6.2 Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit bedeutet, über einen bestimmten Zeitabschnitt eine gegebene Aufgabe anforderungsgerecht zu erfüllen. Deshalb lernen unsere Schülerinnen und Schüler:
-
Absprachen, Vereinbarungen, Regeln bzw. die Schul- und Hausordnung zu respektieren und einzuhalten
-
pünktlich und vorbereitet zum Unterricht zu erscheinen
-
Arbeitsmittel vollständig und funktionsbereit zur Verfügung zu haben
-
Hausaufgabenheft, Hefte und Hefter selbständig zu führen
-
regelmäßig Hausaufgaben zu erledigen (die Ordnungskartei sorgt für Rückmeldung über die Aufgabenerfüllung bzw. die Vollständigkeit des Materials)
-
versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten
-
Aufträge und Arbeiten übersichtlich und sauber anzufertigen, sie termingerecht zu erledigen und abzugeben
6.3 Teamfähigkeit
Unsere Schüler lernen häufig im Klassenverband oder kleineren Lerngruppen. Sie werden teamfähig, indem wir sie dazu befähigen:
-
sich gegenüber Mitschülern hilfsbereit zu verhalten
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Mitschüler in ihrer Individualität zu respektieren (gegenseitige Anerkennung, Achtung und Toleranz)
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gemeinsam nach Lösungen zu suchen
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sich sachlich und ehrlich auseinanderzusetzen
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sich auf eigene und fremde Anregungen einzulassen
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Ideen vorzustellen sowie darüber in großen und kleinen Gruppen zu sprechen
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Verabredungen zu treffen und einzuhalten
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Verantwortung in der Gruppe und für die Gruppe zu übernehmen
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sachlich Kritik zu üben und auch selbst Kritik auszuhalten
6.4 Kommunikationsfähigkeit
Das soziale Miteinander und die zwischenmenschlichen Kontakte entwickeln sich besonders gut in einer kommunikativen Atmosphäre. Kommunikationsfähigkeit bedeutet, sich Meinungen anderer anzuhören, sie zu respektieren und sich mit diesen unvoreingenommen auseinanderzusetzen. Wir befähigen unsere Schüler Gespräche zu führen und vermitteln ihnen die dafür notwendigen Grundlagen:
-
Sachverhalte und Situationen wahrnehmen
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zum Gespräch bereit und fähig sein
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die eigene Meinung vertreten und die Meinung anderer sachlich weiterführen
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Gesprächsregeln kennenlernen und einhalten
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Kompromissbereitschaft anstreben
Besonders gut lassen sich diese Fähigkeiten im Rahmen des Klassenrates entwickeln, den wir in der Klassenstufe 4 einführen und von den Schülerinnen und Schülern in Klasse 5 und 6 selbständig durchführen lassen.
6.5 Weitere Kompetenzen
Wir streben Grundregeln der Höflichkeit an und beachten in der täglichen Kommunikation die damit einhergehenden Grundvoraussetzungen im Zusammenleben (z.B. Begrüßung, Dank, Bitte).
Da unsere Zeit durch Hektik und allgemeine Reizüberflutung gekennzeichnet ist, nimmt an unserer Grundschule Ruhe zum Lernen und Kommunizieren einen großen Raum ein. Aber auch für einen notwendigen und sinnvollen Wechsel von Anstrengung und Entspannung wird unter Berücksichtigung des Alters und der individuellen Besonderheiten unserer Schülerinnen und Schüler gesorgt.
Wir erziehen unsere Schülerinnen und Schüler zu Gerechtigkeit, Ehrlichkeit, Rücksichtnahme und Geduld und leben ihnen diese Werte auch vor. Fortschritte im positiven Umgang miteinander werden lobend anerkannt und gewürdigt. Erfahren Kinder im Schulalltag, dass man ihnen vertraut, sich ihnen liebevoll zuwendet und trotzdem Regelverstöße konsequent ahndet, lernen sie Berechenbarkeit und Geborgenheit kennen. In den meisten Fällen sind dann Gespräche (z.B. beim Klassenrat) ausreichend, um Probleme zu lösen. Bleiben diese Gespräche jedoch erfolglos, müssen wir zu Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen greifen.
7. Leistungsermittlung, Leistungsbewertung, Dokumentation und Zensierung
7.1 Leistungsermittlung, Leistungsbewertung, Dokumentation
Unsere Schule fördert durch regelmäßige Rückmeldungen zu Lernfortschritten und Leistungs-entwicklungen die Lernbereitschaft eines jeden Kindes. Leistungsermittlung und -bewertung sollen die individuelle Lernentwicklung unterstützen, die Anstrengungsbereitschaft und das Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit stärken sowie die Fähigkeit zur Selbsteinschätzung entwickeln. Darüber hinaus sind die Leistungsermittlung und -bewertung Instrumente der Lernberatung und -förderung, indem sie die Lernhaltungen der Schülerinnen und Schüler stabilisieren, Hinweise auf den Umgang mit Fehlern und das Ausbilden von Lernstrategien geben. Leistungsermittlung dient der kontinuierlichen Rückmeldung für Lernende, Erziehungsberechtigte und Lehrende.
Die Schülerinnen und Schüler müssen Situationen der Leistungsermittlung deutlich unterscheidbar von Lernsituationen erleben. Eine wirksame Form sind Rückmeldungen in Form von Lern- Beratungs-gesprächen dann, wenn vorab eine Zielvereinbarung zwischen Lehrkräften und Schülern getroffen wurde. Diese Möglichkeit wollen wir in den nächsten Jahren verstärkt nutzen.
Leistungsermittlung, -bewertung und Dokumentation sind auf alle Kompetenzen gerichtet und beziehen sich sowohl auf Prozesse als auch auf Produkte schulischen Lernens. Die Leistungsbewertung erfolgt auf unterschiedliche Weise:
-
punktuell und kontinuierlich
-
individuell und gruppenbezogen
-
standardisiert und nicht standardisiert
Leistungsbewertung durch Lehrerinnen und Lehrer bezeichnet die pädagogisch-fachliche Beurteilung der schulischen Leistung einer Schülerin bzw. eines Schülers. Sie ist an Kriterien gebunden, die sich aus den Rahmenlehrplänen, den Standards sowie aus Erlassen bzw. Verwaltungsvorschriften ergeben. Da die Kriterien für die Leistungsermittlung innerhalb der Schule abzustimmen sind und für alle Beteiligten transparent sein müssen, beschlossen die Lehrerkonferenz und anschließend die Schulkonferenz im Jahr 2014 die Nutzung von einheitlichen Bewertungskriterien für die Jahrgangs-stufen 3/4 bzw. 5/6 z.B. für die Benotung von Heftern, die Erstellung von Plakaten/Postern, die Präsentation von Plakaten/Postern oder das Halten von Kurzvorträgen.
Leistungen werden an unserer Schule aber auch durch die Mitschülerinnen und Mitschüler bewertet, denn nur so können sie Formen der Fremdbewertung akzeptieren und erlernen. Auch die Selbst-bewertung soll ihnen die Verantwortung für ihre Lernprozesse und -ergebnisse bewusst machen und sie dazu befähigen, ihre Stärken und Schwächen zu erkennen und zu artikulieren. Um mit der Leistungs-ermittlung und -bewertung alle dem Rahmenlehrplan zugrunde liegenden Kompetenzen zu erfassen und den Schülerinnen und Schülern die Selbstbewertung zu ermöglichen, ergänzen wir traditionelle Formen wie mündliche und schriftliche Kontrollen um weitere Instrumente wie z.B. Beobachtungsbogen, Lern-Begleithefte und Lern-Tagebücher, Interviews und Fragebögen, Sammelmappen und Portfolios, in denen jedes Kind das eigene Lernen reflektiert und die Lernfortschritte beurteilt.
Formulare – Leistungseinschätzung nach Beschluss Lk/Schuko
7.2 Zensierung
Nach einer verbalen Einschätzung am Ende der Jahrgangsstufe 1 haben wir an unserer Schule positive Erfahrungen mit der Zensierung ab der Jahrgangsstufe 2 gesammelt. Ab dem 3. Schuljahr schätzen die Lehrer zusätzlich Lerneinstellung, Zuverlässigkeit, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und Urteilsfähigkeit ein.
Bei der Notengebung halten wir uns an folgenden Wortlaut (Brandenburgisches Schulgesetz § 57):
Note 1: Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
Note 2: Die Leistungen entsprechen voll den Anforderungen
Note 3: Die Leistungen entsprechen im Allgemeinen den Anforderungen.
Note 4: Die Leistung weist zwar Mängel auf, aber im Ganzen entspricht sie noch den Anforderungen.
Note 5: Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
Note 6: Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Nach Absprache im Netzwerk erfolgt die Bewertung von Schülerleistungen in allen staatlichen Grundschulen des Finsterwalder Raumes nach folgendem Schlüssel:
Leistungseinschätzung
Erreichte Leistung
|
Note
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100 % bis 96 %
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1
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95 % bis 80 %
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2
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79 % bis 60 %
|
3
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59 % bis 45%
|
4
|
44 % bis 16 %
|
5
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15 % und weniger
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6
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Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit dem Schwerpunkt „Lernen“ gilt Folgendes:
Erreichte Leistung
|
Note
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100 % bis 95 %
|
1
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94 % bis 80 %
|
2
|
79 % bis 60 %
|
3
|
59 % bis 40%
|
4
|
39 % bis 15 %
|
5
|
14 % und weniger
|
6
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8 Zusammenarbeit und Mitwirkung
8.1 Elternhaus und Schule
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule erfordert einen offenen und rechtzeitigen Informations- und Meinungsaustausch über:
-
alltägliche, aktuelle Fragen und Dinge, die die Eltern und Lehrer bewegen
-
die Lernentwicklung der Kinder aber auch die Entwicklungen im geistig-seelischen Bereich und entsprechende Fördermöglichkeiten
-
die grundlegenden Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit (z.B. Regeln, Notengebung, Erziehungsmaßnahmen,…)
-
die Planung von Aktivitäten (z.B. Klassenfahrten, Wandertage, Projekte, Feste,…)
-
aktuelle Neuerungen innerhalb der Schulorganisation (z.B. Pausenregelungen, variable Ferientage, längerfristige Vertretungen, …)
-
Änderung der Schulgesetze
8.1.1 Informations-, Beratungs- und Ansprechmöglichkeiten
Folgende Informations-, Beratungs- und Ansprechmöglichkeiten stehen den Eltern zur Verfügung:
Elternversammlung:
dient dem Informations- und Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten. Die Eltern jeder Klasse wählen aus ihrer Mitte zwei Elternsprecher. Diese laden in Abstimmung mit dem Klassenleiter mindestens einmal pro Schulhalbjahr zum Elternabend ein.
Elternkonferenz:
wird gebildet aus den Elternsprechern jeder Klasse. Die Elternkonferenz vertritt die schulischen Interessen aller Eltern der Schule und entsendet Vertreter in die Fach- und Lehrerkonferenzen.
Schulkonferenz:
besteht aus jeweils 3 Vertretern der Lehrer, Eltern und Schüler (Letztere nur beratend). Sie verabschiedet das Schulprogramm, entscheidet bei Fragen, die schulintern geregelt werden können (z.B. disponible Ferientage). Außerdem wird sie bei Entscheidungen des Schulamts angehört (z.B. Besetzung der Schulleiterstelle).
Elternsprechtag:
findet einmal im Jahr statt. An diesem Tag haben die Eltern die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch mit dem Klassenleiter bzw. den Fachlehrern. Die Klassenleiter vergeben vorher in Abstimmung mit den Eltern Termine, damit unnötige Wartezeiten vermieden werden.
Gespräche und Beratungen mit Klassenlehrern bzw. Fachlehrern:
sind selbstverständlich auch über den Elternsprechtag hinaus möglich. Über das Mitteilungs- oder Hausaufgabenheft der Schülerinnen und Schüler können Termine zum individuellen Austausch vereinbart werden.
Elterngespräche in den Klassenstufen 1 und 2:
erfolgen zum Schulhalbjahr anstelle eines Zeugnisses. Die Klassenleiter informieren die Eltern über den Entwicklungsstand des Kindes – insbesondere über die Lernentwicklung.
Elterngespräche in den Klassenstufen 5 und 6:
finden als Informationsveranstaltungen und individuelle Beratungen zum Übergangsverfahren der Schülerinnen und Schüler in die Klasse 7, zur Wahl des Bildungsganges und zu weiterführenden Schulen statt.
Informationsbroschüre der Schule:
erscheint einmal im Jahr, weist auf aktuelle Vorhaben hin und gibt Hinweise.
Homepage der Schule:
enthält Informationen zu unserer Schule, die häufiger aktualisiert werden als in der Informationsbroschüre.
8.1.2 Zusammenarbeit mit den KITA’s und frühe Eingliederung der Schulanfänger
Die Kooperation zwischen Schule und Kindertagesstätten ist laut Grundschulverordnung weiter auszubauen und fortzuführen. Gegenseitige Informationen zwischen Schule und KITA’s über Ziele, Aufgaben, Arbeitsweisen und Organisationsformen der jeweiligen Bereiche, wechselseitige Hospitationen sowie Teilnahme von Erzieherinnen und Lehrkräften an gemeinsamen Besprechungen, bei denen die Erziehungsziele, Rahmenlehrpläne, pädagogische Konzepte, Lern- und Sozialformen erörtert werden, fördern die Zusammenarbeit. Die von der Schule beauftragte, koordinierende Lehrkraft wirkt auf den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen hin, die einen Zeit- und Maßnahmenplan einschließen. Besuche von Kindern aus den KITA’s in der Schule sind geeignet, sich mit der Schule vertraut zu machen.
Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, entwickelten sich an unserer Schule folgende Traditionen:
-
„Tag des offenen Unterrichts“, an dem sich interessierte Eltern mit ihren Kindern anschauen können, wie an unserer Schule unterrichtet und gelernt wird
-
Durchführung der „Vorschule“, bei der in 5 x 3 Unterrichtssequenzen die zukünftigen Schulanfänger in das Schulleben integriert werden, wobei in Bezug auf die Gestaltung der Unterrichtssequenzen und der Organisation der „Vorschule“ intensiv mit den betreffenden Kindertagesstätten kooperiert wird
Zusätzlich erlaubt die „Vorschule“ eine detaillierte Diagnostik, die eine frühe Förderung von sowohl leistungsschwachen als auch leistungsstarken Kindern möglich macht. Dabei entstehen auch mehrere Begegnungspunkte zwischen Eltern und Lehrkräften, wodurch eine optimale Zusammenarbeit angebahnt werden kann. Eine Elternversammlung vor dem Schulbeginn unterstützt die Vorbereitung auf den neuen Lebensabschnitt der Kinder.
Am Samstag vor dem 1. Schultag eines neuen Schuljahres findet die Einschulungsfeier statt, für die die Schüler der Klasse 2 das Programm gestalten.
In den ersten Unterrichtswochen lernen die Schüler bei der „Busschule“ das richtige Verhalten am und im Bus kennen.
8.1.3 Ü 6/7 (= Übergang Kl. 6 zur Kl. 7) und Grundschulgutachten
Die Information der Schülerinnen und Schüler zum Übergang in die Sekundarstufe I erfolgt intensiv in den Klassen 5 und 6 in Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen. Projekttage, Eltern-informationen und die Möglichkeiten des PB-Unterrichtes werden genutzt, um den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Eltern die Entscheidung für den Schulwechsel zu erleichtern.
Für die Aufnahme in die weiterführenden allgemein bildenden Schulen sind neben dem Wunsch der Eltern die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen des Kindes maßgebend. Diese sowie eine Einschätzung der allgemeinen Kompetenzen des Kindes werden im Grundschulgutachten dokumentiert. Mit dem Grundschulgutachten erhalten die Eltern eine Empfehlung für die weitere Schullaufbahn ihres Kindes, die an einen der drei Bildungsgänge gebunden ist:
-
Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife
-
Erwerb der Fachoberschulreife
-
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Im Dezember werden von den Fachlehrern entsprechende Zuarbeiten für die Gutachtenerstellung geleistet, auf deren Grundlage der Klassenlehrer das Grundschulgutachten erarbeitet. Dieses wird den Eltern in einem persönlichen Gespräch vorgestellt. Danach wird in der Klassenkonferenz über jedes Gutachten beraten und die Bildungsgangempfehlung beschlossen.
Ab März erfolgt die Übergabe der Grundschulgutachten an die Schülerinnen, Schüler und Eltern. Damit beginnt das Anmeldeverfahren für die weiterführende Schulform. Ab April erfolgen die eventuellen Aufnahmetests und im Juni erhalten alle Abgänger der sechsten Klasse eine Rückmeldung über ihre Aufnahme an den weiterführenden Schulen.
Jedes Schuljahr klingt mit der feierlichen Zeugnisübergabe und Verabschiedung der 6.Klassen aus.8.2 Zusammenarbeit mit dem Schulträger
Gegenseitige Information und Abstimmung zwischen Schule und Stadt (Verwaltung und Stadt-verordnetenversammlung) sind selbstverständlich. Bei schulrelevanten Tagesordnungspunkten werden Schulleitung und Schulelternsprecher zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung eingeladen. Über die Schulprogrammarbeit wird die Stadtverordnetenversammlung regelmäßig durch den Schul-träger informiert.
8.3 Zusammenarbeit mit weiteren Bildungsträgern und Organisationen
Kinder auf das Leben vorzubereiten heißt für uns, unsere Schülerinnen und Schüler auch regelmäßig mit lokalen Einrichtungen und Organisationen in Kontakt zu bringen und diese Kontakte zu pflegen.
Zu nennen sind hier u.a. die Zusammenarbeit mit:
-
der Verwaltung der Stadt Sonnewalde (Vorinformation/Berichterstattung zu Schulereignissen im Amtsblatt, Homepage,...)
-
dem Spielmannszug der Freiwilligen Feuerwehr Sonnewalde (Projekt: „Klasse: Musik,…)
-
der Agrargenossenschaft Sonnewalde (Kooperation, Wandertage, Agrar-AG, Projekte,…)
-
der Agrofarm Goßmar (Wandertage, Projekte, Konzerte/Programme,…)
-
der Musikschule „Gebrüder Graun“ (Projekt „Klasse: Musik“, Ausbildung: Instrumente/Gesang,..)
-
der Freiwilligen Feuerwehr (Sachkundeunterricht, Sportveranstaltungen,…)
-
der Polizei (Präventionsteam für Gewalt, Schulwegsicherung, Fahrradausbildung,…)
-
den ortsansässigen Kindertagesstätten (Einschulung, Vorschule, Schulveranstaltungen,…)
-
dem ADAC (Könner auf zwei Rädern, Projekt „Achtung Straße!“,…)
-
dem DRK (Sachkundeunterricht, Biologie,…)
-
ortsansässige Gewerbetreibende („Stöbertag“, Hilfe bei Schulfesten, Projekte,…)
-
dem Sportverein „Blau-Gelb 90“ (Schulfeste, Sportveranstaltungen,…)
-
der Fahrbibliothek (Besuch vom Klassen, Führungen, literarische Veranstaltungen,…)
-
dem Heimatverein und der Heimatstube (Sonderführungen, Konzerte/Programme,…)
-
den Heimen und Pflegeeltern (Hilfepläne, …)
8.4 Förderverein
In den nächsten Jahren soll ein Förderverein Grundschule Sonnewalde gegründet werden. Wir suchen dringend Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Erziehende, Freundinnen und Freunde, Ehemalige und andere Förderer, wie Unternehmen, freiberuflich Tätige und sonstige engagierte Bürgerinnen und Bürger, die uns bei der Gründung und/oder finanziell, materiell oder personell unterstützen möchten.
9 Evaluation
9.1 Eigene Evaluation
Die Ergebnisse der Arbeitsvorhaben und der angestrebten pädagogischen Ziele unserer Schule werden nach Ablauf von zwei Jahren der Schulkonferenz vorgetragen und gegebenenfalls fortgeschrieben. Die Schulkonferenz beschließt dann weitere Schritte, die sich auf die Zusammenstellung eventueller Arbeitsgruppen und Zeitabläufe beziehen.
9.2 Ergebnisse der Schulvisitation
Im Land Brandenburg werden alle Schulen in öffentlicher Trägerschaft innerhalb von vier bis sechs Jahren extern evaluiert. Grundlage für die Ermittlung der Schulqualität bilden Qualitätsmerkmale und -kriterien, die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) im „Orientierungsrahmen Schulqualität in Brandenburg“ festgelegt worden sind.
Grundlagen des Berichts sind:
-
Dokumentenanalyse
-
Standardisierte Befragungen der Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte
-
Unterrichtsbeobachtungen
-
Halbstandardisierte Befragungen der Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Schulleitung in den Interviews
Ergebnisse der Schule:
Schülerinnen, Schüler sowie deren Eltern und die Lehrkräfte zeigen sich in hohem Maße mit ihrer Grundschule zufrieden. Dazu tragen vor allem die Überschaubarkeit der Schulgemeinschaft, die guten Lern- und Arbeitsbedingungen (z.B. gute Ausstattung mit methodisch-didaktischen Arbeitsmitteln, Schallisolierung in einigen Klassenräumen) und die enge Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule bei der Lösung auftretender Problemsituationen bei. Eltern, Schülerinnen und Schüler begrüßen diesbezüglich die seitens der Lehrkräfte stetig signalisierte Gesprächs- und Unterstützungsbereitschaft. Daneben heben die Eltern die ansprechende Gestaltung des Hauptgebäudes mit Schülerarbeiten und die Maßnahmen der Lehrkräfte bei der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Handicap positiv hervor.
Ergebnisse der Unterrichtsbeobachtungen:
Der Unterricht an der Grundschule Sonnewalde ist kennzeichnet von einer Atmosphäre, die von hoher gegenseitiger Wertschätzung im Lehrkräfte-Schüler-Verhältnis geprägt ist. Alle Lehrkräfte treten gegenüber den Schülerinnen und Schülern fürsorglich sowie verständnisvoll auf und motivieren die Lernenden mehrheitlich bei der Bewältigung anstehender Lernaufgaben.
Arbeitsgrundlagen und Konzepte für den Unterricht:
Grundsätze zur Förderung der Schülerinnen und Schüler im Lernprozess sind im Schulprogramm der Grundschule Sonnewalde verankert.
Dazu gehören Qualifizierungen im Bereich der Förderdiagnostischen Lernbeobachtung und im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben (LRS) und Rechnen. Eine der beiden Sonderpädagoginnen ist auf den Förderschwerpunkt „Hören“ spezialisiert. Zusätzlich nutzten die Lehrkräfte schulinterne Lehrkräftefortbildungen (SchiLF) zum Thema „Hören“, „Ataxie“ und „Diabetes mellitus“ sowie den Sachverstand weiterer externer Experten.
Darüber hinaus erhalten Kinder mit erhöhtem Förderbedarf Unterstützung im Gemeinsamen Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik.
In den Schwerpunktstunden Musik der Jahrgangsstufen 4 und 5 lernt jedes Kind im Rahmen der Umsetzung des Landesprojektes “Klasse: Musik für Brandenburg“ ein Blasinstrument zu spielen.
Einmal im Schuljahr findet ein Elternsprechtag statt, an dem Eltern (in den Jahrgangsstufen 5 und 6 sollen auch die Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen) einen Notenüberblick und Informationen zur allgemeinen Entwicklung erhalten
Elternversammlungen, Elterngespräche, Unterrichtsstunden zu Schuljahresbeginn oder der Start in ein neues Themengebiet sind u. a. Anlässe, um über Unterrichtsinhalte und geplante schulische Projekt-vorhaben, Anforderungen der Leistungsbewertung, Versetzungsbestimmungen und Abschlüsse bzw. Möglichkeiten der weiteren Schullaufbahn zu informieren. Mit diesen Informationspraktiken der Lehrkräfte zeigen sich Schülerinnen, Schüler und Eltern deutlich zufrieden.
Schulkultur:
Eine Stärke der Grundschule Sonnewalde liegt in den abwechslungsreichen und an den Interessen der Schülerinnen und Schüler ausgerichteten Aktivitäten des Schullebens. Dieses wird gemeinsam mit den Mitgliedern der Schulgemeinschaft und verschiedenen außerschulischen Partnern gestaltet. Zu den mit der Schule verbindlich kooperierenden Partnern gehören u. a. die Neue Bühne Senftenberg, die Agrargenossenschaft Sonnewalde und der SV Blau-Gelb 90 Sonnenwalde. Höhepunkte im Schul-jahresverlauf stellen traditionelle und öffentlichkeitswirksame Ereignisse dar, wie das alle zwei Jahre stattfindende Talentefest, das Weihnachtskonzert in der Kirche oder der Fasching, der im Kulturhaus der Stadt Sonnewalde veranstaltet wird.
Eltern, Schülerinnen und Schüler nutzen die ihnen gebotenen Möglichkeiten zur Mitgestaltung des Schullebens und bringen besondere Kompetenzen anlassbezogen ein. Eltern beteiligen sich neben klasseninternen Aktivitäten (z. B. Begleitung bei Exkursionen und Klassenfahrten) an der Durchführung von Schuljahreshöhepunkten (u. a. Sportfest, Crosslauf oder Fußballfest) und Projekten, veranstalten Kuchenbasare, stellen Jurymitglieder beim Vorlesewettbewerb oder unterstützen die praxisnahe Umsetzung des „Stöbertages in der Arbeitswelt“.
Die Grundschule Sonnewalde arbeitet beständig mit verschiedenen regionalen Bildungseinrichtungen zusammen. Dabei kommt der Gestaltung des Übergangs von der Kindertagesstätte (Kita) in die Grundschule besondere Bedeutung zu. Die Kooperation mit den Kitas in Sonnewalde, Zeckerin, Goßmar und Münchhausen orientiert sich an den untereinander abgestimmten Angeboten des Kooperationskalenders und wird durch die verantwortliche Lehrkraft koordiniert. Die Durchführung des „Tages des offenen Unterrichts“ seit dem Schuljahr 2012/2013 mit der Möglichkeit des Schnupperns für Kindergartenkinder und deren Eltern runden das Angebot ab.
Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule haben regelmäßig Gelegenheit, sich mit Gleichaltrigen der Grundschulen in Massen, Finsterwalde und Crinitz bei sportlichen Wettkämpfen, bei der Mathematik- oder Englischolympiade zu messen.
Die Zusammenarbeit mit weiterführenden Schulen konzentriert sich auf die Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie die Teilnahme am „Tag der offenen Tür“ und am Schnupper-unterricht der regional ansässigen Oberschulen und Gymnasien.
5. Führung und Schulmanagement:
Frau Elsner leitet die Schule demokratisch und nimmt an den Treffen der Klassensprecherinnen und -sprecher sowie der Elternkonferenz teil. Die Schulkonferenz tagt regelmäßig mit Beteiligung der gewählten Mitglieder aus Eltern- und Schülerschaft. Frau Elsner respektiert die Kompetenzen der einzelnen Lehrkräfte und achtet auf die Einhaltung der individuellen Fortbildungsverpflichtung.
6. Professionalität der Lehrkräfte:
Die Lehrkräfte der Grundschule Sonnewalde entwickeln ihre Professionalität sowohl durch individuelle fachliche und pädagogische als auch durch gemeinsame Schulinterne Lehrerfortbildung gezielt weiter.
In den Beratungen der Fachkonferenzen stimmen sich die Lehrkräfte u. a. zu fachlichen und methodischen Schwerpunkten der Unterrichtsgestaltung ab oder planen und werten Projektvorhaben aus.
Der vollständige Visitationsbericht kann in der Schule eingesehen werden.
10 Perspektiven bis zum Schuljahr 2015/2016
Folgende Aufgaben sollen in den nächsten Jahren bewältigt werden:
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Einrichtung eines modernen Computerkabinettes und die Erneuerung des Computers im Lehrerzimmer
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weitere Teilsanierungen im Haus 2
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Schalldämmung in der Aula und in weiteren Klassenräumen
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Gründung eines Fördervereins
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Schaffung weiterer Sport- und Spielmöglichkeiten für die große Pause
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