Referat Vb 4, Dr. Petrich Postfach 14 02 80



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An das

Bundesministerium für


Arbeit und Sozialordnung

Referat Vb 4, Dr. Petrich

Postfach 14 02 80

53107 Bonn


Fax: 0228/5272981 e-mail: ch.petrich@bma.bund.de
15.10.2001

Vb 4 – 58700


Prävention bei Schizophrenie und Depression


- Für Ihre Stellungnahme an den EU-Ministerrat -

Bezug: Ihre Schreiben vom 04.07.01 und 02.10.01

Sehr geehrter Herr Dr. Petrich,
zunächst nochmals einmal herzlichen Dank, dass Sie unseren Verband zu einer Stellungnahme aufgefordert haben. Wir bitten die überlastungsbedingte Verzögerung unserer Antwort erneut zu entschuldigen. Wie bereits mitgeteilt sind wir ein kleiner armer Verband, in dem die gesamte Arbeit noch ehrenamtlich geleistet werden muss.
Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere folgenden Aussagen nicht nur für Schizophrenie und Depression gelten, sondern auch andere psychische Erkrankungen wie z.B. die manisch-depressive, Borderline oder multiple Persönlichkeitsstörungen sowie mit geringen Einschränkungen für Autismus, ADS u.ä.
Wir gehen nun auf die drei von Ihnen vorgegebenen Themenkreise ein.


  1. Schwierigkeiten/Benachteiligungen bei üblichem Krankheitsverlauf

Ein großes Problem ist die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen durch Medien und Gesellschaft. Viele Betroffene glauben daher, ihre Krankheit geheimhalten bzw. sich ihrer Erkrankung schämen zu müssen. Dieses gesellschaftliche Tabu „Über psychische Erkrankungen spricht man nicht“ führt häufig in die nächste Krise und zur Chronifizierung der Erkrankung.


Die berufliche Rehabilitation bzw. Integration stellt ein weiteres zentrales Problem dar. Viele Betroffene erkranken erstmals während ihrer Ausbildung oder ihres Studiums. Sie verfügen über keinen Berufsabschluss und haben somit keine eigenen Ansprüche aus dem Sozialversicherungssystem erworben. Wenn eine berufliche Integration innerhalb der gesetzlich gesetzten Fristen nicht gelingt, werden sie bereits als junge Erwachsene häufig zu Sozialhilfeempfängern.
Aber auch Menschen mit qualifiziertem Berufsabschluss werden viel zu oft nach mehreren gescheiterten - weil verfrühten- Arbeitsversuchen, in eine Werkstatt für Behinderte (WfB) abgeschoben und dort wegen Diskriminierung durch Unterforderung schnell wieder krank. Die Folge ist dann oft die Frühverrentung. Das grundsätzliche Problem ist hier, dass sich die Fristen, in denen man wieder arbeitsfähig sein muss, um nicht ausgesteuert zu werden, an somatischen Erkrankungen orientieren. Würde man den Betroffenen etwas mehr Zeit für ihre gesundheitliche Rehabilitation lassen, könnten die meisten von ihnen noch lange in ihrem alten Beruf arbeiten und so auch Ansprüche auf eine auskömmliche eigene Rente erwerben.
Das dritte große Problem ist unser zergliedertes Sozialleistungssystem. Viele chronische Verläufe ließen sich verhindern, wenn das Prinzip „ambulant vor stationär“ konsequent durchgeführt werden könnte. Im Bereich der psychiatrischen Versorgung liegen die ambulanten Angebote – mit Ausnahme der niedergelassenen Ärzte und Therapeuten - in der Kostenträgerschaft der kommunalen Gebietskörperschaften, während die Kostenträger für den stationären und teilstationären Bereich die Krankenkassen sind. Ein Ausbau des ambulanten Angebotes würde die Krankenkassen finanziell entlasten, aber die Kreise und kreisfreien Städte zusätzlich belasten. Deshalb erfolgt er nicht im notwendigen Umfang.
Als letztes möchten wir zwei Probleme ansprechen, von denen Menschen mit einem chronifizierten Krankheitsverlauf betroffen sein können:

1. Es gibt keine Fachaufsicht für gesetzliche Betreuer, die dafür sorgen könnten, dass Betreuer, die ihr Amt nicht zum Wohle des Betreuten ausüben, keine Betreuung mehr übertragen bekommen.

2. Die ambulante psychiatrische Pflege wird durch die Pflegeversicherung nicht finanziert.




  1. Heute gegebene Möglichkeiten der Hilfe


Dem Problem der Diskriminierung und Stigmatisierung versuchen wir durch die Arbeit unserer Selbsthilfegruppen entgegenzuwirken, indem wir zunächst den Betroffenen und dann der Öffentlichkeit ein realistischeres Krankheitsbild zu vermitteln suchen.
Im Bereich Arbeit ist die flächendeckende Einrichtung der Integrationsfachdienste, wie sie mit der Novellierung des SGB erfolgt ist, zu begrüßen. So bieten z.B. in NRW die Hauptfürsorgestellen der Landschaftsverbände den Kreisen und größeren Städten die Möglichkeit an, in gemeinsamer Finanzträgerschaft einen psychosozialen Fachdienst zu etablieren, der die Aufgabe hat, bei psychischer Erkrankung daraufhin zu wirken, dass das vorhandene Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. Das Problem ist, dass die Einrichtung dieses Dienstes von der Bereitwilligkeit der Kommune, einen Eigenanteil beizusteuern, abhängt.
Wir begrüßen es sehr, dass das Psychotherapeutengesetz in Kraft gesetzt wurde, denn damit wird der „sprechenden Medizin“ mehr Raum gegeben. Die eigentlichen Ursachen der Erkrankung können nun aufgearbeitet werden.


  1. Vorschläge zur Verbesserung der gegenwärtigen Situation




  1. Aktivitäten des täglichen Lebens + b) Leben zu Hause

Damit alleinstehende Betroffene nach einem stationären Aufenthalt wieder in ihre eigene Wohnung zurückkehren und dort ein selbstbestimmtes Leben führen können, kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, ihnen für eine Übergangszeit für ein paar Stunden pro Woche Hilfe bei der Erledigung ihres Haushaltes und bei Behördengängen an die Seite zu stellen und diese auch zu finanzieren.





  1. Familienleben

Häufig zerbrechen Ehen aufgrund der psychischen Erkrankung eines Partners. Müttern, die einmal psychisch erkrankt waren, wird viel zu oft das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen. Der ehemalige Partner versucht in vielen Fällen, den Kontakt zu den Kindern ganz zu unterbinden. Diese Frauen leiden sehr unter dieser Situation und viele werden deshalb immer wieder krank. Hier müßte sich die Rechtsprechung dringend ändern.
Eine Lösung könnte darüber hinaus z.B. sein, dass Kinder bei Erkrankung der Müt-ter - wenn die Mütter dies wollen - bis zur Einschulung in die Klinik mit aufgenommen werden können. Eine Entfremdung könnte so vermieden werden, die Mütter hätten eine Sorge weniger. Bis heute bieten nur wenige Kliniken in der Bundesrepublik Deutschland diese Möglichkeit an.

Ein weiteres Problem stellt die Betreuung der Kinder psychisch kranker Eltern allgemein dar, da es für sie derzeit kaum therapeutischen Angebote gibt. Das evtl. erlittene Trauma kann deshalb nicht bearbeitet werden.
Erkrankte junge Erwachsene sollten nach dem Klinikaufenthalt nicht in die Familie, sondern eher vorübergehend – bis sie eine eigene Wohnung beziehen können – in eine therapeutische Wohngemeinschaft entlassen werden. Grund: Oft liegt es im Familiensystem begründet, dass die Jugendlichen immer wieder erkranken .


  1. Schule, Weiterbildung

Wir brauchen Hilfe bei der Wiedereingliederung in Schule und Studium,. Weiterbildungs- und Umschulungsangebote ohne langen Hürdenlauf durch die Institutionen. Zudem wäre es sinnvoll, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, wonach es möglich ist, auf Raten das Studium zu absolvieren. Da es bei vielen psychisch erkrankten Menschen immer wieder zu Rückfällen kommen kann, schlagen wir vor, Ausbildung und Studium in modularisierter Form mit anerkannten Teilqualifikationen anzubieten, mit der Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt die Vollqualifikation zu erwerben. so könnten vielen der Status der abgebrochenen Ausbildung erspart werden. Ebenso wäre es wünschenswert, dass Ausbildung und Studium wegen der erhöhten Stressanfälligkeit in Teilzeit möglich wäre.
e) Freizeit, Kultur, Sport

Da sehr viele psychisch erkrankte Menschen aufgrund mangelnder Erwerbstätigkeit nur über sehr geringe finanzielle Mittel verfügen, müssen sie auf vielerlei Annehmlichkeiten des Lebens verzichten. Betroffene sollten jedoch ermutigt werden, am öffentlichen Leben teilzunehmen und sich in örtlichen Vereinen zu engagieren. Es ist wichtig, in Sport-, Wander-, Gesangsvereinen usw. oder bei Theater-, Konzert- und Ausstellungsbesuchen den Kontakt zu „Nichtbetroffenen“ zu pflegen. So wichtig Treffpunkte oder Teestuben als spezielles offenes Angebot für Betroffene auch sind, sie dürfen nicht zum Ersatz für „die Welt draußen“ werden. Da allein der Mitgliedsbeitrag für einen Sportverein schon zum Problem werden kann, sollten Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und umgesetzt werden, die es ihnen ermöglichen, an den kulturellen Angeboten ihrer Gemeinde teilzuhaben.


f) Transport und Mobilität
Psychisch erkrankte Menschen sind in der Regel nicht auf einen Rollstuhl angewiesen. Viele werden jedoch im Laufe der Behandlung mit Psychopharmaka mehr und mehr in ihrer Mobilität eingeschränkt, sei es wegen Gewichtszunahme oder aufgrund von Spätdyskinesie. Beides könnte weitgehend vermieden werden, wenn statt der Behandlung mit symptomunterdrückenden Psychopharmaka der „sprechenden Medizin“ mehr Gewicht eingeräumt würde.
g) öffentliches Leben, Unterbringung, Wohnen

Vorrangig ist dafür zu sorgen, dass der psychisch erkrankte Mensch nach Entlassung aus stationärer Behandlung in seine Wohnung zurück kann. Die Kündigung derselben durch sog. wohlmeinende Mitmenschen während der Behandlung in der Klinik muss unterbunden werden. Auch ein vorübergehender Aufenthalt in einer psychotherapeutischen Wohngemeinschaft o. ä. darf keinen Einfluss auf den Erhalt der eigenen Wohnung haben. Jungen Menschen, die noch bei ihren Eltern wohnen, muss die Möglichkeit gegeben werden, ihr Leben in eigenen vier Wänden aufzunehmen (s. auch Anmerkungen unter c). Die Unterbringung in sozialen Einrichtungen (Wohngemeinschaften ,Heimen usw.) führt nicht zur Selbstständigkeit und zur dauerhaften Stabilisierung.


h) Leben in der Gesellschaft

Es muss selbstverständlich werden, dass man über eine psychische Erkrankung sprechen kann wie z.B. über Bluthochdruck, Diabetes u.a.m.


i) Arbeitsleben
Wir brauchen mehr qualifizierte Arbeitsplätze für psychisch kranke Menschen, sowohl als Voll- und Teilzeitarbeitsplätze als auch im Zuverdienstbereich. Dies gilt sowohl für den ersten Arbeitsmarkt als auch für Selbsthilfe- und Intergrationsfirmen.
Die Einrichtung von Integrationsarbeitsplätzen in der privaten Wirtschaft sollte gefördert werden, um den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Sehr wichtig ist aber auch, Gesetzesgrundlagen dafür zu schaffen, dass der erkrankte Mensch die Chance bekommt, seinen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten (s. unter 1.). Da für viele psychisch erkrankte Mitbürger(innen) Mobbing zum Auslöser ihrer Erkrankung wird, ist es uns ein Anliegen, dass diese seelischen Verletzungen Körperverletzungen gleichgesetzt werden, damit Ahndung durch die Gerichte möglich wird.
j) Zugang zur Gesundheitsversorgung, insbesondere unter finanziellen Gesichtspunkten

Die ambulante psychiatrische Pflege muß dringend durch die Pflegeversicherung mit abgesichert werden.


Wir begrüßen die Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes, welches einer viel größeren Gruppe als vorher ermöglicht, Pschychotherapeuten in Anspruch zu nehmen. Die Lücken im Gesetz gilt es jedoch noch zu schließen. So gilt es inzwischen als gesichert, dass viele psychische Erkrankungen ihren Auslöser/ihre Ursache in einer traumatischen Erfahrung haben. Diese werden vom Gesetz in der Regel als soziale Ursachen definiert und fallen somit aus der Finanzierung raus. Auch würden wir es begrüßen, wenn vom Gesetz mehr als die z.Z. erwähnten Verfahren abgedeckt würden.
Der Zugang zu gesundheitlichen REHA-Maßnahmen ist für viele Betroffene nicht oder nur erschwert möglich. Insbesondere dann, wenn sie in jungen Jahren zu EU-Rentnern werden. Dabei könnten derartige Maßnahmen eine Rückkehr ins Erwerbsleben ermöglichen.
Für den stationären Bereich wünschen wir uns, dass die Kliniken der Regelversorgung in der Regel nach den Prinzipien des Soteria-Konzeptes arbeiten würden.
k) Zugang zu Gebäuden, Transportmitteln etc.

Soweit aufgrund von Medikamenten, die Führung eines Fahrzeuges nicht möglich ist, sollte die Gleichstellung mit Körperbehinderten bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erfolgen.



Mit freundlichen Grüßen


Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes


P.S. Die geringen Änderungen gegenüber der bereits am 11.10.2001 per E-Mail zugesandten Fassung sind kursiv gesetzt und unterstrichen. Damit eine Stellungnahme von uns Ihnen noch einigermaßen fristgemäß vorliegt und berücksichtigt werden kann, haben wir auf manche Ausführung und Erläuterung verzichtet. Zu weiteren Anhörungen bitten wir, hinzugezogen zu werden.



Stellungnahme des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener e.V. vom 15.10.2001 zur



„Prävention bei chronischen Erkrankungen“


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