Städtebauförderung und die Förderung sozialen Wohnraums sind wichtige Bestandteile einer Politik zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen und zur Verbesserung der Lebensbedingungen in unseren Städten und Gemeinden. Wir wollen deshalb die Städtebau- und Wohnungsbauförderung fortführen und ihre Effizienz – auch im Verhältnis zueinander – verbessern. Wohnungsbau, Siedlungsentwicklung, Gewerbeansiedlung und Verkehrsentwicklung müssen auf allen Ebenen stärker zusammengeführt werden. Dazu gehört die Integration aller staatlichen sektoralen Förderprogramme mit dem Ziel, die Synergieeffekte nutzen, zielgenauer operieren und eine bessere Beteiligung der Bevölkerung ermöglichen zu können.
Zugleich können wir mit einer integrierten Förderpolitik auch der Bauwirtschaft nachhaltige und wirksame Beschäftigungsimpulse geben. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Bauwirtschaft wollen wir die Zukunftsinitiative Bau fortsetzen.
2.1 Stadtentwicklung
Die solidarische Stadt bleibt ein Kernziel der nordrhein-westfälischen Stadtentwicklungspolitik. Das Programm “Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf“ soll fortgesetzt und weiter entwickelt werden. Auch für Stadtregionen, die nicht ausdrücklich in dieses Programm aufgenommen werden, aber ähnlichen strukturellen Herausforderungen ausgesetzt sind, sollen die Erfahrungen ressortübergreifender, integrierter Hilfestellung durch das Land genutzt werden.
Im Rahmen eines Zukunftsprojekts “Stadt der Bürgerinnen und Bürger“ soll Bürgerbeteiligung bei der Gestaltung der Städte und öffentlichen Räume umfangreicher und intensiver als bisher ermöglicht werden. Dafür soll als Planungsmethode u.a. die “Perspektivenwerkstatt“ genutzt werden.
Die Politik der Stärkung unserer Städte als Handelsstandorte soll auch unter Einbeziehung von public-private-partnership fortgesetzt und weiter entwickelt werden. Durch die Entwicklung und Umgestaltung der Bahnhöfe, durch die Stärkung innerstädtischen Einzelhandels wie auch durch kulturelle Maßnahmen wollen wir unsere Städte beleben.
Mit der Städtebauförderung wird auch künftig ein wichtiges – und außerhalb der Förderkulisse der Europäischen Union das einzige – strukturpolitisches Förderinstrumentarium des Landes mit dem größten Anreizeffekt gegenüber privaten Investitionen und mit dem größten Arbeitsmarkteffekt zur Verfügung stehen. Die Städtebauförderung ist die Lokomotive beim Anschub öffentlicher und privater Investitionen zur Verbesserung des Wirtschafts- und Lebensstandortes Nordrhein-Westfalen.
Der erwartete ökonomische Wachstumsschub darf am Ruhrgebiet nicht vorbeigehen. Da die Fördermittel der Europäischen Union für Teile des Reviers nur noch begrenzt zur Verfügung stehen, wird das Land die Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen auf die Entwicklung von Zukunftsstandorten konzentrieren.
Wir brauchen auf den großen altindustriellen Brachflächen nach der ersten Phase der Wiederaufbereitung, Erschließung und städtebaulichen Profilierung jetzt eine konzentrierte Anstrengung zur Schaffung vor allem hochwertiger Arbeitsplätze im tertiären Sektor. Zukunftsstandorte sollen innenstadtnahe Entwicklungsbereiche werden, die für Dienstleistungsarbeitsplätze erste Adressen darstellen.
Auf Zukunftsstandorten sollen dauerhafte Arbeitsplätze in wachstumsträchtigen Zukunftsbranchen in einem städtebaulichen Ambiente geschaffen werden, das Kreativität und Innovation ermöglicht. Diesen Erfolg Nordrhein-Westfalens mit der Internationalen Bauausstellung Emscher Park werden wir fortsetzen.
Für die Weiterentwicklung und Nutzung der durch die IBA Emscher Park geschaffenen “Leuchttürme“ und für die Pflege und Unterhaltung der Landschaftsparks müssen im Zusammenwirken mit der Projekt Ruhr GmbH langfristige Nachfolgeeinrichtungen und angemessene Organisations- und Finanzierungsformen gefunden werden.
Wir wollen vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen mit der Durchführung der “REGIONALE Kultur- und Naturräume in Nordrhein-Westfalen“ Kräfte und Mittel bündeln und einen regionalen Innovationswettbewerb ermöglichen.
Die Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens im Flächenmanagement durch die Kombination von Grundstücksfonds und Städtebauförderung soll ausgebaut werden. Dies gilt auch für das erworbene technische und organisatorische know-how im Umgang mit hochbelasteten Flächen.
2.2 Wohnpolitik
Die Förderpolitik des Landes hat in den letzten Jahren zu einer spürbaren Entspannung auf dem Wohnungsmarkt und zu einer deutlichen Reduzierung der Zahl wohnungssuchender Haushalte und auch der Obdachlosen geführt.
Die Förderung sozialen Wohnraums soll auf Haushalte mit geringem Einkommen und mit besonderen Zugangsproblemen zum freien Wohnungsmarkt konzentriert werden (insbes. kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Familien mit Behinderten etc.). Wir werden die Förderung noch stärker auf die Bedarfsregionen konzentrieren.
Ziel des sozialen Wohnungsbaus ist die Versorgung von einkommensschwachen Haushalten mit bezahlbarem Wohnraum und die wirksame Beseitigung von Wohnungsnotständen. Wir werden die Mietentwicklung bei Sozialwohnungen sorgfältig beobachten und dabei insbesondere die mietwirksamen Effekte bei der Verzinsung öffentlicher Darlehen wie auch die Auswirkungen der Ausgleichszahlungen in der Mitte der Legislaturperiode überprüfen. Das Verhältnis vom Mietwohnungsbauförderung und der Förderung von Eigentumsmaßnahmen wird nachfrageorientiert geregelt.
Wir werden uns in den nächsten Jahren stärker auf die Förderung von Maßnahmen im Bestand konzentrieren (Sanierungen, Umnutzungen, Modernisierung und energiesparende Sanierungen). Wir unterstützen auch den Eigentumserwerb aus dem Bestand und wollen daher insbesondere die Gründung von Mietergenossenschaften zu diesem Zwecke unterstützen. Das Land wird solchen Genossenschaften im Bedarfsfalle Bürgschaften gewähren.
Damit die Kommunen in den Bedarfsregionen auch künftig sozial gebundenen Wohnraum belegen können, soll das Instrumentarium zum Erwerb von Belegungsbindungen fortentwickelt werden.
Wir haben im sozialen Wohnungsbau eine hohe soziale und ökologische Qualität entwickelt und wollen diese auch halten. Die gelungene Verknüpfung von Wohnungsbauförderung und Qualifizierungsmaßnahmen in den Projekten “Einfach und Selber Bauen“ wollen wir weiterführen. Das erfolgreiche Programm zum energiesparenden Bauen (ESP) werden wir fortführen. Das Haus der Zukunft wird mit regenerativen Energien versorgt werden. Im Bereich des experimentellen Wohnungsbau wollen wir diese Technologieentwicklung unterstützen.
Zur besonderen Berücksichtigung frauenpolitischer Belange wird das zuständige Wohnungsbauministerium auch künftig auf den Rat der Beraterinnengruppe zurückgreifen.
Die überwiegend in mittelständischen und kleinen Unternehmen organisierte Bauwirtschaft in NRW profitiert in besonderer Weise von den Förderaktivitäten des Landes. Insbesondere das ESP-Programm ist sichert ein hohes Auftragsvolumen für die im Modernisierungsbereich tätigen Kleinunternehmen.