Grundgedanken der Stiftung FreiRäume



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Grundgedanken der Stiftung FreiRäume

Die folgenden Passagen sollen die Ziele und Wege der Stiftung FreiRäume benennen. Im Vordergrund stehen die Besonderheiten, die die Stiftung FreiRäume von anderen Stiftungen oder Vereinen unterscheidet – ohne ein Exklusivrecht erheben zu wollen. Unsere Ideen sind offen, dürfen übernommen, diskutiert und verändert, weiterentwickelt und ausprobiert werden. Wir würden uns freuen, neben konkreten Kooperationen auch im Sinne eines Ringen um Organisierungsformen in einen Austausch mit ähnlichen Projekten, Stiftungen usw. treten zu können.




Allgemeine Ziele


Die Stiftung FreiRäume will offene Räume aufbauen, entwickeln und sichern. Ziel ist dabei, (formal)hierarchische Strukturen zu verdrängen und ein horizontales, gleichberechtigtes Leben und Kooperieren von Menschen zu fördern. Die Stiftung will das durch Gebäude, Flächen, Räume, Wägen und andere Einrichtungen erreichen, die sie unter den Bedingungen von Offenheit und Horizontalität NutzerInnengruppen zur Verfügung stellt und mit diesen Kooperationsverträge aushandelt, in denen die Stiftung auf weitergehende Einflussnahme verzichtet.

Mit dieser Idee verbinden sich die Ziele des Erhalts von historischen Gebäuden, Wissen, der selbstbestimmten Entfaltung von Kultur und Kunst, des Schutzes der als Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben unersetzlichen Natur sowie der Bildung und Forschung in all diesen Themengebieten. Neben eigenen Gebäuden und Flächen will die Stiftung Kooperationen mit anderen Trägern eingehen und in diesen Kooperationen vor allem die Idee der Offenheit von Räumen und der Horizontalität zwischen allen NutzerInnen vertreten und sichern. Vision ist ein Netz offener Räume an vielen Orten des Landes. Diese sollen gefüllt sein von der selbstbestimmten Aktivität vieler Menschen. Zwischen ihnen ist Austausch und Kooperation angestrebt.

Zur Unterstützung dieser Ziele können vor allem Spenden und Zustiftungen in Form von Gebäuden und Grundstücken sowie die Mitwirkung an Vernetzung, Beratung und Verwirklichung von Projekten dienen.


Ziel 1: Viel Wirkung mit wenig Einsatz


Innerhalb der Gesellschaft sind sehr unterschiedliche AkteurInnen wirksam. Einige verfügen über viel Rückhalt, andere über weniger. Einige sind stärker mit den tragenden Strukturen der Gesellschaft verknüpft, andere handeln stärker unabhängig. Einige verfügen über erhebliche finanzielle und/oder materielle Ressourcen, andere haben diese nicht, können aber oft auf ein umfangreiches Know-How an Wissen zu Selbstorganisierung zurückgreifen.

Die Stiftung FreiRäume will gezielt denen helfen, die mit wenig Ressourcen, in gleichberechtigten Handlungsformen und bei starkem Anteil der Selbstorganisierung Projekte und Räume aufbauen wollen. Dabei tritt die Stiftung nicht als reicher Mäzen für arme Projekte auf, sondern als Kooperationspartnerin bei der Vermittlung von Know-How, bei der praktischen Umsetzung, bei Austausch und Vernetzung sowie bei der Herstellung von Rechtsfähigkeit. Gerade der letztere Punkt stellt für viele selbstorganisierte Projekte eine Hemmschwelle dar, weshalb eine rechtsfähige Stiftung als Kooperationspartnerin vielen Ansätzen zum Durchbruch verhelfen könnte.



Selbstorganisierung stärken


Die Stiftung FreiRäume verfügt durch die Personen im Stiftungsrat sowie durch gezielt unter diesem Gesichtspunkt ausgewählten Hilfspersonen über ein erhebliches eigenes Know-How im Bereich der Selbstorganisierung – von handwerklichen Fähigkeiten bis zu Kommunikations- und öffentlichen Aktionsformen. Diese sollen durch Beratung, Seminare und Veröffentlichungen an Projekte und Initiativen weitergegeben werden.

Professionalität als Teil der Selbstorganisation von unten


Die Stiftung FreiRäume soll keine zentrale Geschäfts- oder Koordinationsstelle betreibt, sondern alle Teilaufgaben sollen innerhalb der Projekte umgesetzt werden. Es ist das Ziel, dass alle Projekte eine oder mehrere Aufgaben für das Ganze übernehmen (Buchführung, Materialverwaltung, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit, Projektbüros usw.). Dieses ist die „Rendite“ des materiellen Kapitals der Stiftung. Ohne den Umweg des Geldes entsteht eine Absicherung der Geschäftsführung der Stiftung über die Kooperation mit den Projekten und NutzerInnen in den von der Stiftung getragenen, durch die Verträge geformten Räumen.

Näheres ist aus dem Strategiepapier zu Organisierungsfragen zu entnehmen.




Ziel 2: FreiRäume erhalten

Sicherung offener Räume gegen Privatisierung


Alle Häuser, Grundstücke, Räume und Gegenstände unterliegen unter den herrschenden gesellschaftlichen Verhältnissen der ständigen Gefahr der Privatisierung. Diese kann geschehen durch Aneignung und folgende Überführung in Privateigentum, durch Inwertsetzung (z.B. Verkauf), durch die Beschränkung des Zuganges, durch die Verwendung zu anderen ausschließenden Nutzungen (z.B. in nicht nur vorübergehenden, privaten Kreisen) oder durch die kommerzielle Nutzung (z.B. Vermietung, Erhebung von Eintritt usw.).

Solche Privatisierung oder eine Übertragung der Besitzrechte an die handelnde Gruppe wird per Vertrag (“Autonomievertrag”) eingeschränkt durch folgende Festlegungen, die in jedem Vertrag vorkommen müssen, die die Stiftung abschließt:



  • Festschreibung des öffentlichen Charakters des Gesamtprojektes oder des im Vertrag genau beschriebenen Teiles des Ganzen

  • Festschreibung des Werterhaltes und Benennung konkreter Ziele der Weiterentwicklung, z.B. der Renovierung von Räumen, des Ausbaus der Ausstattung usw.

  • Festschreibung nichthierarchischer Entscheidungsstrukturen

Die Stiftung garantiert diese Ziele durch Bestehen auf die Einhaltung des Vertrages in diesen Punkten. Außerhalb dieser Fragen und auch in der konkreten Form der öffentlichen Nutzung, des Werterhaltes und der Entscheidungsstrukturen hat die Stiftung keinen privilegierten Status.

Neutralisierung von Eigentum


Kein Rechtsträger und keine natürliche Person soll durch das Eigentum an einer zu nutzenden Sache über besondere Einflussmöglichkeiten verfügen. Das Eigentum ist zu neutralisieren. Dieses kann die Stiftung ebenso wenig von sich aus und allein schaffen wie andere Rechts- und natürliche Personen. Solch eine Annahme wäre Augenwischerei, denn die Stiftung ist selbst eine handelnde Einheit mit konkreten Personen an der Spitze.

Die Neutralisierung des Eigentums entsteht entsprechend den Ideen der Stiftung erst durch den Vertragsabschluß zwischen der Stiftung als Eigentümerin und den NutzerInnen oder Personen/Gruppen im Projekt. Diese entwickeln gleichberechtigt einen Vertrag, in dem das Projekt beschrieben und die konkrete Form selbstorganisierter und autonomiefördernder Entscheidungsfindung festgeschrieben wird. Der Vertrag ist einseitig unkündbar und nicht änderbar, d.h. jede Änderung bedarf der Zustimmung aller.

Durch den Verzicht auf eine hegemoniale Prägung der durch sie gesicherten Räume schafft die Stiftung einen Raum, der hinsichtlich der Handlungsmöglichkeiten, Kommunikation und formalen Voraussetzungen horizontal ist. Das ist der Ausgangspunkt der Entwicklung offener Räume und selbstorganisierter Projekte.

Ziel 3: Wenn doch was schief geht ... Informations- und Verhandlungspflicht


Wenn es bei den durch die Stiftung im Bestand gesicherten und durch einen Vertrag als offen nutzbar garantierten Räumen oder Gegenständen zu Konflikten und Beteiligten kommt, hilft die vertraglich festgeschriebene Garantie des gleichberechtigten Informationszugangs und der gleichberechtigten Kommunikation bei der Lösung derselben.

Notbremse in unlösbaren Krisen: Aufkaufspflicht und Übernahmerecht


Dennoch kann niemals garantiert werden, dass verschiedene beteiligte Parteien auf Dauer zusammen handlungsfähig sind. Die Stiftung garantiert die Offenheit der Räume, solange es aus Sicht der Stiftung mit ihren Möglichkeiten machbar erscheint. Politische und öffentliche Räume sind aber nicht dauerhaft gegen die Beteiligten an einem Projekt aufrechtzuerhalten. Im Fall dauerhaft oder langwierig unlösbarer Konflikte ist es sinnvoller, den Wert eines nicht z.B. von den konkreten NutzerInnen mehr öffentlich gehaltenen Projektes auszulösen und an anderen Orten zur Schaffung neuer Räume einsetzen zu können. Dadurch kann den Zielen der Stiftung mehr geholfen werden, als formal auf Vertragseinhaltung zu bestehen. Alle Verträge sollten für den Fall des permanenten Verstoßes gegen die drei genannten Punkte unter “Sicherung offener Räume gegen Privatisierung” eine Aufkaufspflicht der nutzenden Gruppe enthalten.

Soweit die Stiftung keinen Wertverlust erleidet bzw. eingesetzte Mittel ersetzt bekommt, kann jedes Projekt jederzeit in andere, mindestens gleiche Absicherungen gegen die Beschränkung der öffentlichen Nutzung bietende Rechtskonstruktionen wechseln (z.B. andere, etwa regional gegründete Stiftung mit gleichen Verfahren oder eine GmbH mit entsprechender Garantenstellung der Stiftung als Gesellschafterin).




Ziel 4: Rechtlicher Rahmen für Kreativität, Vielfalt, Offenheit und Hierarchiefreiheit


Durch eine spezifische rechtliche Konstruktion soll eine kreative, vielfältige, offene und (formal)hierarchiefreie Situation abgesichert werden. Keine in Deutschland zugelassene Organisations-Rechtsform bietet das von sich aus. Daher sollen die Projekte nicht über einen einzelnen Rechtsträger betrieben werden, sondern über einen Vertrag zwischen mehreren Rechtspersonen, u.a. mit der Stiftung als Eigentümerin oder Treuhänderin, den Projekten oder Vereinen der NutzerInnen und eventuell selbigen als Einzelpersonen. In diesem wird das Projekt beschrieben und festgelegt, welche Entscheidungsformen gelten, welche Räume als offene Räume gelten. Die konkrete Form wird von den Menschen und Gruppen entwickelt, die am Projekt beteiligt sind. Die Stiftung berät und sichert im Vertrag den öffentlichen Raum sowie die kollektive Struktur – ohne diese beiden Punkte sowie materielle Grundvoraussetzungen (Sicherung des Wertes usw.) schließt die Stiftung keinen Vertrag ab.

Zudem bietet die Rechtskonstruktion “Vertrag” die Möglichkeit, für jedes Projekt eine individuelle, dessen Einzigartigkeit unterstützende Regelung zu finden – das steigert die Autonomie der Beteiligten am Projekt.




Ziel 5: Tu ‚Gutes’ und rede darüber

Vernetzung und Fortbildung


Die Stiftung schafft nicht nur einzelne Objekte, sondern versucht, aus der Vernetzung mehr zu machen als ein Nebeneinander.

a. untereinander

Möglichst alle Projekte sollen miteinander vernetzt sein, zudem ist der Austausch zu weiteren ähnlichen Projekten erwünscht, damit nicht die Stiftungstätigkeit wieder eine Grenze zwischen Stiftungs- und Nicht-Stiftungsprojekten schafft. Dazu dienen vor allem die konkreten Projekte sowie ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch und die Fortbildung. Sinnvoll kann sein, wenn dafür konkrete Personen aus den Projekten AnsprechpartnerInnen sind, z.B. zu Selbstorganisation, Finanzen, Tausch von Materialien und Know-How zwischen den Projekten usw.). Treffen und Seminare zu Themen wie Selbstorganisation, Finanzbeschaffung, Gruppenprozesse und Entscheidungsfindung von unten usw. sind Teil des Netzwerkes, das aus den Projekten mit Stiftungsbeteiligung und weiteren ähnlichen Projekten entsteht.



b. Bewegungsorientierung

Die Projekte, an denen die Stiftung Eigentum hat, sollen sich als Teil sozialer, kulturellen oder im weitesten Sinne des Projektes politischer Bewegung begreifen, diese stützen und weiterentwickeln. Materielle Ressourcen sollen vorrangig emanzipatorischen Gruppen zur Verfügung stehen, d.h. solchen, die selbst an der Entwicklung horizontaler Handlungs-, Nutzungs- und Kommunikationsformen Interesse haben. Häuser und Grundstücke sollen, soweit geeignet, Treffpunkte und Arbeitsplattform für politische Gruppen, Kultur- und Bildungsarbeit, Selbstorganisationsprozesse usw. sein.



Netzwerk FreiRäume


Die beschriebene Idee soll Teil einer Vernetzung und Organisierung gegenseitiger Unterstützung zwischen politischen Frei-Räumen sein – von Häuser offenen Werkstätten und Büros, Wägen, Plätzen, Camps, Veranstaltungen, Plattformen, NutzerInnengemeinschaften, Umsonstläden und vielen mehr.

Als prägendes Merkmal der Idee von Freiraum verstehen wir dabei die Idee des offenen Raumes, d.h. einem Bruch mit der die gesamte Gesellschaft prägenden Normalität einer "Nicht-Horizontalität". Die Menschen sind dort nicht gleichberechtigt und die Räume von Aktion und Interaktion durchzogen von Dominanzen, Verregelungen und Vorbehalten. Das Experiment des offenen Raumes verzichtet auf die Verregelung des Teilnehmens am offenen Raum und der Nutzung von Handlungsmöglichkeiten (Know-How, Infrastruktur usw.).

Aus dieser Orientierung, d.h. dem Verzicht auf Entscheidungsstrukturen, die die Nutzung der offenen Räume beschränken und konkrete Personen oder Gruppen ausgrenzen können als Kollektivakt, entstehen spezifische Fragen, Probleme usw. Diese zu erörtern, Lösungen und Ideen zu finden für das Experiment horizontaler Organisierung und angestrebter Herrschaftsfreiheit, soll ein Gegenstand des Austausches über die Mailingliste und - hoffentlich - auch noch andere Formen der Vernetzung sein (gegenseitige Besuche, Unterstützung, Seminare, Treffen usw.). Ein weiterer Punkt soll die gegenseitige Hilfe sein. Manch ein Projekt hat von etwas sehr viel, ein anderes wenig. In einem Projekt fehlt handwerkliches oder anderes Know-How, woanders wohnt/agiert jemand, der es hat. In einem Projekt ist mal sehr viel Kraft nötig - vielleicht helfen welche aus einer anderen Stadt oder einem anderen Projekt???

Das und anderes könnte ein Netzwerk FreiRäume bringen. Was tatsächlich passiert, ist Sache der Beteiligten. Das Netzwerk FreiRäume und andere Formen der Vernetzung sollen, soweit nötig, von der Stiftung angestoßen und ständig unterstützt werden.



Projekte und Öffentlichkeitsarbeit


Die Stiftung organisiert – möglichst in Verbindung mit den konkreten Projekten - eine möglichst breite Öffentlichkeitsarbeit. Die konkrete Arbeit soll gleichzeitig vernetzenden Charakter haben. Konkret sind Bildungs- und Beratungstreffen Teil der Stiftungsarbeit wie auch offene Medien mit Berichten und Diskussionsbeiträgen.

Emanzipatorische Debatte


Im besonderen soll eine Debatte um emanzipatorische Organisierungen und zukünftige Gesellschaftsmodelle Teil der Stiftungsarbeit sein. Hier geht es darum, theoretische Fundierung für die konkreten Projekte zu schaffen, aber auch die Projekte selbst wieder als Experimente zu werten, um ihre Erfahrungen in die Theorien und Diskussionsstränge einfließen zu lassen.

Im Einzelnen sind folgende Schwerpunkte angestrebt:


a. Visionen herrschaftsfreier Gesellschaft

Neben der konkreten Ebene, Projekte zu realisieren, soll die Stiftung auch eine visionäre und strategische Debatte vorantreiben. Damit soll der Prozess in den Projekten, immer wieder kreative, neue Wege zu entwickeln, unterstützt werden. Emanzipation als Überwindung von Herrschaftsverhältnissen und gesellschaftlichen Konstruktionen ist ein immerwährender Prozess. Eine Debatte, die sich immer wieder an der Praxis misst, ohne durch das scheinbar nur “Machbare” ausgebremst zu werden, ist wichtige Voraussetzung dafür.


b. Entwurf, Experimente und Reflexion emanzipatorischer Prozesse und Projekte

Aus der Debatte von Visionen und Entwürfen entstehen auch Ideen für konkretes Vorgehen. Entscheidungsprozesse, konkretes Vorgehen bei Projekten und Aktionen – all das sollte laufend weiterentwickelt werden vor allem hinsichtlich des Abbaus von Dominanzverhältnissen. Die Erfahrungen vieler bestehender Projekte dürften als Betrachtungsgegenstand und abschreckendes Beispiel dienen.


c. Dekonstruktion nicht-materieller Herrschaftsstrukturen und Ungleichheiten

Ungleichheiten und Dominanzen zwischen Menschen beruhen nicht nur auf formalen und materiellen Unterschieden. Diese sind ein Teil, ihre Reduzierung oder Auflösung aufgrund neutralisierter Eigentumsverhältnisse von Boden, Gebäuden, Geräten, Wissen usw. ist daher sinnvoll und notwendig, aber nicht ausreichend. Sonst würden die Herrschafts- und Diskriminierungsverhältnisse der Gesellschaft bestehen bleiben, die aufgrund der “Zurichtung”, d.h. der Beeinflussung durch soziales Umfeld, Konstruktion und Rollenzuweisung, Erwartungshaltungen usw. in jedem Menschen wirksam werden. Wo z.B. eine Stiftung Boden und Häuser einem Privateigentum entzieht, entstehen noch nicht allein dadurch kreative, gleichberechtigte Strukturen, sondern vielmehr bleiben die gesellschaftlichen “Zurichtungen” erhalten – die Unfähigkeit zur Selbstorganisation, die Zurichtung auf einengende Familien- und Eltern-Kind-Verhältnisse, auf Chefstrukturen, Männer-Frauen-Rollen, bevormundende Erwachsene gegenüber Kindern usw. Gemeinsame Prozesse, kollektive Strukturen usw. entstehen nicht von selbst, sondern bedürfen der materiellen Grundlage (in Form gemeinsamen Zugriffs auf alle Ressourcen) sowie der aktiven Dekonstruktion von Wertigkeiten, Rollen usw. Dies ist nur über einen Diskussionsprozess sowie ein aktives Experimentieren und Reflektieren zu erreichen – am besten im direkten Austausch mit politischen Bewegungen, die ebenfalls diese Ziele verfolgen. Die Stiftung FreiRäume soll daher diese Verknüpfung schaffen und sich nicht auf die Eigentumsfrage beschränken.




Ziel 6: Handlungsmöglichkeiten der Stiftung erweitern


Auch wenn die Stiftung nicht in erster Linie im Alleingang Projekte verwirklichen und Freiräume aufbauen oder sichern will, ist es doch Ziel der Stiftung ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten auszubauen, um die eigene Arbeit verbessern, aber auch den Kooperationspartnerprojekten besser helfen zu können. Daher bemüht sich die Stiftung um:

- Spenden und Erhöhungen des Stiftungskapitals

- Häuser, Grundstücke und Gegenstände, die den Stiftungszwecken dienen können

- Hilfspersonen mit Wissen und Erfahrung in den Tätigkeitsbereichen der Stiftung

- Erweitertes eigenes Wissen und Beratungsmöglichkeiten für die Aktiven der Stiftung selbst

Stiftung FreiRäume, Dez. 2004



(aktualisiert und ergänzt im Dez. 2006)
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