Vergabekonzept für die Direktvergabe der gesamten Verkehrsleistungen im Öspv im Altmarkkreis Salzwedel gemäß Artikel abs. Vo (EG) 1370/2007


II. Anforderungen an die Linienwege und Haltestellen



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II. Anforderungen an die Linienwege und Haltestellen


  • Die konkreten Linienwege sind den Dokumenten 3 und 8 zu entnehmen.

  • Die Linienwege im ÖSPV sollen so entwickelt und ausgerichtet werden, dass die Fahrt zum nächstgelegenen Grundzentrum (Arendsee, Beetzendorf, Brunau/Fleetmark, Dähre/Diesdorf mit Teilung grundzentraler Aufgaben, Gardelegen mit Teilfunktion eines Mittelzentrums, Kalbe/Milde, Klötze, Mieste) grundsätzlich auf direktem Weg ohne Umstieg gewährleistet ist. Bei Fahrten in das Mittelzentrum (Hansestadt Salzwedel als Kreisstadt) ist grundsätzlich ein Umstieg zulässig.

  • Das Verkehrsunternehmen ist für die Ausstattung und Aufrechterhaltung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht der Haltestellen zuständig.



III. Anforderungen an die Bedienungsqualität, Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeiträume


  • Für die zu bedienenden 329 Orte ist zu sichern, dass täglich von 05:00 bis 22:00 Uhr im Zweistundentakt ein ÖSPV-Angebot vorgehalten wird.

  • Die City-Rufbusse sind täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr flexibel und fahrplangebunden im Halbstundentakt anzubieten.

  • Durch das Verkehrsunternehmen ist zu gewährleisten, dass auf den landesbedeutsamen Linien 100, 200, 300 und 400 die vom Land Sachsen-Anhalt vorgegebenen Qualitätskriterien und Grundsätze auf den Linien des ÖPNV-Landesnetzes (Dokument 10) eingehalten werden.




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