SG Lüneburg S 26 AY 16/05 ER, B.v. 11.05.05: www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/7115.pdf Allein die vorhandene Möglichkeit einer "freiwilligen" Ausreise schließt den Bezug von Leistungen nach § 2 AsylbLG nicht aus.
SG Hannover S 51 AY 25/05, Gerichtsbescheid v. 27.04.05 Leistungen nach § 2 AsylbLg für Roma aus dem Kosovo unter Verweis auf VG Hannover S 51 AY 24/05 ER, B.v.22.03.2005
"Die Antragstellerin kommt nur schlicht ihrer Ausreisepflicht nicht nach, ohne ein irgendwie geartetes Recht zum Aufenthalt missbräuchlich in Anspruch zu nehmen oder rechtlich zulässige Abschiebemaßnahmen zu verhindern. Die Antragsgegnerin als Ausländerbehörde hat es in der Hand, Abschiebemaßnahmen einzuleiten. Wenn sie dies aus welchen Gründen auch immer, etwa, wie hier, aufgrund von Anweisungen der übergeordneten Behörde nicht tut, kann dies nicht der Antragstellerin angelastet und ihr Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden."
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