Beiträge zur Geschichte der Familie Beyer



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Beiträge zur Geschichte der Familie Beyer

zusammengestellt von Dietmar Beyer

- Teil 5 -

Ahnenliste

der Katharine Wittgenstein




Vorbemerkung


Die Vorfahren der Katharine Wittgenstein habe ich, ebenso wie die Vorfahren der Mechtild Marie Sibylle von Berninghausen, aus der alphabetischen und numerischen Ahnenliste der Geschwister Beyer ausgeklammert, um den andernfalls erheblichen Formatierungsaufwand, insbesondere in der alphabetischen Darstellungsform, zu begrenzen. Fehlende oder von Generation zu Generation wechselnde Familiennamen bzw. Besitztümer hätten ohnehin eine Darstellung nach Familienstämmen recht unübersichtlich gemacht. So sind diese beiden Teile rein nummerische Listen, bei denen die Notizen jeweils unmittelbar bei der Person dargestellt sind. Wie bereits im Vorwort zu Teil 3 ausgeführt, entstanden die Notizen über viele Jahre und sind daher sowohl inhaltlich wie auch sprachlich sehr unterschiedlichlicher Qualität.

Katharine Wittgenstein ist in der Ahnenliste der Geschwister Beyer unter Nr. 17.329 geführt. Alle in dieser Liste genannten Vorfahren Katharines sind also auch unsere Vorfahren. Um nicht unnötig hohe Ahnennummern darstellen zu müssen, habe ich sie in dieser Liste allerdings mit der Nummer 1 geführt. Katharine war eine natürliche Tochter des Grafen Johann III. von Sayn-Wittgenstein. Trotz unehelicher Geburt ist die Abstammung vom Grafen nicht zweifelhaft. Da die legitimen Kinder des Grafen im Kindesalter verstorben waren, hatte der Graf die natürlichen Kinder in seinem letzten Willen großzügig bedacht und hierbei u. a. Katharine und ihren Ehemann namentlich erwähnt. Mit ziemlicher Sicherheit unzutreffend dürfte allerdings die teilweise vertretene Auffassung sein, die Berücksichtigung der unehelichen Kinder sei im Einvernehmen mit der Ehefrau erfolgt. Die 2. Ehefrau, Margaretha von Henneberg, starb im Alter von 39 Jahren bereits 1547, also vier Jahre vor dem Grafen Johann. Sie war zudem eine außerordentlich sittenstrenge Herrin, die das Gesinde in strengste Zucht nahm und sich damit so unbeliebt machte, dass sie wohl vergiftet wurde. So erscheint es recht unwahrscheinlich, dass sie vor ihrem Tod einer Begünstigung der Folgen gräflicher Eheverfehlungen zugestimmt haben soll, selbst wenn diese Verfehlungen in der Zeit vor ihrer eigenen Ehe stattgefunden hatten.

Ob Katharine und ihre Brüder, Peter, Werner, Daniel, Jost und Gilbert, tatsächlich den Namen „Wittgenstein“ geführt haben oder ob dieser ihnen mangels Kenntnis des Namens der Mutter erst durch Familienforscher beigelegt wurde, vermag ich nicht zu sagen.

Bei den dynastischen wie auch bei frühen bürgerlichen und niederadeligen Vorfahren fehlen häufig sichere Lebensdaten, so dass ich lediglich die (aus anderen Quellen abgeschriebenen) urkundlichen Erwähnungen aufführen kann. In aller Regel kam eine urkundliche Erwähnung nur bei Erwachsenen in Betracht; bei der frühesten Erwähnung waren die Personen also meist mindestens 21 Jahre alt.

Die Notizen stützen sich zum großen Teil auf Thieles Erzählende Stammtafeln. Ich hatte mit der Erfassung anhand von Isenburg und Schwennicke angefangen und Thiele erst später „entdeckt“. Ich habe es bislang nicht geschafft, bei allen Vorfahren die weitergehenden Angaben Thieles als Notizen nachzutragen.



1. Generation


1 Katharine Wittgenstein

oo Berleburg ?, um 1530:

Johann Geiße

Schreiber beim Grafen Johann III. von Sayn-Wittgenstein

* Melsungen, um 1500

† Siegen ?, um 1557

Die Bestimmungen des Testaments von Katharinas Vater (s. u.) lassen erkennen, wie liebevoll der Graf an seinen natürlichen Kindern hing und daß er alles tat, um sie vor Benachteiligung durch den Erben der Grafschaft zu schütze. Da der Graf Johann keine erbberechtigten Nachkommen hatte, fiel die Grafschaft an seinen Bruder Wilhelm von Wittgenstein, mit dem er sich nicht verstand.

Graf Johann war sich bewußt, daß sein Schwiegersohn nach seinem Tode kaum weiter im Dienst der Grafschaft verbleiben würde, weil nicht anzunehmen war, daß der mit ihm verfeindete Bruder seinen treuesten und vertrautesten Helfer in den Staatsgeschäften im Dienst belassen würde. Was der Graf bei Abfassung des Testaments ahnte, ist nach seinem Tode eingetreten. Johann Geiße kehrte mit seiner Familie Berleburg den Rücken. 1551 verkauft "Johann Geyße von Melsungen, wohnhaft in Berleburg, seine Gebäude und Grundstücke daselbst dem Grafen Wilhelm von Wittgenstein für 300 Gulden."


2. Generation


2 Johann Graf zu Sayn-Wittgenstein

Herr zu Reichenstein und Homburg

* 07.01.1488

† 02.04.1551

oo I. Agnes von d. Eza von Gramsberg (nicht Ahnin)

oo II. Margaretha von Henneberg, * 1508, † 1547 (nicht Ahnin)

Aus seinem letzten Willen:

"Wann wir aber über kurz oder lang in Gott verstorben sein, soll dieses [Testament] steif und fest gehalten werden, wie wir denn auch vor Gott und der Welt von unseren Brüdern [die Erben der Grafschaft] begehren. daß sie dies unser Vermächtnis, wollen getreulich vollziehen und also ußrichten wie von Anfang bis Ende berichtet ist. von Artikel zu Artikel, daß wir nach unserm Abschied darin keine Beschwerung haben, denn wir wollen ihnen besser getrauen. denn sie uns getrauet haben und wollen, das sie wider uns getan, mit Güte bezahlen und gerne verzeihen. als [was] wir von ihnen auch begehren. Und beschwören sie durch Gott am jüngsten Gericht davor

Antwort geben zu wollen. Amen.

Und so das nit als ein heilig Testament angesehen wollt werden, dafür es auch nit han errichtet, soll es doch als ein beständig Geschäft und unser letzter Wille bei der Seelen Heil und Seligkeit gehalten werden. das han wir so redlich beschlossen mit unserm Siegel besiegelt. Wer das verhindert oder darwidder tun wird, dem wolle Gott der Allmächtige der Seelen Heil abweisen ewiglich. [...]

Wir haben vor uns selbst beschlossen, sie [die natürlichen Kinder] ehrlich und ziemlich zu versorgen. damit sie, in sonderheit unsere Kinder als nämlich K a t h a r i n e sampt ihrem Mann und Kindern, Werner, Petter [hat das Testament geschrieben], Daniel, Jost und Gilbert als arme, verlassene Waisen, die sonst nichts haben, unser wie pillich genießen können." Sein "Eidam, den lieben und getreuen Johannes Geiße" , vermachte er freien Sitz in der Stadt Berleburg, "Freiheit aller Dienste, Pächte, Zinsen der Güter, die Ihm mit Katharina zugestellt waren, dazu jährlich ein Sommer- und Winterkleid, freie Kost zu Hof und das übliche Schreibergeld" wogegen ihm Johannes Geiße ihm sein Leben lang treu, hold und zu Diensten gewertigt sein zu wollen gelobt hat."
Zudem fügte der Graf in Anerkennung der treuen Dienste des Johannes Geyße, die er ihm und dem Lande erwiesen, und in Ansehung dessen, daß Johannes sein früher verliehenes Gütchen durch Brand verloren hatte [in seinem Haus entstand am 17.4.1547 der Stadtbrand von Berleburg], "300 Taler, ein graues Pferd, ein halbes Jahr Fütterung dafür, zwei ehrliche Kleider ein seidenes und ein samstes, einige Schafe und Hämmel, sowie den Dienst des Hofes Forbach auf Lebenszeit dazu". Johann Geyße und seine Familie wohnten nach dem Berleburger Stadtbrand im Schloß zu Berleburg. "ltem soll Katharine alle genähten Kleider und Geschmeide, was man da noch findet, nichts ausgeschieden, erhalten, auch Hausrat und silbernes Geschirr, damit sie ihr Auskommen und nicht zu betteln habe [da] Petter und Katharine, bei ihm [dem Grafen] geblieben waren, ihn mit großer Liebe betreut hatten und es sich in der Pflege hatten sauer werden lassen."


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