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Der Ukrainische Statistische Dienst weist für 2013 in der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Bevölkerungsgruppe der Männer zwischen 15 und 59 und der Frauen zwischen 15 und 55 Jahren eine Arbeitslosenquote von 7,7% aus (erfasst nach der Methodologie der International Labour Organization). Im Vorjahr hatte die Arbeitslosenquote 8,1 % betragen. In der Altersgruppe von 15 bis 70 Jahren waren im Jahr 2013 65,0% erwerbstätig (USDOS 27.2.2014).
Quellen:
- AA – Auswärtiges Amt (05.2015): Ukraine, http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Ukraine/Wirtschaft_node.html, Zugriff 12.6.2015
- IOM – Internationale Organisation für Migration (08.2013):

Länderinformationsblatt Ukraine, https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698704/698622/16391428/16800762/Ukraine_-_Country_Fact_Sheet_2013%2C_deutsch.pdf?nodeid=16801302&vernum=-2, Zugriff 12.6.2015


- USDOS - US Department of State (27.2.2014): Country Report on Human Rights Practices 2013 – Ukraine, https://www.ecoi.net/local_link/270738/399509_de.html, Zugriff 12.6.2015
- ÖB – Österreichische Botschaften (09.2014): Asylländerbericht – Ukraine
16.1. Sozialbeihilfen
Ukrainische Staatsbürger, Ausländer, Staatenlose und Flüchtlinge, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in der Ukraine haben, haben Anspruch auf soziale Unterstützung seitens des ukrainischen Staates. Es gibt zahlreiche Rechtsvorschriften, die diejenigen Personengruppen definieren, die Unterstützung erhalten können. Die gewährten sozialen Leistungen sind in der Regel unzureichend. Es gibt zwei Hauptformen der staatlichen Unterstützung:
a) Materielle Unterstützung (Geld, Nahrung, Kleidung, Schuhe, Brennstoff etc.) – Die Höhe der finanziellen Unterstützung wird entsprechend dem monatlichen Einkommen der betreffenden Person festgelegt, und b) Soziale Dienstleistungen (Essen, Transportdienste, Lieferung von Medikamenten etc.). Die Voraussetzungen für die Gewährung sozialer Unterstützung sind sehr verschieden und richten sich nach der Art der beantragten Leistung. In der Regel muss der Antragsteller die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe nachweisen, z.B. nach: dem Verlust des Arbeitsplatzes, Arbeitsunfall bzw. Arbeitsunfähigkeit. Es gibt Leistungen im Falle von Schwangerschaft und Mutterschaft, für Senioren und Hinterbliebene. Verschiedene NGOs unterstützen ebenfalls Menschen in sozialen Notlagen (IOM 08.2013, vgl. ÖB 09.2014).
Das Existenzminimum für eine alleinstehende Person wurde im Jahr 2013 mit UAH 1.218 festgelegt (entspricht zum Stand 12. August 2014 rund EUR 70). Im Jahr 2010 galten 26,4% der ukrainischen Bevölkerung als arm, wobei 23% der Stadtbewohner, jedoch 38% der Landbewohner mit einem Einkommen unter dem Existenzminimum auszukommen hatten. Nur 56,8% der als arm Qualifizierten können sich auf Hilfe aus dem Sozialsystem stützen (ÖB 09.2014).
Quellen:
- IOM – Internationale Organisation für Migration (08.2013):

Länderinformationsblatt Ukraine, https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698704/698622/16391428/16800762/Ukraine_-_Country_Fact_Sheet_2013%2C_deutsch.pdf?nodeid=16801302&vernum=-2, Zugriff 12.6.2015


- ÖB – Österreichische Botschaften (09.2014): Asylländerbericht – Ukraine
17. Medizinische Versorgung
Das ukrainische Gesundheitssystem ist in seinen Grundzügen nach wie vor das ehemals sowjetische Modell. Krankenhäuser und Fachärzte spielen eine zentrale Rolle, Allgemeinmediziner gibt es kaum. Eine gesetzliche Krankenversicherung wurde trotz jahrelanger Diskussionen in der Ukraine bislang nicht eingeführt. Vielmehr besteht ein in der Verfassung verankerter universeller Anspruch der Bevölkerung auf Gesundheitsleistungen, die aus Steuermitteln finanziert sein sollen (ÖB 09.2014, vgl. IOM 08.2013).
In der Ukraine gibt es über 7.000 Gesundheitszentren (26 Wissenschaftliche Forschungszentren, 40 Krankenhäuser und besondere Gesundheitszentren, 6 Ambulante Kliniken, 150 Sanatorien und Erholungseinrichtungen. Die Wirtschaftskrise hatte erhebliche Auswirkungen auf die medizinische Infrastruktur. Die Bedingungen in den Krankenhäusern verschlechtern sich. In den Städten ist die Situation im Allgemeinen besser als in den ländlichen Gebieten. Auf dem Land lebenden Personen mit ernsthaften gesundheitlichen Problemen wird empfohlen, das jeweilige Gebietskrankenhaus aufzusuchen. Um in einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung versorgt zu werden, müssen Patienten ihre Ausweisdokumente (Personalausweis) und die Krankenversicherungskarte vorweisen (in privaten Kliniken ist dies nicht notwendig. Um in einer staatlichen Klinik versorgt zu werden, muss der Patient in der jeweiligen Region registriert sein (IOM 08.2013).
In den Spitälern sind Zuzahlungen der Patienten für die Behandlung üblich. Im Zeitraum 2003-2008 wurden rund 40% der Kosten von den Patienten selbst abgedeckt. Der Großteil dieser Eigenmittel wurde für Medizinprodukte und Medikamente ausgegeben (ÖB 09.2014).
Medikamente sind in den meisten Fällen erhältlich, müssen jedoch von den Patienten selbst gekauft werden. Importierte Medikamente sind teurer als solche, die in der Ukraine hergestellt werden. Aspirin (20 Tabletten), das in der Ukraine hergestellt wurde kostet ca. UAH 12,00, wenn es aus der Schweiz stammt ca. UAH 42,00. In der Ukraine gibt es ein Netzwerk von psychiatrischen Kliniken, die entsprechend dem Schweregrad der psychischen Erkrankung aufgeteilt sind. Organtransplantationen werden in bestimmten Transplantationskliniken in Kiew und Charkow sowie in normalen Krankenhäusern in Kiew, Donezk, Saporoschje, Lwow, Odessa, Iwano-Frankiwsk, Kirowograd, Lutsk, Mariupol, Mykolajiw, Cherson, Tscherkassij und Tschernowzij durchgeführt (IOM 08.2013).
Schätzungen zufolge sind zumindest 10% aller Geldflüsse im ukrainischen Gesundheitswesen unter dem Begriff "informelle Zahlungen" zu subsumieren. In der Regel werden derartige Zuwendungen vor der entsprechenden Behandlung geleistet. Die Höhe der Zuwendung bestimmt in der Folge die Qualität und die Schnelligkeit der Behandlung. Glaubwürdigen Schätzungen zufolge setzt sich das Gehalt eines Bediensteten im Medizinbereich im Schnitt zu 20% aus derartigen "informellen Zuwendungen" zusammen, die nicht selten – zumal auf dem Land – auch aus Naturalien bzw. bereitgestellten Dienstleistungen bestehen können. Während die medizinische Versorgung in Notsituationen in den Ballungsräumen als befriedigend bezeichnet werden kann, bietet sich auf dem Land ein differenziertes

Bild: jeder zweite Haushalt am Land hat keinen Zugang zu medizinischen Notdiensten (ÖB 09.2014).


Quellen:
- IOM – Internationale Organisation für Migration (08.2013):

Länderinformationsblatt Ukraine, https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698704/698622/16391428/16800762/Ukraine_-_Country_Fact_Sheet_2013%2C_deutsch.pdf?nodeid=16801302&vernum=-2, Zugriff 12.6.2015


- ÖB – Österreichische Botschaften (09.2014): Asylländerbericht – Ukraine
18. Behandlung nach Rückkehr
Seitens der ukrainischen Regierung gibt es keine gesonderte Unterstützung für die Wiedereingliederung in die Ukraine heimkehrender Staatsbürger. Die Unterstützung bei der Unterbringung für Obdachlose jedoch gilt auch für ukrainische Heimkehrer. Das Zentrum für die Wiedereingliederung obdachloser ukrainischer Staatsbürger beim Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik unterstützt obdachlose Menschen. Es gibt derzeit keine gesonderte Unterstützung für allein heimkehrende Frauen und Mütter, die nicht zu Ihrer Familie zurückkehren können bzw. wollen (IOM 08.2013).
Quelle:
IOM – Internationale Organisation für Migration (08.2013):

Länderinformationsblatt Ukraine, https://milo.bamf.de/milop/livelink.exe/fetch/2000/702450/698578/704870/698704/698622/16391428/16800762/Ukraine_-_Country_Fact_Sheet_2013%2C_deutsch.pdf?nodeid=16801302&vernum=-2


Anfragebeantwortung der Staatendokumentation zur Ukraine, Rechter Sektor, Situation IDPs in der Westukraine vom 11.11.2016
1. Gehen Polizei oder Staatsanwaltschaften Anzeigen wegen Übergriffen durch Angehörige des "Rechten Sektors" nach?
2. Gibt es dazu Anzeigen- und Verurteilungsstatistiken?
Quellenlage/Quellenbeschreibung:
Aufgrund der spezifischen Art der Fragestellung wurde diese dem Verbindungsbeamten des BM.I (VB) zur Recherche übermittelt. Eine Quellenbeschreibung findet sich auf dem Quellenblatt der Staatendokumentation auf www.staatendokumentation.at sowie in der dort ersichtlichen Methodologie der Staatendokumentation.
Zusammenfassung:
Der nachfolgend zitierten Quelle ist zu entnehmen, dass Übergriffe durch Mitglieder des "Rechten Sektors" genauso ermittelt werden, wie andere Straftaten. Entsprechende Statistiken zu Anzeigen und Verurteilungen gibt es nicht.
Einzelquellen:
Dem Bericht des BM.I-Verbindungsbeamten für die Ukraine ist folgendes zu entnehmen:
Recherchen im Internet ergaben folgendes:
1. Ja, die Übergriffe durch die Mitglieder des "Rechten Sektors" werden genauso ermittelt, wie andere Straftaten
www.Ukropnews.com
www.fakty.ua
www.iPress.ua
2. Statistiken zu den Anzeigen und Verurteilungen in Straftaten durch Angehörige des "Rechten Sektors" gibt es nicht.
VB des BM.I in Kiew (26.10.2016): Bericht des VB: per E-Mail
3. Gibt es nähere Informationen betreffend Diskriminierung von Ostukrainern durch die westukrainische Bevölkerung?
4. Wie ist die Wohn- und Arbeitssituation der IDPs?
5. Gibt es aktuelle Hilfsprogramme durch die Regierung?
Quellenlage/Quellenbeschreibung:
In öffentlich zugänglichen Quellen wurden im Rahmen der zeitlich begrenzten Recherche auf Deutsch und Englisch einige aktuelle Informationen gefunden. Eine ausgewogene Auswahl wird entsprechend den Standards der Staatendokumentation im Folgenden zur Verfügung gestellt. Eine Quellenbeschreibung findet sich auf dem Quellenblatt der Staatendokumentation auf www.staatendokumentation.at sowie in der dort ersichtlichen Methodologie der Staatendokumentation. Weniger bekannte Quellen werden im Abschnitt "Einzelquelle" beschrieben.
Informationen zur Fragestellung finden sich auch auf dem Koordinationsboard in der AFB UKRA_SOL_Luhansk_Diskriminierung von IDPs in Restukraine_2015_02_05_AS.
Zusammenfassung:
Den nachfolgend zitierten Quellen ist zu entnehmen:
Eine fehlende staatliche Strategie und fehlende Finanzmitteln führten zu einer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Marginalisierung von IDPs.
Die ukrainische Regierung hat 2016 ein "Ministerium für die zeitweise okkupierten Gebiete und Binnenflüchtlinge" eingerichtet, das Hilfsleistungen, soziale Versorgung und Eingliederung in die Aufnahmegemeinden koordinieren soll. Darüber hinaus wurden verschiedene Gesetze für die Verbesserung der Situation der Binnenflüchtlinge verabschiedet. Umsetzung und Finanzierung sind jedoch ein Problem.
Seit mehreren Monaten schlägt eine gesetzlich geregelte Vereinfachung des Registrierungsverfahrens für Binnenflüchtlinge auf die Durchführungsebene nicht durch, weil die nötigen Durchführungsverordnungen fehlen.
Bei Auszahlung von Pensionen und Sozialhilfe für Binnenflüchtlinge gibt es Verzögerungen, weil die neue Regelung vorsieht, dass zuerst die Wohnadresse der IDPs überprüft werden muss. Partner von UNHCR bieten Unterstützung für Binnenflüchtlinge an, damit sie ihre finanzielle Unterstützung schneller wieder erhalten.
Binnenflüchtlinge haben Anspruch auf sechs Monate staatlich geförderte Unterkunft – danach sollten sie privat untergebracht oder wieder zurückgekehrt sein. Die Kommunen sind bei der Wohnraumfrage aber längst an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gestoßen. Die meisten Gemeinden, die eine hohe Anzahl von IDPs aufnehmen, erhalten keine zusätzlichen staatlichen Mittel sondern sind auf humanitäre Hilfe angewiesen.
Berichten zufolge erhielten bislang 670.000 IDPs eine staatliche finanzielle Unterstützung. Nicht arbeitsfähige Personen erhalten 884 Hryvnja (37,7 Euro) pro Monat, arbeitsfähige 442 (18,8 Euro) pro Monat. Die durchschnittliche Rente liegt gegenwärtig bei 1.523 Hryvnja (64,9 Euro).
Die Integration der IDPs in den ukrainischen Arbeitsmarkt ist jedoch aufgrund des generellen Mangels an Arbeitsplätzen schwierig. IDPs müssen oft entweder Niedriglohnjobs annehmen, prekäre Arbeitsverhältnisse ohne oder mit eingeschränkten Arbeitnehmerrechten eingehen oder sie bekommen gar keine Arbeit. Rund 5.000 wurde erfolgreich eine Anstellung vermittelt, etwa 20.000 sind als arbeitslos registriert. Im März 2015 trat ein Gesetz in Kraft, das die Situation von Binnenflüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt leicht verbesserte.
Es gibt zwar aktuelle Berichte über die positive und neutrale Einstellung der ukrainischen Bevölkerung gegenüber IDPs, es kommt jedoch immer wieder zu Diskriminierungsfällen. Diese sind aber weder zahlreich noch systematisch. Binnenvertriebene werden immer wieder beim Zugang zu Beschäftigung, Unterkunft, Bankdienstleistungen und medizinischer Versorgung (etwa wegen fehlender Dokumente zur Bestätigung der Registrierung als Binnenflüchtling) benachteiligt. Es gibt Berichte, dass Vermieter weniger bereit sind an Binnenflüchtlinge Wohnungen zu vermieten oder sie sogar aus den Wohnungen werfen, seit die Lebensbedingungen von IDPs behördlich überprüft werden.
Einzelquellen:
Reliefweb berichtet im Januar 2016, dass das ukrainische Ministerkabinett in den letzten Jahren verschiedene Gesetze über die staatliche finanzielle Unterstützung für IDPs verabschiedete.
Nach der Verordnung vom 1. Oktober 2014 ist eine gezielte monatliche Unterstützung für registrierte IDPs vorgesehen, um die Kosten für die Unterkunft und Versorgung abzudecken. Seit der 2015 erhalten IDPs diese Unterstützungsform sechs Monate lang.
Für IDPs können demnach auch Einmalzahlungen gewährt werden können.
Laut dem Gesetz über die Sicherung der Rechte und Freiheiten der Binnenvertriebenen vom 20. Oktober 2014 haben IDPs das Recht auf Neuregistrierung ihrer IDP-Zertifikate und danach können sie die Sozial- und Verwaltungsdienste des jeweiligen Aufenthaltsorts, für 6
Monate kostenlose Unterkunft, Arzneimittelversorgung u.a. Leistungen in Anspruch nehmen. Es fehlt jedoch einen Mechanismus für die Umsetzung dieses Gesetzes.
Einige Änderungen wurden auch bei der staatlichen Unterstützung für Kombattanten, für deren Kinder, für Kinder in den Konfliktzonen, die einen oder beide Elternteile verloren und für IDP-Kinder eingebracht (volle oder teilweise Ermäßigung der Studiengebühren, Zugang zu günstigen langfristigen Darlehen für Bildung, Stipendien, kostenlose Bücher, kostenlose Unterkunft in Studentenheimen etc.). Diese Regelungen wurden im Mai 2014 verabschiedet, für das Jahr 2016 jedoch nicht budgetiert.
Im Januar 2015 wurde das Gesetz über Garantien des Schutzes von Wohn- und Eigentumsrechten der Bevölkerung in den Konfliktzonen und der IDPs, und der Rückzahlung von Schulden für Löhne, Stipendien und Renten, die aufgrund der Anti-Terror-Operation nicht ausgezahlt wurden, verabschiedet. Obwohl das Gesetz angenommen wurde, teilte der Staatshaushalt für Jahr 2016 keine Mittel für die Umsetzung der Bestimmungen zu.
Im Juli 2015 wurde ein Aktionsplan für Beschäftigung und Berufsausbildung von IDPs genehmigt. In dessen Rahmen wurde das Fachministerium aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um neue Arbeitsplätze zu schaffen; um die Berufsausbildung und berufliche Umschulung zu erleichtern; um die beruflichen Fähigkeiten zu verbessern; um die Lohnkosten für Arbeitgeber zu kompensieren, die IDPs einstellen. Darüber hinaus erfolgten noch weitere Gesetzesänderungen, um die Integration der IDP-s in den ukrainischen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Financial assistance:
•On 1 October 2014, the Cabinet of Ministers (CoM) adopted Resolution No. 505 envisaging the state monthly targeted assistance for registered IDPs to cover accommodation costs and utilities up to UAH 884 (approx. USD 40) for unemployable people and UAH 442 (approx. USD 20) for able-bodied people, but not more than UAH 2,400 (USD 109) per family. Monthly targeted assistance was extended for 6 months (Resolution No.212-VII of 31 March 2015) and the amount for disabled people of category 3 was increased to UAH 1,074 (approx. USD 49) in Resolution of CoM No. 95 of 11 March 2015.
•Resolution of CoM No. 535 of 01 October 2014 creates one-time cash assistance from money donated by individuals and legal entities in support of the conflict-affected population and IDPs. The assistance focuses on orphaned children whose parents died in the region of the Government of Ukraine’s ‘Anti-terrorist Operation’, families with disabled people, families with serious medical cases, families with pregnant women and large families, and equals one minimum wage. The amount ranges between UAH 1,176 – UAH 2,352 (approx. USD 53 – USD 107) depending on the category of people receiving the assistance.
•The law "On ensuring of rights and freedoms of internally displaced people” No.1706-VII of 20 October 2014 envisages the right of IDPs to re-register and receive social and administrative services at the place of actual residence and envisages the right for free accommodation during the initial
six months after IDP registration; assistance with transfer of movable assets; free transportation to the place of origin in case of return and provision of medicines, etc. However, there is no mechanism of implementation of the Law.
[ ]
Specific assistance for various categories of IDPs:
•Amendments were introduced to certain laws of Ukraine on state support of combatants, their children, children who lost one or both parents in the region of hostilities as well as IDP children for accessing vocational and higher education in the form of a full or partial payment of tuition fees; reduced long-term loans for education; a social stipend; free books; free access to the internet in state and communal educational facilities; and free accommodation in dormitories (Law No. 425-VIII of 14 May 2014). However, these amendments were not budgeted for 2016.
[ ]
•On 13 January 2015, the Law No.85-VIII "On guarantees protecting housing and property rights of the conflict-affected population and IDPs, envisaging repayment of debts on salaries, stipends and pensions accrued due to conduct of the ‘Anti-terrorist Operation” was adopted; establishing a moratorium on forced sale of housing of the mentioned categories of people as well as a moratorium on penalty charges imposed by energy suppliers on them for late payment of energy bills. However, the budget 2016 didn’t allocate the funds for implementation of the provisions of the Law.
•On 4 June 2015, the CoM adopted a procedure (Resolution No. 356) according to which the State provides financial assistance for orphan children, children deprived of parental care and to foster parents displaced from temporary occupied territories and the area of the ‘Anti-terrorist Operation’.
•On 8 July 2015, the Cabinet of Ministers approved the Action plan on employment and vocational education of IDPs for 2015-2016 entrusting line ministries to take action on creation of new job places; facilitation of vocational education, professional (re)training and skills upgrading of IDPs; development of a compensation scheme for employers hiring IDPs; a scheme covering one-time transport costs of IDPs for relocation to the place of employment if located in another city; and provision of one-time payments for business start-ups (Resolution No.505 of 08 July 2015) The Government has allocated UAH 21 million (approx. USD 954,545) for implementation of the plan; Resolution No.696 of 08 September 2015 provides a mechanism for the compensation to employers who hire IDPs.
•The same day, the CoM of Ukraine amended the procedure of registration, re-registration of unemployed and keeping records on people looking for job simplifying the package of documents for IDPs to register as unemployed (Resolution No. 473). The Ministry of Social Policy of Ukraine developed a mechanism to obtain a duplicate of a work record book for IDPs which can be issued by a new employer in the place of displacement (Order No. 720/1642/5 of 06 October 2014).
Reliefweb (31.1.2016): Ukraine: Overview on State Assistance for IDP-s – January 2016,

http://reliefweb.int/report/ukraine/ukraine-overview-state-assistance-idps-january-2016-enruuk, Zugriff 8.11.2016


Die Hanns Seidel Stiftung berichtet:
Inmitten enormer wirtschaftlicher Probleme, einem politischen Neuanfang und einem Krieg im Osten des Landes sieht sich die Ukraine mit mindestens 1,7 Millionen Binnenflüchtlingen konfrontiert. Eine andere Zählart geht von 1,35 Millionen Familien aus, die durch den Krieg im Osten entwurzelt und in der Ukraine registriert wurden. Von diesen haben bislang 670.000 staatliche finanzielle Unterstützung erhalten. Eine zusammenfassende finanzielle Quantifizierung der ukrainischen und internationalen Hilfsleistungen, die sich mit der aus russischen Medien kolportierten Zahl von rund 230.000.000 €

russischer Unterstützungsleistungen für Flüchtlinge in der RF für 2014 und 2015 vergleichen ließe, liegt bisher nicht vor. Die ukrainischen Behörden gingen in der Flüchtlingssituation zunächst von einer relativ schnellen Rückkehr zur Normalität aus. So haben Flüchtlinge Anspruch auf sechs Monate staatlich geförderte Unterkunft – danach sollten sie bei Verwandten oder Freunden beherbergt, selbst auf die Beine gekommen oder wieder zurückgekehrt sein. Die Kommunen sind bei der Wohnraumfrage aber längst an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gestoßen. Der zur Verfügung stehende Wohnraum in städtischen Gemeinschaftsunterkünften reicht nicht aus und leer stehender Wohnraum ist in gewachsenen Gemeinden selten.


Während die primäre Nothilfe für Flüchtlinge und Vertriebene relativ schnell anlief und durch Unterstützung insbesondere aus dem europäischen Ausland vor allem in Notaufnahmelagern weiter ausgebaut wurde, ist die öffentliche Verwaltung der Ukraine mit vielen Problemen überfordert. Ausweisdokumente, Personenstandsurkunden und andere Unterlagen stellen viele Antragsteller vor unüberwindbare Probleme, da die ukrainische Bürokratie auf Dokumenten basiert, die im Donbas und auf der Krim nicht mehr zugänglich sind oder nicht mehr ausgestellt werden. Grundsätzlich gilt, dass in der Ukraine alle neuausgestellten (russischen) Dokumente von der Krim – beispielsweise Krankenkarten oder Ausbildungszertifikate – nicht anerkannt werden (siehe Infokasten). Seit mehreren Monaten wird eine gesetzlich geregelte Vereinfachung des Registrierungsverfahrens für Binnenflüchtlinge auf der Durchführungsebene verschleppt: Die notwendige Gegenbestätigung der Migrationsbehörde auf Registrierungsformularen kommunaler Sozialämter wurde zwar offiziell aufgehoben – nachgeordnete Verwaltungsbehörden verlangen diese aber weiterhin, was zu nervenaufreibenden und langwierigen Streitereien der Antragsteller mit den Behörden führt. Hier kommt ein bekanntes ukrainisches Problem zum Tragen: Progressive Gesetze alleine nützen wenig, solange es keine entsprechenden Durchführungsverordnungen für die jeweiligen Amtsstuben gibt.
Auch die Integration in den ukrainischen Arbeitsmarkt gestaltet sich schwierig, weil es in der aktuellen Wirtschaftskrise – Wirtschaftswachstum 2014 -7 Prozent, 2015 rund -10 Prozent – ohnehin nicht genügend Arbeit gibt.
Eine weitere wichtige symbolische Hürde wurde im Oktober 2015 nicht genommen: Die meisten Binnenflüchtlinge konnten nicht an den Kommunalwahlen teilnehmen, weil das Wahlgesetz nicht rechtzeitig an die Situation angepasst wurde, obwohl dies von ukrainischen Menschenrechtsorganisationen und der OSCE dringend gefordert worden war. Selbst wenn man dies der aktuellen krisenhaften Situation zuschreiben und es bei Kommunalwahlen noch ebenso hingenommen
werden kann, muss dieses Problem bis zu den spätestens 2018 bevorstehenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen geklärt werden.
Die Einstellung der ukrainischen Bevölkerung den Flüchtlingen gegenüber war / ist ambivalent: Einerseits sind die Flüchtlinge aus dem Donbas Opfer der Situation und definitiv nicht diejenigen, die in Donetsk und Lugansk gegen ukrainische Wehrpflichtige kämpfen; andererseits kommen sie doch aus der Gegend, die beim Referendum am 11. Mai 2014 mehrheitlich gegen den Verbleib in der Ukraine stimmte – ein Generalverdacht bestand, so der Journalist Wladislaw Bulatshik: "2014 sahen sich die Binnenflüchtlinge mit diesem Problem konfrontiert. Sie hatten ihre Häuser zurückgelassen und flüchteten sich in die friedlichen Gebiete der Ukraine. Dort aber waren viele Anwohner nicht bereit, den Flüchtlingen Wohnraum zu vermieten. Viele fanden keine Arbeit, wurden als "Separatisten" verunglimpft, die ihre Heimat verraten hätten und schlimmeres. Es dauerte fast ein Jahr, bis sich die Situation normalisierte und die Ukrainer die "Donetsker" nicht mehr fürchteten. Auch heute gibt es noch hier und da Einzelfälle der Diskriminierung von Flüchtlingen, aber das sind nicht mehr viele und nicht systematisch, wie das noch vor zwei Jahren der Fall war."

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