VGH Ba-Wü 4 S 667/01, B.v. 02.05.01, FEVS 2002, 516; InfAuslR 2001, 382 Wendet sich ein Dritter unter Berufung auf sein Eigentumsrecht gegen die Anordnung einer Sicherheitsleistung nach § 7a AsylbLG (=vorliegend Beschlagnahme von anlässlich der Abschiebung eines Ausländers aufgefundenem Bargeld durch die Polizei), ist für die auf Herausgabe des Geldbetrags gerichtete Klage der Rechtsweg zum Verwaltungsgericht gegeben. Ob die Polizei zur Beschlagnahme befugt war, wurde im vorliegenden Verfahren nicht entschieden.
Anmerkung: vgl auch Zeitler, S., Darf die Polizei nach dem AsylbLG bei Asylbewerbern aufgefundene Geldbeträge sicherstellen? Zeitler legt dar, weshalb er derartige Beschlagnahmen anlässlich von Polizeikontrollen für rechtswidrig hält. VBlBW 2001, 296; IBIS C1685