Die konkreten Linienwege sind den Dokumenten 3 und 8 zu entnehmen.
Die Linienwege im ÖSPV sollen so entwickelt und ausgerichtet werden, dass die Fahrt zum nächstgelegenen Grundzentrum (Arendsee, Beetzendorf, Brunau/Fleetmark, Dähre/Diesdorf mit Teilung grundzentraler Aufgaben, Gardelegen mit Teilfunktion eines Mittelzentrums, Kalbe/Milde, Klötze, Mieste) grundsätzlich auf direktem Weg ohne Umstieg gewährleistet ist. Bei Fahrten in das Mittelzentrum (Hansestadt Salzwedel als Kreisstadt) ist grundsätzlich ein Umstieg zulässig.
Das Verkehrsunternehmen ist für die Ausstattung und Aufrechterhaltung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht der Haltestellen zuständig.
III. Anforderungen an die Bedienungsqualität, Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeiträume
Für die zu bedienenden 329 Orte ist zu sichern, dass täglich von 05:00 bis 22:00 Uhr im Zweistundentakt ein ÖSPV-Angebot vorgehalten wird.
Die City-Rufbusse sind täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr flexibel und fahrplangebunden im Halbstundentakt anzubieten.
Durch das Verkehrsunternehmen ist zu gewährleisten, dass auf den landesbedeutsamen Linien 100, 200, 300 und 400 die vom Land Sachsen-Anhalt vorgegebenen Qualitätskriterien und Grundsätze auf den Linien des ÖPNV-Landesnetzes (Dokument 10) eingehalten werden.