Text aus: Die Briefe der Päpste und die an sie gerichteten Schreiben. Band : Melchiades bis Anastasius I. (vom Jahre 310—401). Zusammengesetzt, übersetz, mit Einleitungen und Anmerkungen versehen von Severin Wenzlowski



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311Dieß ist wohl ganz richtig mit Bezug auf die eine Person Christi, nicht aber darf daraus auch auf eine Natur in Christus geschlossen werden; die Theologen unterscheiden nach Ferrandus (ep. ad Severum n. 8.) diese Frage richtig so: quid est totum Christus? und quid est totus Christus? Auf die erste Frage heißt es: der Logos, die vernünftige Seele und das Fleisch; auf die zweite Frage: der ganze Christus also ist überall durch den Logos, aber das Ganze ist nicht überall, weil nicht überall ist die vernünftige Seele und der Leib, mit welchen er (der Logos) das Ganze ist.

312Κατὰ τὸ ἄσαρκον, ein allerdings ungewöhnliches und har tes, aber nicht leicht zu umgehendes Wort.

313Vergebens sucht sich Apollinaris durch diese Wortfechterei den Consequenzen seines Irrthums zu entwinden; denn wenn er auch einmal dem Worte nach die Gottheit Christi für leidensunfähig erklärt, so muß er doch dieselbe factisch für leibensfähig halten, wenn er die beiden Naturen in eine vermischt.

314Das Unerschaffensein nemlich.

315Der Jungfrau.

316D. h. die bloße Gegenwart des Logos, auf eben die Weise, wie er in den Propheten war, also bloß virtuell, nicht substantiell.

317I. Cor. 15, 45; Geist ist hier ═ unermeßliche und körperlose Natur Gottes.

318Joh. 4. 22.

319Wir beten auch die Menschheit Christi an, aber nicht weil sie mit der Gottheit in eine Natur vermischt ist, sondern wegen ihrer Vereinigung mit der Gottheit zu der einen göttlichen Person Christi.

320In den Originalacten des ephesinischen Concils heißt es wohl πρὸς Δόκιον, an Docius; aber alle alten lateinischen Interpreten dieses Concils, wie Facundus, Marius Mercator u. A. haben: an Prosdocius, selbst das Original bei der Begrüßungsformel.

321Leontius, welcher in seinem Buche „gegen die Betrügereien der Apollinaristen" unter den Werken des Apollinaris einen Brief desselben mit den Anfangsworten: „Ueber die Menschwerdung denken wir Folgendes" anführt, wollte damit wahrscheinlich diesen unseren Brief anzeigen.

322Is. 6, 3.

323 Joh. 12, 41.

324Apostelg. 28, 25.

325Auch hier Geist ═ göttliche Natur. Da Apollmaris bekanntlich leugnete, daß Christus die vollkommene menschliche Natur angenommen habe, und lehrte, an die Stelle des menschlichen Geistes sei in Christus der göttliche Geist getreten, kann man mit Recht fragen, wie er Christus einen wahrhaften Menschen nennen könne; zu diesem Behufe macht er folgenden Schluß: dem Apostel ist der Mensch Fleisch und Geist, in Christus ist Fleisch und Geist, also ist Christus wirklich ein Mensch; weil aber in ihm nicht ein menschlicher, sondern ein göttlicher ist, so ist er ein höherer Mensch.

326Diese Stelle hat nach den verschiedenen lat. Interpreten des ephesinischen Concils verschiedene Lesearten, nach Marius Mercator: ein natürlicher Sohn nemlich, welcher den Menschen annahm .... auf der Erde, Gott; nach Facundus: ein eigener Sohn, der den Menschen annimmt, .... ein eingeborner Gott auf der Erde, Gott; eiue dritte alte von Baluzius (nov. coll. conc. I. p. 467) angeführte Version: einer eigentlich Sohn, der den Menschen annimmt, der andere aber ein sterblicher von Gott angenommener, .... auf der Erde, Gott.

327Diese Worte von n. 2. an bis hieher sind die auf dem Concil von Ephesus als dem P. Julius gehörig citirten.

328Nach Gen. 1, 26.

329Mit Beziehung auf Gen. 2, 7 oder Ioh. 20, 22 oder auf beide Stellen zugleich.

330Philipp. 2, 10 u. 11.

331Dieser Satz ist richtig, wenn er so verstanden wird, als habe der aus Maria geborene Sohn schon früher existirt, als er von Gott angenommen wurde. Allein so verstanden ihn Apollinaristen nicht, welche den Satz: Gott ist aus Maria geboren, in dem Sinne nahmen, daß sie leugneten, Gott sei aus Maria zugleich als Mensch geboren worden; sie warfen den Katholiken vor, als ob diese behaupteten, Christus sei ein Mensch, der Gott geworden ist; dadurch aber, daß die Kirche lehrte, aus Maria sei Christus als Gott und Mensch geboren worden, lehrt sie nicht die Vereinigung von zwei Personen, sondern von zwei vollständigen Naturen.

332Gal.4, 4.

333I. Cor. 15, 47.

334Vgl. Hebr. 2,14.

335Auch unter diesen anscheinend orthodoxen Worten ist eine apollinaristische Gotteslästerung verborgen; allerdings bekennt die Kirche den aus Maria Geborenen als wesensgleich mit Gott dem Vater, aber nur seiner göttlichen Natur nach; die Apollinaristen jedoch nannten, wie ihnen schon Athanasius vorwirft, auch das Fleisch, den Leib Christi wesensgleich mit der Gottheit, gleich dieser von Ewigkeit her seiend.

336Zur Lösung dieses Widerspruches mit dem vorhergehenden Satze, wo (indirect) auch das Fleisch als gottwesensgleich und unerschaffen erklärt wird, deduciren die Apollinaristen also: Wenn der Logos Fleisch genannt wird wegen der Vereinigung so folgt, daß auch das Fleisch wegen der Vereinigung Logos heißt, wenn aber Logos, so auch unerschaffen, nicht deßhalb, weil es nicht erschaffen ist, sondern weil es aus der Vereinigung sich als der Logos zeigt.

337Die Anbetung auch des Leibes Christi war eine notwendige Folge von der soeben angeführten Deduetion; die Apollinaristen nemlich warfen den Katholiken vor, daß sie, weil sie die menschliche Natur (den Leib) Christi von seiner Gottheit unterscheiden, aber doch auch jene anbeten, ein Geschöpf anbeten, hingegen sie aber in dem Fleische Christi kein Geschöpf anbeten; schon Athanasius überführt sie (lib. contra Apoll. n. 6.) ihrer Thorheit.

338Dieß gibt zur Vermuthung Anlaß, als hätten die Apollinaristen gelehrt, man dürfe Christus nicht mit dem Körper anbeten, sowie sie lehrten, daß er auf eine unerschaffene Weise in die Welt gekommen sei (vgl. Athanasius l. c.).

339Je nachdem man die Leseart ἑνότης oder ἕνωσις annimmt.

340Die Monophysiten wurden Anfangs auch Apollinaristen genannt, wie ja auch ihre Lehre eine Fortbildung des Apollinarismus ist. Die große Verehrung für den Namen des P. Julius bei den Monophysiten zeigt sich auch dadurch, daß sie eine eigene Liturgie unter diesem Namen haben.

341Apollinaris machte den Leib des Herrn zu einem himmlischen und ewigen, dem Logos, der göttlichen Natur wesensgleichen oder behauptete, durch Widersprüche gedrängt, ein andermal wenigstens eine ideelle Präexistenz des menschlichen Leibes Christi, der dann bei der Menschwerdung offenbar wurde.

342 Luc. 1, 35.

343Gal. 4. .4.

344Joh. 3, 13.

345I. Cor. 15, 45.

346Zu ergänzen: was Christus ist.

347D. i. das Ganze.

348Oder göttlche Natur.

349Des Unerschaffenen und Erschaffenen.

350Theils um die Sündelosigkeit Christi zu behaupten, theils den unendlichen Werth der Erlösung zu beweisen, glaubte Apollinaris alle Thätigkeit Christi (auch die der menschlichen Natur entsprechende und gehörige) dem Logos zuweisen zu müssen und gieug hierin bis zu dem Satze, daß Gott selbst mit seinem Wesen gelitten und den Tod bestanden habe.

351Dieser 2. Absatz ist bei Coustant (App. p. 81) als 2. Fragment der Schriften des P. Julius in lateinischer Version aus einem arabischen monophysitischen Codex in sehr verkürzter Fassung enthalten: Wenn er Gott genannt wird, soll Niemand seine Menschheit, welche mit der Gottheit verbunden ist, leugnen; wird er aber mit dem Namen seiner Menschheit benannt wegen des Leibes, den er angenommen hat, so soll Niemand seine Würde und Herrschaft in Zweifel ziehen. Nach der Vereinigung soll ihn Niemand theilen als ein Princip zweier Naturen (oder in zwei Naturen), wie denn auch der Mensch, welcher aus 2 vollkommenen, der Natur nach unterschiedenen Theilen besteht, nemlich der Seele und dem Leibe, nach der Vereinigung doch einer Natur ist und mit einem Namen bezeichnet wnd; wird er ein körperlicher genannt, so schließt man die Seele von ihm nicht aus, sowie auch, wenn man ihn einen Geistigen nennt, der Körper nicht von ihm ausgeschlossen wird.

352Joh. 17, 5.

353Man wolle die constante echt apollinaristische Vermeidung des Wortes „menschliche Natur" beachten, statt dessen immer „Leib" oder „Fleisch" gebraucht ist.

354Röm. 1, 3.

355Philipp. 2. 5 u. 6.

356Nemlich Christus bei Joh. 17, 19; das Komma in καὶ λέγει ὑπὲρ αὐτῶν, ἐγὼ ἁγιάζω ist versetzt.

357Ζῷον ═ animal.

358I. Cor. 1. 2.

359Joh. 17, 17.

360D. h. man sagt von ihm, er sei geheiligt worden, ebenso und aus demselben Grunde, wie man sagt, er sei verkörpert worden, d. h. mit einem Körper gebildet worden.

361Joh. 10, 33.

362Joh. 10, 36.

363Da ist der offene und entschiedene Apollinarist, der in Christus an die Stelle der menschlichen Seele die Gottheit setzt.

364Joh. 18, 37.

365Nach Joh. 1, 13.

366Dem Ganzen.

367Diesen letzten Satz: Daher wird u. s. w. citirte nach Leontius der hl. Cyrillus v. Alexandrien als Ausspruch des P. Julius auf dem Concil zu Ephesus, aber mit der Aenderung: „die Naturen" statt „die Natur"; in den Acten des ephesinischen Concils aber kommt dieses Citat nicht vor; Coustant hat dieses Citat als 1. Fragment der Schriften des P. Julius (App. p. 82.), aufgenommen.

36811, 9 u. 10.

369Im hebr. Texte, in der LXX und Vulg. steht Ephraim statt Jacob.

370Ich werde folgen nach der LXX; im Hebr.und der Vulg. steht: sie werden gehen (oder folgen).

371Hiemit richtet sich der Autor gegen die Arianer.

372Das ist schon eine bedeutende Abweichung von den Ausdrücken der vorhergehenden Briefe, die statt „Mensch" immer „Leib" oder „Fleisch" hatten.

373Ἡ νοερῶς ψυχωθεῖσα σάρξ , die eine Stelle, in welcher, wie schon erwähnt, der Autor dieses Briefes dem Erlöser eine vernünftige menschliche Seele vindicirt.

374Luc. 2, 11.

375Auch diese ganz richtige Deduction ist gegen den Apollinarismus und Monophysitismus gerichtet, welche die Verdienstlichkeit des Wirkens und Leidens Christi durch die Leugnung zweier vollständiger Naturen, welchen einzeln ihre Thätigkeit zukommt, vernichteten.

376Πρὸς τὴν ἔμψυχον καὶ λογικὴν αὐτοῦ σάρκα , die zweite, ganz deutlich einen apollinaristischen Autor ausschließende Stelle.

377Dieser Ausdruck μία φύσις und der alsbald folgende μία ἐνέργεια ind in diesem Befe die einzigen entschieden häretischen Worte, da ὑποστασις wie gesagt ebenso gut als Person wie Natur erklärt werden kann; vielleicht hat mit Rücksicht auf den sonst ganz orthodoxen Inhalt dieses Briefes sich Mai jene Reserve auflegen zu müssen geglaubt, indem er nur die meisten der hier angeführten Schreiben für unterschoben erklärt.

378Bei Coustant (App. p. 82.) als 3. Fragment der Schriften des P. Julius in lateinischer Version aus einem arabischen Codex mitgetheilt. „Anch findet man in den hl. Schriften nirgends eine Unterscheidung zwischen dem Verbum, dem Sohne und dem Leibe, welchen Christus angenommen hat, sondern er ist eine Person, eine Substanz (suppositum), ganz Gott, ganz Mensch, Derselbe, der wirket.

379Diese Angabe. welche auf das Jahr 347 weist, stimmt mit dem Vorhergehenden nicht.

380Hält man die Leseart Mauriana fest, so ist es entweder St. Jean de Maurienne, eiue Stadt in Savoyen (Neher. Geogr. I. S. 565), oder Marmoutier, Stadt im Elsaß; liest man: Mariana (═Maranum), so ist entweder Marano, einst Bisthum in Calabrien in Italien, oder die Stadt Bonifacio auf Corsica (Neher I. S. 562 u. 298) gemeint; endlich erwähnt Mansi (ll. p. 1269) noch einen episcopatus maranensis in Dalmatien. Cf. dictionnaire de Géographie ancienne et moderne, Paris 1870, s. v. Mariana.

381C. 2I. conc. Chalced. a. 451.

3821. Decret. cf. C. V. qu. 4, c. 1. (c. 15. conc. Antioch. a. 341, Cassiod. hist. trip. IV. 9.)

3832 . Decret. cf. C. III. qu. 6, c. 9. (Cassiod. hist. trip. IV. 9.)

3843 . Decret. cf. C. XXV. qu. 2, c. 11. (Leon. M. ep. 14. c. 1.)

385Fortsetzung des 3. Decr.

3864. Decret. cf. D. XI. c. 3. (Hebr. 13, 9., Gelas.I. ep.ad episc. per Luc. c. 11.)

3875. Decret. of. C. XXIV. qu. 1, c. 14. (Siricii ep. ad Eumer. pr.)

388Diesen Brief setzte Pseudoisidor an die Stelle des echten, angeführten Schreibens an die Eusebianer und behandelt in demselben sehr weitläufig sein Lieblingsthema, die Anklagen gegen Bischöfe.

389Sind gemeint: 45, 47 und 49.

390Pseudoisidor benützt hier die Tradition von den 80 oder 70 nicänischen Canones; da er aber eben nur diese Tradition wußte, nicht aber den Text jener falschen Canones, die erst im 16. Jahrh. im Occidente bekannt wurden, zur Hand hatte, compilirte er diesen aus anderen Canones verschiedener Concilien, des sardicensischen, des s. g. africanischen, des 5. von Orleans u. a., sowie sonstigen auch anderwärts von ihm benutzten Quellen; es folgen nun diese Canones ihrem Inhalte nach und unterschied ich die einzelnen durch einen Schlußpunct.

391D. h. durch diese Verordnung soll das Hoheitsrecht des apostolischen Stuhles über die anderen Kirchen nicht aufgehoben sein.

3926. Decret.. cf. C. II. qu. 2, c. 5. (eine schon oft wiederholte Stelle).

393Zusatz bei Gratian.

3947. Decret. (Ennod. ep. I. 4.)

3958. Decret. cf. C. ll. qu. 6, c. 9. (c. 15. conc. Carth. III. a. 397).

3969. Decret.cf.D.XVII. c. 2. (Cassiod. hist. trip. IV.9).

397Matth. 10, 23.

398Vgl. Joh. 12, 36.

399Vgl. II. Cor. 11, 32; Joh. 20, 19.

40010. Decret. cf. C. II. qu. 6, c. 10 u. 17. (pseudoisidorisch).

401Matth. 7, 12.

40210. Decret. cf. C. III. qu. 5, c. 10. (c. 8. conc. Carth. III. a 397, c. 58. s. d. conc. Carth. IV. a. 398, Ben. Lev. capit. I. 401).

40312. Decret. cf. C.. II. qu. 7, c. 4. (cf. Sixt. II. ep. 2. n. 5. ex Ben. capit. III. 215, 211, l 397, II. 381, ep. Zosimi ad Hesych. c. 1. et Siricii ep. ad Eumor. pr.)

404Coustant App. p. 83.

405Vgl. Binterim, Denkw. V. 1. S. 310 u. 528.

406Athan. tom. ad Antiochens. c. 5. Opp.. t. I. 2. p. 616. ed. Patav.

4070pp. S. Leon. t. III. p. 597 sqq.

408Mansi VI. p. 1202.

409Davon sind zwei durch Schuld des Abschreibers hier nicht angegeben.

410Collegationes oder allegationes ═ legata in acta publica relata; cf. Ducange Gloss. I. p. 185

411Die feierliche Freilassung eines Sclaven, welcher Kleriker wurde, in die Hände des Bischofes, worüber eine Urkunde ausgestellt wurde; cf. Du Cange I. c. IV. p. 256.

412So ganz ist dieses Decret nicht als unecht zu verwerfen; wenn auch das privilegium fori von den Kaisern förmlich erst später verliehen wurde, so konnte doch auch jetzt schon ein Anfang damit gemacht worden sein; daß den Notaren, welche früher Martyreracten zu sammeln hatten, jetzt, wo die Kirche Frieden hatte, von den Päpsten ein anderes Amt übertragen wurde, ist gewiß, ebenso daß schon damals viele Schenkungen, Legate u. s. w. der Kirche zustoßen; Micke (die apostol. Protonotare, Archiv f. kath. Kirchenr. 1868 II. S. 165) nimmt dasselbe, wie auch die übrigen im Pontificalbuche angeführten Verordnungen früherer Päpste (Clemens I., Anteros, Fabianus) über die Notare für authentisch an.

413C. XIV. qu. 4, c. 9. (Capit. Franc. 1. I. c. 125.)

414C. XXIV. qu. 1, c. 41. (aus dem dem hl. Hieronymus zugeschriebenen Pönitentialbuche); in der Straßburger Ausgabe v. J. 1471. wird es einem P. Lucianos zugewiesen, der aber nie existirte; vielleicht ist Lucius gemeint, wie auch Julianus für Julius vorkommt; Burchard, Anselm und Ivo theilen es dem P. Eutychianus zu.

415Ezech. 18. 27.

416So nach dem Originale, Burchard und Ivo.

417Luc. 23, 40—43.

418C. XXVI. qu. 6. c. 12. (in poenit. Halitgarii 1. 6.. ed. Canisii; cf. ep. 2. Coelestini P. ad episc. Gall. a. 428.)

419C. XXVII. qu. 2, c. 15. (c. 51. conc. Tribur. a. 895); das canonische Ehehinderniß der Forderung der öffentlichen Sittlichkeit aus einem Verlöbnisse und einer nicht vollzogenen Ehe.

420Nemlich aus dem ehelichen Bande.

421C. XXIX. qu. 2, c. 1.(unbestimmt).

422C. XXIX. qu. 3, c. 3. (const. 26. Cod. Justin. de nuptiis); ist in der Basler Ausgabe v. 1481 dem P. Pius zugeschrieben; authentisch wissen wir vom P. Callistus I., daß er die Ehen zwischen adeligen Mädchen und Freigelassenen oder Niedriggeborenen für rechtmäßige erklärte.

423C. XXXV. qu. 2, et 3, c. 7. (c. 10 conc. Aurelian. III. a. 538).

424Wenn sie schon verehelicht sind.

425C. XXXV. qu. 2, et 3, c. 12. (c. 11. s. d. poenintent. Theodor.); das ist die vom 4. Lateranensischen Concil a. 1216 aufgehobene Schwägerschaft der 2. Art, welche aus einer Schwägerschaft der 1. Art durch eine 2. Ehe entstand.

426D. h. unter Beobachtung der gegebenen Vorschriften über das Hinderniß der Blutsverwandtschaft und Schwägerschaft.

427 C. XXXV. qu. 2, et 3, c. 13. (ist der abgekürzte zweite Theil des im c. 3 derselben qu. dem P. Fabian zuschriebenen Decretes; vql. Fabian, einzelne Decrete, bei Gratian n. 4. Briefe der Päpste I. Bd. S. 360).

428So nach dem Originale und Ivo; in einigen alten Ausgaben: gepreßte Trauben, wie es auch weiter unten heißt.

429Fehlt im Originale.

430Matth 26, 26.

431Fehlt gleichfalls im Originale.

432Im Originale ist hier eingeschaltet: deren Frömmigkeit gegen Gott sowohl über die Wirksamkeit dieser Sacramente weitläufig handelte als auch deren Einsetzung auf das wahrhaftigste erklärte.

433D. II. c. 7. de consecr. mit der Überschrift: Papst Julius an die Bischöfe in Ägypten; (c. 2. conc. Bracarens. a. 675.)

434Vgl. Bd. I. S. 225; auch Burchard schreibt es dem Papste Julius zu.

435Auch das im Decrete Gratians (D. I. c. 24. de consecr.) nunmehr richtig dem P. Vigilius zugetheilte Decret über die Einweihung restaurirter Kirchen wurde in einigen Ausgaben desselben, sowie von Ivo und Anderen dem P. Julianus (═ Julius) zugeschrieben; es folgt an seinem Orte.

436Vgl. oben bei P. Marcus S. 88 Note 2.

437Der Werth dieser Notiz ergibt sich daraus, daß jenes Symbolum gar nicht den hl. Athanasius zum Verfasser hat; vgl. darüber Freib. Kirchenlex. IV. S. 525 ff.

438Sein Gedächtnißtag ist der 12. April.

439Der hl. Ambrosius hat uns in seinem Werke „über die Jungfrauen" III. 1—3 eine Rede des P. Liberius aufbewahrt, welche derselbe am Weihnachtsfeste, als Marcellina, die Schwester des hl. Ambrosius, feierlich das Gelübde der Jungfräulichkeit ablegte, gehalten hat; vgl. dieselbe in unserer Bibl. d. Kirchenv. unter den ausgew. Schriften des hl. Ambrosius Bd.I. S. 76ff.

440Hilar. Fragm. VI n. 2.

441Vincentius

442Andeutung auf die frühere Thätigkeit des Vincentius bei Synoden, da er schon zu Nicäa als Priester mit Osius den Vorsitz geführt hatte.

443 Hilar. Fragm. VI n. 2.

444Derselbe ist von Baronius zum Jahre 353 n. 20. und von Stephan Ferrerius, Bischof von Vercelli, aus dem Archive dieser Kirche mitgetheilt.

445Unter dem Vorwande, den Athanasius in Folge angeblicher Verbrechen abzusetzen, suchten sie den Glauben zu vernichten, dessen eifrigster Vertheidiger eben Athanasius war.

446Nemlich der Priester Pancratius und der Diakon Hilarius, welche der Papst dem Lucifer als Begleiter mitgab.

447 Hilar. Fragm. V n. 4; dieses ebenso freimüthige als würdevolle Schreiben gab der Papst der mit Lucifer an das kaiserliche Hoflager abgehenden Gesandtschaft mit und gehört es also gleichfalls dem J. 354 an.

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