Berliner Erklärung I
Die Berliner Erklärung vom 15. 9. 1909 Die B.E. von 1909 dokumentiert die Trennung der —> Gemeinschaftsbewegung von der —> Pfingstbewegung. Im einzelnen wird die Pfingstbewegung als 1. »von unten her« (d.h. seelischen, z.T. auch dämonischen Ursprungs) und damit 2. als ungöttlich und 3. als der Irrlehre verhaftet (Lehre vom reinen Herzen, Sündlosigkeit), beurteilt. Die Unterzeichner distanzieren sich von dem geistigen Führer der Bewegung J. —> Paul und der Art der —» Endzeiterwartung, die die Pfingstbewegung vertritt. Die 56 Unterzeichner der B.E., führende Männer aus Gemeinschaftsbewegung und Ev. —> Allianz, gestehen pauschal Versäumnisse und Fehlentwicklungen ein, die der Pfingstbewegung die »Wege geebnet« haben.
Die B.E. bezeichnet den Endpunkt einer Entwicklung, in deren Verlauf die Gemeinschaftsbewegung ihr Selbstverständnis zwischen »Landeskirchlicher Gemeinschaft« und »Charismatischer Freikirche« klären mußte. Zur Beurteilung der B.E. müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden:
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der Einfluß der massiven, von —> Blumhardt d.Ä. herkommenden, Dämonologie und Endzeiterwartungen, b) die unterschiedliche Aufnahme der Impulse aus der —» Heiligungsbewegung seit den Anfängen der Gemeinschaftsbewegung und c) die Organisationsstruktur der Gemeinschaftsbewegung. Der —> Gnadauer Verband hält bis heute an den Aussagen der B.E. fest, in der Allianz dagegen gibt es vereinzelt Arbeitsgemeinschaft mit der Pfingstbewegung.
Lit.: P. Fleisch, Die Pfingstbewegung in Deutschland, 1957 - E. Giese, Und flicken die Netze, 1976 Ohlemacher
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