VG Ansbach AN 4 K 03.01940, U.v. 26.01.04, GK-AsylbLG § 1 Abs. 1 VG Nr. 4 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2440.pdf Anspruch auf Leistungen nach BSHG für das nach § 55 AuslG geduldete Kind einer Kosovo-Roma-Frau, dessen italienischer Vater die Vaterschaft anerkannt hat, das aber noch keinen italienischen Pass besitzt. Die Rechtsstellung der ausländischen Unionsbürger hat in der Rechtsentwicklung einen so hohen Privilegierungsgrad erreicht, dass keine überzeugenden Gesichtpunkte (mehr) dafür sprechen, dass nach Sinn und Zweck der Bestimmungen des AsylbLG ausländische Unionsbürger von Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 AsylbLG erfasst werden sollten.