V. Session Sitzung am 30. November 1977



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Meine Damen und Herren! Wir in Niederösterreich sprechen immer wieder von einer modernen, von einer fortschrittlichen Arbeit. Nur eines darf ich Ihnen sagen: Bei Hochegg liegen wir daneben. Ein Jahr lang hat sich wieder nichts getan. Nun scheinen im Budget für das Jahr 1978 nicht 2 Millionenen Schilling auf, sonder 4,9 Millionen Schilling und für 1979 4,5 Millionen, also insgesamt 9,3 Millionen Schilling. Die Krankenanstalt Hochegg soll, wenn alle Forderungen durch das Land erfüllt werden, mit 1.1.1978 eine Landeskrankenanstalt werden. Dazu kann man nur sagen, endlich ist es so weit. Dann steht es uns frei, umzudisponieren, wie wir es für richtig halten.

Hochegg besitzt das geschulte Personal, Hochegg ist eine Krankenanstalt, das heißt, daß Ärzte ständig zur Stelle sind. Warum denkt man nicht daran, Betten mit geistig erkrankten Personen zu belegen? So wie im Landesaltenheim Gloggnitz wird es in den übrigen Heimen sein; von 75 Pflegebetten, meine Damen und Herren, sind 23 geistig Sieche, die meiner Meinung nach nicht in dieses Landesaltenheim gehören. Diese Menschen brauchen eine ständige Betreuung und erfordern diplomiertes Personal, das in Gloggnitz zur Gänze fehlt. Es gibt in Gloggnitz keine einzige diplomierte Schwester, für 220 Betten stehen 16 Sanitätshilfskräfte zur Verfügung.

Und nun ein Vergleich mit dem Landesaltenheim Scheiblingkirchen, auch in meinem Bezirk: 112 Betten, davon 16 körperlich Kranke. Diese Betten wurden erst vor kurzer Zeit geschaffen, weil ich es immer als Mangel kritisiert habe, wenn ein Landesaltenheim ohne Pflegestation errichtet wird. Zum Vergleich: Hier gibt es vier diplomierte Schwestern, zusätzlich einen Sanitätshilfsdienst und zwei Hilfspflegerinnen. Es herrscht akuter Personalmangel in unseren Heimen, meine Damen und Herren! Hier müssen wir dringendst Ordnung schaffen.

Es wurden Beschwerden an mich herangetragen, und ich würde es nicht richtig finden, wenn ich sie hier aufzeigte. Ich habe sie dort hingebracht, wo sie hingehören. Sie hätten nicht sein müssen, wenn mehr Personal zur Verfügung stehen würde. Die Schwestern in unseren Altenheimen oder in unseren Pflegeheimen, sie können nicht mehr als arbeiten. Es müßte ein Turnusdienst eingeführt werden. In der Nacht nur eine Schwester für so viele pflegebedürftige Menschen ist zu wenig.

Als großen Mangel betrachte ich es, daß nicht täglich ein Arzt ins Heim kommt, sondern nur nach Bedarf gerufen wird. Wenn wir fast kein diplomiertes Personal haben, wer trägt die Verantwortung? Wer entscheidet, ob die eine oder die andere Erkrankung ein Akutfall ist? Mit schönen Reden, meine Damen und Herren, können wir das Problem nicht lösen, sondern ich glaube, wir müßten gemeinsam Taten setzen, nur dürfen diese Taten nicht wieder ein Jahr oder noch länger auf sich warten lassen!

Ich habe mir daher fest vorgenommen, meine ganze Kraft dafür einzusetzen, daß hier Abhilfe geschaffen wird. Ich glaube, meine Damen und Herren, jeder von uns im Hohen Haus würde, wenn es sich um seinen Vater oder um seine Mutter handelte, Sturm laufen, um diese Mängel abzustellen, aber wir als Mandatare haben doch die Verpflichtung, uns aller Menschen anzunehmen, die unserer Hilfe bedürfen.

Ich bitte Sie sehr, meine Damen und Herren, meinem folgenden Resolutionsantrag Ihre Zustimmung nicht zu versagen. Er soll dazu beitragen, daß unsere Mitbürger in unseren Heimen einen menschenwürdigen Lebensabend verbringen können. (liest):

„Resolutionsantrag

der Abg. Tribaumer zur Gruppe 4.

Die Landesregierung wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit in den Pflegestationen von Altenheimen und in den Landespflegeheimen zusätzlich diplomiertes Krankenpflegepersonal eingestellt werden kann, um eine den Belagszahlen entsprechende und dem Gesundheitszustand angemessene Betreuung sicherzustellen."

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gemeldet ist Frau Abg. Kletzl.
Abg. KLETZL: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Sozialbudget 1978 ist einerseits vom Prinzip der Sparsamkeit gekennzeichnet, andererseits wurden doch die Schaffung neuer und die Sanierung bestehender Sozialhilfeeinrichtungen sowie die Sicherstellung von Sozialdiensten berücksichtigt. Darf ich nun einige, für mich wichtige Punkte aus dem Sozialbudget aufzeigen.

Für den Betrieb der Tagesheimstätten für Behinderte sind im Budget 1978 6 Millionen Schilling vorgesehen, für die Bereitstellung der Sozialdienste 4,5 Millionen Schilling. Der vorgesehene Ausgabenrahmen für den Neu-, Zu- und Umbau von Altenheimen entspricht im wesentlichen jenen des Jahres 1977. Durch diese Vorgangsweise wird dem allgemeinen Wunsch der Gemeinden entsprochen, eine Erhöhung der Gemeindebeiträge zu vermeiden.

In bezug auf die Gemeinden muß auch auf die Novelle des Niederösterreichischen Sozialhilfegesetzes, ich meine die Senkung der Gemeindeanteile, verwiesen werden. Durch diese Senkung wurden trotz der Erweiterung der sozialen Leistungen des Landes die Beiträge der Gemeinden vermindert. Die für 1977 vorgesehenen Gemeindebeiträge von 356 Millionen Schilling konnten somit im heurigen Jahr auf 297 Millionen Schilling gesenkt werden. Im Rechnungsjahr 1978 wird keine wesentliche Steigerung der Gemeindebeiträge zu erwarten sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Abschnitt I11 des Niederösterreichischen Sozialhilfegesetzes behandelt die Hilfe für Behinderte. Ziel der speziellen Arten dieser Behindertenhilfe ist es, den Behinderten ein möglichst menschenwürdiges Dasein zu sichern. Um das zu erreichen, sollen Behinderte nach Möglichkeit in das Erwerbsleben oder in die soziale Umwelt eingegliedert sowie ihre berufliche und soziale Stellung erleichtert oder gefestigt werden. Diesem Ziel soll die Errichtung von Tagesheimstätten dienen.

Die Tagesheimstätten sollen jene jungen Menschen fördern, denen die Erlangung eines Arbeitsplatzes bzw. eines geschützten Arbeitsplatzes bisher nicht möglich war, die aber sonst von ihrer Familie betreut werden. Das heißt, es soll auf die Bedürfnisse jener Eltern eingegangen werden, die den Behinderten durchaus im Familienverband belassen wollen, dabei aber Hilfe brauchen. Die Tagesheimstätten sollen daher den Behinderten tagsüber Beschäftigung, Anregung und Förderung geben. Die Freizeitbetreuung und Befriedigung vieler Grundbedürfnisse übernimmt nach wie vor die Familie des Behinderten. Dadurch ist gewährleistet, daß nicht nur eine allfällige Heimunterbringung weit hinausgeschoben werden kann, sondern daß auch die Angehörigen, vor allem die Geschwister, als Heranwachsende bzw. Erwachsene den Umgang mit dem Behinderten gewöhnt sind. Die Entfremdung wird vielleicht überhaupt nicht so tiefgreifend sein, wie dies bei einer dauernden außerfamiliären Unterbringung noch vom Kindesalter an der Fall sein muß.

In der Tagesheimstätte wird vorerst durch eine Beschäftigungstherapie die Erhaltung und Weiterentwicklung der vorhandenen Fähigkeiten sowie Hilfe zur Eingliederung in die Gesellschaft geboten. Weiters soll den Behinderten die Ausübung einer produktiven Tätigkeit ermöglicht werden, um sie je nach Voraussetzung einem Arbeitsplatz oder einem geschützten Arbeitsplatz zuzuführen.

Wenn nun die Tagesheimstätte im ländlichen Raum wirksam werden soll, dann muß sie auf den Zu- und Abtransport der Behinderten Rücksicht nehmen. Die eigene Familie ist nach den bisherigen Erfahrungen dazu nur äußerst selten in der Lage. Es wäre zu überlegen und zu besprechen, ob es nicht möglich wäre, daß die An- und Abreise zu anerkannten Behinderteneinrichtungen dieser Art die Schulbusse übernehmen und eine Finanzierung über den Familienlastenausgleich erfolgt.

Als positive Erfahrung konnte festgestellt werden, daß das Sozialprestige vieler Behinderter stark steigt, wenn sie täglich in die Tagesheimstätte fahren. Sie sind jetzt Tagespendler wie viele andere Dorfbewohner. Der Vorwurf, dieser starke Kerl soll doch arbeiten, gilt nicht mehr. Und bei den Ausstellungen der Arbeiten erleben auch skeptische Leute, daß Behinderte Dinge anfertigen, daß sie nützliche Arbeit leisten können, wie auch schon die Frau Abg. Tribaumer gesagt hat.

Die Errichtung von Tagesheimstätten wird in erster Linie von der Caritas durchgeführt. Die Caritas geht davon aus, vorhandene Objekte auszunützen. Dadurch konnten die Investitionskosten pro Arbeitsplatz mit ca. 20.000 bis 30.000 Schilling begrenzt werden. Die Einschulung des Personals und der Probebetrieb verursachten der Tagesheimstätte bisher ungefähr weitere Kosten von 100.000 bis 200.000 Schilling. So investierte die Caritas in einer neu errichteten Tagesheimstätte ca. 500.000 Schilling, ehe der laufende Betrieb durch das übereinkommen abgesichert ist.

Derzeit besteht ein übereinkommen der Caritas mit dem Land Niederösterreich für die Tagesheimstätten Schrems, Waidhofen an der Thaya und Zwettl. Das Bundesland Niederösterreich entrichtet für jeden eingewiesenen Behinderten ein tägliches Kostenentgelt von 129 Schilling. Derzeit bestehen Tagesheimstätten in St. Pölten mit 40 Behinderten, in Neunkirchen mit 9 Behinderten, in Schrems mit 16 Behinderten, in Waidhofen an der Thaya mit 9 und in Zwettl mit 3 Behinderten.

Außerdem werden noch die Einrichtungen des Vereines „Jugend am Werk“, das ist ein Tagesheim mit Anlernwerkstätte in Wien, frequentiert. Derzeit sind in diesen Einrichtungen 16 Behinderte aus Niederösterreich untergebracht. Ebenso in der Tagesheimstätte der „Lebenshilfe-Wien", wo 3 Behinderte aus Niederösterreich sind. In Horn ist eine Tagesheimstätte geplant; mit der Eröffnung kann im Frühjahr 1978 gerechnet werden.

Es soll nun versucht werden, die Tagesheimstätten so zu errichten, daß keine bevorzugten oder benachteiligten Regionen entstehen. Dabei muß aber doch gesagt werden, daß zur Zeit nicht nur das Engagement der Sonderschullehrer, sondern auch der Elternvereine von behinderten Kindern im Waldviertel bedeutend größer ist als im übrigen Niederösterreich. Das Argument der Sonderschullehrer besteht in dem Hinweis, daß Behinderte, besonders Absolventen der S-Klassen, die erworbenen Fähigkeiten ständig weitertrainieren müssen, um nicht wieder stark abzubauen. Erst durch die Folgeeinrichtung wird die Anstrengung auf dem Sonderschulsektor wirklich sinnvoll und erfolgreich.

Es ist daher der Entwurf einer Verordnung der Landesregierung über ein Raumordnungsprogramm für Sozialhilfe sehr zu begrüßen, heißt es doch im § 1: „Ziele. Die Schulung und Betreuung von Behinderten zur Eingliederung in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben." Im Abschnitt II § 10 heißt es: „Standorte für Einrichtungen für Behinderte. In jedem Verwaltungsbezirk ist die Möglichkeit, mindestens eine Tagesheimstätte für Behinderte zu führen. In jedem Landesviertel ist zumindest eine internatsmäßige Einrichtung für Behinderte zu führen."

In meiner engeren Heimat, dem Weinviertel, wo es noch keine derartige Tagesheimstätte gibt, sehen wir, wie notwendig ihre Errichtung ist. Für die Zukunft ist sicher noch zu überlegen, ob es größere und damit besser zu gliedernde Tagesheimstätten geben soll um den Preis einer weiteren Anfahrt, oder ob man eher kleine Einrichtungen, die näher dem Wohnort gelegen sind, bevorzugen soll. Die Zusammenfassung mehrerer Tagesheimstätten zu einem lockeren Verband kann vielleicht einige Vorteile organisatorischer Art bringen, weil Administration, Materialbeschaffung, Kontakte mit Firmen und so weiter für größere Einheiten möglich sind. Hier muß einfach die Entwicklung abgewartet werden. Im Sinne der Behinderten und ihrer Familien sowie des Entwurfes des Raumordnungsprogramms für Sozialhilfe können und wollen wir nur hoffen, daß der weitere Ausbau der Tagesheimstätten zügig fortgeführt wird.

Nun möchte ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch über die Aktion „Älter werden - jung bleiben" sprechen. Landeshauptmannstellvertreter Ludwig sagte über Landeshauptmann Maurer: „er Landeshauptmann wollte einen Stein ins Rollen bringen und hat eine Lawine losgetreten." Die bisherige Bilanz der heuer gestarteten landesweiten Aktion „Älter werden – jung bleiben" ist mehr als erfreulich.

Bis jetzt wurden 25 Seniorennachmittage auf Bezirksebene mit rund 33.000 Teilnehmern durchgeführt. An der „Fahrt ins Grüne für Senioren" nahmen ebenfalls rund 30.000 Niederösterreicher teil. 12 Wallfahrten mit einer Beteiligung von insgesamt 20.000 Senioren wurden durchgeführt. Weiters gab es fast 500 Exkursionen in das Niederösterreichische Landhaus, und in 12 Bezirken laufen derzeit Seniorenfotowettbewerbe. Die ermäßigte Urlaubsaktion nahmen rund 500 Personen in Anspruch. Wenn sie im nächsten Jahr verbessert wird, wird der Zuspruch sicher noch größer sein. Rund 600 Nachbarschaftshelfer nahmen im Rahmen dieser Landesaktion an einem Schiffsausflug durch die Wachau teil. Somit kann gesagt werden, daß mehr als 100.000 niederösterreichische Senioren, das ist über ein Drittel aller Landesbürger über 60 Jahre, an den verschiedenen Aktionen teilgenommen haben.

Zahlreiche Sportvereine und Verbände haben die Senioren in ihre Veranstaltungen integriert. Auf kulturellem Gebiet waren die Seniorentage in Herzogenburg und auf der Schallaburg ein großer Erfolg. Die konkreten Maßnahmen erreichten einen derartigen Umfang, daß eine genaue Registrierung gar nicht möglich wurde. Zu erwähnen ist unbedingt die Tatsache, daß Landeshauptmann Maurer nicht nur als erster im Landtag eine landesweite Aktion zugunsten älterer Landsleute ankündigte, sondern sich auch mit seiner ganzen Dynamik für das Gelingen dieser Aktion einsetzte. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Lechner: Das glauben Sie aber selber nicht, was Sie da sagen!) Wie schon im Regierungsbeschluß im November vorigen Jahres festgelegt wurde, sollen die Bemühungen um die betagten Menschen fortgesetzt werden. Das kürzlich von uns beschlossene Niederösterreichische Seniorengesetz garantiert, daß auch nach dem Jahr 1977 konkrete Maßnahmen im Interesse der älteren Generation getroffen werden.

Zusammenfassend ist zu sagen, daß durch die Bemühungen des-Jahres 1977 das Verständnis der einzelnen Altersgruppen füreinander gebessert wurde, daß die älteren Landsleute aktiviert und daß die Einsamkeit und Isolation zurückgedrängt wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die besonderen Ziele des Raumordnungsprogramms für Sozialhilfe, das zur Begutachtung ausgesandt wurde, sind unter anderem auch die Errichtung, der Ausbau, die Erhaltung anstaltsmäßiger Einrichtungen für betagte und pflegebedürftige Menschen an hiefür geeigneten Standorten. Das Land Niederösterreich verfügt derzeit über 34 Landesaltenheime mit insgesamt 4.425 Betten, davon 706 Betten in Kranken- und Pflegeabteilungen. Im Jahre 1968 bestanden 29 sogenannte Bezirksaltersheime der damaligen Bezirksfürsorgeverbände mit insgesamt 3.329 Betten, also um 1.096 Betten weniger als 1977. Zwischen 1968 und 1977 sind die Landesaltenheime Hollabrunn, Scheiblingkirchen, Klosterneuburg, Preßbaum und Stockerau neu dazugekommen. Seit Übernahme der Altenheime durch das Land Niederösterreich im Jahre 1974 wurden die Heime Preßbaum und Stockerau fertiggestellt, weiters die Sanierung des Altenheimes Hainburg und die Sanierung der Pflegeabteilung des Altenheimes Melk abgeschlossen.

Von den bestehenden 34 Heimen kann ein Großteil als modern und zweckentsprechend bezeichnet werden. Einige Heime entsprechen gerade noch den Erfordernissen und einige Heime sind ungenügend ausgestattet und sanierungsbedürftig. Zu den Landesaltenheimen kommen aber noch die privaten Pensionistenheime.

Laut Planungs- und Entscheidungsgrundlagen Nr. 17 der Abteilung Raumordnung sind in Niederösterreich mit Stichtag 31. Oktober 1975 28 Privatheime mit insgesamt 2.131 Plätzen und einem Belag von 88% gezählt. In sechs privaten Heimen gibt es 241 Plätze in Pflegeabteilungen. Sowohl die Auslastung, das heißt der Belag insgesamt, als auch der Anteil der aus Niederösterreich stammenden Bewohner der Pensionistenheime weisen regionale Unterschiede auf.

So zeigt sich, daß in einigen Verwaltungsbezirken, vor allem in denen in Nähe Wiens, der Anteil der niederösterreichischen Pensionisten relativ klein ist. So waren nur 42,6% der Bewohner der Pensionistenheime des Verwaltungsbezirkes Wien-Umgebung aus Niederösterreich. Im Verwaltungsbezirk Mödling lag der Anteil der aus Niederösterreich stammenden Bewohner bei 54,2 %. Wichtig für Fragen des zukünftigen Bedarfes an Pensionistenheimen ist auch, daß der Anteil der aus Niederösterreich stammenden Bewohner in den Landespensionistenheimen größer ist als in privaten Heimen.

Ich darf Ihnen eine kurze Statistik über den Anteil der aus Niederösterreich stammenden Bewohner der Pensionistenheime bekanntgeben. Im Verwaltungsbezirk Wien Umgebung sind insgesamt 42,6% aus Niederösterreich stammende Bewohner; in den Landesaltenheimen sind es aber 76,3% und in den privaten Heimen 16%. In Mödling ist der Durchschnitt insgesamt 54,2 % ; in den Landesaltenheimen sind in Mödling 80,5% Niederösterreicher, in den privaten Heimen aber nur 30,4 %. In Baden beträgt der Durchschnitt 79,5 % Niederösterreicher; in den Landesaltenheimen sind 96,5 % Niederösterreicher und in den privaten Heimen nur 34,7% Niederösterreicher.

Wenn ich Krems hernehme, dann sind in den Pensionistenheimen im Durchschnitt insgesamt 93,9% Niederösterreicher; in den Landesheimen sind aber 98,2 % Niederösterreicher und in den privaten Heimen 90,4%. Auf Gesamtniederösterreich bezogen, sind im Durchschnitt in den Pensionistenheimen 74,2 % Niederösterreicher, in den Landesheimen 86,9% und in den privaten Heimen nur 43,2%.

Diese unterschiedlichen Anteile hängen sicher von der Qualität der Heime, aber auch von der Höhe der Verpflegskosten ab. Die privaten Heime bieten wesentlich mehr Einbett-Zimmer an als die Landesaltenheime. Die Qualität der Heime ist sehr unterschiedlich, daher ist auch die Nachfrage nach Heimplätzen regional verschieden groß, und das Image mancher Landesaltenheime kann man eher als schlecht bezeichnen. So gibt es in einigen Heimen keine Diätkost. Auch der bauliche Zustand der Heime ist sehr unterschiedlich. Wir haben auch gehört, daß die ärztliche Versorgung manchmal sehr schlecht ist. Hier reicht das Angebot von neuen Heimen im baulichen Zustand mit vorwiegend Einbettzimmer und Personenaufzügen bis zu Altenheimen mit zum Teil kleinen Sälen, ich meine da Mehrbettzimmer, ohne Personenaufzüge.

Es wird daher sicher notwendig sein, neben der Neuerrichtung einiger Heime vor allem die Qualität aller Heime auf ein annehmbares Niveau anzuheben. In der Studie der Raumordnung werden folgende Richtlinien aufgezeigt, die beim Bau bzw. Ausbau von Pensionistenheimen berücksichtigt werden sollen: Die Pensionistenheime, sowohl die des Landes als auch die der privaten Rechtsträger, sollen nur jene Menschen aufnehmen und betreuen, die vorwiegend nicht pflegebedürftig und nicht chronisch-somatisch und nicht chronisch-psychiatrisch krank sind. Es sollen die alten Menschen betreut werden, die trotz der angebotenen sozialen Dienste nicht mehr in der Lage sind, einen eigenen Haushalt zu führen oder im häuslich-familiären Rahmen bleiben können. Wenn nun der Pensionist pflegebedürftig oder bettlägrig wird, dann soll er in der Pflegeabteilung seines Pensionistenheimes betreut werden können. Das ist psychologisch sehr notwendig.

Der alte Mensch, der im Pensionistenheim seine zweite Heimat gefunden hat, sein zweites Zuhause, soll nicht noch einmal seine Umgebung wechseln. Gerade die gewohnte Umgebung soll dem alten Menschen das Leben noch lebenswert erscheinen lassen. Die Führung von Pflegeabteilungen in allen Pensionistenheimen würde auch eine Entlastung der bestehenden Pflegeheime bringen. Pensionistenheime sollen auch möglichst in zentralen Orten nahe dem Zentrum, aber doch ruhig liegen. Es sollen in der näheren Umgebung Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten vorhanden sein. Außerdem sollen die öffentlichen Verkehrsmittel leicht erreichbar sein. Die erwünschte Größe eines Heimes wäre 110 bis 140 Plätze, davon etwa 20% Plätze in der dem Heim angeschlossenen Pflegeabteilung. Dies meint die Studie der Raumordnung.

Wie schon angeführt, sollen in den Pensionistenheimen und deren Pflegeabteilungen, aber auch in den Pflegeheimen nur betagte und pflegebedürftige Menschen untergebracht werden, die dem Alter entsprechend geistig normal sind. Alle chronisch-psychiatrischen Pfleglinge sollen in eigenen Heimen bzw. Abteilungen Aufnahme finden. Es wird von den geistig normalen Bewohnern der Pensionistenheime als untragbar bezeichnet, mit den chronisch-psychiatrischen Fällen gemeinsam untergebracht zu werden. In manchen Heimen erreichen die Anteile der Menschen mit chronisch-psychiatrischen Leiden bis zu 20%, manchmal sogar noch darüber. Eine Trennung würde das Image der Pensionistenheime und Pflegeheime sehr heben. Als Abhilfe für die derzeitigen Zustände können sowohl eigene Heime als auch eigene Abteilungen für die Betreuung und Pflege dieser Fälle errichtet bzw. eingerichtet werden. Im Raumordnungsprogramm für Sozialhilfe ist dies schon vorgesehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die im Voranschlag 1978 beantragten außerordentlichen Kredite für die Landesheime sind aus dieser Sicht zu beurteilen. Im Jahre 1978 wird das Landesaltenheim Bad Vöslau fertiggestellt. Die Sanierung der Pflegeabteilung des Altenheimes St. Pölten wird abgeschlossen. Die bereits begonnenen Umbau- und Sanierungsarbeiten in den Landesaltenheimen Gutenstein, Mautern, Tulln und die Arbeiten an der Errichtung eines neuen Heimes in Perchtoldsdorf sowie der Zubau zum Landesaltenheim Mödling werden weitergeführt. Die Pflegeabteilung des Landesaltenheimes Gloggnitz soll saniert werden. Für mich aber besonders erfreulich ist, daß im Jahre 1978 ein Betrag für die Durchführung der Planungsarbeiten zur Errichtung eines neuen Landesaltenheimes in Gänserndorf vom Land Niederösterreich bereitgestellt wurde.

Meine Damen und Herren! Jeder Mandatar hat in seiner eigenen Heimat spezielle Wünsche, ob es sich nun um die Verbauung des Urlbaches handelt oder um eine neue Straße oder um eine Brücke. Mein Wunsch war und ist die Errichtung eines Altenheimes in Gänserndorf. Der Bedarf ist vorhanden. Schon im Jahre 1969, als ich als Abgeordnete in den Landtag eintrat, war dies mein Wunsch, damals, als Herr Kollege Dr. Brezovszky die Unterschriften wegen des Krankenhauses Wien-Ost einbrachte. Skeptiker meinten immer, mir werde es so ergehen wie dem Dr. Brezovszky. Zehn Jahre wirst Du warten müssen, und noch immer wird kein Pensionistenheim gebaut! Glücklich kann ich heute sagen: Es hat keine zehn Jahre gedauert.

Woran das wohl liegen mag? Vielleicht daran, daß das Krankenhaus Wien-Ost von der Stadt Wien errichtet wird, das Pensionistenheim Gänserndorf wird aber vom Bundesland Niederösterreich gebaut! (Beifall bei der ÖVP.) Dafür möchte ich schon jetzt im Namen der Bevölkerung dieses Raumes danke schön sagen.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf ich sagen, das Jahr 1977 war ein fortschrittliches Jahr auf dem Sektor der Sozialhilfe, besonders auf dem Gebiet der Altenbetreuung. Wenn alle Baumaßnahmen nach dem Entwurf des Raumordnungsprogrammes für Sozialhilfeeinrichtungen durchgeführt werden, dann können wir in Niederösterreich wohl mit Recht behaupten, daß die soziale Sicherheit unserer älteren Mitbürger für uns immer ein großes Anliegen ist. (Beifall bei der ÖVP.)
DRITTER PRÄSIDENT REITER: Zum Worte gelangt der Abg. Leichtfried.
Abg. LEICHTFRIED: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es trifft sich gut, daß ich nach der Frau Abg. Kletzl sprechen kann, sie hat eine sehr breite Palette sozialpolitischer Maßnahmen des Landes behandelt. Ich persönlich möchte nur einen Teilbereich herausgreifen, ein Problem, über das ich mich eigentlich im letzten Jahr schon einige Male mit dem Kollegen Fidesser auseinandergesetzt habe, aber es ist ein sehr wichtiger Bereich, sodaß ich meine, daß man auch aus Anlaß der Beschlußfassung des Budgets über die Aktivitäten, aber auch einige grundsätzliche Gedanken noch einmal Stellung nehmen soll.

Das Nachtragsbudget weist erstmalig einige Beträge in dieser Richtung aus, aber im ordentlichen Budget finden wir im Jahre 1978 einen Betrag von 3 Millionen Schilling ausgewiesen, der im Rahmen des Seniorengesetzes für die ältere Generation Verwendung finden soll. An sich eine bescheidene Post, wenn man weiß, daß etwa 20% aller Niederösterreicher über 60 Jahre sind, das sind rund 300.000 Menschen. Trotzdem würde ich sagen, 3 Millionen Schilling sind ein Beginn, wenn man die Mittel als Multiplikationsfaktor sieht, über die bestehenden Gemeinschaften und Organisationen einsetzt und damit einer sinnvollen Verwendung zuführt.


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