Maßnahmen zur Re-Integration arbeitsloser


Implikationen eines unreflektierten Integrationsbegriffs



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Implikationen eines unreflektierten Integrationsbegriffs


Soziale Arbeit in arbeitsmarktbezogenen „integrativen“ Maßnahmen bleibt also letztlich und per definitionem als „soziale Integrationsarbeit“ (MERTEN. 1997: 86) in ihrer eindimensionalen Bezogenheit auf den „Ersten Arbeitsmarkt“ verfangen bzw. wird ausschließlich unter diesem Aspekt beobachtet und evaluiert. Allerdings ist dieser Festlegung auf Integration(sarbeit) eine problematische, weil grundsätzlich verkürzten - zumal im Zuge der Integrationsbemühungen ebenso Desintegration aus jeweils anderen sozialen Kontexten produziert wird (vgl. SCHERR. 2001a: 215ff.). Zu beleuchten ist in erster Linie das den gegenständlichen Sektor sozialer Arbeit prägende, in nahezu tabuisierte Weise nicht weiter zu hinterfragende, normative Postulat einer alternativlosen und kategorischen (Re)Integration der vom Arbeitsmarkt Ausgeschlossenen in eben jenen.

Integration ist ohne Ausgrenzung bzw. Segregation nicht zu denken, weder als individuelle Handlungsalternative noch als empirische Kategorie. „Integration ist die Erwartung der relativ Mächtigeren, die sie an die relativ Ohnmächtigeren richten. Integration ist das Bemühen der Außenseiter, zu den Etablierten zu gehören. Segregation ist die Vorgabe der relativ Mächtigeren für die relativ Ohnmächtigeren. Segregation ist die Antwort der Außenseiter, die von den Etablierten daran gehindert werden, dazuzugehören“ (HANSEN. 1997: 71). Da auch bzw. vor allem arbeitsmarktpolitisch geforderte und geförderte „Integration in den Arbeitsmarkt“ keineswegs im herrschaftsfreien Raum stattfindet, ist Integrationspolitik auch in diesem Bereich „Teil und Form politischer Herrschaft“ und ist in diesem Zusammenhang auf ihre Funktionen, vor allem in Hinsicht auf die „Objekte der Integration“ (ebd.), hier also der Arbeitslosen, zu hinterfragen.

Unhinterfragt bleiben in aller Regel vor allem die gesellschaftlichen Machtverhältnisse. Diesbezügliche Aspekte sozioökonomischer (Deutungs-)Macht sind entsprechend zu überprüfen. Dies betrifft in erster Linie die Frage, welche sozialen Akteure auf dem arbeitsmarktpolitischen Feld tatsächlich in der Lage sind, diese normativ geforderte Eingliederung durchzusetzen, zu fordern, zu verweigern bzw. dieses Postulat im Sinne des Erhaltes bestehender Ungleichheitsverhältnisse zu missbrauchen. „Integration impliziert auch soziale Kontrolle, vermittelt über Weltbilder, Glaubenssysteme, Ideologien wie auch über Herrschaft. Soziale Kontrolle begrenzt die individuellen Abweichungen von gruppenspezifisch oder gesellschaftlich akzeptierten Handlungsmustern, aber auch die Fähigkeit zum individuellen und sozialen Wandel und provoziert hierdurch die Entstehung von der Integration entgegenwirkenden Kräften.“ (GEENEN. 2002: 248)

Damit ist neuerlich ein wesentliches Dilemma der sozialen Inklusionsarbeiter angesprochen. Ihr Auftrag besteht - unter Rückstellung möglicher, ihnen durchaus affiner, Alternativen - vor allem darin, bei ihrem von der Arbeitsgesellschaft „deklassierten“ Klientel Konformität in Form eines unhintergehbaren Bekenntnisses zur bzw. einer psychosozialen Ausrichtung auf eine, sie letztlich ausschließende Erwerbsarbeitsgesellschaft und der damit verbundenen Ideologie zu befördern. Damit erfüllen sie unter dem scheinbar unverfänglichen Diktum der Integration eine unausgesprochene Funktion, zumal „enge Integration […] oft Hand in Hand mit bestimmten Formen von Zwang [geht]. Sie kann mit bestimmten Formen von Unterdrückung verknüpft sein“ (ELIAS, 1993: 277). Dieser Zwang erfolgt mitunter auf sehr subtile, hinter dem Aspekt der „Hilfe“ versteckte Art und Weise: „Sozialarbeit ist eigentlich eine Tätigkeit, die der Gesellschaft hilft, abweichendes Verhalten zu zähmen und dadurch soziale Unruhen zu bekämpfen. Es geht um Konformismus … Wir vertrösten die Klienten … Wir sagen den Unangepassten, wie sie sich anpassen sollen“. (HOFER. 2002: 223).

Letztgenanntes drückt sehr prägnant die Situation der Arbeitslosen in Integrationsmaßnahmen, denen eine einseitige Integrationsarbeit abverlangt wird, aus, wobei in vielen Fällen die vom polit-ökonomischen System geforderte Integration letztlich auch noch vom ökonomischen Subsystem verweigert wird. Als identifizierte „Problemträger des Arbeitsmarktes“ sind die derart entsubjektivierten „Integrationsobjekte“ somit auch abseits der Erwerbsarbeit einer fortgesetzten beruflichen Sozialisation ausgesetzt, welche die bereits in der vorberuflichen Sozialisation und im bisherigen Berufsleben internalisierte Ausrichtung der sozialen Identitäten alternativlos auf das bestehende und eigentlich überholte Erwerbsarbeitsmodell festigt. Über diese subtile soziale Kontrolle wird nicht zuletzt die Ideologie des alleinigen Anspruches von Erwerbsarbeit auf Zugehörigkeit zur Gesellschaft gefestigt und gesellschaftskritisches Potential begrenzt. Die zumindest theoretische Möglichkeit, die vom bestehenden Typus einer zunehmend neoliberal ausgerichteten Arbeitsgesellschaft Deklassierten und Marginalisierten fänden zu einem von Solidarität getragenen Klassen- bzw. kollektiven Selbstbewusstsein – was übrigens dem Mainstream der Profession selbst als überzogene und veraltete theoretische bzw. politische Orientierung der späten 1960er und 70er-Jahre gilt - wird so weitgehend verunmöglicht.27

Gemäß des Credos, jedwede Arbeit sei besser, als gar keine, wird auch durch bzw. über arbeitsmarktintegrative Maßnahmen das Phänomen zunehmend destruktiver Arbeit(sverhältnisse), vor allem im Sinne einer sozialrechtlichen Prekarisierung, legitimiert. Auf derartigen Arbeitsplätzen gilt man, im Gegensatz zur Teilnahme an Arbeitslosenmaßnahmen, als zumindest immerhin (noch) gesellschaftlich soweit integriert, als man dem Staat bzw. „der Allgemeinheit“ wenigstens nicht „auf der Tasche liegt“. Mit dem Status der Unangepasstheit stigmatisiert, sehen sich viele, denen Integration verwehrt bleibt, zu einer wiederum problematisierten Segregation in von der Arbeitsgesellschaft dissidente Subsysteme - wie einen minderwertigen „zweiten Arbeitsmarkt“, das Sozialhilfesystem oder die „Schattenwirtschaft“ - gezwungen. „Man könnte viele Beispiele anführen, wo „Anomie“ als ein Problem behandelt wird, während ihr Gegenteil, der Zustand „gut integrierter“ Menschen oder wie immer man ihn nennen mag, als relativ „unproblematisch“, als „normal“ und bisweilen implizit als untersuchungsbedürftig erscheint“ (ELIAS. 1992: 273). In diesem Sinne findet sich arbeitsmarktintegrative Sozialarbeit mehr oder weniger unintendiert an der nachhaltigen Festigung von „Etablierten-Außenseiter-Figurationen“ (vgl. ELIAS. 1993) beteiligt. Derartige Figurationen finden sich bekanntlich vor allem auch dann, wenn das Machtgefälle zwischen Gruppen nicht besonders groß ist bzw. deren ökonomischen Ungleichgewichte nicht besonders ausgeprägt sind, wie dies zwischen Arbeitslosen und der Gruppe der prekär beschäftigen „working poor“ der Fall ist. Sie erhalten „gerade dann auch besonderes Gewicht, wenn es um die Abgrenzung von relativ ähnlichen Gruppen geht“ (HANSEN. 1997: 23). Dies erklärt unter anderem die durch das gesellschaftliche „Spiel mit der Angst“ gesteuerte große soziale Distanz und Berührungsängste zwischen jenen, die (noch) Arbeit haben, (und sei sie noch so prekär, entfremdend) und jenen, die „nicht einmal das“ mehr haben, spiegeln die Einen doch den Anderen deren eigene Gefährdung wider.

Weiters findet sich darin eine Begründung für die auch innerhalb der Maßnahmen, vor allem (aber nicht nur) seitens der „weniger Reflektierten“ bzw. „weniger Informierten“ regelmäßig wiedergegebenen, stark emotional aufgeladenen, von populistischen politischen Strömungen geschürten Ressentiments z.B. gegen „die Ausländer, die uns die Arbeitsplätze wegnehmen“ sowie gegen Randgruppen jeglicher Art, die sich in ähnlicher, relativ ohnmächtiger Situation befinden. Stets sind es also „die anderen“ gesellschaftlich Marginalisierten, welche die „Sozialschmarotzer“, „Leistungsverweigerer“ und dergleichen darstellen. Oskar NEGT (2001: 236) spricht im Zusammenhang mit der entsolidarisierenden Wirkung von Arbeitslosigkeit zutreffend vom „Angstrohstoff der Gesellschaft“. Diese für die Soziale Arbeit in arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen eine enorme Herausforderung darstellenden Phänomene werden in unterschiedlichem, jedoch in jedem Fall rückläufigem Ausmaß seitens der Sozialpädagogik behandelt. Die zahlenmäßig weit überwiegenden Maßnahmen des Typs B zumindest bieten dafür keinen Raum mehr.


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