Text aus: Die Briefe der Päpste und die an sie gerichteten Schreiben. Band : Melchiades bis Anastasius I. (vom Jahre 310—401). Zusammengesetzt, übersetz, mit Einleitungen und Anmerkungen versehen von Severin Wenzlowski


Wann der Priester celebriren soll



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Wann der Priester celebriren soll.

Damasus, der Papst, (sendet) Hieronymus Gruß im Herrn.
Wir schreiben euerer Brüderlichkeit, weil in der ganzen römischen Kirche ein Streit über das Opfer entstanden ist, zu welcher Stunde zu opfern erlaubt sei, und wir daraus kein Ende finden. Euere Heiligkeit wolle uns schreiben, ihr, die ihr Alles durchforschet, wie wir hierin vorgehen sollen.

Anfrage des seligen Damasus, Papstes der Stadt Rom, an den Priester Hieronymus.811

Unser Bruder und geliebter Priester Hieronymus
Was dünkt dir über den heiligen Tag des Herrn, wie soll man (an demselben) die Meßfeier begehen, oder über die anderen Tage; zu welchen Stunden ist es (an diesen) zu celebriren gestattet?

13. Antwortschreiben des Hieronymus an Damasus812


Heiligster Vater! Die Wahrheit ist in euch keineswegs verborgen. Gedenke des nicänischen Concils, wo von 318 heiligen Vätern festgesetzt und verordnet wurde: wenn Jemand am Sonntage der Auferstehung nach der 3. Stunde eine Messe zu singen wagt, der soll mit dem Banne belegt werden. An anderen Tagen aber soll er, wenn er es von der 3. bis zur 9. Stunde gewagt, in den Bann gethan werden.813

Antwort des Hieronymus.814

Herr und süßester Vater!
Dir ist die Wahrheit keineswegs verborgen, da auf der Synode des nicänischen Concils 318 Väter, wie es bei ihnen gefunden wurde, (festsetzten,) daß am Sonntage Niemand nach der 3. Stunde des Tages die Meßfeier zu begehen wage, und erklärten, daß, wer sich Dieß unterstehe, im Banne sei; an den anderen Tagen aber solle man nicht in der 5., 6., 7., 8. Stunde die Messe celebriren, in den anderen (Stunden) aber ist es erlaubt. [Der Papst sagte: Richtig ist, was du gesagt hast.]815

14. Einzelne Decrete


a) In der Lebensbeschreibung des hl. Damasus.816
In jenen Tagen aber feierte er (Damasus), nachdem er die Bischöfe aus den verschiedenen Theilen der Welt zusammengerufen hatte, ein Concil, auf welchem er den Macedonius, weil er die Gottheit des hl. Geistes leugnete, verurtheilte, sowie Eunomius und Donatus, Anhänger der arianischen Gotteslästerung. Er verurtheilte auch denApollinaris, Bischof von Laodicea in Syrien, (gegen welchen er entschied, daß,) wenn Jemand sagt, dem Sohne Gottes, welcher ebenso wahrhaft Gott wie wahrhaft Mensch ist, habe entweder an seiner Menschheit oder an seiner Gottheit Etwas gemangelt, für ausgeschlossen aus der Kirche erklärt werde. Dieses Urtheil ließ er auch auf der 2. heiligen Synode bestätigen, welche auf seinen Befehl und seine Auctorität in Constantinopel gefeiert wurde.817

2.


Ausserdem befahl Damasus den Priestern, daß sie die hl. Communion und den Eintritt in die Kirche allen Gottesräubern verweigern sollen, welche sich am Kirchengute vergriffen, und besonders Denjenigen, welche den Zehent nicht entrichtet haben.818

3.


Auch die befahl er aus der Kirche auszuweisen, welche sich mit Wucher und Zinsen beschäftigen, da er sagte, es sei kein Unterschied zwischen einem Räuber und einem Wucherer.

4.


Ebenso auch Diejenigen (befahl er auszuweisen), welche, in den Kirchen verweilend, eitlem Geschwätze und müssigen Reden sich hingeben; denn er sagte: Wenn (die Kirche), wie der Herr sagt, ein Haus des Gebetes ist, so ist (darin) Niemandem (etwas Anderes) gestattet als zu beten, zu psalliren, die Sünden zu bekennen und Verzeihung zu erflehen.819

5.


Aber auch Jene erklärte er mit dem Banne belegen zu müssen, welche uneingedenk des göttlichen Gesetzes Zaubereien und Aberglauben und eitlen Beschwörungen sich hingeben . . . Deßhalb, sagte er, verordnen wir, daß, wer immer auf Wahrsagungen oder Deutungen oder sog. Orakel der heiligen Bücher achtet und Magier oder Beschwörer anhört, keineswegs unter den Christen genannt werde.820

6.


Deßgleichen wollen wir, daß auch jene Weiber aus den Kirchen hinausgewiesen werden, welche durch Trugbilder und Phantome der Dämonen getäuscht meinen, daß sie in nächtlicher Stille mit der Herodias und einer zahllosen Weiberschaar auf gewissen Thieren reiten und vieler Länder Räume in tiefer todtenstiller Nacht durcheilen und deren Befehlen wie denen einer Herrin gehorchen und in gewissen Nächten zu deren Dienste aufgerufen werden. Aber wären sie doch allein in ihrem Unglauben zu Grunde gegangen, und hätten sie nicht mit sich Viele (Männer) in den Abgrund des Unglaubens fortgerissen! Denn eine zahllose Menge ließ sich durch diesen Trug täuschen, hält es für wahr, weicht vom rechten Glauben ab und stürzt sich in den Irrthum der Heiden, daß es ausserhalb des einen Gottes etwas Göttliches gebe. Deßhalb müssen die Priester in den ihnen anvertrauten Kirchen dem Volke Gottes mit allem Eifer predigen, damit sie erkennen, daß Dieß alles ganz falsch sei und solche Trugbilder nicht vom göttlichen, sondern vom bösen Geiste den Seelen der Gläubigen vorgemacht werden. Denn der Satan selbst, welcher sich in einen Engel des Lichtes verwandelt, nimmt, sobald er die Seele irgend eines Weibleins gewonnen und sich dieselbe durch den Unglauben unterjocht hat, sogleich Gestalt und Bild verschiedener Personen an, und indem er die gefangen genommene Seele durch Traumbilder berückt und bald Fröhliches bald Trauriges, bald bekannte bald unbekannte Personen zeigt, führt er sie auf alle Abwege.821

7.


Auf diesem Concil wurde auch die Verordnung des Nicänums erneuert, daß, wer am Sonntage über die dritte Stunde hinaus Messe zu singen wagt, an anderen Tagen aber von der Hälfte der vierten Stunde an bis zur neunten, mit dem Banne belegt werden solle.822

8.


Damals auch verordnete Damasus, daß die Psalmen Tag und Nacht in allen Kirchen gesungen werden. Er befahl auch, daß am Ende eines jeden Psalmes das Ehre sei dem Vater ... wie es war im Anfange und jetzt u.s.w. hinzugefügt werde.823

b) Bei Gratian.
Der Verleumder, welcher in der Anklage nicht besteht, soll die gleiche Strafen erleiden.824

2.


Wenn Jemand einen Bischof oder Priester oder Diakon fälschlich wegen Verbrechen beschuldigt oder anklaget und keine Beweise erbringen kann, einem Solchen, beschließen wir, darf auch am Ende (seines Lebens) nicht die Communion gegeben werden.825

3.


Diese Gewohnheit, welche gegen die heilige katholische Kirche überhand nimmt, verpönen wir gänzlich, daß nemlich keinesfalls jene Opfergaben, welche innerhalb der heiligen Kirche dargebracht werden, unter der Herrschaft der Laien verbleiben, sondern daß es nur den Priestern, welche täglich dem Herrn dienen, erlaubt sei, (davon) zu essen und zu trinken; denn im alten Testamente verbot der Herr den Söhnen Israels, die heiligen Brode zu essen, mit Ausnahme des Aaron und dessen Söhnen; und doch standen jene Brode weit unter denen, welche jetzt in der heiligen Kirche dargebracht werden, weil jene unter dem Schatten des Gesetzes waren, diese aber unter der Gnade des heiligen Geistes sind, da das Evangelium die ganze Welt erleuchtet und sie daher glänzender sind. Mit welcher Stirne oder mit welchem Gewissen wollt ihr die Opfergaben empfangen, die ihr kaum für euch, geschweige denn für Andere, Gott Gebete aufopfern könnet? Denn es ist böse und dem Gebote des Herrn zuwider und fügt seiner Seele einen Schaden zu, welcher etwas ihm gänzlich Verbotenes zu thun sich erkühnt. Da es allen heiligen Vätern und unseren Vorfahren gefiel, diese Bestimmung zu treffen, so wollen auch wir dabei beharren, daß Niemand es wagen dürfe, diese Anordnung zu vereiteln, wenn er nicht der ewigen Verdammung anheimfallen will. Wenn aber Jemand gegen diese unsere Verordnung und der 318 Väter, welche dieselbe auf dem Nicänischen Concil gegeben haben, freventlich sündiget und auch fernerhin Opfergaben aus den heiligen Kirchen sich anzueignen unterfängt, der sei im Banne. Alle antworteten: So geschehe es.826

4.


Die freiwilligen Übertreter der Canones u. f. w.827

c) Bei Anselm828 Burchard.829 Polykarp830 und in der Panormia.831
Weil einige Metropolitanbischöfe, welche ihr Glaubens- bekenntniß nach alter Gewohnheit dem heiligen apostolischen Stuhle nicht ablegen, den Gebrauch des Palliums weder erbitten noch erlangen und hiedurch die Weihe der Bischöfe für die verwaisten Kirchen nicht ohne Gefahr verzögert wird, wurde bestimmt, daß, welcher Metropolit immer nicht innerhalb dreier Monate nach seiner Consecration zur Ablegung seines Glaubensbekenntnisses und zur Erlangung des Palliums an den apostolischen Stuhl schickt, der ihm verliehenen Würde beraubt sei und es anderen Metropoliten gestattet werde, nach der zweiten und dritten Ermahnung den verwaisten Kirchen mit Zuratheziehung des römischen Bischofes durch Ordination von Bischöfen zu Hilfe zu kommen.

Wenn aber Saumseligkeit eines zu weihenden Bischofes eintreten sollte, so daß die Kirche über drei Monate verwaist bleibt, so soll er der Gemeinschaft beraubt werden, bis er entweder von seinem Posten zurücktritt oder sich der Consecration nicht länger mehr entzieht. Wenn er aber die durch seine Nachlässigkeit verwaiste Kirche über fünf Monate behält, so darf er weder da noch sonstwo die Gnade der Consecration erlangen, ja er muß nach demUrtheile seines Metropoliten sich entfernen.832

Verlorengegangene Schriften


1. Schreiben des Athanasius und 90 anderer ägyptischen, in Alexandrien versammelten Bischöfe an Damasus über Auxentius v. J. 369, in welchem dieselben ihrer Verwunderung Ausdruck geben, daß Auxentius, arianischer Bischof von Mailand, welcher nicht nur ein Arianer, sondern auch mit vielen Verbrechen belastet sei, noch nicht aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen wurde, da doch Ursacius und Valens, die gleiche Gesinnung mit ihm haben, ausgestoßen seien. (Cf. ep. Athanas. ad Afros n. 10.)

2. Synodalschreiben des P. Damasus über die gemeinsame Verurtheilung des Auxentius, Ursacius, Valens, Gajus v. J. 370.

Dasselbe ist jedenfalls als Antwort des obigen Briefes zu betrachten: Athanasius berichtet in seinem Schreiben an Epictetus, daß zu jener Zeit in Gallien, Spanien und in Rom mehrfache Synoden gehalten und überall einstimmig jene Männer verurtheilt würden; überallhin seien Briefe ergangen mit der Weisung, daß in der katholischen Kirche keine andere Synode genannt werden solle ausser der nicänischen.

3. Gemeinschaftsbrief des P. Damasus für den Apollinaristen Timotheus v. J. 370.

Um das J. 370 kam Timotheus, ein Schüler des Apollinaris, mit einem Empfehlungsschreiben des Athanasius nach Rom, um durch die Verbindung mit dem römischen Bischöfe einen kräftigen Stützpunct zu erlangen und um so sicherer die Lehre seines Meisters verbreiten zu können. Ließ sich Athanasius durch die eifrige Bekämpfung des Arianismus von Seite des Apollinaris täuschen, daß er dem Timotheus ein Empfehlungsschreiben an den Papst mitgab, so dürfen wir uns nicht wundern, daß P. Damasus einem von Athanasius empfohlenen Manne bereitwillig einen Gemeinschaftsbrief ausstellte. Daß diese Gemeinschaft jedoch nur so lange währte, als die Heuchelei und der Betrug des Häretikers, wissen wir aus den oben angeführten Schreiben des Papstes, welche die Verurtheiluna des Apollinaris und seiner Lehre enthalten. (Cf Leontii lib. c. fraud. Apoll. ad calc., Facult. lib. 7, c. 3.)

4. Schreiben des P. Damasus an Paulinus, Bischof von Antiochien, v. J. 373, durch welches der Papst den Paulinus als rechtmäßigen Bischof von Antiochien (gegen Meletius) anerkennt und ihm zugleich großes Lob spendet. (Cf. Basilii ep. ad Ternetium.)

5. Brief des Petrus von Alexandrien an den Papst Damasus und dessen Antwort v. J. 373. Nach dem Tode des hl. Athanasius am 2. Mai 373 wurde Petrus Bischof von Alexandrien und zeigte seine Ordination dem Papste brieflich an. Hierauf übersandte der Papst durch einen Diakon ihm ein Trost- und Gemeinschaftsschreiben. (Cf. Theodoret. Lib. IV. c. 22.)

6. Schreiben des P. Damasus an die Gemeinde von Alexandrien v. J. 378. Petrus wurde von seinem Sitze durch den arianischen Bischof Lucius vertrieben und begab sich, wie sein Vorgänger, nach Rom; als er nach dem Tode des Kaiser Valens zu seiner Kirche zurückkehren konnte, erhielt er ein ähnliches Begleitschreiben, wie Athanasius vom P. Julius, in welchem Damasus den nicänischen Glauben und die Rechtmäßigkeit der Ordination des Petrus bestätigt. (Cf. Socrat. 1. V. c. 37.)

7. Die zwei Briefe des P. Damasus an Paulinus von Antiochien über Vitalis, deren schon in der Einleitung (s. oben S. 287) zu den uns erhaltenen zwei Schreiben des Damasus an Paulinus Erwähnung geschah.

8. Briefe des Papstes Damasus an Acholius, Bischof von Thessalonich und apostolischen Vicar Illyriens. Als Kaiser Gratian im J. 379 das bisher zum west-römischen Reiche und daher auch dem römischen Patriarchate angehörige Illyrien dem oströmischen Reiche einverleibte, sah sich P. Damasus veranlaßt, zur Wahrung seiner Patriarchalrechte daselbst einen apostolischen Vicar zu bestellen in der Person des Bischofes von Thessalonich, der Hauptstadt Illyriens; wir erfahren Dieß aus den oben angeführten Briefen des P. Damasus an Acholius, sowie aus denen des Papstes Innocenz I., zugleich aber ersehen wir aus ihnen, daß wohl die größere Mehrzahl der zwischen dem Papste und seinem Vicar gewechselten Briefe verloren gieng, in welchen Ersterer Instructionen ertheilte, Dieser Bericht erstattete.

9. Schreiben des Acholius an den Papst Damasus über Maximus Cynikus v. J. 380. Der Alexandriner Maximus wußte sich durch Sittenstrenge und eifrige Vertheidigung des nicänischen Glaubens die Liebe und das unbegrenzte Vertrauen des hl. Gregor von Nazianz zu erwerben, lohnte es ihm aber damit, daß er sich insgeheim von einer Partei Constantinopels und von Petrus von Alexandrien unterstützt zum Gegenbischofe von Constantinopel weihen ließ; er mußte jedoch vor dem erbitterten Volke aus der Stadt fliehen, gieng nach Thessalonich zum Kaiser Theodosius, wurde aber auch von da vorzüglich durch die Bemühungen des Acholius, vertrieben. Über alle diese Vorgänge berichtete Acholius in einem eigenen Schreiben an Damasus, wie Dieß aus dem oben unter Num. 9 angeführten Briefe des Damasus erhellt.

10. Das Berufungsschreiben des Papstes Damasus und anderer abendländischen Bischöfe an die in Constantinopel versammelten orientalischen Bischöfe zu einer Synode nach Rom v. J. 382.

Veranlassung, Inhalt und Erfolg desselben lehrt das unter Num. 12 oben enthaltene Antwortschreiben der Orientalen und dessen Einleitung833(s. S. 324).

11. Zwei Briefe des Papstes Damasus an Ambrosius v. J. 382 u. 384. Als im J. 382 Einige im Namen des römischen Senates die Aufstellung des Siegesaltares und die Erneuerung der alten heidnischen Religionsgebräuche beim Kaiser Gratian erbitten wollten, betrieb Damasus die Unterfertigung einer entgegengesetzten Adresse von der großen Mehrheit des Senates, welche er durch Ambrosius dem Kaiser unterbreitete. Dasselbe wiederholte er, als 2 Jahre später der Stadtpräfect Symmachus sich mit jenem Ansuchen an den Kaiser Valentinian wandte. (Cf. Amdrosii ep. 17. n. 10.)

12. Schreiben der Orientalen an den Papst Damasus v. J. 383 (beiläufig). Es ist dieß jener Brief, auf welchen Damasus mit dem unter Num. 13 angeführten Schreiben antwortet.

13. Schreiben des Papstes Damasus für den Stadtpräfecten Symmachus v. J. 384. Derselbe Symmachus, welcher durch seine Anhänglich-keit an den heidnischen Aberglauben dem Papste schweren Kummer bereitete, suchte bei diesem Schutz, als er im Jahre 584 bei den Kaisern Theodosius und Arkadius angeklagt wurde, daß er Personen vom Heiligthume der Kirchen weg zur Folter schleppen, Bischöfe aus entfernten und benachbarten Städten in Ketten gefangen nehmen lasse. Damasus stellte ihm auch ein Zeugniß aus, durch welches er die Grundlosigkeit jener Beschuldigungen vor den Kaisern beweisen konnte. In einer Rechtfertigungsschrift gibt Symmachus aber auch den Christen ein schönes Zeugniß ihrer Unbescholtenheit, da er sagt: „Die Gesetze treffen zwar verschiedene Verbrecher, aber, wie ich erfahren, solche, die dem Christenthume ferne stehen."834


Siricius (384 — 398)


XXXVIII. Der heilige Siricius

(v. Dec. 384 — 26. Nov. 398).835

Die von Himerius Bischof von Saragossa, an Damasus gerichteten Anfragen, die Priscillianisten, die neu entstandene Irrlehre des Jovinian und Bonosus, das antiochenische Schisma, dessen Beendigung Siricius erlebte, die durch Ruffinus angeregten Origenistischen Streitigkeiten brachten den Papst Siricius in brieflichen Verkehr mit allen Hauptkirchen des Abend- und Morgenlandes, so daß die Zahl der von ihm und an ihn ergangenen Briefe jedenfalls eine stattliche war; leider ist selbst von den uns bekannten die Mehrzahl verloren gegangen und besitzen wir deren nur mehr zwölf. Von diesen nahm Pseudoisidor die unter Num. 1, 6 und 7 aufgeführten in seine Sammlung auf. Gratian beschränkte sich gar nur auf den ersten Brief, den er übrigens, in 11 Capitel an verschiedenen Stellen seines Decretes vertheilt, diesem fast ganz einverleibte. — Im Pontificalbuche endlich sind ihm 3 Verordnungen, in einem alten Codex 6 Decrete zugeschrieben, die jedoch alle, mindestens in dieser Fassung, unterschoben sind.

1. Decretalbrief des P. Siricius an Himerius, Bisch. v. Saragossa, v. 2. Febr. 385836
Einleitung.
Wohl eine der allerersten päpstlichen Amtshandlungen des Siricius war die Beantwortung der vom Bischofe Himerius an Damasus gerichteten 15 Fragen über dtsciplinäre Angelegenheiten, an deren Erledigung Damasus durch den Tod verhindert wurde. Dieses Schreiben, welches vom 2. Febr. des J. 385 datirt ist,837 gieng schon frühzeitig in die verschiedenen Canonensammlungen über, wurde daselbst in 15 Capitel, den 15 Fragen und Antworten entsprechend, mit kurzen Inhaltsangaben, welche theils am Rande der einzelnen Capitel, theils zusammen am Kopfe des Briefes geschrieben wurden, eingetheilt. Diese Eintheilung nehme auch ich, statt der von Cosftant beliebten in 20 Abschnitte, auf und stelle jedem Capitel die in den alten Sammlungen enthaltenen Titel als kurze Inhaltsangabe vor. Dem eigentlichen Thema des Briefes schickt Siricius die Anzeige seines päpstlichen Regierungsantrittes voraus, am Schlüsse desselben ermahnt er ihn zur genauen Beobachtung der erhaltenen Instructionen und zur Mittheilung derselben an alle benachbarten Bischöfe. — In einigen Handschriften ist an verschiedenem Orte und in verschiedener Fassung ein Zusatz beigegeben, den Coustant für ein Stück eines anderen Schreibens des Siricius hält.

Text.
Siricius (sendet) Himerius,838dem Bischofe von Saragossa, (seinen Gruß).

Siricius erkennt es für seine Pflicht, die an seinen Vorgänger gestellten Fragen zu beantworten.



Der an unseren Vorgänger Damasus heiligen Andenkens gesandte Bericht deiner Brüderlichkeit hat schon mich auf dessen Stuhle nach Gottes Anordnung eingesetzt gefunden.839Als wir denselben in der Versammlung der Brüder genauer lasen, fanden wir so Vieles, was des Tadels und der Verbesserung bedarf, als wir Lobenswerthes zu erfahren wünschten. Weil wir nun ebenso in die Mühen und Sorgen Desjenigen eintreten müssen, dem wir durch Gottes Gnade in seinem Ehrenposten gefolgt sind, verwehren wir, nach geziemender Anzeige meiner Erhebung, auf die einzelne Puncte deiner Anfrage nicht die entsprechende Antwort, wie der Herr mir sie einzugeben sich würdigte. Denn in Anbetracht unseres Amtes ist es uns nicht erlaubt, Etwas zu verhehlen oder zu verschweigen, da uns mehr als Allen der Eifer für die christliche Religion auferlegt ist. Wir tragen die Lasten Aller, die bedrückt sind, vielmehr trägt sie in uns der selige Apostel Petrus, der uns, wie wir vertrauen, als Erben seines Amtes in Allem bewacht und beschützt.

1. Die Arianer dürfen von Katholiken nicht wiedergetauft werden.
Am Anfange deines Schreibens also bemerktest du, daß sehr Viele, welche von den gottlosen Arianern getauft sind, zum katholischen Glauben strömen, und daß Einige von unseren Brüdern sie abermals taufen wollen. Das aber ist nicht erlaubt, da es der Apostel840 verbietet, die Canones widersprechen und es auch die nach der Annullirung der Synode von Rimini von meinem Vorgänger Liberius ehrwürdigen Andenkens an die Provinzen gesandten allgemeinen Decrete841verbieten. Wir vereinigen sie mit den Novatianern und anderen Häretikern, wie es auf der Synode842 bestimmt wurde, bloß durch die Anrufung des siebenfachen (heil.) Geistes unter bischöflicher Händeauflegung, mit der Gemeinschaft der Katholiken, was auch das ganze Morgen- und Abendland beobachtet. Von dieser Richtschnur dürft nun auch ihr fernerhin nicht abweichen, wenn ibr nicht von unserem Collegium durch ein Synodalurtheil ausgeschlossen werden wollt.

2. Daß ausser Ostern und Pfingsten (den Nothfall ausgenommen) die Taufe nicht gespendet werden dürfe.
Hierauf folgt die verwerfliche und abzustellende Verwirrung bezüglich der zu Taufenden nach dem Belieben eines jeden Einzelnen, welche von unseren Mitpriestern —mit Ärger sagen wir es — „nicht auf Grund irgend einer Auctorität, sondern aus reiner Vermessenheit verübt wird, indem hie und da aus freien Stücken am Geburtsfeste Christi oder am Feste der Erscheinung, auch an den Festtagen der Apostel und Märtyrer zahllose Mengen Volkes, wie du sagst, die Taufe empfangen, da doch dieses Privilegium sowohl bei uns als auch bei allen Kirchen speciell das Osterfest mit seinem Pfingsttage in Anspruch nimmt;"843 an diesen Tagen allein im Jahre geziemt es sich, den zum Glauben Kommenden die allgemeine Taufe zu ertheilen, (doch) nur jenen Auserwählten, welche vor 40 Tagen oder noch früher sich gemeldet und durch Exorcismen, tägliches Gebet und Fasten gereinigt wurden, damit so jene apostolische844Vorschrift erfüllt werde, daß nach Aussäuberung des alten Sauerteigs ein neuer Teig seinen Anfang nehme. Sowie wir (einerseits) erklären, daß die heilige Osterfeier in keinem Puncte verringert werden dürfe, so wollen wir (andererseits), daß man den Kindern, welche in Folge ihres Alters noch nicht sprechen können, undJenen, welche aus welch' dringendem Grunde immer der hl. Taufquelle bedürfen, mit aller Eile zu Hilfe komme, damit es nicht zum Verderben unserer Seelen gereiche, wenn Einer von Diesen aus der Welt scheidet und, weil ihnen die Heilsquelle, nach der sie verlangten, vorenthalten wurde, das (Himmel)reich und (ewige) Leben verliert. Alle auch, welche der Gefahr eines Schiffbruches, einem feindlichen Einfalle, der Gefahr einer Belagerung ausgesetzt oder von irgend einer schweren Krankheit heimgesucht sind und nach der einzigen Hilfe des Glaubens verlangen, sollen in demselben Augenblicke, wo sie es wünschen, die Gnade der ersehnten Wiedergeburt erlangen. Genug ist bis jetzt hierin gefehlt worden, von nun an mögen alle Priester die angegebene Richtschnur festhalten, wenn sie nicht von dem Grunde des apostolischen Felsens getrennt werden wollen, auf welchen Christus die allgemeine Kirche gebaut hat.

3. Die Apostaten sind von der Kirche auszuschließen.
Es wurde ferner erwähnt, daß einige Christen vom Glauben abfallen, was frevelhaft ist, und sich durch Götzen anbetung und Opfer beflecken und entweihen. Diese sollen von Christi Leib und Blut, mit dem sie einst bei der Wiedergeburt erlöst wurden, getrennt werden. Wenn sie aber etwa später zur Einsicht gelangen und zur Reue sich wenden, so müssen sie durch ihr ganzes Leben Buße thun und darf ihnen am Ende desselben die Gnade der Versöhnung gewährt werden, weil wir nach der Lehre des Herrn nicht den Tod des Sünders wollen, sondern nur, daß er sich bekehre und lebe.845

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