Bekennende Kirche -> Kirchenkampt
Bekenntnisbewegung »Kein anderes Evangelium«
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Vorgeschichte: 1941 hielt der Marburger Neutestamentler R. —» Bultmann ein unter dem Titel »Neues Testament und Mythologie« veröffentlichtes Referat, in dem er dazu aufforderte, die biblische Botschaft von ihrem antiken mythologischen Kleid (Mythologie nach Bultmann = objektivierende Aussage über Göttliches) zu befreien und im Rahmen der Wirklichkeitserfahrung des Menschen der technischen Zivilisation neu zu interpretieren als Ermöglichung eines neuen Selbstverständnisses des Menschen vor Gott.
Aus Rücksicht auf den gemeinsamen Kampf der Bekennenden Kirche (-> Kirchenkampf) wurden nur wenige kritische Stimmen laut (—> Asmussen, —> Schniewind), auch die bedrängte äußere Lage trug dazu bei, daß der Aufsatz seine revolutionäre Kraft nicht entfalten konnte. Nach dem Krieg aber beherrschten seine Gedanken als »Theologie der Entmythologisierung« oder »Existentia- len Interpretation« bald die Diskussion an den theologischen Fakultäten und beeinflußten die Mehrzahl der an ihnen studierenden Theologiestudenten. Sehr bald aber erhob sich auch eine z.T. heftige Kritik, die vor allem von pietistisch geprägten Kreisen getragen wurde und in der neuen Theologie eine Auflösung der Grundlagen der Gemeinde Jesu sah.
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Entstehung der b.: 1960/61 Bildung des Bethelkreises (Pfr. R. Bäumer, Prof. H. Frey, Sup. Th. Brandt, Pfr. P. Tegtmeyer u.a.), der i96r mit einer Eingabe an alle deutschen Kirchenleitungen herantritt. 1962/63 zwei Gespräche mit dem Rat der —> EKiD, ohne greifbares Ergebnis. 1963 veröffentlicht P. Tegtmeyer einen »Hirtenbrief an die Gemeinde Jesu zur Lage«. 1964 öffentliche Disputation der Professoren E. Fuchs und W. Künneth in Sittensen. 1965 —> Kirchentag in Köln mit provozierenden Referaten des Neutestamentlers G. Klein (Bibelkritik) und von Frau Dr. D. Solle (Gott-ist-tot-Theolo- gie). Am 21.1.1966 Zusammenschluß der westfälischen Glieder des Bethelkreises unter dem Namen »Bekenntnisbewegung •Kein anderes Evangelium-« und Planung der am 6.3.1966 durchgeführten Großkundgebung in Dortmund (über 20000 Teilnehmer; Grußworte u.a. von Präses E. Wilm und Jugendpfarrer W. —» Busch, Hauptreferat Prof. W. Künneth). Am 21.3. übernimmt der ganze Bethelkreis den Namen B. Bald entstehen weitere Landesgruppen. Die Arbeit auf Bundesebene wird vom Bundesarbeitskreis (dem erweiterten Bethelkreis) verantwortet, die laufenden Aufgaben nimmt ein von ihm gewählter geschäftsführender Ausschuß wahr. r. Vorsitzender R. Bäumer. Die
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kennt keine offizielle Mitgliedschaft. Alle Mitarbeit geschieht ehrenamtlich. Die Unkosten werden durch Spenden gedeckt. Weitere wichtige Daten: Nov. 1967 wird im Rahmen einer Großkundgebung die »Düsseldorfer Erklärung« zur Christologie be- kanntgegeben. März 1969 auf Anregung von W. Künneth und Pfr. O. Rodenberg Gründung des Theologischen Konvents der B., der die gründliche theologische Auseinandersetzung fördern und dabei vor allem auch Universitätstheologen zur Mitarbeit und Mitverantwortung heranziehen soll. Juli 1969 Mitarbeit der B. an einer kontrovers angelegten Arbeitsgruppe des Kirchentags in Stuttgart. Seitdem Verweigerung der Mitarbeit als Absage an den vor allem auf den Kirchentagen gepflegten —» Pluralismus. Statt- dessen später (seit 1973) eigene —> Gemeindetage. März 1970 verabschiedet der Theol. Konvent seine (von Prof. P. Beyerhaus entworfene) »Frankfurter Erklärung zur Grundlagenkrise der -* Mission«, die weltweite Beachtung findet. Oktober 1970 Zusammenschluß der B. mit ähnlichen Gruppen zur —» Konferenz bekennender Gemeinschaften.
3. ihre Aufgabe sieht die B. darin, die Kirchenleitungen an ihr Wächteramt über die Lehre (—» Lehrzucht) und Verkündigung der Kirche zu erinnern bzw. es notfalls stellvertretend selbst auszuüben durch öffentliche Erklärungen und Information der Gemeinde (durch Kundgebungen u.ä., Rüsttage, Informationsbriefe, die in einer Auflage von 40000 kostenlos verbreitet werden). Während am Anfang die Auseinandersetzung mit einer bestimmten Richtung der Universitätstheologie und ihrer Auswirkung in den Gemeinden durch von ihr geprägte Pfarrer im Mittelpunkt stand, wurde diese Ende der 60er Jahre zwar nicht erledigt, aber an Aktualität überholt durch die Problematik um Weltmission und ökumenischen Rat (Theologie der —» Revolution, Antirassismus-Programm). Neuerdings gilt ihre besondere kritische Aufmerksamkeit der Anwendung der —> Gruppendynamik in Kirche und Schule. Die B. ist wesentlich eine von der Gemeinde her kommende Bewegung. Trotzdem ist die
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weder zu verstehen als Aufstand der »Gemeindefrömmigkeit« gegen angeblich nicht verstandene Universitätstheologie (der Gegensatz trifft nur eine Halbwahrheit, die Fronten verlaufen durch beide Bereiche), noch bloße Rückkehr zur Orthodoxie (in der Regel sind gerade missionarisch lebendige Kreise Träger der B.). Nach ihrem Selbstverständnis schließen sich Engagement in der —> Wahrheitsfrage bis hin zur Warnung vor als falsch erkannter Lehre und Ringen um ihre Überwindung einerseits, sowie das Wissen um die Notwendigkeit einer ständigen geistlichen Erneuerung von Leben und Denken andererseits gerade nicht aus, sondern gehören unlösbar zusammen.
Lit.: H. Stratmann, Kein anderes Evangelium. Geist und Geschichte der neuen B., 1970 (krit.; Lit.) - E. Fuchs/W. Künneth, Die Auferstehung Jesu Christi von den Toten, T973 - Informationsbriefe der B., seit 1966 (zweimonatlich)
Affeld/Burkhardt
Bekenntnis(se)
Bekenntnis ist ein allgemein religiöser und ein speziell christlicher Begriff. Im religiösen Sinn bezieht sich ein B. entweder auf eine mündlich oder schriftlich fixierte Urkunde oder auf einen Akt des Bekennens verbaler oder handelnder Art. Im speziell christlichen Sinn steht und fällt B. mit der Zuwendung Gottes zur Welt in -> Jesus Christus und der antwortenden Zuwendung des Glaubenden zu Jesus Christus hin. Es geht also hier nicht nur um Fundament und Vollzug des —» Glaubens, nicht nur um Glaubensinhalt oder um ein abstraktes personales Gegenüber, ja nicht einmal um eine so oder so beschreibbare Christologie, sondern einzig und allein, schlechterdings exklusiv um Jesus Christus und die Beziehung zu ihm. Insofern gehört das B. ins Zentrum christlichen Glaubens und christlicher —> Theologie hinein. M. Luther stellt mit Recht fest: »Am Bekenntnis wird die Kirche erkannt« (WA 3 9 II, 1,161). Erst von dieser Besonderheit her läßt sich dann auch nach der Vergleichbarkeit christlicher B. mit anderen
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sen fragen, wobei allerdings auffällt, daß vom Islam abgesehen die meisten nichtchristlichen Religionen das konfessorische Moment entweder gar nicht oder nur am
Rande betonen. Wenn das Christentum als bekennende Religion und die Kirche ihrem Wesen nach als bekennende Kirche zu bezeichnen ist, so ist damit Grundlegendes über ihr Sein und ihren Auftrag auch im Sinn der Unterscheidung und Abgrenzung festgestellt.
1. BEKENNTNIS IM URCHRISTENTUM UND IN DER -> ALTEN KIRCHE
Von der statistischen Häufigkeit her wird das Wort »Bekennen« und »Bekenntnis« im Neuen Testament nicht allzu oft gebraucht; wichtige Belege aus der paulinischen Theologie Röm 10,9; iTim 6,12; Tit 1,16 und aus der johanneischen Theologie Joh 1,20; 9,22; 1 Joh 2,23; 4,2-1 s u.a. Der Hebräerbrief hat es offenbar mit müde gewordenen Gemeinden zu tun, denen die Erinnerung an das B. (3,i; 4,16; 10,23) zugleich Kursvergewisse- rung und Kurskorrektur bringen soll. Nirgends im Urchristentum geht es um das B. als B., auch nicht um besondere Bekenntnishandlungen von seiten des Menschen, sondern B. meint in einem elementar selbstverständlichen und deshalb auch nicht weiter begründungsnotwendigen Sinn die Proklamation des Glaubens vor —> Gemeinde und —» Welt. So bedeutet das Wort B. im Neuen Testament dreierlei:
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die Ansage und Aussage des Glaubens (Mt 14,7; ijoh i,8f. u.a.);
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die Bezeugung des Glaubens im rechtlichen Sinn im Gegensatz zur Verleugnung des Glaubens (Mt 10,32; Offb 3,5 u.a.) - im Horizont der Zeugenverantwortung vor Gott und Menschen, die bis in die Dimension des letzten Gerichtes hineinreicht;
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das Glaubensbekenntnis zu Jesus (Röm 10,9L; Hebr 137r 5 u.a.). Anhalt nahm solches B. am Ostergeschehen (—» Auferstehung) (Röm 10,9L; iKor r3,3ff. u.a.). Neben der Aufnahme des jüdischen Grundbekenntnisses zu dem einen Gott (iKor 8,6) tritt dann in zunehmender Breite das B. zu Jesus als Gott. Dafür werden verschiedene Hoheitstitel und Gottesprädikationen der damaligen Zeit herangezogen und auf Jesus übertragen. Zu nennen sind: Christus bzw. Messias, Sohn Gottes, Kyrios bzw. Herr, Prophet, Menschensohn, Retter, Hoherprie- ster u.a. Nicht zufällig wird dabei die jüdische Tradition besonders häufig berücksichtigt. Relativ früh schon ist es zu ausführlichen Zusammenstellungen christologischer Art gekommen. Paulus fand sie jedenfalls
schon vor und zitierte bereits ausdrücklich: Phil 2,5-11 und iKor 15,3-5.
Je nach der Herausforderung durch die heidnische oder häretische Umwelt wurden im Laufe der Zeit die Christusbekenntnisse unterschiedlich ausgeformt; auch geographisch verläuft die Bekenntnisbildung verschieden. Neben dem eingliedrigen Christusbekenntnis hat es auch schon früh, jedoch relativ selten, zweigliedrige B. zum Vater und Christus (vgl. iKor 8,6) und dreigliedrige Credos, z.B. im Taufbefehl von Mt
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gegeben. Theologisch aufeinander bezogen sind diese Teile erst seit der Entfaltung der Logoslehre ab dem späteren 2. Jh. und vollends seit dem trinitarischen Streit im 4. Jh. Kaiser Konstantin hat mit der Befreiung der Kirche von der Verfolgung auch großen Wert auf ihre einheitliche Gestalt in Lehre und Leben gelegt. Gab es bis zum 4. Jh. eine bunte Vielfalt von Glaubensbekenntnissen, die vor allem in der Grundorientierung an Christus, dem menschgewordenen, gestorbenen und auferstandenen Gott, ihre Übereinstimmung hatten, so vereinheitlicht sich nun mit der werdenden Reichskirche auch das B. Das sog. Nicaenum, 325 auf dem Konzil von Nicaea angenommen und 381 auf dem Konzil von Konstantinopel endgültig beschlossen, wurde zum Credo des sonntäglichen Sakramentsgottesdienstes und ist es in der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche Griechenlands und Rußlands bis zum heutigen Tage geblieben. Größere Freiheit behielten die Provinzialkirchen zunächst für die Taufgottesdienste, in denen die älteren Glaubensbekenntnisse weiterlebten. Das sog. apostolische Glaubensbekenntnis, in seiner jetzigen Gestalt etwa seit 500 als Taufbekenntnis der südgallischen Kirche nachweisbar, geht womöglich auf ältere bis ins 2. Jh. zurückreichende Credoformulierungen zurück. Sicherheit ist in dieser Frage allerdings nicht zu erzielen. Uber die Franken, die Merowinger und die Karolinger ist das Apostolicum dann wieder nach Rom gekommen und im 10. Jh. unter dem Druck der Kaiser vom Papst in Rom endgültig als das allgemeine abendländische Taufbekenntnis rezipiert worden. Mit dem Verzicht auf das sonntägliche —» Abendmahl hat sich in den ev. Kirchen vor allem das Apostolikum gehalten und durchgesetzt. Seinen Namen »Apostolicum« hat das Glaubensbekenntnis aufgrund einer späteren Legende erhalten, nach der jeder der zwölf Apostel einen Teil gesprochen und damit diesem Text zu seiner besonderen Autorität verholfen haben soll. Die Zeit der frühen Kirche war für die Bekenntnisbildung besonders grundlegend. Hatte das B. seinen ursprünglichen Entstehungsort in der Auseinandersetzung mit Unglauben und Irrglauben, in letzter Konsequenz im Martyrium, so traten im Laufe der Zeit auch andere Dimensionen hinzu: das B. bekam katechetische Bedeutung für den Taufunterricht und dann für den Taufgot- tesdienst selbst; es erhielt doxologische (lobpreisende) Bedeutung und seinen Ort innerhalb des Erinnerungsgebetes (Anamnese) in der Abendmahlsliturgie. Es hatte schließlich eine die gesamte Kirche verbindende und damit ökumenische Bedeutung, auch für das Verhältnis zwischen —> Kirche und Staat. Nach der Erhebung des Christentums zur Staatsreligion im Jahre 380 trat auch die Auseinandersetzung um theologische Grundsatzfragen wie die Trinitätslehre und die Christologie in den Horizont der Bekenntnisbildung hinein. Bernhard Lohse hat sogar die gesamte Dogmengeschichte unter dem Gesichtspunkt der Bekenntnisge- schichte beschrieben. Solche Ausweitung des Bekenntnisbegriffes bewährt sich jedoch nicht, deshalb werden theologische Lehrdekrete wie das Chalcedonense von 451 und das Athanasianum in diesem Zusammenhang nicht gewürdigt, obwohl das Athanasianum in der Mönchsüberlieferung einen festen Platz hatte. In der Ostkirche Griechenlands und Rußlands sind Apostolicum und Athanasianum unbekannt geblieben.
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BEKENNTNIS IM MITTELALTER UND IN DER REFORMATION
Das —> Mittelalter gehört zu den Perioden der Kirchengeschichte, zumindest der abendländischen, in denen die Lehrauseinandersetzungen über Jh.e zurücktreten und die Missionierung der Welt im Vordergrund steht. Dafür genügten die überlieferten B. vollauf. Erst mit der -> Reformation im 16. Jh. wurde eine neue Lage geschaffen, die z.B. Luther vor Kaiser und Reich in Worms 1521 zu aktuellem Bekennen zwang. Luther hat das überlieferte Credo neu auf das Christusbekenntnis hin orientiert, z.B. das Nicaenum und Apostolicum in drei Artikel eingeteilt und diese seiner Katechismusauslegung zugrunde gelegt. Im übrigen waren Nicae- num, Apostolicum und Athanasianum reichsrechtlich abgesichert und hätten jeden Bestreiter in die juristische Illegalität gebracht. Auch deswegen haben die Reformatoren und ihre Anhänger die Glaubensbekenntnisse nie angetastet, sondern lediglich neu interpretiert (deutsche Übersetzungen für Gottesdienst, Katechismus, Glaubenslieder u.a.). Neu in der Reformationszeit ist die Gattung der Bekenntnisschriften, in der nicht etwa Theologen oder Gemeindeglieder, sondern die Reichsstände ihren Glauben in der neuen Lehrgestalt bekennen und lehrmäßig absichern. So kommt es zu einer Fülle neuer Bekenntnisse, z.B. der Confessio Augustana, der Confessio Tetrapolitana, der Confessio Helvetica posterior, der Confessio Belgica, der Confessio Scotica u.a. Aus dem Bekenntnisakt wird so das Lehrbekenntnis und schließlich die Bekenntnisschrift, die im Jahr 1580 in einer ausgewählten Zahl für das Luthertum im sog. Konkordienbuch zusammengefaßt wurden. Besonders die altprotestantische Orthodoxie hat die Bedeutung von Schrift und Bekenntnis (als normierende und als normierte Norm) für —» Apologetik und Polemik herausgestellt. Schließlich wird im Laufe der Zeit aus der Bekenntnisschrift die Konfession als Ausdruck der Religions»partei«< und später als Bezeichnung der Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit.
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DAS BEKENNTNIS IN DER NEUZEIT —► Pietismus und —> Erweckungsbewegungen im 19. Jh. haben die überkommenen Bekenntnisse unangetastet gelassen. Trotzdem haben sie durch die Betonung des »Herzensglaubens« und der die -» Rechtfertigung weiterführenden —» Heiligung, kurzum: durch die Verlagerung des Interesses von der Lehre auf das Leben, die Geltung der B. relativiert. Jedenfalls war im Pietismus der Bekenntnisakt deutlich vor den Bekenntnistext getreten. In der -» Aufklärungszeit und -theologie wurde das überlieferte Bekenntnis generell verdächtigt und weithin dispensiert oder aufgegeben. Die Unionsbewegung war mit eine Konsequenz dieses Trends. Trotzdem haben die Kirchenunionen im 19. Jh. hinsichtlich der Bekenntnisfrage ein doppeltes Resultat:
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Die Unierten hatten zu entscheiden, ob sie die Union als Verwaltungsunion, also unter Weiterbestand der bisher geltenden B. - oder als Bekenntnisunion, d.h. unter Neuformulierung eines meist nur die Abendmahlsfrage betreffenden Lehrdokumentes, durchführen wollten. Letzteres ist nur in Baden und in der Pfalz geschehen.
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Die Kirchen und Christen, die sich keiner Union anschlossen, wurden zu einer Rückbesinnung auf die reformatorischen B. lutherischer oder reformierter Herkunft geführt, was z.T. zu einem ausgesprochenen Konfes- sionalismus führte. In dieser Periode wurden die reformatorischen Bekenntnisschriften gleichsam neu entdeckt und als »symbolische Bücher« bezeichnet. Neben einer Intensivierung der Bekenntnisbindung trat aber auch eine weitere Liberalisierung der Bekenntnisbindung, was vielfach zu sogenannten »Apostolicumstreitigkeiten« führte, wenn Pfarrer sich weigerten, im Gottesdienst oder Unterricht das Apostolicum zu verwenden. Die —» liberale und vermittelnde Theologie, die bis zum Ende des 1. Weltkriegs sehr stark die Landeskirchen bestimmte, rückte die Bekenntnisbindung weithin an den Rand, ohne sie wegen ihrer historischen Dignität völlig preiszugeben. Sowohl durch die dialektische Theologie, die sich an die Namen Karl —» Barths, Friedrich Gogartens und Rudolf —> Bultmanns knüpft, als auch besonders durch den —> Kirchenkampf im Dritten Reich rückte die Bekenntnisfrage wieder neu in den Vordergrund. Gegenüber einer von den Deutschen Christen überfremdeten Kirche formierten sich Christen aller ev. Landeskirchen zur Bekennenden bzw. Bekenntniskirche. Je nachdem, ob die reformierte oder lutherische Sicht mehr im Vordergrund stand, bevorzugte man die eine oder andere Ausdrucksweise. Die erste Bekenntnissynode von Barmen 1934 ermöglichte eine gemeinsame Theologische Erklärung. Historisch geurteilt ist diese Erklärung kein Bekenntnis. Nach dem Krieg haben viele Landeskirchen die Theologische Erklärung von Barmen in ihre Grundordnung aufgenommen und ihr damit einen bekenntnisähnlichen Charakter gegeben. Trotzdem wird man bis zum heutigen Tag von einer Theologischen Erklärung und nicht von einem Barmer Bekenntnis sprechen müssen.
Die seit Beginn des 20. Jh.s wachsende ökumenische Bewegung hat zunächst zu einer Rückbesinnung auf die eigene Konfes- sionalität geführt. Im Laufe der Zeit kam es dann aber zu geistlich gewachsenen
Kirchenunionen, die in der Regel auch kürzere oder längere Vereinigungsurkunden im Gefolge hatten, z.B. das Statement of Faith der United Church of Christ in Kanada aus dem Jahr 1957. Anläßlich der Gründung der —» »Bekenntnisbewegung kein anderes Evangelium« kam es 1967 zu der Düsseldorfer Erklärung »Zu Lehre und Verkündigung« oder 1974 anläßlich des —> Internationalen Kongresses für Weltevangelisation in Lausanne zur sog. Lausanner Verpflichtung. Erklärungen dieser Art haben das Gewicht einer theologischen Lehraussage, aber nicht des B.s, weil ein B. zu allen Zeiten von der Kirche als ganzer zu rezipieren ist im Unterschied zu Bekenntnisakten oder -aussagen von einzelnen oder Gruppen. Schließlich bleibt darauf hinzuweisen, daß es seit 1960 im In- und Ausland zu einer großen Zahl von neuen Glaubensbekenntnissen gekommen ist, die, meist in Jugendkreisen formuliert, das Apostolicum im gottesdienstlichen Gebrauch ergänzen sollen. Diese Credotexte haben weitgehend zu einer Verlebendigung und einer Neubesinnung auch auf die alten Bekenntnisse geführt.
Lit.: J. N. D. Kelly, Altchristliche Glaubensbekenntnisse, 1972 - H. Dörries, Das B. in der Geschichte der Kirche, 1946 - G. Ruhbach, u.a., B. in Bewegung, 1969 - A. van Ruler, Was glauben die Christen? 1972 - H. Lamparter, Das Wahrzeichen des Christenglaubens, 1965 - H. Schröer, Unser Glaubensbekenntnis heute, 1971 - W. Beinert, Das Glaubensbekenntnis der Ökumene, 1973 - W. Beinert - K. Hoffmann, Glaubensbekenntnis und Gotteslob der Kirche, 1971 - W. Pannenberg, Das Glaubensbekenntnis, ausgelegt und verantwortet vor den Fragen der Gegenwart, 1972.- Th. Sorg, u.a. Credo heute, 1975 Texte:
A. Hahn, Bibliothek der Symbole und Glaubensregeln der alten Kirche, 19623 - H. Steubing, Bekenntnisse der Kirche, Bekenntnistexte aus 20 Jahrhunderten, 19702 - G. Ruhbach, Glaubensbekenntnisse für unsere Zeit, 1971
Ruhbach
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