Evangelisches Gemeindelexikon



Yüklə 7,17 Mb.
səhifə286/405
tarix05.01.2022
ölçüsü7,17 Mb.
#63985
1   ...   282   283   284   285   286   287   288   289   ...   405
Redern, Hedwig von, *23.4.1866 Berlin, +22.5.1935 Potsdam; Dichterin, Schriftstel­lerin. Seit dem Besuch einer Evangelisation E. -» Schrenks in Berlin 1887 in der —» Ge­meinschaftsbewegung geistlich zu Hause, hat v.R. diese selbst mitgeprägt. Mitarbeite­rin vor allem des Grafen von —» Bernstorff, Autorin mehrerer Lebensbilder mit einer Vorliebe für die mittelalterlichen Mystiker, Schriftleiterin einiger Zeitschriften, so 1899 bis 1935 des Kinderblattes »Wehr und Waf­fe«, Mitbegfünderin des Deutschen —> Frau- enmissions-Gebetsbundes, für den sie viel reiste, kommt v. R. namentlich als Dichte­rin und Übersetzerin zahlreicher Erwek- kungs- und Heiligungslieder Bedeutung zu. Bekannte Lieder u.a. »Hier hast du meine beiden Hände«, »Näher, noch näher«, »Weiß ich den Weg auch nicht«, »Wenn nach der Erde Leid«.

Lit.: H.v.R., Knotenpunkte. Selbstbiographie (o.J. nach ihrem Tod veröffentlicht) - A. Roth, H.v.R. Eine Zeugin durch Lied und Leid, r9s8

Balders

Reformation



  1. Luther und die Anfänge der Reformation Martin Luther, *10.11.1483 in Eisleben, +18.2.1546 in Eisleben. Schulbesuch in Mansfeld, Magdeburg und Eisenach, 1501 Jurastudium in Erfurt, 1505 auf Grund eines Gelübdes Eintritt ins Kloster der Augusti­ner-Eremiten in Erfurt, 1507 Priesterweihe, Theologiestudium, 1508 Versetzung in den




Martin Luther


Konvent zu Wittenberg, dort gefördert durch den Ordensvikar Joh. von Staupitz. 1510 Romreise, 1512 Promotion zum Doktor der Theologie, dann Übernahme der biblischen Professur an der Hochschule Wittenberg.



In der Klosterzeit erlitt er schwere innere Anfechtungen. Gequält von einem tiefen Sündenbewußtsein, suchte er —> Heilsge­wißheit in —> Askese und Buße, ohne von der Sündenangst frei zu werden. Die kath. Buß­lehre verstand Gottes Gerechtigkeit vom —* Gesetz her: Das Gesetz als Gottes Gebot fordert vom Menschen eine zu erfüllende ei­gene Gerechtigkeit (gute Werke, Verdien­ste). Dem Sünder aber begegnet Gottes Ge­rechtigkeit als Zorn und Strafe, die bis zur Verdammnis geht. Wohl gewährt die Kirche durch Buße und Absolution Zugang zur Gnade. Die Gnade tritt heilend und ergän­zend zur Gerechtigkeit hinzu, indem sie zur Erfüllung des Sittengesetzes hilft und Erlaß von Sündenstrafen bewirkt. Aber Gnade bleibt bezogen auf das Gesetz und die vom Gesetz geforderte Eigengerechtigkeit, die sie vollenden hilft. Jedoch die verzweifelte Er­fahrung, daß die Vollkommenheit trotz hei­ligmachender Gnade und Ablaß nicht zu er­reichen war, und die Einsicht in die unheili­gen Zustände sogar in der Kirche, wurden vielen zur Anfechtung. Andere drängten nach immer mehr Gnadenmitteln zum Nachlaß von Sündenstrafen. Das Spätmit­telalte* erlebte eine starke Steigerung des Reliquien- und Ablaßwesens, der Heiligen­verehrung, der Wallfahrten, der Messgottes­dienste und auch der Schenkungen, die der Kirche »um der Seelen Heil willen» zufielen.

Auf dem Hintergrund dieser Zeitverhält­nisse ist die neue Erkenntnis zu sehen, die Luther beim Studium des Römerbriefes um 1512 aufgegangen ist: Er begriff, daß die Ge­rechtigkeit, die Gott im Evangelium offen­bart und mitteilt, uns nicht nach unserer Gesetzeserfüllung beurteilt, und daß Gnade nicht etwas ist, was dazukommt, um unse­rem eigenen Gerechtsein nachzuhelfen und es zu ermöglichen. Die Gerechtigkeit, die Gott im Evangelium zuteil werden läßt, ist überhaupt nicht ein Zweites neben der Gna­de, sondern sie ist die rechtfertigende Gnade selbst, die dem Glaubenden seine Sünde nicht anrechnet, sondern vergibt. Das ist die —» Rechtfertigung aus Glauben (nicht auf Grund von Gesetzeswerken), die dann 1530 vor dem Augsburger Reichstag in der Con­fessio Augustana als Bekenntnis der Evange­lischen so umschrieben ist: »Weiter wird ge­lehrt, daß wir Vergebung der Sünden und Gerechtigkeit vor Gott nicht erlangen mö­gen durch unser Verdienst, Werk und Ge­nugtuung, sondern daß wir Vergebung der Sünden bekommen und vor Gott gerecht werden aus Gnaden, um Christus willen, durch den Glauben, so wir glauben, daß Christus für uns gelitten habe, und daß uns um seinetwillen die Sünde vergeben, Ge­rechtigkeit und ewiges Leben geschenkt wird . . .«. Das Gesetz Gottes dient dem Gläubigen wohl noch zur Erkenntnis der —> Sünde, aber Gott verurteilt ihn nicht mehr auf Grund der Gesetzesforderung, weil Chri­stus unsere Verurteilung auf sich genom­men hat. Christus hat die Seinen vom Fluch des Gesetzes losgekauft. Luther stützt sich hier ganz auf Paulus. Rechtfertigung aus —> Glauben ist Rechtfertigung auf Grund der Gerechtigkeit Christi. In der juristischen Ausdrucksweise der damaligen Theologie heißt das, daß Gott dem Glaubenden die Sünde nicht mehr »anrechnet», sondern die Gerechtigkeit Christi »zurechnet». Aber die religiöse Wirklichkeit, die hinter dieser Formulierung steht, ist das neue Leben in Christus. Der Glaube rechtfertigt ja nicht durch sich selbst, sondern weil »Christus sich durch ihn in dem Menschen gegenwär­tig macht« (Althaus). Glaube ist der Anfang des neuen Lebens in Christus. Wenn Paulus Gal 2,19—21 sagt, er sei dem Gesetz gestor­ben (weil Christus den Tod, des Gesetzes Ur­teil über den Sünder, für ihn erlitten hat), und fortfährt, daß er nun auch am Leben des Auf erstandenen teilhat (»Christus lebt in mir«), so ist doch diese Teilhabe jetzt, im ir­dischen Leben, erst Vorwegnahme des Künf­tigen (»das lebe ich im Glauben an den Sohn Gottes«). Der Glaube ist also die Weise, in welcher der sterbliche Mensch jetzt schon in die Lebensgemeinschaft mit Christus ein- tritt. Dieses paulinische Zeugnis ist in allen seinen Stufen erneuert in der Theologie Lu­thers, aber dahinter steht zugleich seine ei­gene Glaubenserfahrung, seine Verzweif­lung am Gesetz, die bis zum Gefühl ret­tungsloser Verlorenheit hinabging, und dann die am Bibelwort widerfahrene, befrei­ende und erhellende Heilsgewißheit der Gnade und Versöhnung in der gläubigen Zuwendung zu Christus. Die unerhörte Wirkung, die von Luther ausging, beruhte sicher in erster Linie darauf, daß er aus dem Neuen Testament die kirchengründende Botschaft des Evangeliums neu verkündet hat, aber wesentlich war doch auch, daß zu­gleich seine ganz persönliche Gotteserfah­rung diese Verkündigung mitprägte und be­wirkte, daß er Lehrer und Zeuge in einem war.

Aus der Tatsache, daß der gläubige Christ zwar noch im sterblichen »Fleisch« lebt, aber im Glauben dem neuen Äon, dem auf­erstandenen Christus zugehört, erklärt sich, warum Luther sagt, daß der Christ Gerech­ter und Sünder zugleich sei (simul justus et peccator). Weil und solange ein Mensch noch im Fleisch lebt, ist noch der Stachel der Sünde in ihm. Deshalb kann er auch jetzt, als Glaubender, nicht etwa eine eigene Gerech­tigkeit aufrichten. Er lebt im Gegenteil im­mer noch und immer neu von der Sünden­vergebung. Aber durch den Glauben, wegen Christus, lebt er wirklich in der Vergebung. Rechtfertigung aus Gnade ist Sündenverge­bung. Die Konsequenz aus dieser Situation ist der innere Kampf des Geistes wider das Fleisch, das Ringen um das geistliche Wachstum im gleichzeitigen Ablegen des »alten Menschen«. Das führte zu einer Ver­innerlichung der Frömmigkeit, wie sie für das Luthertum charakteristisch wird. Frei­lich, wenn auch der Glaube nicht hilft, eine eigene Gerechtigkeit des Fleisches aufzu­richten, so treibt er doch das Werk Christi in uns und durch uns am Nächsten, wie es in der Schrift »Von der Freiheit eines Chri­stenmenschen« heißt: »Sieh, also fleußet aus dem Glauben die Lieb und Lust zu Gott und aus der Lieb ein frei, willig, fröhlich Le­ben, dem Nächsten zu dienen umsonst«. Im Glauben empfängt der Christ das neue Le­ben des Auferstandenen und wird mit Gott versöhnt. Glaube aber wird durch die Predigt des Evangeliums, also durch das Wort ge­wirkt. Wort und —> Geist Gottes gehören zu­sammen. Auch das -» Sakrament lebt für Luther vom Wort, von der Verheißung der Sündenvergebung, zu welcher aber das sichtbare Zeichen hinzutritt. Eigentliche Sakramente sind nur —» Taufe und —> Abendmahl. Damit reduziert sich das geist­liche —> Amt auf Predigt und Sakraments­verwaltung. Das bisherige, differenzierte Sy­stem der priesterlichen Gnadenvermittlung ist aufgehoben.

Der Konflikt mit Rom begann am 31. 10. 1517 mit dem Anschlag von 95 Thesen, ge­gen den Ablaß gerichtet, an der Schloßkirche zu Wittenberg. Luther wurde in Rom ange­klagt, wo man nach einigem Zuwarten den Prozeß gegen ihn eröffnete. Nach einem Verhör durch den Kardinal Cajetan und nach der Leipziger Disputation (1519) mit Dr. Eck verfaßte er 1520 die Schriften, die den ei­gentlichen Anstoß zur Reformation gaben: »An den christlichen Adel deutscher Na­tion . . .«, »De captivitate Babylonica eccle- siae praeludium« und »Von der Freiheit ei­nes Christenmenschen«. Die erste ist ein Aufruf an Kaiser, Fürsten und Adel - also an die weltliche Herrschaft die Kirchenre­form in die Hand zu nehmen. Die zweite ist eine Kritik der römischen Sakramentslehre und die dritte eine Neubegründung der christlichen Ethik vom reformatorischen Ansatz aus, d.h. vom Evangelium, nicht mehr vom Gesetz her.

Im gleichen Jahr fordert die päpstliche Bulle »Exsurge domine« Luther zum Widerruf auf. Dieser verbrennt die Bulle, zugleich auch die päpstlichen Dekretalen (Rechtserlasse) öf­fentlich zu Wittenberg. Sowohl die geistli­che, wie die weltliche Obergewalt des Pap­stes wird durch diesen Akt demonstrativ in Frage gestellt. Die Antwort der Kurie ist der Bann durch die Bulle »Decet Romanum pon- tificem« vom Januar 1521. Aber nun muß der Reformator sich vor dem Reichstag ver-







Yüklə 7,17 Mb.

Dostları ilə paylaş:
1   ...   282   283   284   285   286   287   288   289   ...   405




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©muhaz.org 2024
rəhbərliyinə müraciət

gir | qeydiyyatdan keç
    Ana səhifə


yükləyin