A.7.2 Darstellung von Ergebnissen und
Interpretation
Die Abfassung des Untersuchungsberichts läßt sich kaum standardisieren. Wir können Ihnen hierzu nur wenige spezielle Empfehlungen geben, da Sie sicherlich bereits genügend Erfahrungen mit der Abfassung von Berichten anderen Inhalts gesammelt haben.
Wenn Sie beabsichtigen, den Bericht zu publizieren, sollten Sie daran denken, daß die Leser nur geringe oder keine Kenntnis über das Ausbildungsprogramm der Hochschule haben. Vermeiden Sie daher die Verwendung Ihnen geläufiger Abkürzungen.
Bei der Darstellung von Ergebnissen können Sie sich an folgendem formalen Schema orientieren:
Kurze Einführung in das Thema/die Fragestellung (Was wollten Sie wissen? Warum wollten Sie etwas wissen - erläutern Sie den praktischen Verwendungszusammenhang). Hierzu können Sie die Dokumentation der Fragebogen (siehe Kapitel 5) verwenden.
Darstellung der Befunde (Wie lautet das Ergebnis? Die Ergebnisse entnehmen Sie den SPSS-Auswertungen - zumeist dem Tabellenband - wenn Sie z.B. schreiben, daß X Prozent der Absolventen berichten, ihre berufliche Position sei ihrem Studium angemessen. Das "Ergebnis" ist zumeist eine statistische Maßzahl - wir empfehlen Ihnen vor allem Prozentwerte mittzuteilen, da diese Werte von den Lesern am ehesten nachvollzogen werden können. Mittelwerte dagegen sind nur verständlich, wenn zusätzlich die Skala erläutert wird.
Vermeiden Sie unbestimmte Zahlbegriffe wie "viele", "manche", "wenige", "einige" Befragte, wenn Sie nicht zugleich die genaue Information in der Form der statistischen Maßzahlen darstellen.
Zentrale Befunde sollten sie zudem (neben der Mitteilung im Text) in Form einer Tabelle oder einer Grafik darstellen. Tabellen oder Grafiken enthalten zumeist wesentlich mehr Informationen als im Text mitteilbar. Sie erlauben dem Leser damit sowohl Ihre Darstellung der Ergebnisse zu überprüfen als auch weitere Erkenntnisse aus der Studie zu ziehen, die Sie im Text nicht weiter erwähnt haben.
Es ist für den Leser wesentlich leichter, Ihrer Darstellung zu folgen, wenn Sie zunächst die Ergbnisse für die Gesamtheit der Befragten darstellen und - wenn es interessant erscheint - die Befunde anschließend differenzieren.
Interpretation der Ergebnisse; in der Darstellung von Ergebnissen, die das Resultat einer Auswahl aus den Daten ist, ist bereits eine Form der Interpretation der Ergebnisse enthalten.
Weitergehende Interpretationen zielen auf die Erklärung der Befunde oder zumindest ihre Einordnung in einen Erklärungsrahmen. Häufig werden solche Interpreationen mit dem Satz "Dabei ist zu berücksichtigen, daß ...." eingeleitet. In wissenschaftlichen Untersuchungen, mit denen gezielt Einzelhypothesen getestet werden sollen, stellt die zu prüfende Theorie einen solchen Erklärungs- und Interpretationsrahmen dar. Absolventenstudien werden dagegen selten durchgeführt, um vergleichbare Einzelhypothesen zu testen, sondern sie liefern eine Vielzahl von Informationen, die für unterschiedliche Zielsetzungen bedeutungsvoll sind.
Daher kommt es bei der Darstellung der Ergebnisse und ihrer Interpretation darauf an, einen Interpretationsrahmen zu entwickeln, der Einzelbefunde einordnet. Dies ist etwa dadurch möglich, das relative Vergleichsmaßstäbe für die Interpretation von Befunden gewählt werden: z.B. ist es interessant, die Ergebnisse der Frage 2.1 (Bewertung des Studiums) a) nach der Fachrichtung, b) nach den Studienleistungen, c) nach dem Abschlußjahrgang zu vergleichen oder auch die Bewertungen der einzelnen Elemente des Studiums untereinander, während der absolute Wert z.B. der Einschätzung des "Angebots an Beratung in fachlichen Fragen" sich kaum interpretieren läßt ("how much is much"). Wenn Sie die Absolventenbefragung nach einigen Jahren erneut durchführen, ergibt ein Vergleich mit den Ergebnissen der ersten Befragung eine sehr interessante Interpretationsperspektive.
Folgerungen/Empfehlungen: Wir empfehlen, die Darstellung und Interpretation der Ergebnisse von den praktischen Folgerungen und Empfehlungen zu Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung zu trennen und dafür einen gesonderten Teil vorzusehen, der auch nicht notwendig Bestandteil des publizierten Berichts sein muß.