Erasmus-plätze an der Universität Würzburg



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ERASMUS und BAföG

Die ERASMUS-Studienmobilitätsbeihilfe wird erst ab 300 € monatlich auf das Auslands-BAföG angerechnet, d.h. Sie bekommen i.d.R. bei Berechtigung beide Förderungen ohne Abzüge! Beim ERASMUS-Praktikum (Abschnitt D - lila) sind die monatlichen Fördersätze dagegen i.d.R. über 300€, dort würde das BAföG-Amt dann einen Abzug machen.

Es wird angeraten, frühzeitig einen Antrag auf Auslandsförderung bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen (siehe Abschnitt A).
Unterbringung

Fast alle Gasthochschulen bieten die Vermittlung einer Unterkunft – im Studentenwohnheim oder privat – an. Uns ist zur Zeit bekannt, dass in folgenden Orten nur ein Teil der Studierenden mit Wohnheimplätzen versorgt werden kann: Coimbra, Helsinki, Paris, Genève (Genf), Uppsala und Barcelona. Achten Sie immer auf die Hinweise der Auslandsämter (International Office/ Service des Relations Internationales) zum Thema Wohnen für Exchange Students/Incomings auf den Webseiten. Kautionen, teilweise auch Mietleistungen, sind mitunter bereits mit dem Reservierungsantrag zu entrichten. Studierende sollten dem Betreuer an der Gasthochschule rechtzeitig ihre Ankunft mitteilen. Bei Reservierungen in Wohnheimen wird empfohlen, die Reservierung z.B. telefonisch bestätigen zu lassen. In manchen Ländern gibt es für Studierende Wohngeld, wie in Frankreich, womit ein Teil der Miete gedeckt wird.



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