Gesetz
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ist in der Bibel der in der —> Geschichte offenbarte Wille Gottes. Voraussetzung der
Offenbarung des G.es (hebr. tora = Weisung) ist die —» Erwählung Israels zum Volk Gottes, seine Rettung aus Ägypten und der Bundesschluß am Sinai (Ex 19ff.)- Das G. soll das Volk im Bund halten, d.h. in einem Leben, das dem heiligen und guten Willen Gottes entspricht. Es umfaßt das Alltagsleben wie den -> Gottesdienst. Im Laufe der Zeit wird der Begriff G. zum umfassenden Namen für die ersten fünf Bücher der Bibel (= Pentateuch), auf die als Fundament die anderen Teile des AT aufbauen (vgl. Röm 3,21). Von der überragenden Bedeutung der Mosebücher her kann später auch das ganze AT G. genannt werden (Joh 10,34; 1 Kor 14,21 u.ö.). Je größer aber der Abstand zu den begründenden Heilstaten der Anfangszeit wurde, vor allem nach der Zerstörung des ersten Tempels, desto mehr verselbständigte sich in Israel das G. vom Bund, und der Gehorsam gegen das zunehmend geschichtslos verstandene G. wurde grundlegend für das Verhältnis zu Gott. Gleichzeitig aber kündigte sich in der prophetischen Botschaft eine Gegenbewegung an, in der der richtende Charakter des G.es herausgestellt wurde (Jer 7,16ff.; Ez 20,25).
Jesus bejaht das atl. G. (Mt 5,17), das er entsprechend seinen ursprünglichen Absichten (Mk 2,27; Mt 19,4.8) im Doppelgebot der —> Liebe zusammenfaßt (Mk i2,29ff.) und vor allem im Gebot der Feindesliebe (Mt 5,44) überbietet. Eben an dieser Auslegung des
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es wird aber - entsprechend der prophetischen Erkenntnis -- die Unfähigkeit gerade auch des frommen Menschen offenbar, dem Willen Gottes wirklich zu entsprechen (Mt 19,26a), wenn ihm nicht aus der -> Vollmacht Jesu eine neue Existenz eröffnet wird (Mt 19,26b; 18,3). Damit ist dem G.esver- ständnis im Urchristentum, auch bei Paulus, der Weg gewiesen. Als Weg zur Erlangung der Gnade Gottes ist das G. ausgeschlossen (Röm 3,19h); es macht vielmehr die Macht der —» Sünde erst recht deutlich (Röm 5,20). Andererseits wird der Mensch im Glauben an das Evangelium nicht nur vom Fluch des G.es frei (Gal 3,13), sondern zugleich durch das Wirken des —» Geistes zu einem neuen Gehorsam befähigt, so daß von Erfüllung des G.es im Tun der Liebe gesprochen werden kann (Röm 13,10; vgl. Gal
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. Dabei verlieren allerdings bestimmte Teile der atl. G.gebung ihre für das Leben verbindliche Gültigkeit: z.B. die Beschneidung als Zeichen der Übernahme heilsbegründenden G.esgehorsams (Gal 5,2ff.) oder die Opfer als Mittel der Versöhnung mit Gott (Hebr 7,12; 9,11 ff.). Letzter Maßstab für die Übernahme atl. G.esüberlieferung sind die Weisungen Jesu (Joh 14,15; Gal 6,2). Auf die Weise haben vor allem die Zehn Gebote in der gesamten Christenheit eine prägende Kraft ausgeübt.
Während in der frühen und mittelalterlichen Kirche das biblische Wissen um die radikale Unfähigkeit des natürlichen Menschen zur Erfüllung des G.es weithin in Vergessenheit geriet (Ausnahme z.B. Augustin, 354-430), brachte die —» Reformation hier einen Durchbruch von grundsätzlich bleibender Kraft. Die rechte Unterscheidung und Verhältnisbestimmung von G. und Evangelium (-» Rechtfertigung) war für Luther das Herz christlicher Theologie überhaupt.
In der ev. Theologie bildete sich nun die Lehre vom dreifachen Gebrauch des G.es aus: 1. dem politischen Brauch (usus politi- cus), in dem Gottes Gebot (vor allem die sogen. 2. Tafel der 1 o Gebote) eingebracht wird in Gesetzgebung und Rechtsprechung des Staates und darüber hinaus die Gewinnung von moralischen Maßstäben im Leben des Volkes; 2. dem (von der Sünde) überführenden Brauch (usus eienchticus), für Luther der eigentliche Brauch des G.es; und 3. (seit Calvin, aber auch von den lutherischen Bekenntnissen übernommen) dem Brauch im Leben des Wiedergeborenen (usus in renatis) als Wegweisung für das Leben dessen, der von der Gnade Gottes her lebt. Diese Lehre vom G. ist in der Gegenwart nicht unumstritten. In lutherischer Überlieferung kam (aus Furcht vor -» Gesetzlichkeit) vor allem der 3. Gebrauch immer wieder zu kurz. Die -» Säkularisation hat das Zutrauen zum ersten Gebrauch auch in der Christenheit verunsichert. Gegenüber der dialektischen Theologie mit ihrer prinzipiellen Vorordnung des Evangeliums vor das G. (K. —> Barth) ist die Frage zu stellen, ob hier nicht ein —» Universalismus des Heils (-» Allversöhnung) vorausgesetzt ist, der die biblische Gerichtspredigt und damit den 2. Brauch des
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es nicht wirklich ernst nimmt. In der Situationsethik vollzieht sich schließlich eine völlige Auflösung des Gesetzes.
Lit.: O. Weber, Grundlagen der Dogmatik II 1962 (S. 406-456) - K. Bockmühl, Gott im Exil? Zur Kritik der »Neuen Moral« 1975 (S. i64ff.)
Burkhardt
Gesetzlichkeit
Unter G. versteht man im allgemeinen eine horizontlose Absolutsetzung bestimmter Verhaltensnormen, die um ihrer selbst willen einzuhalten sind (»Gesetz der Meder und Perser» Dan 6).
Der Begriff der G. greift aber noch weiter und bezeichnet eine Grundmöglichkeit menschlichen Lebens, das sich auf sein eigenes Tun aufbaut. Diese Grundmöglichkeit entfaltet sich in zwei nur scheinbar gegensätzliche Formen:
r. G. ALS ÜBERFORDERUNG DES MENSCHEN, Z.B.
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in missionarischer Verkündigung, wenn sie die —> Bekehrung unter der Voraussetzung der Entscheidungsfreiheit des Menschen fordert; b) in der volkskirchlichen Praxis, wenn Menschen im Sinne des 3. Gebrauchs des Gesetzes angeredet werden, ohne daß dessen Voraussetzung, die —> Wiedergeburt, gegeben ist; so werden Gemeindeleben und Alltag weithin auf Idealismus aufgebaut; c) in der —> Seelsorge, wenn an sich gute geistliche Weisungen in schwärmerischer Mißachtung der schöpfungs- und führungsmäßigen Unterschiede zum allgemeinen Gesetz oder zur unmittelbaren Forderung erhoben werden (vgl. als positives Gegenbeispiel die Beurteilung von Ehe und Ehelosigkeit durch Paulus in iKor 7); hier entsteht unter geistlichem Mantel Herrschaft von Menschen über Menschen.
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G. ALS SICHERUNG GEGEN DEN RADIKALEN ANSPRUCH Gottes auf das leben, z.B. a) in bürgerlicher Moral, die in der Einhaltung von gewissen Anstandsregeln aufgeht; b) in der falschen, selbstgerechten Einschätzung der —» Mitteldinge unter Gläubigen als Erkennungsmerkmale des Glaubens bzw. Mittel zur Vergewisserung des eigenen Heilsstan
des.
Der natürliche Mensch ist nicht einfach bloß gesetzlos, sondern (oft gleichzeitig) gesetzlich im Sinne der absoluten Geltung des Leistungsprinzips. Wo Gott Menschen zum Glauben erweckt, werden sie von dieser G. frei. Aber Erweckung heißt zugleich auch, daß der heilige Wille Gottes neu entdeckt und ernstgenommen wird. Damit aber meldet sich verstärkt die Gefahr der G. Gerade —» Pietismus und —> Erweckung haben sich - immer wieder auch zu Recht - G. vorwerfen lassen müssen. Sie kann nur überwunden werden durch die ständige Rückbesinnung darauf, daß der Christ bleibend aus der Vergebung lebt und von ihr her zum Dienen, nicht zum Herrschen berufen ist.
Burkhardt
Gewissen
Die Existenz des G.s ist allgemein anerkannt; sein eigentliches Wesen ist umstritten und schwer zu definieren. Dem ethischen Idealismus gilt das G. als das allgemeinmenschliche, angeborene, kategorische Bewußtsein um Gut und Böse (autonomes G.), das »weder irrt noch irren kann» (Fichte), der »göttliche Instinkt« (Rousseau), der »Wächter und Gott in uns« (Stoa). Von der Bibel her gesehen, die die Verblendung der sittlich-religiösen Erkenntnis und die Notwendigkeit der göttlichen Offenbarung lehrt, hat das G. keine direkte Verbindung mit Gottes Willen. Vielmehr hat es Anteil an der Fragwürdigkeit und Verderbtheit der menschlichen Existenz, weshalb es außerhalb der Gnade den —» Menschen quälen kann, ihn verführt und in die Irre leitet. Das
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ist die Instanz im Menschen, die über sein Tun nach einer vorgebenen Norm urteilt. Es macht den Menschen zu einem sittlich verantwortlichen Wesen, ist ein Zug der Gottebenbildlichkeit, Zeichen seiner bes. Würde. Daß das G. über die falsche Tat nicht ruhig wird, könnte anzeigen, daß mein Handeln außerhalb der empirischen Wirklichkeit im Gedächtnis Gottes eine Spur hinterläßt und ich dafür verantwortlich bin (so —» Heim). Zugleich deutet es auf die menschliche Veranlagung hin, ein unbedingtes, vollmächtiges Gebot hören zu wollen, wie es nicht in der Welt des Relativen, sondern nur von Gott her begegnen kann. Innerweltlich ist das G. die letzte Instanz, vor Gott die vorletzte (1 Kor 4,3 -4). Deshalb hat das AT kein Wort für G. Dieser Tatbestand darf nicht durch Hinweis auf die psychologischen Ersatzbegriffe Herz und Nieren überspielt werden. Es geht darum, daß das eigentliche Gegenüber des Menschen, der Bezugspunkt für die Beurteilung seines Tuns, nicht das dumpfe Gefühl des G.s oder die »moralische Anlage« (Kant), sondern Gott ist (Ps 139). Die falsche Tat wird zur persönlichen, gottbezogenen Sünde (Gen 3,9; 4,9; Ps 32,3-5; 51,4), die nur durch Gnadenzuspruch Gottes vergeben werden kann (Ps 32,1; 51,11 ff.). Religiöse —» Erweckungen weisen sich deshalb, wenn sie echt sind, durch spontanes Erschrecken schlafender G. in der Gottesbegegnung aus (Apg 2,37; Lk 15,17-19). Das gute G. gewährt nicht die christlich-bürgerliche Sittlichkeit, sondern der —» Glaube an die Versöhnungstat Christi und das Wort der Vergebung (Mk 2,5.7.10; ijoh 3,2off; Hbr
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. Da die wegweisende Funktion des G.s sich in vagen Andeutungen erschöpft, leitet Gott durch sein Wort und seinen Geist (-» Geistesleitung) zum rechten Handeln und setzt dem G. die Norm (theonomes G. - Ps 1; 40,9; Dtn 30,14). Das starke G. ist vom Glauben an die Herrschaft und Erlösung Christi geprägt (iKor 8,1-6; 10,13-26; Röm
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ff- )• Doch sind die Grenzen des Handelns jeweils durch liebende Rücksicht auf das schwache G. des Bruders gesetzt, der an dieser Stelle nicht aus Glauben handeln kann und deshalb sündigen würde (iKor 8,7ff.; 10,27ff.; Röm 14,22). Das G. wird in der Kindheit wesentlich geprägt. Es gedeiht nur richtig in der Luft der Offenbarung und der Gnade, es kann auch da noch entarten, krank oder irregeleitet werden. Suspendiert der Mensch sein G., dann leugnet er die Verantwortung für sein Handeln; verpachtet er es, macht er sich zum Instrument und Funktionär einer Partei, Institution oder Gruppe und verzichtet auf seine eigentliche sittliche und menschliche Würde.
Llt.: O. Hallesby, Vom Gewissen, 1977 -K. Heim, Die christliche Ethik, 195 5 -N. H. Soe, Christliche Ethik, 19653 -H. Thiel icke, Ethik, 2 Bde, 1964/74 Egelkraut
Gideonbund
Gideonbund, Internationaler, in Deutschland e.V., Zweig des Gideon International, Nashville/Tennessee/USA. Gegründet 1899 in Beaver Dam. Heute 58 000 männliche und 30000 weibliche Mitglieder in 122 Ländern. Gideons müssen aktive Mitglieder einer ev. Kirche, Freikirche oder Gemeinschaft sein. Ziele: Menschen für Jesus Christus zu gewinnen durch gemeinsamen Dienst, persönliches Zeugnis und Verbreitung von Bibeln an Hotels (in jedes Zimmer), Krankenhäuser (an jedes Bett) und Justizvollzugsanstalten und von Neuen Testamenten an Schüler, Studenten, Soldaten und Krankenschwestern. Bis 1978 wurden 200 Millionen Exemplare ausgegeben.
Der G. arbeitet in Deutschland seit 1956 und hat z.Zt. über 900 Mitglieder in 71 Gruppen aus selbständigen Geschäftsleuten, leitenden Angestellten, Beamten und freiberuflich Tätigen. Alle Mitarbeit geschieht ehrenamtlich, sämtliche Spenden kommen ausschließlich dem Bibelfonds zu.
Lit.: Zeitschrift »Gideon*' in verschiedenen Spra- chen. Red.
Giesen, Heinrich, '10.9.1910 Wupper- tal-Barmen, fi2.10.1972 Berlin, geprägt von der Bekennenden Kirche (—» Kirchenkampf), von Jugendpfarrer W. -» Busch, Essen, und von der Deutschen Christlichen Studentenvereinigung (—> Studentenarbeit), war zunächst Studentenpfarrer in Köln und Aachen, bevor er 1950 als Generalsekretär des Deutschen —» Kirchentages berufen wurde und als solcher 10 dieser großen Laientreffen mitprägte. 1961 übernahm er nach dem Bau der Mauer die Leitung der —» Berliner Stadtmission und das Amt des Beauftragten für Mission in Berlin. Er begründete die Minutenandachten in der Kaiser- Wilhelm-Gedächtniskirche. Seine Andachtsbücher (Sei 5 Minuten still u.a.) erschienen in hoher Auflage und in verschiedenen Fremdsprachen.
Bruns
Girgensohn, Karl, *22.5.1875 Carmel auf Ösel, 121.9.1925 Leipzig, Professor der Theologie, 1907 in Dorpat, 1919 in Greifswald, 1922 in Leipzig, Vertreter einer pneumatischen (geistlichen) Schriftauslegung (—» Bibel IV). Nach seiner Selbstdarstellung verdankte er die ersten religiösen Einflüsse der Mutter mit ihrer »bibelgläubigen Gebetsfrömmigkeit«, erlebte aber als Theologiestudent einen Zusammenbruch seiner »Jugendauffassung von Christentum und Theologie«. Begegnungen mit E. Schrenk, den Vätern des —> Gnadauer Gemeinschaftsverbandes und vor allem mit M. —» Kähler ließen ihn die Notwendigkeit pneumatischen Schriftverständnisses in, mit und unter geschichtlichem und psychologischem Umgang mit der Bibel erkennen.
Über G.: H. Frey, Die Krise der Theologie 1971, S. 61-68
Breymaier
Gläubig
Im Unterschied zum Verb glauben, das den Glaubensbezug meint, bezeichnet »g.« oder »der Gläubige« die Tatsache des G.seins. Zum Glauben kommen heißt g.werden. Der Ausdruck ist neutestamentlich (vgl. Apg 2,44; 4/3^, Röm 13,11 u.ö.; für die Gläubigen vgl. 2Kor 6,15, iThessi,7, iTim4,io)und ist auch heute berechtigt und notwendig. Dage
gen ist Luthers Behauptung, niemand sehe, wer g. sei, nicht neutestamentlich. Die Bezeichnung g. ist im -» Pietismus wieder besonders in Gebrauch gekommen. Der Pietismus legt Wert auf die persönliche —» Bekehrung und -» Wiedergeburt als das Gläubigwerden. Er betont die persönliche —» Heilsgewißheit und die sichtbaren Früchte eines lebendigen Glaubens.
Das Gläubigsein darf aber nicht falsch verstanden werden: Nicht die Gläubigkeit garantiert die Annahme bei Gott, sondern sein im Glauben ergriffenes Evangelium verheißt die endgültige Rettung als ein Gut, das wir zwar im Glauben schon haben, das aber doch auch noch aussteht, Röm 8,24. Ferner gibt es den Stand des Gläubigen nur in der Bewegung der Liebe zu Gott und des Gehorsams in einem tätigen Leben. Er wird von Anfechtung nicht verschont und hat allen Grund zu Furcht und Demut (iKor 10,12; Phil 2,12, rPetr 5,5). Die G.en sollen sichtbare -» Gemeinschaft des Glaubens, des Wortes Gottes, des —» Gebetes und des gemeinsamen Handelns pflegen. Aller geistlicher Hochmut (»wir, die Gläubigen«) ist zu verwerfen; von »Ungläubigen« sollte nur mit Vorsicht und vor allem nicht lieblos richtend gesprochen werden.
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Schmid
Glaube
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Biblischer Befund
t. ALTES TESTAMENT: Im AT ist der G. bedingt und ermöglicht durch den Bund Gottes mit Israel. Der G. beginnt also nicht mit sich selber. Als Antwort auf Gottes Tat und Wort ist er die das ganze Leben umfassende und bestimmende Haltung der Bundestreue dem heiligen, gnädigen und barmherzigen —» Gott gegenüber, der Israel in der Erwählung und in der Errettung aus Ägypten seine Liebe und Treue zugesagt und bewiesen hat (Ex 34,6; Dtn 23,6; 32,4,- )es 25,1). Auch als Bundespartner war Gott heilig und furchtbar (Ps 66,3; Ex 15,11). G. war darum nicht nur Vertrauen und Gehorsam, sondern darin auch Gottesfurcht. Das hebräische Wort für G. heißt aman mit seinen Ableitungen und bedeutet: Bestand haben, fest, treu sein. Es meint zunächst Gottes eigenes verläßliches und verbindliches Handeln Israel gegenüber. Das Volk, das glaubt, sagt dazu Amen und verhält sich entsprechend und findet damit die allein mögliche Grundlage für seine Existenz. »Glaubt ihr nicht, so besteht ihr nicht«, Jes 7,9. Demgegenüber war der Unglaube Abfall von Gott und damit vom eigenen Existenzgrund. Er war Bundesbruch, dem die Androhung der Verwerfung folgte (Jer 6,30; 7/29; Hos 9,17), aber auch die Verheißung eines neuen Bundes (Jer 31,31; Ez 37,26). Entsprechend trat im G.n das Moment der Hoffnung in den Vordergrund.
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im Judentum wurde der G.nsgehorsam zum Gesetzesgehorsam. Die Gnaden- und Lie- besgemeinschaft mit Gott wandelte sich in ein bloßes Rechtsverhältnis, wo man meinte, Geben und Nehmen zwischen Mensch und Gott berechnen zu können. Das Bewußtsein, daß Gott aus reiner Gnade Bundes- und Rechtsgenosse geworden war, trat zurück.
v neues Testament: Auch im NT ist der G. Antwort auf Gottes Heilstat. Das im Alten Bund angekündigte und vorbereitete Heilsgeschehen hat sich in —> Jesus Christus ereignet. In den Evangelien ist darum der G. unbegrenztes Vertrauen auf Jesus, so daß von Jesus dasselbe erwartet wird wie von Gott (Mt 11,27; Joh 11,22). DerG. erkennt in Jesus den Christus und damit das abschließende und vollgültige —» Heil Gottes (Joh 6,69). Bei Paulus gibt es keinen anderen G.n als den, welcher sich auf Jesus, den Christus und Sohn Gottes bezieht (Röm 1,5; 10,9). Der G. richtet sich auf Christus wie auf Gott selbst. Dieser auf Christus gerichtete G. sieht in dem von Jesus in seiner Notwendigkeit erkannten und bejahten Kreuz die göttliche Heils- und Versöhnungstat (Röm 3,25; iKor2,i; 2Kor 5,19). Dabei gehören G. und Erkennen zusammen und bedingen einander (iKor 15,1-4; ijoh 1,1 -3). Solcher G. ist zugleich G. an den Auferstandenen und Erhöhten und tritt in persönliche Gemeinschaft mit ihm.
Das Zum-G.n-Kommen beendet allen Eigenruhm und bedeutet Verzicht auf jeden eigenen Anspruch vor Gott. Es führt zur Hingabe an seine versöhnende Gnade (Phil 3,7; Gal 6,14) und zum Gehorsam (Röm 1,5). So ruht der G. ganz in seinem Gegenstand und wird zur schlechthinnigen Bezeichnung für das religiöse Verhalten. Im Unterschied zum AT, wo es gilt, sich im G.n in einem schon bestehenden Bundesverhältnis zu bewähren, tritt man nun durch G.n allererst in den Gottesbund ein. Man wird —» gläubig (1 Thess 1,8). Dazu bedarf es der persönlichen
Entscheidung und —» Bekehrung jedes einzelnen.
Die im G.n ergriffenen Heilsgüter sind Gerechtigkeit, Heil, ewiges Leben, Frieden und —» Gemeinschaft mit Gott, Gotteskindschaft und der —» Geist (Röm 1,16; 5,1; Apg 4,12; Joh i,i2; 3,36; 7,39). Die guten Werke sind nun nicht mehr heilsbegründend, wohl aber unmittelbare Folge des Heilsempfanges (Röm 3,28). Der G. ist bekennender G. (Röm io,9; 1 Joh 2,23) und ist durch die —» Liebe tätig (Gal 5,6; vgl. iTim 1,5). Zum G.n gehört die Furcht, und die Möglichkeit der Anfechtung ist immer da (iKor 10,12). Da Christus nicht nur offenbar, sondern auch noch verborgen ist, aber offenbar werden soll, ist der
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zugleich Hoffnung (Kol 3,3.4; Röm 8,24f.). Zur vollen Heilsgegenwart tritt das Verheißungswort, daß das in Jesus erschienene Heil vor aller Augen sich offenbaren und dann der G. zum Schauen werden soll (rKor 13,12; 2Kor 5,7; iPetr 1,8).
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Kirchengeschichte
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im Mittelalter trat die Kirche als Mittler des G.ns in den Vordergrund und schob sich vielfach zwischen den G.n und Gott. Der G. wurde als Erkenntnis der übernatürlichen göttlichen Wahrheit dem Wissen gegenübergestellt. Als dem Menschen eingeflößte Gabe (fides infusa) wurde er zur Zuständ- lichkeit. Die Werke gesellte man ihm bei als ebenfalls heilsnotwendig (Synergismus).
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die -+ Reformation hat die Mittlerstellung der Kirche ebenso ausgeschaltet wie die heilsbegründende Funktion der Werke und hat den G.n allein auf die Schrift gegründet (solus Christus, sola fide, sola scriptura = allein Christus, allein durch Glauben, allein die Schrift). Für Luther ist der G. wieder persönliche Ich-Du-Beziehung mit Gott und Christus. Der Glaubende sieht von sich ab und hängt allein an Gott und seinem gnädigen Urteil, d.h. am Evangelium. Diese
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nsgerechtigkeit ist einerseits erfahrbar und tröstet das —» Gewissen. Andererseits soll am Vergebungswort auch ohne und wider alle Erfahrung festgehalten werden. Der
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ist nicht Leistung des Menschen, sondern Gabe Gottes. Gehorsam, Furcht, Vertrauen und Gewißheit gehören dazu, ebenso aber auch Anfechtung.
v neuere zeit: In der Orthodoxie erstarrte der G. teilweise zum bloßen Lehrg.n. Dem gegenüber betonte der Pietismus wieder den lebendigen G.n. Die Rechtfertigung des Sünders durch Gottes Gnade im G.n wurde wieder zum Erlebnis, zur persönlichen Erfahrung der —»■ Wiedergeburt des einzelnen, und des neuen Lebens. Für -» Schleiermacher ist der G. weder ein Wissen, noch ein Tun, sondern eine Bestimmtheit des religiösen Gefühls, aber gerade so G. an Christus, den Erlöser. Für Kierkegaard ist der G. unendliche Leidenschaft des Verzweifelnden, angestachelt durch das Evangelium, bezogen auf die paradoxe Tatsache des Gottmenschen. Für Schiatter hingegen kommt der G. aus der im NT zugänglichen, verständlichen Wahrnehmung des geschichtlichen Christus. Ähnlich ist für Kähler das im NT unmittelbar uns entgegentretende, auf Kreuz und Auferstehung zentrierte Bild Christi begründend für den G.n. —» Barth betont, daß der G. keine Möglichkeit des Menschen sei. Eine unmittelbare Beziehung zwischen dem endlichen Menschen und dem unendlichen Gott lehnt er ab, ebenso zwischen dem Glaubenden und dem geschichtlichen Christus (dialektische Gebrochenheit).
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Grundsätzliches
Maßgebend für uns bleibt das neutestament- liche Glaubensverständnis. Abweichungen von ihm bzw. falsche Alternativen zeigen sich heute vor allem auf drei Gebieten: 1. im Verhältnis G.-Heil, bzw. G.-Werke.. 2. im Verhältnis G.-Erkennen. 3. im Verhältnis G.-Erfahrung. Zu 1.: Zwar gibt es keine Gott wohlgefälligen Werke ohne G.n; aber doch ist es möglich, durch das Tun des Willens Gottes zur G.nserkenntnis zu kommen (Joh 7,17). Zu 2.: Im NT gehört zum G.n immer ein Erkennen, und zwar nicht nur ein paradoxes (gegen Kierkegaard), sondern auch ein direktes, vernünftiges (Schiatter), und das deshalb, weil Christus nicht nur verborgen, sondern auch offenbar und in seinem Wollen und Tun erkennbar war (1 Joh 1,1-3). Zu 3.: Sofern der Glaube den Menschen mit seinem Wollen, Denken und Fühlen total umgreift, ist der G. immer auch von Erfahrung begleitet.
Lit.: H. E. Weber, Der G. und das Wort (ZSTh 9, 1932, 339-356.502-521)- O. Weber, Grundlagen der Dogmatik II, 1961, S. 292h. - W. Künneth, Fundamente des G.s, 1975 H. Schmid
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