Verbundstudiengang Technische Betriebswirtschaft


Endphase 4.1 Meldeformalien



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4.1 Meldeformalien

Bei der nun eigentlichen formalen Gründung eines Unternehmens sind eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften zu beachten, ansonsten kann es schnell zu strafrechtlichen Folgen bis zur Gewerbeuntersagung kommen.

Die Erfüllung der Vorschriften beginnt in der Regel mit Anträgen, mit Hilfe von Formularen, wobei als Anhang oft bestimmte Nachweise oder Befähigungen gefordert werden.

4.1.1 Gewerberechtliche Vorschriften, die Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung1 wird über ein Formular bei der Gewerbebehörde, in der Regel das Ordnungsamt, getätigt. Hier muss natürlich auch der zukünftige Firmenname angegeben werden. Wobei die Namensgebung2 besonderen rechtlichen Vorschriften unterliegt.

Für einige gewerbliche Tätigkeiten sind besondere Genehmigungen3 erforderlich, ohne die keine Gewerbeanmeldung erfolgen kann.4 Die Gewerbeanmeldung ist in der Regel die erste Formalität.5 Sie soll unmittelbar vor der Gründung erfolgen. „Als Zeitpunkt der Anmeldung eines Gewerbes gilt das Datum, zu dem tatsächlich mit dem Gewerbe begonnen wird. Vorbereitungsarbeiten, etwa die Suche nach geeigneten Geschäftsräumen oder Lieferanten, sind nicht anzeigepflichtig.“6

Die Gebühr beträgt z.Z. 40.-DM für einen Handwerksbetrieb.



4.1.2 Handelsrechtliche Vorschriften, Eintragung in das Handelsregister

Jeder Vollkaufmann ist verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.7 Nicht nur dem Handelsgewerbe ist eine Eintragung vorgeschrieben sondern auch z.B. größeren Handwerksbetrieben.8 Eine Eintragung im Handelsregister sowie in der Handwerksrolle9 wird durchaus gefordert.10

Dieses Register ist öffentlich und steht somit jedem, gebührenfrei zu Informationszwecken, zur Verfügung.

4.1.3 Kammerrechtliche Vorschriften, Eintragung in die Handwerksrolle

„Ein Handwerksbetrieb gilt dann als gegeben, wenn ein Gewerbe ausgeführt wird, das in Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt ist.“11

Es besteht für dieses Gewerbe eine Mitgliedschaftspflicht zur Handwerkskammer. Die Mitgliedsbetriebe werden in der Handwerksrolle geführt. „Eingetragen werden kann nur, wer in dem betreffenden Beruf die Meisterprüfung abgelegt hat (vgl. § 6,7 HwO). Andernfalls muss der Existenzgründer eine Rechtsform wählen (z.B. die GmbH), bei der es ausreicht, dass ein Angestellter die Meisterprüfung abgelegt hat.“12 Ausnahmeregelungen sind möglich.13

4.1.4 Eintragung in die Industrie- und Handelskammer

Es besteht eine Mitgliedspflicht zur Handwerkskammer oder zur Industrie- und Handelskammer14 für alle gewerblichen Betriebe.15 Zu der Industrie- und Handelskammer gehören Industriebetriebe, Handelsunternehmen und Dienstleistungsgewerbe. Wird eine bestimmte Größenordnung an Handelsgeschäften von einem Handwerksbetrieb getätigt, ist eine Zugehörigkeit zur Handwerkskammer und zur Industrie- und Handelskammer notwendig.



4.1.5 Steuerrechtliche Vorschriften, Finanzamt

Sobald das Unternehmen eröffnet wurde, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Betrieb liegt. Das Ordnungsamt informiert das Finanzamt automatisch. Das Finanzamt sendet einen Fragebogen und teilt gleichzeitig dem Unternehmen eine Steuernummer mit. Anhand des Fragebogens möchte das Finanzamt die zukünftigen Einnahmen des Unternehmens abschätzen.


4.1.6 Versicherungstechnische Vorschriften

Die meisten Versicherungen sind freiwillig. Auf diese wird hier nicht näher eingegangen. Eine Beratung, z.B. durch die Betriebsberatungsstellen des Handwerks, ist hier dringend zu empfehlen.



Unfallversicherung


Die Pflichtversicherung 16 erbringt bei berufsbezogenen Unfällen und Berufskrankheiten Leistungen. Versicherungspflichtig sind nach dem Gesetz alle, aufgrund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses beschäftigter Personen, ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Arbeitseinkommens und die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Eine Zusendung von Antragsformularen erfolgt nicht automatisch!

Rentenversicherung


Träger sind die Landesversicherungsanstalt (LVA) und die Bundesversicherungsanstalt (BFA).

Pflichtversichert sind z.B. alle Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, soweit sie weniger als 216 Pflichtbeiträge (18 Versicherungsjahre) entrichtet haben. Für Jungunternehmer besteht die Möglichkeit, für eine bestimmte Zeit die Hälfte der Pflichtbeiträge zu zahlen. Bei Fragen stehen Rentenberatungsstellen der Versicherungsanstalten kostenfrei zur Verfügung.



Krankenkassen


Selbständige können wählen, ob sie bei den gesetzlichen Kassen bleiben oder einen privaten Versicherungsschutz in Anspruch nehmen wollen. Gesetzliche Krankenkassen berechnen ihre Beiträge nach den Einkünften, wohingegen private Krankenkassen feste Tarife anbieten.

Letztere bieten sich in der Regel für junge, gesunde, ledige Unternehmer an, da die Beiträge hierbei sehr niedrig sind. Die „Versicherungspakete“ sind individuell zusammenstellbar. Zu bedenken ist allerdings, dass z.B. der zukünftige, nicht berufstätige Ehepartner oder Kinder, zusätzlich versichert werden müssen. Auch im Alter steigen die Beiträge oft sehr hoch an.



4.1.7 Weitere Formalien




Betriebsnummer


Sobald der Unternehmensgründer Arbeitnehmer beschäftigt, muss er beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen.

Umsatzsteuer- Identifikations- Nummer


„Am 1.Januar 1993 sind die steuerlichen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen in der Europäischen Union entfallen.“17 Importierte oder exportierte Waren innerhalb der Europäischen Union müssen erst im Bestimmungsland mit Umsatzsteuer belegt werden. Die Unternehmer sind verpflichtet über ihre steuerfreien innergemeinschaftlichen Handlungen „Meldungen“ abzugeben. Die Unsatzsteuer- Identifikations- Nummer18 ermöglicht den Finanzämtern diese Bewegungen zu kontrollieren.

4.2 Praxisteil: Vorgehensweise bei der Anmeldung
Die Gewerbeanmeldung erwies sich als recht unproblematisch. Meine Handwerkerkarte erhielt ich nach Beantragung bei der Kreishandwerkerschaft1 innerhalb von 14 Tagen. Mit dieser konnte ich nach Zahlung einer Gebühr von 40.- DM2, mein Gewerbe beim „Amt für öffentliche Ordnung“ anmelden3.

Im Nachhinein gesehen beging ich einen Fehler, in dem ich den Betrieb als Handwerk und Handel anmeldete. So erhielt ich in regelmäßigen Zeitabständen einen Fragebogen von der Industrie- und Handelskammer, die meinen Handelsumsatz abschätzen wollten, um eine Zugehörigkeit festzustellen.


Im nächsten Schritt informierte ich persönlich das Finanzamt. Dort stellte ich kurz meinen Betrieb dar und wies direkt auf die eigenständige Bearbeitung der Steuerangelegenheiten hin. Ich lernte so meinen Sachbearbeiter persönlich kennen, der mir bei evtl. auftretenden Fragen zur Verfügung stand. In diesem Gespräch wurde gemeinsam eine dreimonatige Umsatzsteuervoranmeldung4 vereinbart. Den obligatorischen Fragebogen5 zur „Anmeldung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit“ konnte ich sofort ausfüllen.
Als beginnender Einmannbetrieb verzichtete ich auf die berufsgenossenschaftliche Zugehörigkeit.

Rentenversicherungstechnisch hatte ich meine 18 Versicherungsjahre nicht zusammen. Ich beantragte allerdings als Existenzgründer, den halben Beitragssatz für die ersten Jahre.




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