VI. Beteiligung und Integration; sichere Heimat für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen 1 Innenpolitik, Demokratie und Recht
Demokratie verlangt Teilhabe. Wir werden daher eine aktive Bürgergesellschaft fördern, die Menschen ermutigt, Verantwortung für sich und das Gemeinwohl zu übernehmen.
1.1 Kommunen stärken und Bürgerrechte ausbauen
Die kommunale Selbstverwaltung ist die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus. Sie wird konsequent weiterentwickelt, z.B. durch die wirksame Verlagerung von Verantwortung und Entscheidungskompetenzen auf die örtliche Ebene.
Wir werden die Bürgerbeteiligung auf kommunaler und auf Landesebene ausweiten.
Wir wollen eine bürgerfreundliche Verwaltung, die sich als Dienstleisterin versteht.
Wir werden die Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger verbessern, sich an der Erhaltung und Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen zu beteiligen, wie dies heute schon viele Bürgergruppen und Vereine, beispielsweise im Sport und Freizeitbereich tun.
Wir begrüßen es, wenn Kommunen Anreize für Bürgerinnen und Bürger geben, die Mitverantwortung zu übernehmen.
Wir unterstützen Initiativen, die Bürgerinnen und Bürger mehr und direkt an kommunalen Planungs- und Verwaltungsverfahren beteiligen, z. B. durch Planungswerkstätten und verstärkte Transparenz bei der Erarbeitung von kommunalen Haushalten.
1.2 Bürgerschaftliches Engagement
Wir wollen das bürgerschaftliche Engagement nach den Grundsätzen des aktivierenden Staates fördern. Wir wollen, dass das ehrenamtliche Engagement größere gesellschaftliche Anerkennung erfährt.
Wir werden die Verfahren zur Gründung von Stiftungen vereinfachen und die Errichtung von Bürgerstiftungen unterstützen. Wir wollen eine landeseigene Stiftung zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements initiieren.
Der kommunale Finanzausgleich muss als verlässliche Grundlage für die Leistungsfähigkeit der Kommunen erhalten bleiben. Er muss sich an der Entwicklung der Aufgaben und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gebietskörperschaften orientieren. Durch die Bildung eines qualifizierten Soziallastenansatzes wollen wir ihn weiter entwickeln. Zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation hat eine Expertenkommission unter Leitung des Innenministers Empfehlungen vorgelegt. Die Koalitionsparteien werden die Empfehlungen auswerten und die notwendigen Konsequenzen daraus ziehen.
Nach Vorlage des aktualisierten Wibera-Gutachtens werden wir über die Errichtung einer Gemeindeprüfungsanstalt entscheiden.
1.4 Kommunalverfassungsrecht
Wir werden nach einem Jahr die Erfahrungen mit der neuen Gemeinde- und Kreisordnung auswerten und die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen. Dabei wird es vor allem um die Rechte des Rates, der Fraktionen, der Ausschüsse, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Prüfung dienstrechtlicher Regelungen für kommunale Wahlbeamte sowie deren Amtszeit und Versorgung gehen.
Im Rahmen dessen wird die Gemeindeordnung im Hinblick auf leichtere Lesbarkeit überarbeitet und in geschlechtsneutraler Sprache abgefasst.
1.5 Kommunale Selbstverwaltung stärken
Zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung soll die Regelungsdichte bei gleichzeitiger Sicherung der Aufgabenqualität verringert werden, um so neue finanzielle Spielräume auf kommunaler Seite zu schaffen und zu sichern. Wir werden den Weg der Kommunalisierung fortsetzen.
Wir werden eine Arbeitsgruppe einsetzen, die prüft, welche kommunalen Aufgaben von Weisungs- in Selbstverwaltungsangelegenheiten umgewandelt werden können. Außerdem werden wir die Erfahrungen mit der Experimentierklausel in der Gemeindeordnung und dem Kommunalisierungsmodellgesetz auswerten und landesrechtliche Regelungen, die sich im Versuch als verzichtbar erwiesen haben, aufheben.
Wir werden die Kommunen bei der Binnenmodernisierung unterstützen, auch durch Weiterentwicklung des kommunalen Haushaltsrechts.
Wir wollen den Dialog mit den Kommunen intensivieren, sie rechtzeitig vor den sie betreffenden Entscheidungen hören und einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen dem Land und den Kommunen pflegen.
1.6 KVR
Die Koalitionsparteien sind sich darüber einig, dass das KVR-Gesetz hinsichtlich der Verbandsversammlung spätestens 1 Jahr vor der Kommunalwahl 2004 Analog zu §7b Abs. 4 (Verhältnisausgleich) der Landschaftsverbandsordnung ergänzt wird.
Die Landesregierung wird dazu unverzüglich Gespräche mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufnehmen.
Wir wollen den Grundsatz der Informationsfreiheit stärken und ausloten, welche Gestaltungsmöglichkeiten zwischen Datenschutz auf der einen Seite und bereichsspezifischen Informationszugängen auf der anderen Seite für ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene gegeben sind. Auf dieser Grundlage werden wir entscheiden, welche gesetzlichen Regelungen, z. B. für Akteneinsichtsrechte, möglich sind.
Wir verstehen Datenschutz als einen wichtigen Bestandteil der Informationsgesellschaft. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung soll gesichert werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich auch bei weiterem Ausbau der Informationstechnik auf den Schutz ihrer Privatsphäre verlassen können.
2 Mehr direkte Demokratie - Hürden für Volksbegehren deutlich senken
Die Koalitionspartner wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger in NRW mit Hilfe von Volksbegehren, Volksentscheid und Volksinitiative direkter an politischen Entscheidungen mitwirken können. Deshalb wollen wir in der ersten Hälfte der Legislaturperiode die Hürde für ein Volksbegehren deutlich absenken. Wir streben ein Quorum von 10% und eine Frist von drei Monaten an. Wir werden auf die beiden anderen im Landtag vertretenen Parteien zugehen, um die verfassungsändernde Mehrheit zu erhalten.
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