Fluchthilfe, Illegalität und Subversion der Grenze. Prekäre Migrationen in Mitteleuropa 1871-1933 und in der Gegenwart



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Fluchthilfe, Illegalität und Subversion der Grenze. Prekäre Migrationen in Mitteleuropa 1871-1933 und in der Gegenwart 1
Von Jonas Pfau

    1. Grenze und Subversion

Illegale Migration stellt einen Brennpunkt in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung über Zuwanderung dar. Die hier analysierten Konstellationen zeigen die gemeinsamen Merkmale einer Unerwünschtheit von Zuwanderung generell, eines hohen Migrationsdrucks und eines Mangels an Arbeitskräften für ein Segment prekärer ‚niederer’ Arbeit, welches vor allem unter den Bedingungen ethnischer Markierung und einem Maximum an Ausbeutung besetzt wird. Leitend sind dabei immer die Interessen der Aufnahmegesellschaft, nie die der Migranten. Die komplexe Regulation dieser Determinanten findet seine Ausdruck im Migrationsregime, bei dem im deutschen Fall die erste Konstellation, das Kaiserreich und die Weimarer Republik die Entwicklungsphase darstellt und das in der gegenwärtigen Migrationspolitik die volle Entfaltung erfährt. Der Untersuchung dieser Entwicklung sei systematisierend die Frage von In- und Exklusion im Spannungsfeld von Nationalstaat und Migration vorangestellt.

Die gesellschaftliche Auseinandersetzung um legale und (fluchthilfegestützte) illegale Migration folgt einer Logik von Ein- und Ausschluss und stellt im Betrachtungszeitraum die nationalstaatlich formatierte Vermittlung von ökonomischen Bedürfnissen, Ideologien und gesellschaftlichen Praxen dar. Die gesellschaftliche Konstruktion der Grenze ist ideeller wie handfester Ausdruck dieses Prozesses. Die Grenze kann mit einer Kategorie Poulantzas’ als Teil der nationalstaatlichen „Raummatrix“, abschließbar und abschließend nach außen und Ausdruck der Kohärenz nach Innen, gefasst werden. Aber auch Grenzen verschafften den modernen Nationalstaaten nicht generell die als notwendig erachtete Homogenität und die entsprechenden Kontrolloptionen.2 Die Exklusion nach Außen wurde durch eine nach Innen flankiert – durch Lager, durch die Ab- oder Zuerkennung von Rechten und klar begrenzte Zugänge oder Ausschlüsse bezüglich des Arbeitsmarktes.

Mit dem Lager, nach Giorgio Agamben das „biopolitischem Paradigma der Moderne“, wurde ein fester Bestandteil der gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit als „fremd“ markierten Menschen ausgeformt. Diese habe sich, folgt man der geschichtsphilosophischen Genealogie Baumans in einem „Jahrhundert der Lager“ insgesamt vollzogen. Vielfach ist mit unterschiedlichen Nuancen versucht worden im „Lager“ entweder den Nationalsozialismus, den Totalitarismus, den Kapitalismus oder die Moderne paradigmatisch verdichtet zu sehen. Insbesondere die beiden Versuche von Agamben und Bauman erscheinen dabei aufgrund einer fragwürdigen Universalisierung, bis hin zur Relativierung, die nur möglich wird aufgrund eines hohen Grades an Abstraktion gegenüber sowohl der phänomenologischen wie der ideologischen Ebene, als hoch problematisch.3 Ihre Relevanz behalten die Theorien vom ‚Jahrhundert der Lager’ nur bezüglich einer gemeinsam Logik von Isolation und Exklusion und der Schaffung von Räumen der Verfügbarkeit von Menschen (denen mit verschiedenen Begründungen ein geringerer Wert zugeschrieben wird) für weitere oder weitergehende Maßnahmen.

Die Verweigerung oder Einschränkung von Rechten trifft zuerst Migranten: Die Rechtsform Inländer wird von der Rechtsform Ausländer getrennt.4 Neben Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen steht im Kern der Auseinandersetzung die Staatsangehörigkeit, nach Dan Diner „ebenjenes grundlegende Recht, Rechte zu haben“.5

Illegale Migration stellt in der Regel als kriminalisierte Migration die Überwindung der Grenze gegen die Interessen mindestens eines begrenzenden Staates dar.6 Die Überwindung der Grenzen ist nicht nur einen Aspekt von Grenze und Grenzbildung. Sie ist konstitutiv. Foucault stellte fest: “Grenzen und Übertretung verdanken einander die Dichte des Seins”.7 Konkret angewendet auf unsere Bedürfnisse soll darin, dass jede Begrenzung ihre Entgrenzung mitdenken muss, die Dynamik von Grenzbildung und Grenzschutz auf der einen Seite und Grenzübertretung und Subversion auf der anderen Seite gesehen werden. (Kollektive) Akteure entgegengesetzter Interessen versuchen jeweils das Verhalten des anderen zu antizipieren und daraus Strategien zu entwickeln. Die einen suchen Strategien der Überwindung der Grenzen und ihrer jeweiligen Sicherungssysteme, die anderen versuchen ihre Sicherungssysteme auf die erwarteten Überschreitungen einzustellen. Auch die Interessen von Flüchtlingen und Fluchthelfern können hierbei kollidieren.

Fluchthilfe musste sich in diesem Zusammenhang professionalisieren und wurde zunehmend zu einer ‚Dienstleistung’, die von einem Einzelnen eher schwer bereitgestellt werden konnte. Wenn erfolgreich, ist sie in der Regel in ausdifferenzierten Netzwerken organisiert und gelegentlich in eine breitere Praxis der Devianz eingebunden. Ihr Erfolg ist eine Frage der aktivierbaren logistischen Ressourcen. Die ‚Kosten’ des Erhaltes eines flexibel organisierten Fluchthilfenetzwerks sind so groß, dass die Aktivitäten der Fluchthelfer in der Regel auf Dauer und Wiederholung gestellt sind.

Für die Untersuchung der illegalisierten Migrationgeschehen nach Mitteleuropa zwischen den 1870er Jahren und 1933 auf der eine Seite und dem der Zeit nach 1989 erfolgt die Darstellung jeweils entlang der Kategorien erstens Grenze und Grenzschutz, zweitens Fluchthilfe und Menschenschmuggel und drittens Repression. Die Determinanten der Untersuchung sind marktförmige und marktorientierte Migrationssteuerung, teilweise quer dazu liegende ideologische Muster und dazu oftmals vermittelnd, die staatlich-institutionelle Entwicklung eines Migrationsregimes.



    1. Die Ost-West-Migration zwischen den 1870er Jahren und 1933

Generell war die demographische Situation von einem Wandel im Migrationssaldo geprägt: Deutschland verwandelte sich etwa um 1875 von einem Auswanderungs- zu einem Einwanderungsland.8 Zentral waren hierbei die Migrationen von osteuropäischen Juden und die teilweise saisonale Arbeitsmigration von polnischen Saisonarbeitern.

Insgesamt flohen oder migrierten zwischen 1870 und 1929 dreieinhalb Millionen Juden nach Deutschland, die meisten im Transit. 1910 standen ca. 70.000 jüdische Migranten aus Osteuropa, die meisten in Preußen, viele in Berlin, ca. 65.000.000 deutschen Staatsbürgern gegenüber. Die Vorstellung einer jüdischen Masseneinwanderung ist ein antisemitischer Popanz.9

Etwa ab 1880 kamen an die zehntausend polnische Saisonarbeitskräfte vor allem nach Preußen. Ab 1919 und bis 1926 versuchte die polnische Regierung die Grenzen zu schließen, um diese Emigration auszusetzen bzw. zu verhindern. In dieser Zeit betrieb der deutsche Staat einen regen illegalen Import von Arbeitskräften.10 Der Erste Weltkrieg hatte zu einer Durchstaatlichung des Arbeitsmarktes geführt, die nach dem Krieg aufrechterhalten wurde. Der moderne Interventionsstaat hatte begonnen ein ausgeklügeltes Migrationsregime zu entwickeln. Die Weimarer Migrationspolitik schloss an die des Kaiserreichs an bezüglich einer Gleichzeitigkeit von Zuwanderungssperren (für jüdische Migranten) und selektiver Genehmigungen (für polnische Saisonarbeiter). Die jüdischen Migranten standen für unerwünschte Armutswanderung, „Ausländische Wanderarbeiter“ für ein temporär zu erduldendes Übel.11

Migrantische Juden wurden im Kaiserreich kaum eingebürgert und die Migration massiv eingeschränkt – beides immer an Rande der Rechtsstaatlichkeit und im Gegensatz zu anderen westlichen Zielländern der Migration.12 Diese Praxis wurde 1913 und 1914 verschärft und 1918 fortgesetzt. Generell ergab sich in der Ablehnung von Naturalisierungsanträgen eine Verschiebung von relativen (z.B. ökonomische) Gründen zu biologistisch-rassistischen absoluten Gründen.13

Die Rezeption der Migration aus Osteuropa war durchdrungen von Antisemitismus und Rassismus. Der Rassismus traf die polnischen Saisonarbeiter. Sie wurden als ausbeutbare Manövriermasse verstanden, die jederzeit abschiebbar sein müsse, da sonst eine ‚Polonisierung’ zu befürchten sei. Der Kern der von Bismarckschen antipolnischen Abwehrpolitik bestand in der Vereinung der möglichst zeitgenauen Verfügbarkeit, der Einhegung der Migration und des migrantischen Lebens und der Bedingung des antipolnischen Ressentiments.

Der Diskurs über die jüdische Migration ging, auf hoher politischer Ebene konsensuell, davon aus, dass diese aus „unerwünschten Elmenten“ bestehen würde, die triebhaft die Grenze überwinden müssten und insgesamt eine „Landplage“ darstellen.14 In den Diskursen wurde die Migration als Angriffe auf die Gemeinschaft inszeniert:15 Jüdische Migration wurde verhandelt als Angriff auf den imaginierten Volkskörper, in dem sie seine Haut, seine Grenze verletzte, Seuchen einschleppte, die Sitten durch angeblich ungezügeltes Sexualleben, frühe Geschlechtsreife, Prostitution und Frauenhandel unterminierte und schließlich die „Rasse“ verunreinigte. Jüdische Migration wurde verhandelt als Angriff auf das politische System, auf sozialen Errungenschaften, Gesetzte, Gewaltmonopol und die Wehrfähigkeit des Staates durch Revolution und antinationaler Zersetzung. Jüdische Migration wurde verstanden als Angriff auf die Lebenswelt, durch angeblichen Verknappung von Arbeit und Lebensmitteln, auf Sprache, Alltag und Öffentlichkeit. Außerdem wurde sie rezipiert als Angriff auf die Ökonomie, als die Zelebrierung von Schnorrertum und Faulheit, Spekulation und direkte Ausbeutung deutscher Arbeit.16

2.1. Grenze und Grenzschutz

Schwierigkeiten in der Regulation der Grenze bestanden darin, einerseits eine Durchlässigkeit für Transitmigranten, erwünschte Arbeitskräfte und den Handel zu gewährleisten, andererseits aber ‚unerwünschte’ Migration zu verhindern. Dabei war die Grenze zu lang und unübersichtlich, um eine derartig differenzierte Kontrolle umfassend zu verwirklichen. Die Grenzpolitik war nach der Verschärfung des Grenzschutzes 1879 um eine effektive Schließung und Regulation an der Grenze bemüht, was aber lediglich zu Illegalisierung der Grenzüberschreitungen führte, zu einem steten Strom illegaler Migration und zu Warenschmuggel.17

Die Grenze wurde v.a. allem in den 1890er Jahren als erste ‚Verteidigungslinie’ gegenüber einer als mindestens problematisch verstandenen Migration gesehen, wurde Teil eines zunehmend komplexen biopolitischen Systems aus Überwachung, Inhaftierung, Abschiebung, Steuerung, Hygiene, Auswahl und Arbeitsverwaltung. Die Grenzsperre gegen migrantische jüdische Arbeiter vom April 1918 wurde verbunden mit der Praxis grenznaher Internierung und Abschiebung. Auf eine Anfrage 1921 im Reichstag verwies die Regierung auf über 12.000 Festnahmen, über 6000 Sofortabschiebungen und 1500 Internierungen im Jahr 1920 an der preußischen Ostgrenze.18 Die Grenze bildete trotz ihrer Überwindbarkeit ein Hindernis mit erheblichen Risiken für Migranten. Sowohl die am Ende des 19. Jahrhunderts an der russischen-deutschen Grenze patrouillierende Kosaken, als auch später polnische Grenzschützer, wie die deutsche Grenzgendarmerie schossen im Zweifelsfall auf Migranten. Ein Zehntel aller preußischen Gendarmen versahen ihren Dienst an der Grenze. Die Tatsache das die Migration anhielt, spricht nicht für die Leichtigkeit der Grenzüberwindung oder die Naivität der Überwinder, sondern verweist letztlich auf den hohen Migrationsdruck, der trotz der impliziten Todesdrohung durch den Grenzschutz zu Grenzüberschreitungen führte.19

2.2. Fluchthilfe und Menschenschmuggel

Die Überwindung der Grenze war für „unerwünschte Elemente“ schwierig und wurde in vielen Fällen illegal vollzogen. Ein Teil dieser illegalen Einwanderung vollzog sich durch die Hilfe von Fluchthelfern und Grenzschmugglern. Die teilweise erwünschte Migration polnischer Saisonarbeiter, lange Zeit ebenfalls illegal, wurde sogar staatlich gefördert. Der Schmuggel von Menschen war begünstigt durch eine lange und schwer zu schützende Grenze, bestechliche Beamte, leicht zu fälschende Papiere (und professionelle Fälscher) und durch eine teilweise nur mäßig integrierte dafür aber schmuggelerfahrene Grenzbevölkerung.20 Die beiden Seiten des Menschenschmuggels der Zeit seien an zwei Beispielen illustriert.

Großes Aufsehen in Sachen Fluchthilfe erregte die Aufdeckung eines Schleppernetzwerkes in Beuthen (Oberschlesien) im Jahre 1923, u.a. weil im Prozess neben 13 jüdischen Privatpersonen auch fünf bestochene Beamte verurteilt wurden. Die antisemitische Propaganda operierte mit falschen Zahlen, was die Flüchtlinge betraf und unterstellte der Jüdischen Arbeiterfürsorgestelle eine aktive Beteiligung. Dem gegenüber war es gerade diese Organisation, die die Ermittlungsbehörden auf die illegalen Grenzaktivitäten hinwies. Ihr Mitarbeiter Dr. Paul Nathan verurteilte den Menschenschmuggel scharf, bezeichnete die Beteiligten als „Grenzhyänen“. Er betonte, dass es sich, von den deutschen Beamten abgesehen, bei den Verurteilten v.a. um Ausländer gehandelt habe und dass es sich um Verbrecher ohne Gewissen handele, die mit ihrem Treiben nichts mit dem Judentum gemein hätten.21

Die deutsch-polnische Grenze war 1919 von beiden Seiten geschlossen. Der deutsche Staat wollte jüdische Immigration verhindern und die polnische regulieren. Polen hielt seine Grenzen geschlossen für die saisonale Emigration von Wanderarbeitern, um Entschädigung für Zwangsarbeit im Ersten Weltkrieg und geregelte Modi der Migration zu erzwingen. Statt zu verhandeln, setze die deutsche Regierung auf die fortgesetzte (illegale) Migration der Saisonarbeiter. Die Hauptakteure an der Grenze, aber auch im Rekrutierungsgebiet waren die Agenten der Deutschen Arbeiterzentrale, einem quasistaatlichen Unternehmen. 1919 kamen in diesem Kontext ca. 50.000 Arbeiter über die grüne Grenze. Diese Praxis wurde durch die 1920er Jahre fortgesetzt und erst Eskalationen an der Grenze (Migranten wurden erschossen) führten zu erneuten Verhandlungen, die schließlich in Abkommen mündeten.22

Die Darstellung von Fluchthilfe in der deutschen Öffentlichkeit war – die Zahlen betreffend – geprägt von Übertreibungen und –die Qualität betreffend – von offenem Antisemitismus.

2.3. Repression

Verschiedene Methoden dienten dazu, die Migration im Inneren zu bekämpfen. Angestrebte Ziele waren dabei Re- oder Transmigration, Isolierung der Migranten, Abschreckung potenzieller Migranten und schließlich die Erfüllung gesellschaftlicher Ressentiments gegen Migranten. Der öffentliche Diskurs, vor allem in Preußen, Bayern und Sachsen kreiste um immer unfangreicher werdende Maßnahmenbündel und legitimierte damit eine entsprechende institutionelle und gesellschaftliche Praxis .

Die Polizei führte neben schikanösen Straßenkontrollen gegen Migranten, die als „ostjüdisch“ wahrgenommen wurden Razzien durch. Die Großrazzien der Jahre nach 1920 führten teilweise zur Festnahme von Hunderten von Personen, zu extralegaler Internierung inklusive Misshandlungen und bereiteten in der Regel Abschiebungen vor. Die legalen Transits zu den Überseehäfen glichen Gefangenentransporten.23

Juden wurden als „unerwünscht“ und „lästig“ disqualifiziert - ab 1884 juristische Basis für Abschiebungen. Diese Kategorien verdeutlichen den Grad der Ablehnung und den extremen Handlungsspielraum, den lokale oder regionale Behörden hatten, Aufenthalte zu verwehren oder zu beenden. „Lästig“ wurde zum Makel mit dem im hier behandelten Zeitabschnitt zehntausende Juden Deutschland individuell verlassen mussten und unter dem Tausende in (Massen-)Abschiebungen inhaftiert oder über die Grenze gebracht wurden.24

In den Jahren 1884-1886 wurden alleine aus Preußen 10.000 Juden abgeschoben, ermöglicht durch eine neu eingeführte statistische Überwachung der jüdischen Migranten. Dieser folgte eine zweite Abschiebungswelle 1904-1906. Die Allgemeine Zeitung des Judentums geht von 40.000 Abschiebungen von Migranten galizischer oder russischer Herkunft in den 1880er Jahren in Preußen aus, die Hälfte von ihnen Juden.25 Weitere Massenabschiebungen wurden 1904 und 1906 durchgeführt. Zwischen 1922 und 1932 werden aus Preußen erneut weit über 10 000 jüdische Migranten abgeschoben, der Großteil von ihnen wegen Passvergehen oder unbefugter Grenzübertritt. In Bayern ging eine Abschiebeaktion 1923 so weit, dass die ‚Schüblinge’ enteignet werden sollten und der Staat sich schließlich gezwungen sah, mäßigend einzuwirken.26

Nach den legalen und illegalen Anwerbungen von polnischen Saisonarbeitern und dem Arbeitskräfteüberangebot Mitte der 1920er Jahre folgten 1925/26 staatlich organisierte und aus polnischer Sicht teilweise illegale Massenabschiebungen polnischer Arbeitskräfte. Vor allem die illegal angeworbenen Arbeiter verfügten oftmals über keinen Pass. Die Sorge der deutschen Behörden bestand darin, diese ‚Illegalen’ nicht mehr loszuwerden. Das preußische Innenministerium leitete 1925 die illegale Abschiebung von 50.000 Saisonarbeitern ein und ordnete Zwang an. Grenzschützer und Agenten der Arbeiterzentrale brachten die mit Zügen an die Grenze transportierten Arbeiter in kleinen Gruppen über die grüne Grenze. Die Reichsbahn war in die Planungen involviert und unterstützte die Durchführung. Die Abschiebungen, vorbereitet auch durch Razzien in Asylen, betrafen 60.000 Polen. Die Hälfte davon war illegal angeworben worden. 27

Eine kürzere aber folgenschwere Episode in der Repression gegen Flüchtlinge stellte die Einweisung in Lager dar. Mit der Erfahrung der Internierungen ab 1914 setzte sich auch nach 1918 die Meinung durch, dass der Migration nur durch Internierung beizukommen sei. Aufgrund katastrophaler Zustände und Misshandlungen, dem sich daraus ergebenden innen- und außenpolitischen Druck und der Sorge um die Behandlung von Auslandsdeutschen wurden bis 1923 die meisten Lager wieder geschlossen. Eines von ihnen war das zu 95% mit jüdischen Migranten belegte skandalträchtige Lager Stargard/Pommern.28

Übergriffe und Pogrome trafen vor allem. die jüdischen Migranten und die Jahre nach 1920 waren geprägt durch die Eskalation antijüdischer Gewalt. Vor allem im Scheunenviertel in Berlin vollzog sich 1923 ein massiver Angriff durch einen vor dem Arbeitsamt mobilisierten Mob auf das Zentrum ostjüdischer Migration. Die Polizei griff spät ein, teilweise gegen die Opfer.29

Zusammenfassend zeigen Diskurse und gesellschaftliche Praxen gegenüber den Migranten eine extreme und kaum kontrollierte Macht des Staates, Formen von institutionalisierten Rassismus und Antisemitismus, eine teilweise zynische Zweckrationalität auf allen politischen Entscheidungsebenen und eine breite gesellschaftliche Ablehnung, die von Ausgrenzung bis zum Pogrom reichte. Demgegenüber standen die Unsicherheit und die strukturelle Schwäche der Migranten (rechtlicher Status, Illegalität, wenig Unterstützung durch die Herkunftsländer, eingeschränkte Solidarität im Ziel- oder Transitland). Im Falle der jüdischen Migranten traf dies auch auf die durch den Antisemitismus in die Defensive gedrängten deutschen jüdischen Gemeinden zu.



    1. Illegale Migration und Ausschluss: Mitteleuropa 1989 bis zur Gegenwart

Die Migrationspolitik von Kaiserreich und Weimarer Republik fand in der Ausweisung von Juden und der Anwerbung von migrantischen Arbeitskräften im frühen Nationalsozialismus ihre Fortsetzung. Die extrem rassistische und antisemitische Politik von Ausgrenzung, Entrechtung, Versklavung und Vernichtung stellt allerdings eine qualitative Veränderung dar. Die illegale Immigration in das Gebiet des Nationalsozialismus fand nur noch unter dem Paradigma des Widerstandes gegen ihn statt. Illegale Immigrantion nach Deutschland spielte quantitativ auch bis in die 1980er Jahre eine eher geringe Rolle, da über Gastarbeiteranwerbungen (v.a. in den 1950er und 1960er Jahren), Familien- Heiratsmigration (v.a. in den 1970er Jahren) und Asylrecht (mit einem Schwerpunkt der gesellschaftlichen Auseinandersetzung darüber in den 1980er Jahren) legale Zuwanderungswege offen standen.

Die 1990er Jahre waren geprägt durch illegale Flucht- und Arbeitsmigration. Der steigende Migrationsdruck bei gleichzeitiger Reduzierung regulärer Zuwanderungsmöglichkeiten hatte die Migration in illegale Bahnen gelenkt.

Die Konflikte im Kontext der Zuwanderung entstanden auch durch die Öffnung des Eisernen Vorhangs und einem relativen Machtvakuum in Osteuropa nach 1989. Die Determinanten waren neben ökonomischen Entwicklungen, Kriegen und Verfolgung, die von globalen Entwicklungen im Informations- und Transportbereich.

Die deutsche Migrationspolitik kann heute unter den Paradigmen der Schließung gegen Migration von Nicht-EU-Staaten verstanden werden: Die Aushöhlung des Asylrechts und die Entwicklung eines massiven Grenzregimes und die Forcierung einer harten Linie in der EU. Nach Ruth Hertz waren deutsche Kriminologen entscheidend an der Verschärfung der deutschen Migrationspolitik beteiligt.30 In den 1990er Jahren wurde Migration vor allem als gesellschaftlich als Bedrohung rezipiert. Das Ende eines Asylrechtes, das diesen Namen verdient, stieß auf breite Akzeptanz. Der nazistische Terror wurde im Kontext von Modernisierungsverlusten verharmlost.

3.1. Grenze und Grenzschutz

Der Bundesgrenzschutz mit 40.000 Mitarbeitern, von denen 21.000 im engeren Sinne grenzpolizeilichen Aufgaben mit wahrnehmen,31 wurde im Betrachtungszeitraum erheblich umstrukturiert: von kasernierten Großverbänden hin zu mobilen Einsatzgruppen. Weiter wurde er auf die Kontrolle von „Verdächtigen“ im Landesinneren eingestellt. Er operiert auf nationaler und regionaler Ebene mit der Polizei und in hohem Maße mit der grenzregionalen Bevölkerung. Technologisch führten die Entwicklungen der letzten Jahre v.a. zu einer umfangreichen Ausstattung mit Nachtsicht-, Wärme-, CO2-Spürgeräten. Seit 1998 führt der BGS je nach Lage auch außerhalb des 30-km-Korridors Personenkontrollen durch.

Die wichtigsten Grenzen für die fluchthilfegestützte illegale Migration nach Deutschland sind mittlerweile die Grenzen zu Tschechien und Österreich. Der stellvertretende Direktor des Amtsgerichtes Cham beschreibt die schwer kontrollierbare Grenze zu Tschechien im Bayerischen Wald als Grenzregion, die mit jährlich 100 grenzrelevanten Straftaten bis zum Fall des Eisernen Vorhangs ein recht beschauliches Dasein geführt haben soll. Im Kontext der Grenzöffnungen kam es seit 1998 monatlich zu ca. 100 grenzrelevanten Straftaten: „Schleusungen, illegale Einreise und illegaler Aufenthalt, illegale Arbeitsaufnahme und unerlaubter Waffenbesitz, Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei, Urkundenfälschung […]“.32

Vorbildfunktion für den Grenzschutz auf europäischer Ebene hatte die 1995 vereinbarte deutsch-polnische Kooperation, die eine enge grenzpolizeiliche Kooperation mit gemeinsamen Stäben, Patrouillen und einen Export der deutschen Grenztechnologie beinhaltete. Nach diesem Vorbild wurde 2000 auch der deutsch-tschechische Grenzkooperationsvertrag geschlossen, der seit 2002 in Kraft ist. Alle EU-Beitrittskandidaten wurden unter anderem durch intensive Beratung durch hohe BGS-Beamte, durch die Bereitstellung von Infrastruktur und Geldern und durch Partnerschaften seit 1997 verstärkt an das EU-Grenzregime herangeführt.33



    1. Fluchthilfe und Menschenschmuggel

Migrationsdruck, die Illegalisierung der Migration und die konkrete Durchsetzung dieser Illegalisierung durch Grenzschutz, Bestrafung etc. führten dazu, dass Flüchtlinge mit Unterstützung durch Fluchthelfer und Menschenschmuggler migrieren. Asyl ist fast nur noch über illegale Migration zu erlangen.

Der Diskurs über illegale Migration ist konturiert durch verschiedene Strategien: erstens die Vernachlässigung der Unterscheidung zwischen Menschenschmuggel (oder Fluchthilfe) und Menschenhandel, zweitens alarmistische Zahlenspiele, drittens die diskursive Aufladung der Organisationsform durch die Konstruktion der sogenannten organisierten Kriminalität, viertens die diskursive Viktimisierung der Migranten zuungunsten der Fluchthelfer und fünftens der Mobilisierung rassistischer Ideologien.

In migrationspolitischen und -kriminologischen Diskursen wird formal zwischen Menschenschmuggel und Menschenhandel unterschieden, diese Distinktion in der Regel in der weiteren Auseinandersetzung aber wieder außer Acht gelassen. Dabei vernachlässigte Distinktionsmerkmale: die Frage einer freiwilligen Entscheidung des Migranten und Verzicht beziehungsweise Einsatz oder Androhung von Gewalt im Kontext der Entscheidungsfindung.34

Was die Zahl der Illegalen in Deutschland betrifft, gibt es immer runde Schätzungen: 50.000, 100.000, 1.000.000, 1.500.000. Quellen werden in der Regel nachlässig angegeben und die Grundlagen der Schätzungen und die Schätzverfahren sind äußerst fragwürdig. Dies korreliert mit der rezeptiven Tendenz, versteckte Bevölkerungsgruppen zu überschätzen.35 Ziele der prekären Zahlenspiele sind neben der Selbstlegitimierung von Repressionsorganen die Skandalisierung von Migration generell. Ein Kriminaloberrat des LKA Berlin erklärte 2000: „Jeder, der es bezahlen kann, kommt in dieses Land, da können wir noch so viel ermitteln und verfolgen“.36 Nach Zahlen des BKA wurden im Jahr 2000 50.000 illegal Einreiste und ca. 6.100 Schleuser ermittelt.37 In anderen Verlautbarungen von BKA oder BGS wird schlichtweg behauptet, dass illegale Migration i.d.R. geschleuste Migration ist.38 Der alarmistische Zahlendiskurs abstrahiert von Fluchtursachen und Migrationsrealitäten und soll Vorstellungen einer Invasion evozieren. So stünden beispielsweise, so will es die Kriminologische Zentralstelle e.V. wissen, im „Schwarzen Dreieck“ zwischen Moskau, Minsk und Kiew begehrlich 2 Millionen Flüchtlinge aus sogenannten Drittweltstaaten bereit.39

Der Diskurs über die Organisation des Menschenschmuggels ist dominiert durch die Vorstellung einer mafiösen, pyramidenförmigen Organisationsstruktur, als Teil der „Organisierten Kriminalität“ (OK) in Sachen Drogen-, Waffen- und Organhandel. Eine valide Beweisführung steht aus.40 Entgegen der These der mafiösen Strukturen unterscheidet das europäische forum für migrationsstudien in Bamberg nach umfangreichen Forschungen vier Typen der gegenwärtigen fluchthilfegestützen Migration: erstens den eher spontan agierenden Einzelakteur, zweitens das nach und nach etablierte kleinere Netzwerk mit Kontakten, drittens das kleinere aber verbindlich transnational organisierte Netzwerk und viertens die Großorganisation (v.a. im Kontext chinesischer Migration in die USA), welche sich aber auch als ein Netzwerk kleinerer Organisationen darstellt. Die zweite und die dritte Form stellen nach Erkenntnissen der Bamberger Migrationsforscher die gängige Form der Migration nach Europa.41 Bei allem diskursiven Konsens über eine generelle Tendenz zur Professionalisierung, über teilweise ausgefeilte Logistik und Spezialisierung, über Büros zur Anwerbung, professionelle Passfälschung sind auch die Selbstorganisation illegaler Migration und auch Menschenschmuggelkonstellationen in familiärem, freundschaftlichem oder politischem Kontext zu sehen. Die generellen Vorteile der Netzwerkstruktur liegen in größerer Flexibilität in der Routenauswahl, in der Verbesserung der Technologien, in Professionalisierung/Spezialisierung, Verbesserung der juristischen Kompetenz, Ausweitung der Marketingstrategien und in der Ausweitung von Bestechung. Das idealtypische vollentfaltete Netzwerk verfügt über folgende Positionen: Arrangeur bzw. Koordinator, Anwerber, Transporteure, Kooperierende Grenzschützer, Informanten, Guides, Schutz, Betreuung der Transitpunkte, ‚Öffentlichkeitsarbeit’ / Verhandlungen, Geldeintreiber und Geldkuriere.42

Schleusungen erfolgen zu Lande (LKW, Fußschleusung), zu Wasser (Flüchtlingsboote) und durch die Luft (Flugzeug inklusive Visa- oder Passfälschung). Der Umfang der Fluchthilfedienstleistung ist preisabhängig und reicht von der einfachen Fußschleusung bis zur sogenannten Garantie-Schleusung, d.h. dass die Schleusung bis zum Erfolg wiederholt wird .

Menschenschmuggel-Netzwerke folgen in der Regel Marktlogiken, wachsen langsam und werden gepflegt. Der rücksichtlose Schmuggler, der die Flüchtlinge ausnimmt, ist ein Produkt des medialen, politischen und kriminologischen Diskurses über Fluchthilfe und in der Wirklichkeit die Ausnahme. Erfolgreiche Migration wird von den Migranten rückgemeldet. Die den Pioniermigranten folgenden Menschen greifen auf die gleichen Netzwerke zurück, was wiederum dem Ausbau des Fluchthilfenetzwerkes dienen kann. Nach Zahlen des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) erwirtschaften Schleuser in Westeuropa 1998 zwei Milliarden US-Dollar.43 Geschleust wird teilweise auch unter der Option der Abarbeitung der Schuld. Die Bedingungen hierfür sind oftmals prekär. Illegaler Aufenthalt erfordert Schwarzarbeit. Diese findet vor allem in Bereichen dreckiger, schwerer Arbeit statt, in arbeitsintensiven Wirtschaftsformen, die wenig modernisiert sind und eben nur durch Schwarzarbeit konkurrenzfähig sind. In Deutschland geschieht das vor allem im Bausektor, in der Landwirtschaft, bei kleinen und mittleren Betrieben, aber auch im Unterhaltungsgewerbe und in der Sexarbeit. „Illegale“ sind in diesen Bereichen feste kalkulatorische Größen. Die Motive der Fluchthelfer werden diskreditiert, indem das Handeln aus finanziellem Interesse, die Determinanten gesellschaftlicher Organisierung, in ihrem Fall als unlauter rezipiert wird. Humanitäre Gründe seien zusätzlich nur – v.a. zur Weihnachtszeit – ein beliebtes Argument der Anwälte, so eine Görlitzer Oberstaatsanwältin.44

Das „Feindbild Illegale“45 (unerwünschte Eindringlinge würden das soziale Gefühle im Ziel- oder Transitland belasten) wird beiseite gelassen, sobald es darum geht, die Flüchtlinge argumentativ gegen die Fluchthelfer in Stellung zu bringen. Die Intentionen der Migranten werden ignoriert, um sie zum wehrlosen Opfer krimineller Schmuggler stilisieren zu können.

Bezüglich des Rassismus erfolgt eine diskursive Schubumkehr. Ein zentraler Topos des rassistischen Diskurses über Migration ist, dass Migration, mehr noch illegale Migration und v.a. Schleppertum, Rassismus erzeugen würde. Diese Argument beinhaltet in der Form der Denkhaltung ‚Wenn Ihr kommt, reagieren wir mit Rassismus’ eine implizite Drohung an die Flüchtlinge. Im Umkehrschluss gäbe es eine tolerante Gesellschaft, nur ohne Migranten.



3.3. Repression

Aus dem Spektrum der Maßnahmen gegen Erscheinungsformen (illegaler) Migration, also Kontrollen ‚Verdächtiger’ im Landesinneren, Razzien, einem hochfunktionalen System der Abschiebung inklusive lagerförmiger Unterbringung im Vorfeld, wird im folgenden der Fokus auf die Kriminalisierung von Fluchthilfe und Menschenschmuggel gerichtet. Im kriminologischen Diskurs und in der juristischen Praxis wird hierbei zwischen Schleuserkriminalität und Schleusungskriminalität unterschieden.46 1994 erfolgte eine Neuorganisierung, 1997 eine Verschärfung der entsprechenden Gesetze. Seit 1997 ist mit neuem Ausländergesetz der Versuch illegaler Einreise strafbar. Seit einer Entscheidung des OLG Dresden werden seit 1997 weniger Bewährungsstrafen und mehr Haftstrafen verhängt.

Auf europäischer Ebene wird die Bekämpfung der „Schleuserkriminalität“ zu den vorrangigen Maßnahmen in der Regulation von Migration gerechnet. Seit 1994 arbeitet EUROPOL dazu, flankiert der durch das Schengener Informationssystem (SIS), die Kooperation mit den Herkunfts- und Transitländern, die Implementierung einer strikten Durchsetzung von Abschiebung und die Harmonisierung von Kontrollen und Asylrecht. Seit 2000 soll das System Eurodac durch zentrale Register inklusive Fingerabdrücke gegen das sogenannte „Asylshopping“ schützen. 2001 wurde auf EU-Ebene die Höchststrafe von acht Jahren vereinbart. Der generelle Trend liegt auf der Betonung präaktiver Maßnahmen: Vorverlegungen von Kontrollen, geheimdienstliche Mittel und Abschreckung in der Herkunftsregion.

Nach Angaben des BGS konzentrieren sich die Aufgriffe im Grenzgebiet, wobei die Hälfte der Aufgriffe im Bereich der (ehemaligen) Schengen-Innengrenzen und im Kontext der sogenannten Schleierfahndungsräume erfolgt.47 Die Verschärfung des Vorgehens gegen „Schleuserkriminalität“ erfolgt durch mehr Verurteilungen, höhere (Freiheits-)Strafen vor allem für Ausländer,48 behörden-, ressort- und staatenübergreifende Kooperation und den verstärkten Einsatz geheimdienstlicher Mittel. In Deutschland erfolgen 65% aller Verurteilungen in Sachen „Schleuserkriminalität“ in Bayern und Sachsen. Aufgriffen werden zumeist „Fuß- und Fahrzeugschleuser, Absicherungsposten und Abholer“.49

1997 gingen 60-70% der Kontrollen im Kontext des Verdachtes illegaler Migration auf Denunziationen durch die Bevölkerung zurück. Der BGS berichtete im Kontext der Nutzung des sogenannten Bürgertelefons des BGS von einer „Lawine an Informationen“ die ihnen über dieses zur Verfügung gestellt worden waren.50

    1. Die Entwicklung des Migrationsregimes

Vergleicht man die beiden Zeitabschnitte bezüglich der Rolle von illegaler Migration, so zeigen sich zwar signifikante Unterschiede bezüglich der Herkunftsregionen der Migration, nicht aber in Hinblick auf einen hohen Migrationsdruck (aufgrund von Armut, Verfolgung, Krieg aber auch der Hoffnung nach einem besseren Leben) einerseits und eine geringe Aufnahmebereitschaft jenseits klar zeitlich begrenzter Arbeitsverhältnisse andererseits. Auch verläuft das Gros der illegalen Migration, wenn auch mit größerer Distanz, erneut über die Strecken der Ost-West-Migration. Weimar war schon in der jungen Bundesrepublik Vorbild für eine arbeitsmarktorientierte Zuwanderungspolitik. Das restriktive jus sanguinis wurde 1999/2000 liberalisiert, u.a. begründet mit dem Ende des Auslanddeutschtums und die Faktizität des Einwanderungslandes. Die Verrechtlichung im Umgang mit Migration zeigt sich auch in einer regulären Verregelung in Fragen der Saisonarbeit, aber auch z.B. der Abschiebungen (Rücknahmeabkommen etc.). Das Asylrecht war in Weimar nicht ausdefiniert, was Abweisung ohne Prüfung an der Grenze ermöglichte. Duldung stellte keinen rechtlich gesicherten Status dar, was jederzeit zu Abschiebungen führen konnte. In der BRD diente die Gewährung politischen Asyls als Bekenntnis zur freien Welt. Die Aushöhlung des Asylrechts 1993 führte erneut dazu, dass die Zugänge für Verfolgte extrem eingeschränkt wurden. Die gegenwärtige restriktive Migrationspolitik zielt wie in der gesamten EU darauf ab, Immigration zu unterbinden, ist aber im Gegensatz zur Politik der Weimarer Republik auch um die Integration der im Inland lebenden (legalen) Migranten bemüht. In der gesellschaftlichen Perzeption gibt es weiterhin eine extrem migrationskritische Haltung. Rassismus in Deutschland akzeptiert Elitenmigration, wertet ansonsten migrantische Arbeitskraft als minderwertig ab, was die Zuschreibung bestimmter Arbeitsbereiche zulässt. Vor allem die antisemitischen und rassistischen Angriffe der letzten 15 Jahre zeigen, dass auch diese ‚Option’ der gesellschaftlichen Reaktion auf Migration aktuell bleibt.

Der Grenzschutz ist geprägt von einer zunehmenden Professionalisierung in den Betrachtungszeiträumen, in dessen Kontext die technische Entwicklung die Bedingungen auch illegaler Einreise extrem erschwert. In einem viel höheren Maße ist die Grenzbevölkerung in die die Verteidigung der deutschen Grenze gegen Migration involviert. Die Grenzschutzpolitik ist auf eine europäische Angleichung und um eine starke Vorverlegung der Kontrollmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Versuchen einer weltpolitisch ausgerichteten Migrationsteuerung bemüht.

Auch im Bereich der Fluchthilfe und des Menschenschmuggels kam es sowohl zu einer Professionalisierung als auch zu einer Transnationalisierung der Organisationsstrukturen. Wie gezeigt wurde, ähneln sich die gesellschaftliche Ablehnung von illegaler Migration und Menschenschmuggel in den beiden Betrachtungszeiträumen bis hinein in die Diskursfiguren von Frauen- bzw. Mädchenhändlern, von kriminellen Importeuren von Armut, Krankheit und kultureller ‚Verwahrlosung’, aber auch in der Alarmierung der Öffentlichkeit durch fragwürdige Zahlen. Formen des staatlich organisierten Menschenschmuggels wie in der Weimarer Republik wurden durch vertragliche Regelungen von Migration zur Deckung von Arbeitskräftemangel überflüssig. In den Diskurse über Migration haben Extremformen wie illegale und fluchthilfegestützte Migration weiterhin die Funktion im Zielland, die Migration an sich zu diskreditieren und repressive Maßnahmen zu legitimieren.

Was die Repression gegen Migranten betrifft, existiert das gesamte Spektrum der reaktiven Maßnahmen. Im Falle der staatlichen Maßnahmen fand allerdings eine zunehmende Verregelung statt, die keine ‚wilden’ Abschiebungen mehr kennt. Auch die vorbereitenden Inhaftierung wurde professionalisiert.

Eine deutliche Kontinuitätslinie ist in der Entwicklung und Professionalisierung eines Migrationsregimes ist zu erkennen, indem das Kaiserreich den Charakter einer Experimentierphase hatte, die Weimarer Republik die Phase des Ausbaus und die Zeit nach 1989 die volle Entfaltung auch bezüglich der Implementierung europäischer Standards darstellt. Im einzelnen gehört dazu die Früherkennung von Migrationsbewegungen, die staatliche Erfassung und Steuerung des Arbeitsbedarfs, die Herausbildung eines umfassenden Grenzapparates, die Erfassung und Kontrolle von Migranten im Inneren, die Verrechtlichung von Ausschlüssen, die Berücksichtigung der außenpolitischen Implikationen, Optionen der Extralegalität und Durchführung und Funktionalisierung von rassistischen und antisemitischen Diskursen und Praxen.



1 Die behandelten Konstellationen sind Teil eines Dissertationsprojektes, welches sich mit Fluchthilfe und Menschenschmuggel in Mitteleuropa im 20. Jahrhundert beschäftige.

2 Nicos Poulantzas (2002), Staatstheorie – Politischer Überbau, Ideologie, Autoritärer Etatismus; mit einer Einleitung von Alex Demirivic, Joachim Hirsch und Bob Jessop, Hamburg.

3 Hannah Arendt (1998), Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft, München; Zygmunt Bauman (1998), Das Jahrhundert der Lager?, in: Mihran Dabag u. Kristin Platt (Hg.), Genozid und Moderne, Bd. 1, Strukturen kollektiver Gewalt im 20. Jahrhundert, S. 81-99; Joël Kotek u. Pierre Rigoulot (2001), Das Jahrhundert der Lager. Gefangenschaft, Zwangsarbeit, Vernichtung, München; Giorgio Agamben (2002), Homo Sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben, Frankfurt/M.; Ders. (2001), Mittel ohne Zweck. Noten zur Politik, Freiburg; Jörg Später, Jahrhundert der Lager? Über Stärken und Schwächen eines Begriffes, in iz3w 239/1999; „Ausdruck der Unbehaustheit“. Interview mit dem Historiker Ulrich Herbert, ebd.

4 Eberhard Jungfer (1993), Flüchtlingsbewegung und Rassismus – Zur Aktualität von Hannah Arendt, ‚Die Nation der Minderheiten und das Volk der Staatenlosen’, in: Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik 11, Arbeitsmigration und Flucht. Vertreibung und Arbeitskräfteregulierung im Zwischenkriegseuropa, Berlin, Göttingen, S. 18.

5 Dan Diner (1998), Einleitung, in: Ders. (Hg.), Historische Migrationsforschung (Tel Aviver Jahrbuch für deutsche Geschichte Bd. XXVII), Gerlingen, S. 1.

6 „Illegalität“ im Kontext der Migration liegt bei illegaler Einwanderung über die grüne Grenze oder durch gefälschte Papiere oder Verstecke über reguläre Grenzübergänge, bei Visa-Overstaying bei sogenannten Scheinehen oder bei der Nicht-Rückkehr nach abgelehnten Asylantrag vor.

7 Michel Foucault (1998), Zum Begriff der Übertretung, in: Ders.: Schriften zur Literatur, Frankfurt/M., S. 69-89, S. 73.

8 Vgl. Heinz Fassmann u. Rainer Münz (1996), Europäische Migration – ein Überblick, in: Dies. (Hg.): Migration in Europa. Historische Entwicklungen, aktuelle Trends und politische Reaktionen, Frankfurt/M./New York, S. 13.

9 Statistisches Jahrbuch des Deutschen Reiches 1913. Zu der Migration von Jüdinnen und Juden aus Osteuropa v.a. : Jack Wertheimer (1987), Unwelcome Strangers. East European Jews in Imperial Germany, New York/Oxford; Trude Maurer (1986), Ostjuden in Deutschland 1918-1933, Hamburg; Steven E. Aschheim (1982), Brothers and Strangers. The East European Jew in German and German Jewish Consciousness, 1800-1923, Madison.

Zur Frage der Massenmigration vgl. Till van Rahden (1998), Die Grenze vor Ort – Einbürgerung und Ausweisung ausländischer Juden in Breslau 1860-1918, in: Diner (Hg.), S. 47-69, S. 51.



10 Vgl. Ulrich Herbert (2001), Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge, München, S. 14 ff.; Horst Kahrs (1993), Die Verstaatlichung der polnischen Arbeitsmigration nach Deutschland in der Zwischenkriegszeit, in: Beiträge, S. 130-194.

11 Kahrs (1993), S. 131 ff. In der zeitgenössischen deutsch-jüdische Presse wurde weniger der Grenzschluss an sich als vielmehr dessen spezifisch antisemitischer Charakter kritisiert. Ausführlich dazu z.B. Theodor Behr, Grenzschutz, in: Der Jude (6, 1918/19), S. 247 ff.

12 Van Rahden (1998) diskutiert die die regressiv-exklusorische Politik des Reiches in engem Kontext von Kulturkampfgesetzgebung und Sozialistengesetzen; S. 69. Exemplarisch für die zeitgenössische jüdische Auseinandersetzung vor allem zum Problem der Staatenlosigkeit: Ismar Freund, Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit, in: Der Morgen (5, 12/1932), S. 385 ff.

13 Dieter Gosewinkel (1998), „Unerwünschte Elemente“ – Einwanderung und Einbürgerung der Juden in Deutschland 1848-1933, in: Diner (Hg.), S. 71-106, S. 83.

14 Wertheimer (1987), S. 24.

15 Die Rolle der bekennenden Antisemiten lag in den Auseinandersetzungen über die osteuropisch-jüdische Migration darin, Diskurse und Praxis zu radikalisieren und in der allgemeinen Wahrnehmung die Grenze zwischen den migrantischen und den deutschen Juden zu verwischen.

16 Maurer (1986) liefert einen Überblick über die antisemitischen journalsitischen Diskurse über jüdische Einwanderung; S. 104-152.

17 Wertheimer (1987), S. 14. Zusätzlich wurden Ausnahmeregelungen für Transitmigranten getroffen. Die einzelnen Unternehmer in der transatlantischen Migration waren auf die jüdische Emigration angewiesen – Juden stellten die Hälfte der Migranten – und diese Migration war insgesamt notwendig um mit Häfen und Flotte im internationalen Geschäft zu bleiben. Diese Abhängigkeit hielt die Deutschen nicht von einem Verhalten ab, welches in den Memoiren durchgängig als grausam erinnert wird.

18 Verhandlungen des Deutschen Reichstags. Stenographische Berichte. (RT, Stenogr. Berichte) 1.-5. Wahlperiode (1920-1932), Band 348, S. 2812 (81. Sitzung, 11.3.1921)

19 Zur Geschichte des Grenzschutzes auch: Werner Ohrbrand (1982), Der Grenzschutz in Deutschland seit dem Deutschen Reich von 1871 unter besonderer Berücksichtigung des Bundesgrenzschutzes, Speyer (Diss.)

20 Der illegale Verbleib nach Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung (heute: visa overstaying) war gängige Praxis, aber mit erheblichen Einschränkungen verbunden was Beschäftigung, Sozialleistungen und staatliche Repression betraf. Die sogenannte „Scheinehe“: Die deutschen Behörden empfanden dieses Phänomen als so massenhaft, dass Anfang der 1880er Jahre gesetzlich die Möglichkeit geschaffen wurde, deutsche Frauen von jüdischen Migranten ebenfalls abschieben zu können. Dies unterstellte jeder deutsch-migrantisch-jüdischen Ehe einen potentiellen Scheincharakter.

21 Paul Nathan, Grenzüberschreitungen, Ostjuden und Antisemiten, in: CV-Zeitung (9, 28.02.1924), S. 86.

22 Kahrs (1993), S. 143 ff.

23 Exemplarisch für die Kritik an Razzien und deren extralegalen Charakter : C.Z. Klötzel, Razzia, in: Neue Jüdische Monatshefte (11, 10.03.1920), S. 238 ff. Zur Transitmigration: Maurer (1986), S. 571.

24 Wertheimer (1987), S. 18; Ausweisung war Verwaltungsakt, konnte also von Polizei, Wirtschaftspflege oder Politik erwirkt werden hat kein Strafcharakter schloss aber die Möglichkeit der Inhaftierung ein. Vgl. Maurer (1986), S. 357.

25 AJZ (23, 07.06.1888), S. 360: „Welchen Charakter namentlich solche Massenausweisungen tragen, da hier von einem Strafmotiv keine Rede sein kann, wird die Geschichte dereinst feststellen, insbesondere dem sog. Völkerrecht gegenüber“.

26 Maurer (1986), S. 401.

27 Unter dem Eindruck der Abschiebungen erklärte erklärte sich Polen zu Übernahmeabkommen bereit, die 1926 unterzeichnet werden. Deutschland schob daraufhin die dreifache Menge der vereinbarten Kontignete ab, was insgesamt in einem Abschiebevolumen von 110.000 Menschen mündete. Die offizielle Sprachregelung lautete: „Einreihen in die Wanderbewegung“; Vgl. Kahrs (1993), S. 147 ff.

28 Zu den frühen „Konzentrationslagern“: Wolfgang Wippermann (1998), Konzentrationslager. Geschichte, Nachgeschichte, Gedenken, Berlin, S. 23ff., Ludger Heid (1995), Maloche – nicht Mildtätigkeit. Ostjüdische Arbeiter in Deutschland 1914 – 1923, Hildesheim u.a., S. 200 ff., Dirk Walter (1999), Antisemitische Kriminalität und Gewalt. Judenfeindschaft n der Weimarer Republik, Bonn, S. 70 ff., Maurer (1986), S. 416 ff.

29 Vgl. Walter (1999).

30 Ruth G. Hertz (2002), ‚Foreigners’ in Germany. The Role of Academic Criminologists as an Interest Group Influencing Government Policy, in: Joshua D. Freilich (Hg.), Migration, Culture Conflict and Crime, Hants, S. 131-145.

31 Udo Hansen (2002), Grenzpolizeiliche Möglichkeiten bei der Bekämpfung der illegalen Migration und der Schleuserkriminalität unter besonderer Berücksichtigung der anstehenden EU-Osterweiterung, in: Eric Minthe (Hg.), Illegale Migration und Schleuserkriminalität, Wiesbaden (Kriminologie und Praxis, Schriftreihe der Kriminologischen Zentralstelle e.V., Bd. 37), S. 81.

32 Bernhard Ring (2002) Schleusungskriminalität aus tatrechtlicher Sicht – Das Chamener Modell, in: Minthe (Hg.), S. 106.

33 Hansen (2002), S. 84 ff.

34 Die gängigste definitorische Unterscheidung: CICP/UNICRI (1999), Centre for International Crime Privention (ODCCP) and United Nations Interregional Crime and Jusitice Research Institute. Global Programme against Trafficking in Human Beings. An Outline for Action. Vienna, February (E/CN.15/1999/CRP.2). Diese Unterscheidung wird v.a. im Falle des Frauenhandels regelmäßig vernachlässigt.

35 Raymond M. Lee (1993), Doing Research on Sensitive Topics, London u.a., S. 56.

36 Zit nach: Minthe (2002), Illegale Migration und Schleusungskriminalität: Einige einführende Anmerkungen, in: Minthe (Hg.), S. 17-18; S. 21.

37 Bernhard Falk (2002), Grußwort, in Minthe (Hg.), S. 13-16; S. 14.

38 Kritisch dazu: Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (FFM) (1999), Schleuser und Schleppper. Fluchthilfe als Dienstleistung, in: analyse & kritik (ak) (430, 23.09.1999).

39 Minthe (2002), S. 20.

40 IOM, Bundesinnenmisterium, Kriminologie, Teile der Migrationsforschung und hegemonial auch der mediale Diskurs.

41 Friedrich Heckmann (2003), Mafiastrukturen? Organisationsformen von Menschenschmuggel, in: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Hg.), 50 Jahre – Behörde im Wandel 1953-2003, Nürnberg, S. 138-153; S. 142 ff.

42 Andreas Schloenhardt/Australian Institute of Criminology (1999), Organised Crime and the Buisness of Migrant Trafficking. An Economic Analysis. http://www.aic.gov.au/conferences/occasional/schloenhardt.pdf [letzter Zugriff: Juni 2004].

43 Zahlen nach: Minthe (2002), S. 22. Konkrete Routenpreise liefert: Tarek Armando Abou Chabaké (2000), Irreguläre Migration und Schleusertum. Im Wechselspiel von Legalität und Illegalität, in: Karl Husa, Christoph Parnreiter u. Irene Stacher (Hg.), Internationale Migration. Die globale Herausforderung des 21. Jahrhunderts?, Frankfurt/M. u.a., S. 123-143, S. 140.

44 Kerstin Nowotny (2002), Schleusungskriminalität aus staatsanwaltlicher Sicht, in: Minthe (Hg.), S. 93-104, S. 95.

45 Helmut Dietrich (1998), Feindbild ‘Illegale’. Eine Skizze zu Sozialtechnik und Grenzregime, in: Mittelweg 3/98, S. 4 – 25.

46 Unter Schleuserkriminalität werden Verhaltensweisen verstanden, die als Beteiligung an unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalt nach § 92a (Einschleusen von Ausländern) und nach § 92b (Gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern) des Ausländergesetztes (AuslG), sowie nach § 84 (Missbräuchliche Asylantragsstellung) und nach § 84a (Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräulichen Asylantragsstellung) im Asylverfahrensgesetz interpretiert werden können. Unter Schleusungskriminalität werden Delikte im Zusammenhang der Schleuserkriminalität (Urkunden, illegale Beschäftigung, Menschenhandel) verstanden. Vgl. Minthe (2002), 19 f.

47 Hans-Jörg Albrecht (2002), Eine kriminologische Einführung zu Menschenschmuggel und Schleuserkriminalität, in: Minthe (Hg.), S. 29-54, S. 49.

48 Christian Steinbrenner (2002), Die Verurteilungspraxis deutscher Gerichte auf dem Gebiet der Schleuserkriminalität, in: Minthe (Hg.), S. 125-140, S.126ff.

1999 waren 20-60% der in Schleusungsverfahren angeklagten Deutsche. Von den verurteilten sind 70 % keine Deutschen und von den schweren Verurteilungen sind 90% keine Deutschen (Steinbrenner, S. 126 ff.).



49 Nowotny (2002), S. 96.

50 Dietrich (1998), S. 20.




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