Pastor, Pfarrer, Prediger
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DER BIBLISCHE GRUND
Diese drei Bezeichnungen sind durch den zentralen Verkündigungsdienst der Versöhnungsbotschaft (2Kor 5,18-21) eng verbunden. Jesus Christus selbst hat seiner —> Gemeinde diesen Auftrag gegeben und Glieder seines Leibes durch die Gnadengaben dazu bevollmächtigt.
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Jesus hat sich selbst als der eine gute Hirte (= Pastor) offenbart (Joh io; iPetr 2,25). Direkt wird der Hirte (Pastor) bei der Aufzählung von Gemeindediensten Eph 4,11 erwähnt. Vom Hirtendienst als Weiden und Leiten der Gemeinde ist mehrfach die Rede (Joh 21,15ff-; Apg2o,28; iPetr 5,2). Der Hirte hat die Herde auf die rechte Weide des Evangeliums zu führen und sie vor Feinden und vor falschen Lehrern zu bewachen. Er steht ganz im Dienst des Erzhirten Christus (1 Petr S/3U-4)-
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Das Wort Pfarrer hat nur einen indirekten Bezug zum NT. In der alten Kirche wurde allmählich das Wort Parochie (gr. paroikia = Niederlassung von Fremden) zur Bezeichnung der Einzelgemeinden. Daraus entwik- kelte sich im Deutschen das Wort Pfarrei. Der Pfarrer in der kath. Kirche ist ein geweihter Priester. Solches Priestertum ist
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aber neutestamentlich nicht zu begründen. Hier ist —> Jesus Christus der eine Hohepriester des Neuen Bundes (Hebr 4,14-15; 7,15 -8,6). Er bewirkt das —» Priestertum aller Gläubigen (iPetr 2,9; Offb 1,6). Das deutsche Wort Priester hat den gleichen Ursprung wie Presbyter (Ältester). Das Urbild des Pfarrers ist also im Presbyterdienst zu suchen. Von den Presbytern wird nach 1 Petr
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4 der Hirtendienst erwartet. Der Presbyter kann auch Bischof (Aufseher) genannt werden (Apg 20,17 + 28). Zu ihrem Hirtendienst gehört die Arbeit mit dem Wort und in der Lehre (iTim 2,17).
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Als Prediger bezeichnet sich Paulus im Zusammenhang mit seinem apostolischen Auftrag (iTim 2,7). Vom Predigen als Verkündigung des Evangeliums vom —» Reich Gottes wird im NT oft gesprochen. Jesus bezeichnet die Predigt als seine spezielle Aufgabe (Mk 1,38). Er hat den Predigtauftrag an seine Jünger weitergegeben (Mt 24,14; Röm 10,8,13-15; iKor 1,23h; iKor 9,16). Unter den —» Charismen, die in Röm 12 und iKor 12 aufgezählt werden, nehmen die Gaben der Lehre und der Verkündigung einen besonderen Platz ein.
II. DER HEUTIGE SPRACHGEBRAUCH
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Wie in der Sicht des NT die Begriffe Pastor, Pfarrer, Prediger durch den gemeinsamen Verkündigungsdienst nahe verwandt sind, so können in ev. Kirchen diese Bezeichnungen wechselweise für dieselbe Aufgabe gebraucht werden. Im süddeutschen Raum wird für die hauptamtlichen Träger des Verkündigungsdienstes der Titel Pfarrer benutzt, im norddeutschen dagegen vornehmlich Pastor. Im reformierten Bereich werden seit der Reformationszeit die Diener am Wort auch Prediger genannt. In vielen Kirchen heißt nicht nur der Pfarrstelleninhaber Pastor, sondern ordinierte Hilfsprediger tragen diese Amtsbezeichnung ebenso. Außerdem können in der Gemeindearbeit bewährte Männer und Frauen, die sich zum pfarramtlichen Dienst eignen, als Prediger zugerüstet und in hauptamtlichen Dienst berufen werden. Sie führen ebenfalls die Amtsbezeichnung Pastor.
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In den ev. —» Freikirchen in Deutschland, in denen die Diener am Wort seit dem 19. Jh.
in der Regel als Prediger bezeichnet wurden, ist statt dessen nach dem 2. Weltkrieg weithin der Pastorentitel übernommen worden. Besseres Verständnis in der Öffentlichkeit und bei zwischenkirchlichen Begegnungen sowie der Mißbrauch dieses Titels durch die —> Zeugen Jehovas hat bei der Umbenennung eine Rolle gespielt.
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Prediger (auch Missionsprediger, Gemeinschaftsprediger, Gemeinschaftspfleger) heißen heute vornehmlich die hauptberuflichen Mitarbeiter in den landeskirchlichen Gemeinschaften, wie sie z.B. in dem Deutschen Verband für Gemeinschaftspflege und Evangelisation (-> Gnadauer Verband) zusammengeschlossen sind. Auch in manchen außerkirchlichen Gemeinschaften wird die Bezeichnung Prediger gebraucht.
HI. VORAUSSETZUNGEN UND AUFGABEN r. Der Pfarrer (= Pastor) einer ev. Landeskirche wird durch die Ordination zu seinem Dienst berufen. Als Voraussetzungen werden Eignung zum Dienst und eine ausreichende theologische —> Ausbildung genannt, die in der Regel durch ein Studium an einer Universität oder auch z.T. an einer Kirchlichen Hochschule erworben wird. Weiter heißt es in der Kirchenordnung, »daß der Dienst am Wort nur solchen Männern und Frauen übertragen werden kann, die im Glauben an das Evangelium gegründet sind und einen dem Evangelium würdigen Wandel führen«. Die ev. Freikirchen fordern in der Regel für die Zulassung zum Studium auf den kircheneigenen Seminaren eine Bewährung in einem Gemeindepraktikum und Empfehlung der Gemeindeleitung für ihre Pastoren (Prediger). Für die biblisch-theolo- gische Ausbildung ist die Kirchen- und Ge- meindebezogenheit charakteristisch. In den seminaristischen Ausbildungsstätten für Gemeinschaftsprediger werden vielfach die Voraussetzungen durch die Stichworte: »bekehrt, bewährt, berufen, begabt« zum Ausdruck gebracht.
2. Die Aufgabe des Pastors kann so umschrieben werden: »Der Pfarrer hat als Diener am Wort und Hirte der Gemeinde den Auftrag, das Evangelium zu verkündigen und die Sakramente zu verwalten. Er hat den Dienst der christlichen Unterweisung und der Seelsorge auszuüben«. Dazu gehören u.a. Amtshandlungen wie Trauungen und Beerdigungen. In einer volkskirchlichen Gemeinde ist der besondere missionarische Auftrag an den Kirchengliedern zu sehen, die innerlich und zum großen Teil heute auch äußerlich keine Verbindung mehr zu Jesus Christus, zum Evangelium, zur Gemeinde haben. Um diese Aufgaben zu erfüllen, braucht der Pastor bei in der Regel 3 000 in der Kartei verzeichneten Mitgliedern aktive Mitarbeiter. Der Pastor (Prediger) einer freikirchlichen Gemeinde kann sich angesichts der anderen Gemeindestruktur und der geringeren Gemeindegliederzahl stärker dem inneren Gemeindeaufbau und der Seelsorge widmen und so die Gemeinde zum missionarischen Dienst in der Welt zurüsten. Die Prediger landeskirchlicher Gemeinschaften haben neben ihrem lehrhaften und evangeli- stischen Verkündigungsdienst die besondere Aufgabe, bei anderen Gliedern der Gemeinschaft geistliche Gaben zu entdecken und zu fördern. Der Prediger muß nebenberufliche Mitarbeiter zum Verkündigungsdienst im Sinne des Priestertums aller Gläubigen heranbilden. Das entspricht dem Selbstverständnis der —* Gemeinschaftsbewegung im Gegenüber zu einer reinen Amts- bzw. Pastoren- oder Predigerkirche.
—> Amt
Lit.: F. Melzer, Der Christliche Wortschatz der deutschen Sprache, 1951 — U. Brockhaus, Charisma und Amt, 1972 - Handbuch für Presbyter, Berewinkel
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