Evangelisches Gemeindelexikon


Bekennende Kirche -> Kirchenkampt



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Bekennende Kirche -> Kirchenkampt

Bekenntnisbewegung »Kein anderes Evangelium«



  1. Vorgeschichte: 1941 hielt der Marburger Neutestamentler R. —» Bultmann ein unter dem Titel »Neues Testament und Mytholo­gie« veröffentlichtes Referat, in dem er dazu aufforderte, die biblische Botschaft von ih­rem antiken mythologischen Kleid (Mytho­logie nach Bultmann = objektivierende Aussage über Göttliches) zu befreien und im Rahmen der Wirklichkeitserfahrung des Menschen der technischen Zivilisation neu zu interpretieren als Ermöglichung eines neuen Selbstverständnisses des Menschen vor Gott.

Aus Rücksicht auf den gemeinsamen Kampf der Bekennenden Kirche (-> Kirchenkampf) wurden nur wenige kritische Stimmen laut (—> Asmussen, —> Schniewind), auch die be­drängte äußere Lage trug dazu bei, daß der Aufsatz seine revolutionäre Kraft nicht ent­falten konnte. Nach dem Krieg aber be­herrschten seine Gedanken als »Theologie der Entmythologisierung« oder »Existentia- len Interpretation« bald die Diskussion an den theologischen Fakultäten und beein­flußten die Mehrzahl der an ihnen studie­renden Theologiestudenten. Sehr bald aber erhob sich auch eine z.T. heftige Kritik, die vor allem von pietistisch geprägten Kreisen getragen wurde und in der neuen Theologie eine Auflösung der Grundlagen der Ge­meinde Jesu sah.

  1. Entstehung der b.: 1960/61 Bildung des Bethelkreises (Pfr. R. Bäumer, Prof. H. Frey, Sup. Th. Brandt, Pfr. P. Tegtmeyer u.a.), der i96r mit einer Eingabe an alle deutschen Kirchenleitungen herantritt. 1962/63 zwei Gespräche mit dem Rat der —> EKiD, ohne greifbares Ergebnis. 1963 veröffentlicht P. Tegtmeyer einen »Hirtenbrief an die Ge­meinde Jesu zur Lage«. 1964 öffentliche Disputation der Professoren E. Fuchs und W. Künneth in Sittensen. 1965 —> Kirchentag in Köln mit provozierenden Referaten des Neutestamentlers G. Klein (Bibelkritik) und von Frau Dr. D. Solle (Gott-ist-tot-Theolo- gie). Am 21.1.1966 Zusammenschluß der westfälischen Glieder des Bethelkreises un­ter dem Namen »Bekenntnisbewegung •Kein anderes Evangelium-« und Planung der am 6.3.1966 durchgeführten Großkundge­bung in Dortmund (über 20000 Teilnehmer; Grußworte u.a. von Präses E. Wilm und Ju­gendpfarrer W. —» Busch, Hauptreferat Prof. W. Künneth). Am 21.3. übernimmt der ganze Bethelkreis den Namen B. Bald ent­stehen weitere Landesgruppen. Die Arbeit auf Bundesebene wird vom Bundesarbeits­kreis (dem erweiterten Bethelkreis) verant­wortet, die laufenden Aufgaben nimmt ein von ihm gewählter geschäftsführender Aus­schuß wahr. r. Vorsitzender R. Bäumer. Die

  1. kennt keine offizielle Mitgliedschaft. Alle Mitarbeit geschieht ehrenamtlich. Die Un­kosten werden durch Spenden gedeckt. Weitere wichtige Daten: Nov. 1967 wird im Rahmen einer Großkundgebung die »Düs­seldorfer Erklärung« zur Christologie be- kanntgegeben. März 1969 auf Anregung von W. Künneth und Pfr. O. Rodenberg Grün­dung des Theologischen Konvents der B., der die gründliche theologische Auseinander­setzung fördern und dabei vor allem auch Universitätstheologen zur Mitarbeit und Mitverantwortung heranziehen soll. Juli 1969 Mitarbeit der B. an einer kontrovers angelegten Arbeitsgruppe des Kirchentags in Stuttgart. Seitdem Verweigerung der Mitar­beit als Absage an den vor allem auf den Kir­chentagen gepflegten —» Pluralismus. Statt- dessen später (seit 1973) eigene —> Gemein­detage. März 1970 verabschiedet der Theol. Konvent seine (von Prof. P. Beyerhaus ent­worfene) »Frankfurter Erklärung zur Grund­lagenkrise der -* Mission«, die weltweite Beachtung findet. Oktober 1970 Zusam­menschluß der B. mit ähnlichen Gruppen zur —» Konferenz bekennender Gemein­schaften.

3. ihre Aufgabe sieht die B. darin, die Kir­chenleitungen an ihr Wächteramt über die Lehre (—» Lehrzucht) und Verkündigung der Kirche zu erinnern bzw. es notfalls stellver­tretend selbst auszuüben durch öffentliche Erklärungen und Information der Gemeinde (durch Kundgebungen u.ä., Rüsttage, Infor­mationsbriefe, die in einer Auflage von 40000 kostenlos verbreitet werden). Wäh­rend am Anfang die Auseinandersetzung mit einer bestimmten Richtung der Universi­tätstheologie und ihrer Auswirkung in den Gemeinden durch von ihr geprägte Pfarrer im Mittelpunkt stand, wurde diese Ende der 60er Jahre zwar nicht erledigt, aber an Ak­tualität überholt durch die Problematik um Weltmission und ökumenischen Rat (Theo­logie der —» Revolution, Antirassismus-Pro­gramm). Neuerdings gilt ihre besondere kri­tische Aufmerksamkeit der Anwendung der —> Gruppendynamik in Kirche und Schule. Die B. ist wesentlich eine von der Gemeinde her kommende Bewegung. Trotzdem ist die

  1. weder zu verstehen als Aufstand der »Gemeindefrömmigkeit« gegen angeblich nicht verstandene Universitätstheologie (der Gegensatz trifft nur eine Halbwahrheit, die Fronten verlaufen durch beide Bereiche), noch bloße Rückkehr zur Orthodoxie (in der Regel sind gerade missionarisch lebendige Kreise Träger der B.). Nach ihrem Selbstver­ständnis schließen sich Engagement in der —> Wahrheitsfrage bis hin zur Warnung vor als falsch erkannter Lehre und Ringen um ihre Überwindung einerseits, sowie das Wis­sen um die Notwendigkeit einer ständigen geistlichen Erneuerung von Leben und Den­ken andererseits gerade nicht aus, sondern gehören unlösbar zusammen.

Lit.: H. Stratmann, Kein anderes Evangelium. Geist und Geschichte der neuen B., 1970 (krit.; Lit.) - E. Fuchs/W. Künneth, Die Auferstehung Jesu Christi von den Toten, T973 - Informationsbriefe der B., seit 1966 (zweimonatlich)

Affeld/Burkhardt

Bekenntnis(se)

Bekenntnis ist ein allgemein religiöser und ein speziell christlicher Begriff. Im religiö­sen Sinn bezieht sich ein B. entweder auf eine mündlich oder schriftlich fixierte Ur­kunde oder auf einen Akt des Bekennens verbaler oder handelnder Art. Im speziell christlichen Sinn steht und fällt B. mit der Zuwendung Gottes zur Welt in -> Jesus Christus und der antwortenden Zuwendung des Glaubenden zu Jesus Christus hin. Es geht also hier nicht nur um Fundament und Vollzug des —» Glaubens, nicht nur um Glaubensinhalt oder um ein abstraktes per­sonales Gegenüber, ja nicht einmal um eine so oder so beschreibbare Christologie, son­dern einzig und allein, schlechterdings ex­klusiv um Jesus Christus und die Beziehung zu ihm. Insofern gehört das B. ins Zentrum christlichen Glaubens und christlicher —> Theologie hinein. M. Luther stellt mit Recht fest: »Am Bekenntnis wird die Kirche er­kannt« (WA 3 9 II, 1,161). Erst von dieser Be­sonderheit her läßt sich dann auch nach der Vergleichbarkeit christlicher B. mit anderen



  1. sen fragen, wobei allerdings auffällt, daß vom Islam abgesehen die meisten nicht­christlichen Religionen das konfessorische Moment entweder gar nicht oder nur am

Rande betonen. Wenn das Christentum als bekennende Religion und die Kirche ihrem Wesen nach als bekennende Kirche zu be­zeichnen ist, so ist damit Grundlegendes über ihr Sein und ihren Auftrag auch im Sinn der Unterscheidung und Abgrenzung festge­stellt.

1. BEKENNTNIS IM URCHRISTENTUM UND IN DER -> ALTEN KIRCHE

Von der statistischen Häufigkeit her wird das Wort »Bekennen« und »Bekenntnis« im Neuen Testament nicht allzu oft gebraucht; wichtige Belege aus der paulinischen Theo­logie Röm 10,9; iTim 6,12; Tit 1,16 und aus der johanneischen Theologie Joh 1,20; 9,22; 1 Joh 2,23; 4,2-1 s u.a. Der Hebräerbrief hat es offenbar mit müde gewordenen Gemein­den zu tun, denen die Erinnerung an das B. (3,i; 4,16; 10,23) zugleich Kursvergewisse- rung und Kurskorrektur bringen soll. Nir­gends im Urchristentum geht es um das B. als B., auch nicht um besondere Bekenntnis­handlungen von seiten des Menschen, son­dern B. meint in einem elementar selbstver­ständlichen und deshalb auch nicht weiter begründungsnotwendigen Sinn die Prokla­mation des Glaubens vor —> Gemeinde und —» Welt. So bedeutet das Wort B. im Neuen Testament dreierlei:


  1. die Ansage und Aussage des Glaubens (Mt 14,7; ijoh i,8f. u.a.);

  2. die Bezeugung des Glaubens im rechtli­chen Sinn im Gegensatz zur Verleugnung des Glaubens (Mt 10,32; Offb 3,5 u.a.) - im Horizont der Zeugenverantwortung vor Gott und Menschen, die bis in die Dimen­sion des letzten Gerichtes hineinreicht;

  3. das Glaubensbekenntnis zu Jesus (Röm 10,9L; Hebr 137r 5 u.a.). Anhalt nahm sol­ches B. am Ostergeschehen (—» Auferste­hung) (Röm 10,9L; iKor r3,3ff. u.a.). Neben der Aufnahme des jüdischen Grundbe­kenntnisses zu dem einen Gott (iKor 8,6) tritt dann in zunehmender Breite das B. zu Jesus als Gott. Dafür werden verschiedene Hoheitstitel und Gottesprädikationen der damaligen Zeit herangezogen und auf Jesus übertragen. Zu nennen sind: Christus bzw. Messias, Sohn Gottes, Kyrios bzw. Herr, Prophet, Menschensohn, Retter, Hoherprie- ster u.a. Nicht zufällig wird dabei die jüdi­sche Tradition besonders häufig berücksich­tigt. Relativ früh schon ist es zu ausführli­chen Zusammenstellungen christologischer Art gekommen. Paulus fand sie jedenfalls

schon vor und zitierte bereits ausdrücklich: Phil 2,5-11 und iKor 15,3-5.

Je nach der Herausforderung durch die heid­nische oder häretische Umwelt wurden im Laufe der Zeit die Christusbekenntnisse un­terschiedlich ausgeformt; auch geogra­phisch verläuft die Bekenntnisbildung ver­schieden. Neben dem eingliedrigen Chri­stusbekenntnis hat es auch schon früh, je­doch relativ selten, zweigliedrige B. zum Va­ter und Christus (vgl. iKor 8,6) und drei­gliedrige Credos, z.B. im Taufbefehl von Mt



  1. gegeben. Theologisch aufeinander be­zogen sind diese Teile erst seit der Entfal­tung der Logoslehre ab dem späteren 2. Jh. und vollends seit dem trinitarischen Streit im 4. Jh. Kaiser Konstantin hat mit der Be­freiung der Kirche von der Verfolgung auch großen Wert auf ihre einheitliche Gestalt in Lehre und Leben gelegt. Gab es bis zum 4. Jh. eine bunte Vielfalt von Glaubensbekennt­nissen, die vor allem in der Grundorientie­rung an Christus, dem menschgewordenen, gestorbenen und auferstandenen Gott, ihre Übereinstimmung hatten, so vereinheit­licht sich nun mit der werdenden Reichskir­che auch das B. Das sog. Nicaenum, 325 auf dem Konzil von Nicaea angenommen und 381 auf dem Konzil von Konstantinopel endgültig beschlossen, wurde zum Credo des sonntäglichen Sakramentsgottesdien­stes und ist es in der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche Griechenlands und Rußlands bis zum heutigen Tage geblie­ben. Größere Freiheit behielten die Provin­zialkirchen zunächst für die Taufgottes­dienste, in denen die älteren Glaubensbe­kenntnisse weiterlebten. Das sog. apostoli­sche Glaubensbekenntnis, in seiner jetzigen Gestalt etwa seit 500 als Taufbekenntnis der südgallischen Kirche nachweisbar, geht womöglich auf ältere bis ins 2. Jh. zurückrei­chende Credoformulierungen zurück. Si­cherheit ist in dieser Frage allerdings nicht zu erzielen. Uber die Franken, die Merowin­ger und die Karolinger ist das Apostolicum dann wieder nach Rom gekommen und im 10. Jh. unter dem Druck der Kaiser vom Papst in Rom endgültig als das allgemeine abendländische Taufbekenntnis rezipiert worden. Mit dem Verzicht auf das sonntägli­che —» Abendmahl hat sich in den ev. Kir­chen vor allem das Apostolikum gehalten und durchgesetzt. Seinen Namen »Aposto­licum« hat das Glaubensbekenntnis auf­grund einer späteren Legende erhalten, nach der jeder der zwölf Apostel einen Teil ge­sprochen und damit diesem Text zu seiner besonderen Autorität verholfen haben soll. Die Zeit der frühen Kirche war für die Be­kenntnisbildung besonders grundlegend. Hatte das B. seinen ursprünglichen Entste­hungsort in der Auseinandersetzung mit Unglauben und Irrglauben, in letzter Konse­quenz im Martyrium, so traten im Laufe der Zeit auch andere Dimensionen hinzu: das B. bekam katechetische Bedeutung für den Taufunterricht und dann für den Taufgot- tesdienst selbst; es erhielt doxologische (lobpreisende) Bedeutung und seinen Ort in­nerhalb des Erinnerungsgebetes (Anamnese) in der Abendmahlsliturgie. Es hatte schließ­lich eine die gesamte Kirche verbindende und damit ökumenische Bedeutung, auch für das Verhältnis zwischen —> Kirche und Staat. Nach der Erhebung des Christentums zur Staatsreligion im Jahre 380 trat auch die Auseinandersetzung um theologische Grundsatzfragen wie die Trinitätslehre und die Christologie in den Horizont der Be­kenntnisbildung hinein. Bernhard Lohse hat sogar die gesamte Dogmengeschichte unter dem Gesichtspunkt der Bekenntnisge- schichte beschrieben. Solche Ausweitung des Bekenntnisbegriffes bewährt sich jedoch nicht, deshalb werden theologische Lehrde­krete wie das Chalcedonense von 451 und das Athanasianum in diesem Zusammen­hang nicht gewürdigt, obwohl das Athana­sianum in der Mönchsüberlieferung einen festen Platz hatte. In der Ostkirche Grie­chenlands und Rußlands sind Apostolicum und Athanasianum unbekannt geblieben.

  1. BEKENNTNIS IM MITTELALTER UND IN DER RE­FORMATION

Das —> Mittelalter gehört zu den Perioden der Kirchengeschichte, zumindest der abendländischen, in denen die Lehrausein­andersetzungen über Jh.e zurücktreten und die Missionierung der Welt im Vordergrund steht. Dafür genügten die überlieferten B. vollauf. Erst mit der -> Reformation im 16. Jh. wurde eine neue Lage geschaffen, die z.B. Luther vor Kaiser und Reich in Worms 1521 zu aktuellem Bekennen zwang. Luther hat das überlieferte Credo neu auf das Christus­bekenntnis hin orientiert, z.B. das Nicae­num und Apostolicum in drei Artikel einge­teilt und diese seiner Katechismusauslegung zugrunde gelegt. Im übrigen waren Nicae- num, Apostolicum und Athanasianum reichsrechtlich abgesichert und hätten jeden Bestreiter in die juristische Illegalität ge­bracht. Auch deswegen haben die Reforma­toren und ihre Anhänger die Glaubensbe­kenntnisse nie angetastet, sondern lediglich neu interpretiert (deutsche Übersetzungen für Gottesdienst, Katechismus, Glaubens­lieder u.a.). Neu in der Reformationszeit ist die Gattung der Bekenntnisschriften, in der nicht etwa Theologen oder Gemeindeglie­der, sondern die Reichsstände ihren Glauben in der neuen Lehrgestalt bekennen und lehrmäßig absichern. So kommt es zu einer Fülle neuer Bekenntnisse, z.B. der Confessio Augustana, der Confessio Tetrapolitana, der Confessio Helvetica posterior, der Confessio Belgica, der Confessio Scotica u.a. Aus dem Bekenntnisakt wird so das Lehrbekenntnis und schließlich die Bekenntnisschrift, die im Jahr 1580 in einer ausgewählten Zahl für das Luthertum im sog. Konkordienbuch zu­sammengefaßt wurden. Besonders die alt­protestantische Orthodoxie hat die Bedeu­tung von Schrift und Bekenntnis (als nor­mierende und als normierte Norm) für —» Apologetik und Polemik herausgestellt. Schließlich wird im Laufe der Zeit aus der Bekenntnisschrift die Konfession als Aus­druck der Religions»partei«< und später als Bezeichnung der Religions- bzw. Konfes­sionszugehörigkeit.

  1. DAS BEKENNTNIS IN DER NEUZEIT —► Pietismus und —> Erweckungsbewegun­gen im 19. Jh. haben die überkommenen Be­kenntnisse unangetastet gelassen. Trotz­dem haben sie durch die Betonung des »Her­zensglaubens« und der die -» Rechtfertigung weiterführenden —» Heiligung, kurzum: durch die Verlagerung des Interesses von der Lehre auf das Leben, die Geltung der B. rela­tiviert. Jedenfalls war im Pietismus der Be­kenntnisakt deutlich vor den Bekenntnis­text getreten. In der -» Aufklärungszeit und -theologie wurde das überlieferte Bekennt­nis generell verdächtigt und weithin dispen­siert oder aufgegeben. Die Unionsbewegung war mit eine Konsequenz dieses Trends. Trotzdem haben die Kirchenunionen im 19. Jh. hinsichtlich der Bekenntnisfrage ein doppeltes Resultat:

  1. Die Unierten hatten zu entscheiden, ob sie die Union als Verwaltungsunion, also unter Weiterbestand der bisher geltenden B. - oder als Bekenntnisunion, d.h. unter Neu­formulierung eines meist nur die Abend­mahlsfrage betreffenden Lehrdokumentes, durchführen wollten. Letzteres ist nur in Baden und in der Pfalz geschehen.

  2. Die Kirchen und Christen, die sich keiner Union anschlossen, wurden zu einer Rück­besinnung auf die reformatorischen B. luthe­rischer oder reformierter Herkunft geführt, was z.T. zu einem ausgesprochenen Konfes- sionalismus führte. In dieser Periode wurden die reformatorischen Bekenntnisschriften gleichsam neu entdeckt und als »symboli­sche Bücher« bezeichnet. Neben einer In­tensivierung der Bekenntnisbindung trat aber auch eine weitere Liberalisierung der Bekenntnisbindung, was vielfach zu so­genannten »Apostolicumstreitigkeiten« führte, wenn Pfarrer sich weigerten, im Got­tesdienst oder Unterricht das Apostolicum zu verwenden. Die —» liberale und vermit­telnde Theologie, die bis zum Ende des 1. Weltkriegs sehr stark die Landeskirchen be­stimmte, rückte die Bekenntnisbindung weithin an den Rand, ohne sie wegen ihrer historischen Dignität völlig preiszugeben. Sowohl durch die dialektische Theologie, die sich an die Namen Karl —» Barths, Fried­rich Gogartens und Rudolf —> Bultmanns knüpft, als auch besonders durch den —> Kir­chenkampf im Dritten Reich rückte die Be­kenntnisfrage wieder neu in den Vorder­grund. Gegenüber einer von den Deutschen Christen überfremdeten Kirche formierten sich Christen aller ev. Landeskirchen zur Bekennenden bzw. Bekenntniskirche. Je nachdem, ob die reformierte oder lutheri­sche Sicht mehr im Vordergrund stand, be­vorzugte man die eine oder andere Aus­drucksweise. Die erste Bekenntnissynode von Barmen 1934 ermöglichte eine gemein­same Theologische Erklärung. Historisch geurteilt ist diese Erklärung kein Bekennt­nis. Nach dem Krieg haben viele Landeskir­chen die Theologische Erklärung von Bar­men in ihre Grundordnung aufgenommen und ihr damit einen bekenntnisähnlichen Charakter gegeben. Trotzdem wird man bis zum heutigen Tag von einer Theologischen Erklärung und nicht von einem Barmer Be­kenntnis sprechen müssen.

Die seit Beginn des 20. Jh.s wachsende ökumenische Bewegung hat zunächst zu ei­ner Rückbesinnung auf die eigene Konfes- sionalität geführt. Im Laufe der Zeit kam es dann aber zu geistlich gewachsenen

Kirchenunionen, die in der Regel auch kür­zere oder längere Vereinigungsurkunden im Gefolge hatten, z.B. das Statement of Faith der United Church of Christ in Kanada aus dem Jahr 1957. Anläßlich der Gründung der —» »Bekenntnisbewegung kein anderes Evangelium« kam es 1967 zu der Düsseldor­fer Erklärung »Zu Lehre und Verkündigung« oder 1974 anläßlich des —> Internationalen Kongresses für Weltevangelisation in Lau­sanne zur sog. Lausanner Verpflichtung. Er­klärungen dieser Art haben das Gewicht ei­ner theologischen Lehraussage, aber nicht des B.s, weil ein B. zu allen Zeiten von der Kirche als ganzer zu rezipieren ist im Unter­schied zu Bekenntnisakten oder -aussagen von einzelnen oder Gruppen. Schließlich bleibt darauf hinzuweisen, daß es seit 1960 im In- und Ausland zu einer großen Zahl von neuen Glaubensbekenntnissen gekommen ist, die, meist in Jugendkreisen formuliert, das Apostolicum im gottesdienstlichen Ge­brauch ergänzen sollen. Diese Credotexte haben weitgehend zu einer Verlebendigung und einer Neubesinnung auch auf die alten Bekenntnisse geführt.

Lit.: J. N. D. Kelly, Altchristliche Glaubensbe­kenntnisse, 1972 - H. Dörries, Das B. in der Ge­schichte der Kirche, 1946 - G. Ruhbach, u.a., B. in Bewegung, 1969 - A. van Ruler, Was glauben die Christen? 1972 - H. Lamparter, Das Wahrzeichen des Christenglaubens, 1965 - H. Schröer, Unser Glaubensbekenntnis heute, 1971 - W. Beinert, Das Glaubensbekenntnis der Ökumene, 1973 - W. Bei­nert - K. Hoffmann, Glaubensbekenntnis und Got­teslob der Kirche, 1971 - W. Pannenberg, Das Glaubensbekenntnis, ausgelegt und verantwortet vor den Fragen der Gegenwart, 1972.- Th. Sorg, u.a. Credo heute, 1975 Texte:

A. Hahn, Bibliothek der Symbole und Glaubensre­geln der alten Kirche, 19623 - H. Steubing, Be­kenntnisse der Kirche, Bekenntnistexte aus 20 Jahrhunderten, 19702 - G. Ruhbach, Glaubensbe­kenntnisse für unsere Zeit, 1971

Ruhbach


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