Einsatz eines aktiven Magnetlagers an einer Motorspindel zur Systemidentifikation während der hpc-bearbeitung



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2.6Dissertationen/Habilitationen


Die Angabe erfolgt nach Trennung durch Komma mit den Kürzeln "Diss." bzw. "Habil.-Schr." vor dem Erscheinungsort. Hinweis: Diese Angabe ist nur bei typischen Dissertations- oder Habilitationsdrucken erforderlich, jedoch nicht bei normalen Publikationen, die z.B. aus einer Dissertation hervorgegangen sind.

Beispiel:

Rüegge, Fridolin (1975): Distributions-Logistik aus entscheidungs- und systemtheoretischer Sicht. Diss. St. Gallen 1975.

2.7Vorträge und Seminare


Hierbei sollten die Angabe von Ort und Jahr des Vortrages/Seminars sowie die Angabe des gesamten Veröffentlichungstitels erfolgen.

Beispiel:

Pfohl, Hans-Christian (1988): Wettbewerbsvorteile: Theoretische Grundlagen. In: Pfohl, Hans-Christian (Hrsg.): Zukünftige Wettbewerbsvorteile von logistischen Dienstleistungsunternehmen. Fachtagung am 13. September 1988 in Darmstadt. Institut für Logistik der Deutschen Gesellschaft für Logistik e.V. Reihe "Fachtagungen", Bd. 3. Dortmund 1988, S. 1-16.

2.8Internet-Quellen


Die Bezugnahme auf Internet-Quellen erfordert aufgrund der Dynamik des Medium seine abweichende Darstellung und Handhabung. Eine eindeutige Identifizierung erfolgt über den Uniform Ressource Locator (URL). Die Quellenangabe setzt sich wie folgt zusammen:

Familien- und erster Vorname des Verfassers ausgeschrieben, zweiter Vorname nur abgekürzt. Bei mehreren Verfassern werden diese (siehe Beispiele) durch ein Semikolon abgetrennt. Sollte kein Verfasser bekannt sein, durch o. V. (ohne Verfasser) anzeigen.

Erscheinungsjahr in Klammern

Titel des Beitrages

URL: Schema://Internet-Protokoll-Teile/Pfad [Stand TT.MM.JJJJ]

Für das Schema ist der jeweilige Internetdienst einzutragen (z. B. „ftp“, „http“ (WWW), „news“, „telnet“). Der Internet-Protokoll-Teil gibt die Adresse des Rechners an, auf welchem die Information zur Verfügung steht. Der Pfad benennt das entsprechende Verzeichnis und den Dateinamen auf dem anbietenden Rechner. Hierbei gilt es ganz besonders, auf die Korrektheit der Angaben (Punkte, Striche, Groß- /Kleinschreibung etc.) zu achten. Falls sich eine Internet-Quellenangabe über mehr als eine Zeile erstreckt, sollte die Trennung hinter einem „/“ erfolgen, ohne die Verwendung von zusätzlichen Zeichen wie z. B. einem Bindestrich. Sollte die Quelle nur durch einen besonderen Weg zugänglich sein (z. B. Mailing-Listen), so gilt es dies gesondert zu vermerken. Das Ganze ist des Weiteren mit dem Stand (Datumsangabe) zu versehen, zu dem es letztmalig abgerufen wurde, um zu dokumentieren, wann die Information abgerufen oder zugänglich wurde. Da, wie bereits ausgeführt, es sich hierbei um ein dynamisches Medium handelt, ist es ratsam, eine Kopie der entsprechenden Quelle für evtl. Rückfragen aufzubewahren.


Beispiele:

Kurzzitat:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst (Hrsg.) (1995), [Stand 07.01.1997]. Okerson (1991), [Stand 03.01.1995].



Literaturverzeichnis:

Okerson, Andrew (1991): The Electronic Journal – What and When?, zugänglich über ein E-Mail mit Inhalt get okerson prv2n1 an: listserv@uhupvm1.uh.edu [Stand 03.01.1995].

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst

(Hrsg.) (1995): Wissenschaftliche Informationen im elektronischen Zeitalter – Bericht der Sachverständigenkommission Elektronische Fachinformation (EFI) an den Hochschulen in Bayern, elektronisch veröffentlicht: URL: http://www11.informatik.tu-muenchen.de/EFI [Stand 07.01.1997]


2.9Beiträge aus der Rechtsprechung


Gericht

ggf. Gerichtsort

Datum der Entscheidung

Entscheidungsziffer

ggf. amtliches Stichwort

Quelle des Abdrucks

ggf. Anmerkung

Beispiele:

BGH, 10.11.83 - I ZR 107/81, „Gebrauch der Abkürzung WSV", abgedr. in: WRP Nr. 4/84.

BKartA, 5.5.83 - B9-712000-T- 1019/81, „Coop Bremen", abgedr. in: WuW Nr. 7/8/83, S. 621 - 639.

OLG Frankfurt, 4.10.79 - 6473/79, „Feiertagsbesichtigung", abgedr. in: GRuR Nr. 1/80, S. 64 - 66, m. Anm. v. Traub.

2.10Sonstige Quellen und Informationsmaterial


Herausgeber

Erscheinungsjahr

Titel

Reihe


Jahrgang

Erscheinungsort und –jahr



Beispiele:

Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (1966): Fachserie C, Unternehmen und Arbeitsstätten, Reihe 2; Kapitalgesellschaften, I. Abschlüsse der Aktiengesellschaften, Geschäftsjahr 1964, Stuttgart u.a. (Statistisches Bundesamt),1966.

Spiegel-Verlag (Hrsg.) (1982): Der Entscheidungsprozeß bei Investitionsgütern – Beschaffung, Entscheidungskompetenzen, Informationsverhalten, Spiegel- Dokumentation, Hamburg (Spiegel), 1982.

3Tipps zu Formatvorlagen und generellen Formatierungen


Tabelle Formatvorlagen

Überschrift 1

Formatiert mit „Frontpage“ in Größe 12 pt, fett. Wichtig ist, dass das Feld nicht vom nächsten Absatz trennen in der Absatzfunktion der Formatvorlage aktiviert ist. Hierbei wird vermieden dass Überschrift und Text auf unterschiedlichen Seiten platziert werden.

Zwischen „Überschrift 1“ und „Überschrift 2“ sollte ein kurzer inhaltlicher Überblick stattfinden.



Standard

Für Text an sich, wird die Formatvorlage „Standard“ mit der Schriftart „Charter“ in Schriftgröße 11pt zur Verfügung gestellt. Abwandlungen dieses Formats finden sich unter den weiteren Standard Formatvorlagen wieder

Beschriftung

Die Formatvorlage „Beschriftung“ wird unterhalb einer eingefügten Abbildung platziert. Über Hyperlinks wird die Beschriftung im Abbildungsverzeichnis eingepflegt. Über Formatvorlage, Ändern, Formate, Absatz, können die Abstände ober- und unterhalb verändert werden.

Sonstige Formatvorlagen

In der rechten Auflistung (nicht aktiviert, dann mittels des kleinen Pfeils im Kästchen Formatvorlagen oberhalb aktivieren) befinden sich alle Formatvorlagen für Fußnoten, Fußnotentext, Fußzeile, etc.





4Recherche


Für die Onlinerecherche steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung. In erster Linie sind diese in das Datenbank-Infosystem (DBIS), E-Books und E-Journals unterteilt.

4.1Datenbank-Infosystem (DBIS)


Hier besteht der Zugriff auf Datenbanken zu allen Fachbereichen. Für das PTW sind insb. die Bereiche Technik, Maschinenwesen und Wirtschaftswissenschaften relevant. Zudem besteht Zugriff auf Normen und VDI-Richtlinien. Unter den Datenbanken finden sich Metasuchmaschinen, die Volltextsuche über wissenschaftliche Journals ermöglichen. Jedoch bieten nicht alle Datenbanken auch Zugriff auf die gesamten Artikel, sondern nur auf die Abstracts. In diesem Fall sollte die Verfügbarkeit über die elektronische Zeitschriftendatenbank der ULB geprüft werden.

Der Zugriff auf die das DBIS erfolgt über die HP der Universitäts- und Landesbibliothek (http://www.ulb.tu-darmstadt.de/ulb/startseite/index.de.jsp). Klicken Sie auf den sich im linken unteren Bildrand befindlichen Link Datenbanken. Über die Fachgebiete können Sie die drei oben genannten Bereiche erreichen.


4.1.1Metasuchmaschinen


Die wichtigsten Metasuchmaschinen für die Recherchebereiche des PTW werden wie folgt aufgelistet.

FIZ Technik


Metasuchmaschine zu Literaturhinweisen aus Zeitschriften, Konferenzberichten, Forschungsberichten, Dissertationen und Büchern aus dem Bereich Technik. Enthält nur Literaturhinweise, Volltexte müssen separat beschafft werden. Enthält ca. 110.000 Dokumente aus Fachzeitschriften, Tagungsbänden, Forschungsberichten und Dissertationen

Zugriff nur über Uninetz oder VPN.


Springerlink


Der Verlag bietet auf seiner Internet-Plattform SpringerLink mittlerweile über 37.000 elektronische Bücher an. Die Bücher sind im PDF- bzw. HTML-Format aufrufbar und können heruntergeladen und ausgedruckt werden. Mit dem Copyrightjahr 2005 erscheinen bei Springer nahezu alle Bücher parallel gedruckt und online, d.h. jährlich kommen über 5.000 weitere E-Books hinzu. Springer hat derzeit eines der liberalsten Geschäftsmodelle für digitale Inhalte. Erwirbt eine Bibliothek die E-Books von Springer, so kann sie den Inhalt für alle Zeiten nutzen und archivieren.

Zugriff nur über Uninetz oder VPN.


BEFO


Literaturdatenbank für Betriebswirtschaft/Ökonomie. Wöchentliche Aktualisierung, 400.000 Dokumente.

Zugriff nur über Uninetz oder VPN.


EPSCO (Business Source Premier)


Metasuchmaschine über englischsprachige wissenschaftliche Literatur für die Wirtschaftswissenschaften mit Volltextzugriff auf die meisten Artikel

Regelmäßige Auswertung von über 10.100 wirtschaftswissenschaftlichen Volltextpublikationen. Volltexte von mehr als 2.300 Zeitschriften. Es wird auch eine begrenzte Zahl von Büchern im Volltext angeboten.



Wichtigste Inhalte: Volltextzugriff auf Harvard Business Review, Manufacturing & Service Operations Management, International Journal of Production Research, Tooling & Production

Zugriff über Uninetz oder VPN. Suche kann auf Peer-Reviewed Journals eingeschränkt werden.


WISO


Metasuchmaschine über deutschsprachige Literatur für die Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und Tages-/ Wochenpresse mit Volltextzugriff. WISO bietet Zugriff auf über 8 Mio. Literaturnachweise, 5 Mio. Volltexte aus rund 340 Fachzeitschriften, 86 Mio. Artikel aus der Tages- und Wochen-presse (regional und überregional) und 49 Mio. Unternehmensinformationen.

Wichtigste Inhalte: Volltextzugriff auf Industrie Management, ZWF, CAD CAM, handling, MaschinenMarkt, Materialfluss, PRODUCTIVITY Management, QZ Qualität und Zuverlässigkeit, VDI Nachrichten, WB Werkstatt und Betrieb, WirtschaftsWoche.

Zugriff nur über Uninetz oder VPN.


Munzinger Online


Datenbank zu verschiedenen Nachschlagewerken. Insbesondere: Länderinformationen, Duden und Brockhaus. Internat. Biographisches Archiv – Personen. Länder (Internationales Handbuch - Länder aktuell). Chronik (Internationales Handbuch - Zeitgeschehen). Brockhaus (Enzyklopädie). Duden (Das große Wörterbuch der deutschen Sprache; Das Fremdwörterbuch). Zudem weitere Archive zu Literatur und Kunst.

Zugriff nur über Uninetz oder VPN möglich. Brockhaus nur über Uninetz


Science Direct


Fächerübergreifendes Verlagsportal, das eine Vielzahl von heterogenen Primärquellen unter einer Oberfläche anbietet: elektronische Zeitschriften, Bücher und Buchreihen, sowie Nachschlagewerke des Verlages Elsevier. Datenbank englischsprachiger wissenschaftlicher Veröffentlichungen. Zugriff auf Abstracts. Volltextzugriff nur teilweise Verfügbar

Wichtigste Inhalte: Volltextzugriff auf Journal of Operations Management, International Journal of Production Economics, International Journal of Machine Tools and Manufacture, International Journal of Machine Tool Design and Research, Engineering Costs and Production Economics

Volltextzugriff nur über Uninetz oder VPN falls eine Lizenz für die gewählten Publikationen vorhanden ist.

4.2Weitere empfehlenswerte Recherchemöglichkeiten


Tabelle Recherchemöglichkeiten

Titel

Link

Anmerkung

Langenscheidt Wörterbücher und Duden

http://services.langenscheidt.de/hebis/


Geeignet für die Synonym-Suche.

Nur Uni-Netz/VPN



Gabler Wirtschaftslexikon

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/





Scirus for scientific information

http://www.scirus.com/





DIN-Normen

http://elib.tu-darmstadt.de/redi-access/redi-access.pl

ULB-Leseausweis notwendig

Dubbel Interaktiv 2.0

http://rzblx10.uni-regensburg.de/dbinfo/detail.php?bib_id=tuda&colors=&ocolors=&lett=fs&titel_id=1183

Nur Uni/VPN

Google Books und Google Scholar

www.google.de

Über den blauen Pfeil in der oberen Leiste gelangt man zu den Suchoptionen.

Social Science Research Network (SSRN)

http://www.ssrn.com/




Direktlinks der ULB

http://www.ulb.tu-darmstadt.de/ulb/startseite/index.de.jsp

Entsprechend dem Link zu Datenbanken befinden sich weiter Links zu eJournals und zu eBooks am rechten unteren Bildrand.

Fernleihe (HeBIS)

http://www.hebis.de/

Um die Option, Bücher aus anderen Bibliotheken über die Fernleihe zu leihen, muss erst ein Fernleihkonto eingerichtet werden. Dies geschieht an der Information der ULB. Für jedes geliehen Buch wird eine geringe Kostenpauschale veranschlagt.

ULB

http://www.ulb.tu-darmstadt.de/ulb/startseite/index.de.jsp

Hier am besten den Recherche Link am oberen Bildrand verwenden.

Suche in der Bibliothek selbst




Kleiner Tipp: Im Falle man bekommt über die Suchoption nicht genügend Bücher angezeigt, einfach mal zum Standort der jeweiligen Bibliothek (am Fachgebiet, oder Institut) gehen und im Regal in dem das Buch steht, sich die Bücher links und rechts davon anschauen. Man wird fündig.


5Anhang


Den Anhang auf neue Seite – ggf. neuen Abschnitt, wenn hier andere Nummerierung notwendig wird.

6Hinweise zu externen Arbeiten

6.1Allgemeine Grundsätze


Abschlussarbeiten sind universitäre Prüfungsleistungen. Die in den APB (Allgemeine Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB)), im Hessischen Hochschulgesetz sowie dem Zweiten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21.03.2005 vorgesehenen Anforderungen müssen unbedingt eingehalten werden.

  1. Eine Durchführung der Abschlussarbeit außerhalb der TU Darmstadt ist nur mit Zustimmung der/des Vorsitzenden der Prüfungskommission möglich (§ 23 Abs. 4 APB).

  2. Die Bearbeitung der Abschlussarbeit muss innerhalb des von den Ausführungsbestimmungen der Fachbereiche (AB) bestimmten Zeitraums erfolgen. Die Themenstellung muss derart ausgestaltet sein, dass eine Bearbeitung innerhalb dieses Zeitraums möglich ist.

  3. Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens haben die Studierenden das Recht auf Einsichtnahme in die Prüfungsarbeit und die Gutachten. Dieses Recht steht ausschließlich den Prüflingen und nicht den externen Partnern zu.

  4. Ein Exemplar der Abschlussarbeit wird in der Fachbereichs- oder Universitätsbibliothek veröffentlicht. Zeitlich befristete Ausnahmen sind möglich, wenn eine Schutzrechtsanmeldung nachweisbar geplant ist.

6.2Hinweise für Studenten


Studierenden, die eine "externe" Abschlussarbeit anfertigen, wird in der Regel von dem Industrieunternehmen ein Vertrag vorgelegt, der die organisatorische Einordnung des Studierenden in den Industriebetrieb, die Sicherstellung der Vertraulichkeit von firmeninternen und firmenbezogenen Daten, Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und von Verwertungs- bzw. Nutzungsrechten, Haftungsfragen, gegebenenfalls auch die Höhe einer Aufwandsentschädigung und anderes regelt. Die Studierenden sollten zu ihrem eigenen Schutz diesen Vertrag auf Einhaltung der unter 6.1 genannten allgemeinen Grundsätze sowie folgender weiterer Punkte überprüfen:

  1. Jede zeitlich und fachlich über die Bearbeitungsdauer der Abschlussarbeit hinausgehende Bindung an das Industrieunternehmen sollte sehr gründlich überlegt werden. Eine solche Bindung kann den Studierenden z.B. einschränken bzw. behindern bei

  • der Wahl seines Arbeitsplatzes nach Abschluss des Studiums;

  • einer gegebenenfalls gewinnträchtigen Verwertung seiner Arbeitsergebnisse, etwa im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten oder dem Urheberrecht;

  • einer späteren Weiterentwicklung des Themas oder des fachlichen Spektrums der Abschlussarbeit (z.B. im Rahmen einer Dissertation); hier können dann Schwierigkeiten auftreten, wenn sich der Studierende verpflichtet hat, alle auf der Abschlussarbeit aufbauenden weiteren Entwicklungen dem Unternehmen zur Nutzung anzubieten oder zu überlassen bzw. solche Entwicklungen nur mit Zustimmung des Unternehmens in Angriff zu nehmen.

  1. Die Studierenden sollten genau prüfen, ob die gegenüber dem Industrieunternehmen einzugehenden Verpflichtungen auch einhalten werden können. Das Recht zur Veröffentlichung in der Bibliothek kann im Verhältnis zu dem Industrieunternehmen nicht eingeschränkt werden, wenn die Arbeit als Abschlussarbeit eingereicht werden soll. Hierauf sollten die Prüflinge im eigenen Interesse zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen des Industrieunternehmens hinweisen. Die pauschale Einräumung von Nutzungsrechten an dem Ergebnis der Arbeit ist auch deshalb problematisch. Über derartige Rechte kann nicht verfügt werden, wenn in der Arbeit TU Darmstadt-Software oder TU Darmstadt-Know-how genutzt wird oder die Arbeit hierauf aufbaut.

  2. Bei der Bearbeitung von externen Abschlussarbeiten besteht kein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung des Landes Hessen (Unfallkasse Hessen).

  3. Die Unfallversicherung des Betriebes setzt voraus, dass die Studierenden in den Betrieb sozialrechtlich eingegliedert sind. Dies ist bei den üblichen Verträgen regelmäßig nicht der Fall!

  4. Haben die Studierenden Zweifel, ob ein Vertrag, den das Industrieunternehmen anlässlich der Erstellung seiner "externen" Abschlussarbeit anbietet, unterzeichnen kann, sollte er sich mit dem betreuenden Hochschullehrer, mit dem Dezernat „Forschung“ oder mit dem Dezernat „Studierendenservice und Hochschulrecht“ in Verbindung setzen.

7Literaturverwaltung


Die Verwendung einer Quellenverwaltungssoftware wird aus Gründen der Übersichtlichkeit und Einfachheit empfohlen. Studenten der TU Darmstadt können eine kostenlose Version der führenden Literaturverwaltungssoftware Citavi downloaden.

http://www.citavi.com/de/download.html

Anleitungen und Hinweise zur Verwendung von Citavi:

Link 1


Link 2

Link 3

Literaturverzeichnis


Baumert, Jürgen / Trautwein, Ulrich / Artelt, Cordula:
Deutsches PISA-Konsortium (Hrsg.): PISA 2000 . Ein differenzierter Blick auf die Länder der Bundesrepublik Deutschland, Opladen 2003

Böhnisch, Lothar; Schröer, Wolfgang: Pädagogik und Arbeitsgesellschaft, Weinheim und München 2001

Boenicke, Rose / Gerstner, Hans-Peter / Tschira, Antje: Lernen und Leistung, Vom Sinn und Unsinn heutiger Schulsysteme, Darmstadt 2004

1 Die Fußnote ist am unteren Seitenrand als Fließtext eingestellt. der restliche Seitentext verschiebt sich automatisch.

Allerdings muss nach dem Fußnotenzeichen per Hand ein Tabulator gesetzt werden, da sonst der Abstand nicht automatisch eingestellt wird. Soll eine neue Zeile erfolgen, diese mit Zeilenumbruch (Shift + Return) erzwingen oder eine neuen Absatz mit Tabulatorzeichen beginnen.



2 Hier steht die 2. Fußnote.

3 Picot (1984a), S. 209.

4 Picot et al (1998), S. 39.

5 Vgl. Picot; Böhme (1999), S. 5.

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