Schülerbeförderung Der Schülerverkehr ist in das ÖPNV-Angebot zu integrieren und besitzt das Primat
gegenüber dem Stundenplan bei Beachtung der Schulstaffelzeiten. Bei der Schülerbeförderung sind unter Beachtung der konkreten Schulanfangs- und -endzeiten für Grundschulen eine Hin- und eine Rückfahrt und für Schulen der Sekundarstufe eine Hin- und in der Regel zwei Rückfahrten (nach 6. und 8. Stunde) je Schule zu organisieren. Einzelheiten zu den zulässigen Schulwegzeiten sind in der „Satzung über die Schülerbeförderung im Altmarkkreis Salzwedel“ geregelt. Außerdem sind die Bedienstandards für die Schülerbeförderung (Dokument 11) grundsätzlich einzuhalten.
Für alle im Schülerverkehr eingesetzten Busse ist der Nachweis der Schulbustauglichkeit zu erbringen. Durch das Verkehrsunternehmen sind im Benehmen mit allen Schulen, Schulträgern und Einheits- sowieVerbandsgemeinden die Fahrpläne aufzustellen.