hat die Statistik dem Verein gezeigt.

Ich möchte mich bei den Beamten des Landes, die früher einmal dieser Tagesheimstätte skeptisch gegenübergestanden sind, für ihr Umdenken bedanken, denn ursprünglich wollte man verhindern, daß in Bezirken solche Einrichtungen geschaffen werden. Man hat davon gesprochen, man wäre gegen ein Gießkannensystem. Aber ich glaube, eines muß uns klar sein: Nur mit Hilfe des Landes können diese Einrichtungen geschaffen werden. Diese Tagesheimstätten können nur unmittelbar in Nähe der Behinderten ihren Standort finden, denn Entfernungen über die Bezirksgrenzen hinaus sind für die behinderten Jugendlichen nicht zumutbar, helfen die Tagesheimstätten doch mit, den Kontakt zur

Familie zu erhalten.

Der behinderte Jugendliche verläßt wie jeder andere arbeitende Mensch in der Früh das Elternhaus und kehrt nach getaner Arbeit am Nachmittag oder am Abend wieder ins Elternhaus zurück. Er findet in diesen Tagesheimstätten in Form von Beschäftigungstherapie Anregung und Förderung. Zur Zeit gibt es in unserem Lande Niederösterreich fünf Tagesheimstätten, zwei sind projektiert und vier Einrichtungen sind mit Internat.

Meine Damen und Herren! Für diese Tagesheimstätten gibt es aber auch ein Problem in der Form, daß sie für die angefertigten Arbeiten Abnehmer finden müssen. Die Arbeiten in diesen Heimen sind Qualitätsware, vom Korbflechten angefangen bis zum Knüpfen von Teppichen und Polstern. Und dazu hätte ich eine Anregung: Es darf uns als Land doch nicht gleichgültig sein, ob die Tagesheimstätten auf ihren Arbeiten sitzenbleiben oder nicht, denn wir als Land Niederösterreich fördern sie doch. Wir sollten daher prüfen, inwieweit wir ihnen beim Absatz der angefertigten Arbeiten behilflich sein können. Ich denke mir zum Beispiel, daß es, wenn in den , derzeitigen Tagesheimstätten nur Brotkörbchen angefertigt werden, schwierig sein wird, auf die Dauer einen Abnehmer zu finden.

Wenn ich es kraß ausdrücke, würde so ein ,,Brotkörbchenberg" entstehen, und das wollen wir doch alle nicht.
(Dritter Präsident Reiter übernimmt den Vorsitz.)
Daher glaube ich, daß wir als Land prüfen sollten, inwieweit wir in dieser Beziehung behilflich sein können, und möchte folgenden Resolutionsantrag stellen (liest):

„Resolutionsantrag

der Abgeordneten Tribaumer zur Gruppe 4.

Die Landesregierung wird aufgefordert, den verschiedenen Rechtsträgern beschützen der Werkstätten und Tagesheimstätten eine dahingehende Beratung angedeihen zu lassen, daß die in diesen Einrichtungen erzeugten Produkte einer tatsächlichen Nachfrage entsprechen und daher auch absetzbar sind."

Ich würde Sie sehr bitten, daß Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung geben.

Meine Damen und Herren! Nun möchte ich zu unseren Landesalten- und –Pflegeheimen sprechen. Der Niederösterreichische Sozialhilfebeirat hat sich heuer bereits zweimal mit dem Voranschlag für das Jahr 1978 beschäftigt und die Feststellung getroffen, daß begonnene Bauten fertiggestellt und die Sanierungen fortgesetzt werden sollen, jedoch derzeit keine neuen Bauten in Angriff genommen werden dürfen. Es lagen einige Wünsche auf dem Tisch. Diese zu realisieren, hätte bedeutet, daß ein Mehraufwand von 40 Millionen Schilling entstanden wäre. Die Gemeinden sollten im Jahre 1978 nicht zu stark belastet werden, das war die einhellige Meinung der Beiratsmitglieder.

Meine Damen und Herren! Ich habe mir die Mühe gemacht, die Budgetreden aus den Jahren 1974, 1975 und 1976, die sich mit den Pflegeheimen in unserem Lande beschäftigten, durchzulesen, und habe die Feststellung gemacht: außer Reden nichts gewesen. Herr Landeshauptmannstellvertreter Ludwig hat im Jahre 1974 wörtlich gesagt: „Daneben hat das Land Niederösterreich", hier meint er zu den 34 Landesaltenheimen, „selbst fünf Fürsorgeheime und, wie bereits ausgeführt wurde, die Station Hochegg. Diese fünf Fürsorgeheime und die Station in Hochegg stellen 912 Alten- oder Pflegebetten zur Verfügung. Wir wissen, daß es zusätzliche Wünsche in diesem Lande gibt. Daher hat die Öffentlichkeit vorzusorgen, daß die fehlenden Betten geschaffen werden."

Es ist in den Reden aufgezeigt worden, daß eine große Zahl von Vormerkungen von Pflegefällen vorliegt und daß es hier Wartezeiten von einigen Monaten gibt. Ich habe mir heute von der Sozialabteilung unserer Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen telefonisch durchgeben lassen, wie viele Vormerkungen von Pflegefällen, reinen Pflegefällen, wir derzeit haben, und es wurde mir mitgeteilt: 29.

Meine Damen und Herren! Es ist beabsichtigt - die Vorlage liegt bereits in unseren Händen -, die Pflegestation in Gloggnitz um die Summe von 4 Millionen Schilling zu modernisieren, weil sie nicht mehr den heutigen Gegebenheiten entspricht. Mir wurde mitgeteilt, daß bei dem Umbau 20 Pflegebetten verlorengehen. Ich frage mich nur, wie bringen wir bzw. wo bringen wir diese Menschen unter? Zur Klarstellung, meine Damen und Herren: Ich spreche von Pflegeheimen laut 5 46 Absatz 2 des Sozialhilfegesetzes und nicht von Pflegestationen in unseren Heimen für betagte Menschen, wie wir sie in diesen 34 Altenheimen vorfinden.

Nachdem ein Jahr lang nichts geschehen ist, erlaubte ich mir 1975, einen Antrag zu stellen, die Landesregierung möge prüfen, wo im südlichen Niederösterreich ein Pflegeheim errichtet werden kann, und ehestmöglichst dem Landtag ein entsprechendes Projekt zur Beratung und Beschlußfassung vorlegen. Anfangs Dezember 1976 kam dann die Beantwortung. Man wolle mit einem Vertrag mit dem Roten Kreuz in Hochegg eine Erweiterung der Bettenanzahl durchführen, und man sprach damals von Kosten von 2 Millionen Schilling. Ich habe bei der vorjährigen Budgetberatung Hochegg als eine Notlösung bezeichnet, denn Hochegg liegt für Besucher, die kein Auto haben, sehr entlegen und bedeutet für manche eine Tagesreise.

Darf ich Ihnen nun sagen: Bei unseren Vormerkungen im Bezirk haben wir eine Vormerkung für Hochegg! Und der Beamte hat mir erklärt, auch wenn er den Betreffenden sagt, sie können früher in Hochegg zum Zuge kommen als in Gloggnitz oder Scheiblingskirchen, so bekommt er immer die Antwort: Das ist uns zu entlegen.

Ich möchte auch sagen, warum ich so gegen Hochegg bin. Weil uns auch die Untersuchung durch die Raumordnung folgendes sagt: Pflegeheime sollen in zentralen Orten, in Zentrumsnähe, aber ruhig situiert sein; sie sollten so liegen, daß sie für Besucher mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichbar sind. Meine Damen und Herren! Bei Hochegg trifft ruhig zu, was damals ein Zwischenrufer der Österreichischen Volkspartei gesagt hat: Sonne haben sie und gute Luft.


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