Evangelisches Gemeindelexikon



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Gesetz

  1. ist in der Bibel der in der —> Geschichte of­fenbarte Wille Gottes. Voraussetzung der

Offenbarung des G.es (hebr. tora = Weisung) ist die —» Erwählung Israels zum Volk Got­tes, seine Rettung aus Ägypten und der Bun­desschluß am Sinai (Ex 19ff.)- Das G. soll das Volk im Bund halten, d.h. in einem Leben, das dem heiligen und guten Willen Gottes entspricht. Es umfaßt das Alltagsleben wie den -> Gottesdienst. Im Laufe der Zeit wird der Begriff G. zum umfassenden Namen für die ersten fünf Bücher der Bibel (= Penta­teuch), auf die als Fundament die anderen Teile des AT aufbauen (vgl. Röm 3,21). Von der überragenden Bedeutung der Mosebü­cher her kann später auch das ganze AT G. genannt werden (Joh 10,34; 1 Kor 14,21 u.ö.). Je größer aber der Abstand zu den begrün­denden Heilstaten der Anfangszeit wurde, vor allem nach der Zerstörung des ersten Tempels, desto mehr verselbständigte sich in Israel das G. vom Bund, und der Gehorsam gegen das zunehmend geschichtslos ver­standene G. wurde grundlegend für das Ver­hältnis zu Gott. Gleichzeitig aber kündigte sich in der prophetischen Botschaft eine Ge­genbewegung an, in der der richtende Cha­rakter des G.es herausgestellt wurde (Jer 7,16ff.; Ez 20,25).

Jesus bejaht das atl. G. (Mt 5,17), das er ent­sprechend seinen ursprünglichen Absichten (Mk 2,27; Mt 19,4.8) im Doppelgebot der —> Liebe zusammenfaßt (Mk i2,29ff.) und vor allem im Gebot der Feindesliebe (Mt 5,44) überbietet. Eben an dieser Auslegung des



  1. es wird aber - entsprechend der propheti­schen Erkenntnis -- die Unfähigkeit gerade auch des frommen Menschen offenbar, dem Willen Gottes wirklich zu entsprechen (Mt 19,26a), wenn ihm nicht aus der -> Voll­macht Jesu eine neue Existenz eröffnet wird (Mt 19,26b; 18,3). Damit ist dem G.esver- ständnis im Urchristentum, auch bei Pau­lus, der Weg gewiesen. Als Weg zur Erlan­gung der Gnade Gottes ist das G. ausge­schlossen (Röm 3,19h); es macht vielmehr die Macht der —» Sünde erst recht deutlich (Röm 5,20). Andererseits wird der Mensch im Glauben an das Evangelium nicht nur vom Fluch des G.es frei (Gal 3,13), sondern zugleich durch das Wirken des —» Geistes zu einem neuen Gehorsam befähigt, so daß von Erfüllung des G.es im Tun der Liebe gespro­chen werden kann (Röm 13,10; vgl. Gal

  1. . Dabei verlieren allerdings bestimmte Teile der atl. G.gebung ihre für das Leben verbindliche Gültigkeit: z.B. die Beschnei­dung als Zeichen der Übernahme heilsbe­gründenden G.esgehorsams (Gal 5,2ff.) oder die Opfer als Mittel der Versöhnung mit Gott (Hebr 7,12; 9,11 ff.). Letzter Maßstab für die Übernahme atl. G.esüberlieferung sind die Weisungen Jesu (Joh 14,15; Gal 6,2). Auf die Weise haben vor allem die Zehn Ge­bote in der gesamten Christenheit eine prä­gende Kraft ausgeübt.

Während in der frühen und mittelalterlichen Kirche das biblische Wissen um die radikale Unfähigkeit des natürlichen Menschen zur Erfüllung des G.es weithin in Vergessenheit geriet (Ausnahme z.B. Augustin, 354-430), brachte die —» Reformation hier einen Durchbruch von grundsätzlich bleibender Kraft. Die rechte Unterscheidung und Ver­hältnisbestimmung von G. und Evangelium (-» Rechtfertigung) war für Luther das Herz christlicher Theologie überhaupt.

In der ev. Theologie bildete sich nun die Lehre vom dreifachen Gebrauch des G.es aus: 1. dem politischen Brauch (usus politi- cus), in dem Gottes Gebot (vor allem die so­gen. 2. Tafel der 1 o Gebote) eingebracht wird in Gesetzgebung und Rechtsprechung des Staates und darüber hinaus die Gewinnung von moralischen Maßstäben im Leben des Volkes; 2. dem (von der Sünde) überführen­den Brauch (usus eienchticus), für Luther der eigentliche Brauch des G.es; und 3. (seit Cal­vin, aber auch von den lutherischen Be­kenntnissen übernommen) dem Brauch im Leben des Wiedergeborenen (usus in renatis) als Wegweisung für das Leben dessen, der von der Gnade Gottes her lebt. Diese Lehre vom G. ist in der Gegenwart nicht unum­stritten. In lutherischer Überlieferung kam (aus Furcht vor -» Gesetzlichkeit) vor allem der 3. Gebrauch immer wieder zu kurz. Die -» Säkularisation hat das Zutrauen zum er­sten Gebrauch auch in der Christenheit ver­unsichert. Gegenüber der dialektischen Theologie mit ihrer prinzipiellen Vorord­nung des Evangeliums vor das G. (K. —> Barth) ist die Frage zu stellen, ob hier nicht ein —» Universalismus des Heils (-» Allver­söhnung) vorausgesetzt ist, der die biblische Gerichtspredigt und damit den 2. Brauch des



  1. es nicht wirklich ernst nimmt. In der Si­tuationsethik vollzieht sich schließlich eine völlige Auflösung des Gesetzes.

Lit.: O. Weber, Grundlagen der Dogmatik II 1962 (S. 406-456) - K. Bockmühl, Gott im Exil? Zur Kri­tik der »Neuen Moral« 1975 (S. i64ff.)

Burkhardt

Gesetzlichkeit

Unter G. versteht man im allgemeinen eine horizontlose Absolutsetzung bestimmter Verhaltensnormen, die um ihrer selbst wil­len einzuhalten sind (»Gesetz der Meder und Perser» Dan 6).

Der Begriff der G. greift aber noch weiter und bezeichnet eine Grundmöglichkeit mensch­lichen Lebens, das sich auf sein eigenes Tun aufbaut. Diese Grundmöglichkeit entfaltet sich in zwei nur scheinbar gegensätzliche Formen:

r. G. ALS ÜBERFORDERUNG DES MENSCHEN, Z.B.



  1. in missionarischer Verkündigung, wenn sie die —> Bekehrung unter der Vorausset­zung der Entscheidungsfreiheit des Men­schen fordert; b) in der volkskirchlichen Praxis, wenn Menschen im Sinne des 3. Ge­brauchs des Gesetzes angeredet werden, ohne daß dessen Voraussetzung, die —> Wie­dergeburt, gegeben ist; so werden Gemein­deleben und Alltag weithin auf Idealismus aufgebaut; c) in der —> Seelsorge, wenn an sich gute geistliche Weisungen in schwär­merischer Mißachtung der schöpfungs- und führungsmäßigen Unterschiede zum allge­meinen Gesetz oder zur unmittelbaren For­derung erhoben werden (vgl. als positives Gegenbeispiel die Beurteilung von Ehe und Ehelosigkeit durch Paulus in iKor 7); hier entsteht unter geistlichem Mantel Herr­schaft von Menschen über Menschen.

  1. G. ALS SICHERUNG GEGEN DEN RADIKALEN AN­SPRUCH Gottes auf das leben, z.B. a) in bür­gerlicher Moral, die in der Einhaltung von gewissen Anstandsregeln aufgeht; b) in der falschen, selbstgerechten Einschätzung der —» Mitteldinge unter Gläubigen als Erken­nungsmerkmale des Glaubens bzw. Mittel zur Vergewisserung des eigenen Heilsstan­

des.

Der natürliche Mensch ist nicht einfach bloß gesetzlos, sondern (oft gleichzeitig) ge­setzlich im Sinne der absoluten Geltung des Leistungsprinzips. Wo Gott Menschen zum Glauben erweckt, werden sie von dieser G. frei. Aber Erweckung heißt zugleich auch, daß der heilige Wille Gottes neu entdeckt und ernstgenommen wird. Damit aber mel­det sich verstärkt die Gefahr der G. Gerade —» Pietismus und —> Erweckung haben sich - immer wieder auch zu Recht - G. vorwerfen lassen müssen. Sie kann nur überwunden werden durch die ständige Rückbesinnung darauf, daß der Christ bleibend aus der Ver­gebung lebt und von ihr her zum Dienen, nicht zum Herrschen berufen ist.

Burkhardt

Gewissen



Die Existenz des G.s ist allgemein aner­kannt; sein eigentliches Wesen ist umstrit­ten und schwer zu definieren. Dem ethi­schen Idealismus gilt das G. als das allge­meinmenschliche, angeborene, kategori­sche Bewußtsein um Gut und Böse (auto­nomes G.), das »weder irrt noch irren kann» (Fichte), der »göttliche Instinkt« (Rousseau), der »Wächter und Gott in uns« (Stoa). Von der Bibel her gesehen, die die Verblendung der sittlich-religiösen Erkenntnis und die Notwendigkeit der göttlichen Offenbarung lehrt, hat das G. keine direkte Verbindung mit Gottes Willen. Vielmehr hat es Anteil an der Fragwürdigkeit und Verderbtheit der menschlichen Existenz, weshalb es außer­halb der Gnade den —» Menschen quälen kann, ihn verführt und in die Irre leitet. Das

  1. ist die Instanz im Menschen, die über sein Tun nach einer vorgebenen Norm urteilt. Es macht den Menschen zu einem sittlich ver­antwortlichen Wesen, ist ein Zug der Gott­ebenbildlichkeit, Zeichen seiner bes. Wür­de. Daß das G. über die falsche Tat nicht ru­hig wird, könnte anzeigen, daß mein Han­deln außerhalb der empirischen Wirklich­keit im Gedächtnis Gottes eine Spur hinter­läßt und ich dafür verantwortlich bin (so —» Heim). Zugleich deutet es auf die menschli­che Veranlagung hin, ein unbedingtes, voll­mächtiges Gebot hören zu wollen, wie es nicht in der Welt des Relativen, sondern nur von Gott her begegnen kann. Innerweltlich ist das G. die letzte Instanz, vor Gott die vor­letzte (1 Kor 4,3 -4). Deshalb hat das AT kein Wort für G. Dieser Tatbestand darf nicht durch Hinweis auf die psychologischen Er­satzbegriffe Herz und Nieren überspielt werden. Es geht darum, daß das eigentliche Gegenüber des Menschen, der Bezugspunkt für die Beurteilung seines Tuns, nicht das dumpfe Gefühl des G.s oder die »moralische Anlage« (Kant), sondern Gott ist (Ps 139). Die falsche Tat wird zur persönlichen, gott­bezogenen Sünde (Gen 3,9; 4,9; Ps 32,3-5; 51,4), die nur durch Gnadenzuspruch Gottes vergeben werden kann (Ps 32,1; 51,11 ff.). Re­ligiöse —» Erweckungen weisen sich deshalb, wenn sie echt sind, durch spontanes Er­schrecken schlafender G. in der Gottesbe­gegnung aus (Apg 2,37; Lk 15,17-19). Das gute G. gewährt nicht die christlich-bürger­liche Sittlichkeit, sondern der —» Glaube an die Versöhnungstat Christi und das Wort der Vergebung (Mk 2,5.7.10; ijoh 3,2off; Hbr

  1. . Da die wegweisende Funktion des G.s sich in vagen Andeutungen erschöpft, leitet Gott durch sein Wort und seinen Geist (-» Geistesleitung) zum rechten Handeln und setzt dem G. die Norm (theonomes G. - Ps 1; 40,9; Dtn 30,14). Das starke G. ist vom Glauben an die Herrschaft und Erlösung Christi geprägt (iKor 8,1-6; 10,13-26; Röm

    1. ff- )• Doch sind die Grenzen des Handelns jeweils durch liebende Rücksicht auf das schwache G. des Bruders gesetzt, der an die­ser Stelle nicht aus Glauben handeln kann und deshalb sündigen würde (iKor 8,7ff.; 10,27ff.; Röm 14,22). Das G. wird in der Kindheit wesentlich geprägt. Es gedeiht nur richtig in der Luft der Offenbarung und der Gnade, es kann auch da noch entarten, krank oder irregeleitet werden. Suspendiert der Mensch sein G., dann leugnet er die Ver­antwortung für sein Handeln; verpachtet er es, macht er sich zum Instrument und Funk­tionär einer Partei, Institution oder Gruppe und verzichtet auf seine eigentliche sittliche und menschliche Würde.

Llt.: O. Hallesby, Vom Gewissen, 1977 -K. Heim, Die christliche Ethik, 195 5 -N. H. Soe, Christliche Ethik, 19653 -H. Thiel icke, Ethik, 2 Bde, 1964/74 Egelkraut

Gideonbund

Gideonbund, Internationaler, in Deutsch­land e.V., Zweig des Gideon International, Nashville/Tennessee/USA. Gegründet 1899 in Beaver Dam. Heute 58 000 männliche und 30000 weibliche Mitglieder in 122 Ländern. Gideons müssen aktive Mitglieder einer ev. Kirche, Freikirche oder Gemeinschaft sein. Ziele: Menschen für Jesus Christus zu ge­winnen durch gemeinsamen Dienst, persön­liches Zeugnis und Verbreitung von Bibeln an Hotels (in jedes Zimmer), Krankenhäuser (an jedes Bett) und Justizvollzugsanstalten und von Neuen Testamenten an Schüler, Studenten, Soldaten und Krankenschwe­stern. Bis 1978 wurden 200 Millionen Ex­emplare ausgegeben.

Der G. arbeitet in Deutschland seit 1956 und hat z.Zt. über 900 Mitglieder in 71 Gruppen aus selbständigen Geschäftsleuten, leiten­den Angestellten, Beamten und freiberuflich Tätigen. Alle Mitarbeit geschieht ehrenamt­lich, sämtliche Spenden kommen aus­schließlich dem Bibelfonds zu.

Lit.: Zeitschrift »Gideon*' in verschiedenen Spra- chen. Red.



Giesen, Heinrich, '10.9.1910 Wupper- tal-Barmen, fi2.10.1972 Berlin, geprägt von der Bekennenden Kirche (—» Kirchenkampf), von Jugendpfarrer W. -» Busch, Essen, und von der Deutschen Christlichen Studenten­vereinigung (—> Studentenarbeit), war zu­nächst Studentenpfarrer in Köln und Aachen, bevor er 1950 als Generalsekretär des Deutschen —» Kirchentages berufen wurde und als solcher 10 dieser großen Laientreffen mitprägte. 1961 übernahm er nach dem Bau der Mauer die Leitung der —» Berliner Stadtmission und das Amt des Be­auftragten für Mission in Berlin. Er begrün­dete die Minutenandachten in der Kaiser- Wilhelm-Gedächtniskirche. Seine An­dachtsbücher (Sei 5 Minuten still u.a.) er­schienen in hoher Auflage und in verschie­denen Fremdsprachen.

Bruns


Girgensohn, Karl, *22.5.1875 Carmel auf Ösel, 121.9.1925 Leipzig, Professor der Theologie, 1907 in Dorpat, 1919 in Greifs­wald, 1922 in Leipzig, Vertreter einer pneu­matischen (geistlichen) Schriftauslegung (—» Bibel IV). Nach seiner Selbstdarstellung ver­dankte er die ersten religiösen Einflüsse der Mutter mit ihrer »bibelgläubigen Gebets­frömmigkeit«, erlebte aber als Theologie­student einen Zusammenbruch seiner »Ju­gendauffassung von Christentum und Theo­logie«. Begegnungen mit E. Schrenk, den Vätern des —> Gnadauer Gemeinschaftsver­bandes und vor allem mit M. —» Kähler lie­ßen ihn die Notwendigkeit pneumatischen Schriftverständnisses in, mit und unter ge­schichtlichem und psychologischem Um­gang mit der Bibel erkennen.

Über G.: H. Frey, Die Krise der Theologie 1971, S. 61-68

Breymaier

Gläubig

Im Unterschied zum Verb glauben, das den Glaubensbezug meint, bezeichnet »g.« oder »der Gläubige« die Tatsache des G.seins. Zum Glauben kommen heißt g.werden. Der Ausdruck ist neutestamentlich (vgl. Apg 2,44; 4/3^, Röm 13,11 u.ö.; für die Gläubigen vgl. 2Kor 6,15, iThessi,7, iTim4,io)und ist auch heute berechtigt und notwendig. Dage­

gen ist Luthers Behauptung, niemand sehe, wer g. sei, nicht neutestamentlich. Die Be­zeichnung g. ist im -» Pietismus wieder be­sonders in Gebrauch gekommen. Der Pie­tismus legt Wert auf die persönliche —» Be­kehrung und -» Wiedergeburt als das Gläu­bigwerden. Er betont die persönliche —» Heilsgewißheit und die sichtbaren Früchte eines lebendigen Glaubens.



Das Gläubigsein darf aber nicht falsch ver­standen werden: Nicht die Gläubigkeit ga­rantiert die Annahme bei Gott, sondern sein im Glauben ergriffenes Evangelium verheißt die endgültige Rettung als ein Gut, das wir zwar im Glauben schon haben, das aber doch auch noch aussteht, Röm 8,24. Ferner gibt es den Stand des Gläubigen nur in der Bewe­gung der Liebe zu Gott und des Gehorsams in einem tätigen Leben. Er wird von Anfech­tung nicht verschont und hat allen Grund zu Furcht und Demut (iKor 10,12; Phil 2,12, rPetr 5,5). Die G.en sollen sichtbare -» Ge­meinschaft des Glaubens, des Wortes Got­tes, des —» Gebetes und des gemeinsamen Handelns pflegen. Aller geistlicher Hoch­mut (»wir, die Gläubigen«) ist zu verwerfen; von »Ungläubigen« sollte nur mit Vorsicht und vor allem nicht lieblos richtend gespro­chen werden.

  1. Schmid

Glaube

  1. Biblischer Befund

t. ALTES TESTAMENT: Im AT ist der G. bedingt und ermöglicht durch den Bund Gottes mit Israel. Der G. beginnt also nicht mit sich sel­ber. Als Antwort auf Gottes Tat und Wort ist er die das ganze Leben umfassende und be­stimmende Haltung der Bundestreue dem heiligen, gnädigen und barmherzigen —» Gott gegenüber, der Israel in der Erwählung und in der Errettung aus Ägypten seine Liebe und Treue zugesagt und bewiesen hat (Ex 34,6; Dtn 23,6; 32,4,- )es 25,1). Auch als Bun­despartner war Gott heilig und furchtbar (Ps 66,3; Ex 15,11). G. war darum nicht nur Ver­trauen und Gehorsam, sondern darin auch Gottesfurcht. Das hebräische Wort für G. heißt aman mit seinen Ableitungen und be­deutet: Bestand haben, fest, treu sein. Es meint zunächst Gottes eigenes verläßliches und verbindliches Handeln Israel gegenüber. Das Volk, das glaubt, sagt dazu Amen und verhält sich entsprechend und findet damit die allein mögliche Grundlage für seine Exi­stenz. »Glaubt ihr nicht, so besteht ihr nicht«, Jes 7,9. Demgegenüber war der Un­glaube Abfall von Gott und damit vom eige­nen Existenzgrund. Er war Bundesbruch, dem die Androhung der Verwerfung folgte (Jer 6,30; 7/29; Hos 9,17), aber auch die Ver­heißung eines neuen Bundes (Jer 31,31; Ez 37,26). Entsprechend trat im G.n das Mo­ment der Hoffnung in den Vordergrund.

  1. im Judentum wurde der G.nsgehorsam zum Gesetzesgehorsam. Die Gnaden- und Lie- besgemeinschaft mit Gott wandelte sich in ein bloßes Rechtsverhältnis, wo man mein­te, Geben und Nehmen zwischen Mensch und Gott berechnen zu können. Das Be­wußtsein, daß Gott aus reiner Gnade Bun­des- und Rechtsgenosse geworden war, trat zurück.

v neues Testament: Auch im NT ist der G. Antwort auf Gottes Heilstat. Das im Alten Bund angekündigte und vorbereitete Heils­geschehen hat sich in —> Jesus Christus er­eignet. In den Evangelien ist darum der G. unbegrenztes Vertrauen auf Jesus, so daß von Jesus dasselbe erwartet wird wie von Gott (Mt 11,27; Joh 11,22). DerG. erkennt in Jesus den Christus und damit das abschlie­ßende und vollgültige —» Heil Gottes (Joh 6,69). Bei Paulus gibt es keinen anderen G.n als den, welcher sich auf Jesus, den Christus und Sohn Gottes bezieht (Röm 1,5; 10,9). Der G. richtet sich auf Christus wie auf Gott selbst. Dieser auf Christus gerichtete G. sieht in dem von Jesus in seiner Notwendig­keit erkannten und bejahten Kreuz die gött­liche Heils- und Versöhnungstat (Röm 3,25; iKor2,i; 2Kor 5,19). Dabei gehören G. und Erkennen zusammen und bedingen einander (iKor 15,1-4; ijoh 1,1 -3). Solcher G. ist zu­gleich G. an den Auferstandenen und Erhöh­ten und tritt in persönliche Gemeinschaft mit ihm.

Das Zum-G.n-Kommen beendet allen Ei­genruhm und bedeutet Verzicht auf jeden ei­genen Anspruch vor Gott. Es führt zur Hin­gabe an seine versöhnende Gnade (Phil 3,7; Gal 6,14) und zum Gehorsam (Röm 1,5). So ruht der G. ganz in seinem Gegenstand und wird zur schlechthinnigen Bezeichnung für das religiöse Verhalten. Im Unterschied zum AT, wo es gilt, sich im G.n in einem schon bestehenden Bundesverhältnis zu bewäh­ren, tritt man nun durch G.n allererst in den Gottesbund ein. Man wird —» gläubig (1 Thess 1,8). Dazu bedarf es der persönlichen

Entscheidung und —» Bekehrung jedes ein­zelnen.

Die im G.n ergriffenen Heilsgüter sind Ge­rechtigkeit, Heil, ewiges Leben, Frieden und —» Gemeinschaft mit Gott, Gotteskind­schaft und der —» Geist (Röm 1,16; 5,1; Apg 4,12; Joh i,i2; 3,36; 7,39). Die guten Werke sind nun nicht mehr heilsbegründend, wohl aber unmittelbare Folge des Heilsempfanges (Röm 3,28). Der G. ist bekennender G. (Röm io,9; 1 Joh 2,23) und ist durch die —» Liebe tä­tig (Gal 5,6; vgl. iTim 1,5). Zum G.n gehört die Furcht, und die Möglichkeit der Anfech­tung ist immer da (iKor 10,12). Da Christus nicht nur offenbar, sondern auch noch ver­borgen ist, aber offenbar werden soll, ist der



  1. zugleich Hoffnung (Kol 3,3.4; Röm 8,24f.). Zur vollen Heilsgegenwart tritt das Verheißungswort, daß das in Jesus erschie­nene Heil vor aller Augen sich offenbaren und dann der G. zum Schauen werden soll (rKor 13,12; 2Kor 5,7; iPetr 1,8).

  1. Kirchengeschichte

  1. im Mittelalter trat die Kirche als Mittler des G.ns in den Vordergrund und schob sich vielfach zwischen den G.n und Gott. Der G. wurde als Erkenntnis der übernatürlichen göttlichen Wahrheit dem Wissen gegen­übergestellt. Als dem Menschen eingeflößte Gabe (fides infusa) wurde er zur Zuständ- lichkeit. Die Werke gesellte man ihm bei als ebenfalls heilsnotwendig (Synergismus).

  2. die -+ Reformation hat die Mittlerstellung der Kirche ebenso ausgeschaltet wie die heilsbegründende Funktion der Werke und hat den G.n allein auf die Schrift gegründet (solus Christus, sola fide, sola scriptura = allein Christus, allein durch Glauben, allein die Schrift). Für Luther ist der G. wieder per­sönliche Ich-Du-Beziehung mit Gott und Christus. Der Glaubende sieht von sich ab und hängt allein an Gott und seinem gnädi­gen Urteil, d.h. am Evangelium. Diese

  1. nsgerechtigkeit ist einerseits erfahrbar und tröstet das —» Gewissen. Andererseits soll am Vergebungswort auch ohne und wi­der alle Erfahrung festgehalten werden. Der

  1. ist nicht Leistung des Menschen, sondern Gabe Gottes. Gehorsam, Furcht, Vertrauen und Gewißheit gehören dazu, ebenso aber auch Anfechtung.

v neuere zeit: In der Orthodoxie erstarrte der G. teilweise zum bloßen Lehrg.n. Dem ge­genüber betonte der Pietismus wieder den lebendigen G.n. Die Rechtfertigung des Sünders durch Gottes Gnade im G.n wurde wieder zum Erlebnis, zur persönlichen Er­fahrung der —»■ Wiedergeburt des einzelnen, und des neuen Lebens. Für -» Schleierma­cher ist der G. weder ein Wissen, noch ein Tun, sondern eine Bestimmtheit des religiö­sen Gefühls, aber gerade so G. an Christus, den Erlöser. Für Kierkegaard ist der G. unendliche Leidenschaft des Verzweifeln­den, angestachelt durch das Evangelium, be­zogen auf die paradoxe Tatsache des Gott­menschen. Für Schiatter hingegen kommt der G. aus der im NT zugänglichen, verständlichen Wahrnehmung des ge­schichtlichen Christus. Ähnlich ist für Kähler das im NT unmittelbar uns entge­gentretende, auf Kreuz und Auferstehung zentrierte Bild Christi begründend für den G.n. —» Barth betont, daß der G. keine Mög­lichkeit des Menschen sei. Eine unmittel­bare Beziehung zwischen dem endlichen Menschen und dem unendlichen Gott lehnt er ab, ebenso zwischen dem Glaubenden und dem geschichtlichen Christus (dialektische Gebrochenheit).

  1. Grundsätzliches

Maßgebend für uns bleibt das neutestament- liche Glaubensverständnis. Abweichungen von ihm bzw. falsche Alternativen zeigen sich heute vor allem auf drei Gebieten: 1. im Verhältnis G.-Heil, bzw. G.-Werke.. 2. im Verhältnis G.-Erkennen. 3. im Verhältnis G.-Erfahrung. Zu 1.: Zwar gibt es keine Gott wohlgefälligen Werke ohne G.n; aber doch ist es möglich, durch das Tun des Willens Gottes zur G.nserkenntnis zu kommen (Joh 7,17). Zu 2.: Im NT gehört zum G.n immer ein Erkennen, und zwar nicht nur ein para­doxes (gegen Kierkegaard), sondern auch ein direktes, vernünftiges (Schiatter), und das deshalb, weil Christus nicht nur verborgen, sondern auch offenbar und in seinem Wollen und Tun erkennbar war (1 Joh 1,1-3). Zu 3.: Sofern der Glaube den Menschen mit sei­nem Wollen, Denken und Fühlen total um­greift, ist der G. immer auch von Erfahrung begleitet.

Lit.: H. E. Weber, Der G. und das Wort (ZSTh 9, 1932, 339-356.502-521)- O. Weber, Grundlagen der Dogmatik II, 1961, S. 292h. - W. Künneth, Fun­damente des G.s, 1975 H. Schmid



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