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Über das Schweineschlachten



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Über das Schweineschlachten


Bevor mit der Mast begann, wurden die Ferkel kastriert1, so ließen sie sich besser mästen. Gemästet wurde mit Küchenabfällen, die im sog. Trankeimer (Trankamba) gesammelt wurden. Daneben bekamen die „Mäistsäu“ noch Gersten- und Maisschrot, damit sie möglichst viel an Gewicht zunahmen. Während früher das ungarische Landschwein Mangalica gehalten wurde, wird neu-erdings mehr Fleischrassen der Vorzug gegeben, da das Schweineschmalz von Pflanzenölen verdrängt wurde.

Hausschlachtungen wurden in Tarian nicht vom Fleischhacker, sondern vom Schlachter (Schlochta) durchgeführt. Er war hauptberuflich Bauer, verdiente sich in den Wintermonaten mit dem Schlachten etwas dazu. Sein Werkzeug bestand aus einem langen Schlachtmesser, einer Wurstspritze (mit verschiedenen Trachterln für Blut-, Leber- und Bratwurst), einer Fleischwolf (Fleischmühl), einem Holzstab (Staberl) zum Reinigen der Därme und einer Handvoll dünnen Holzstäbchen (Spahnl) zum Verschließen der Blut- und Leberwürste. Dazu kam noch der Klauenzieher (Klauenziaga), ein Eisenhaken mit Griff zum Abziehen der Klauen. Alles in einen Tornister gepackt, machte sich der Schlachter in aller Herrgottsfrühe auf zu den Leuten, die ihn zum Schlachten bestellten. Das Schwein bekam am Vorabend schon nichts mehr zu fressen, damit seine Därme leer waren.

Während in den Kesseln schon das Wasser kochte, bot man dem Schlachter noch einen Schnaps oder Glühwein an. Dann ging es an die Arbeit: Einige kräftige Männer zerrten das Schwein aus der Mäststeige, warfen es zu Boden, legten es auf eine Seite und hielten es fest. Der Schlachter näherte sich mit einem langen Messer, stach in den Hals und durchschnitt die Halsschlagader. Das herausströmende Blut wurde in einer tiefen Schüssel aufgefangen und gleichzeitig mit einem Holzlöffel umgerührt, damit es nicht gerinnt. Daraus machte man später die Blutwürste.

Das tote Schwein wurde in eine große Holzmulde – in jüngster Zeit in eine Stahlblechwanne – gelegt und mit dem kochendheißen Wasser überbrüht. Damit das heiße Wasser überall die Haare weichmachte, wurde es mit langen Eisenketten im Trog öfters herumgedreht. Gleichzeitig kratzten die Helfer mit scharfen Messern die Borsten ab. Von den Füßen wurden auch die Klauen abgezogen. Wenn das Abkratzen beendet war, wurde das Schwein über dem Trog auf ein großes Brett gelegt und mit den Hinterbeinen nach oben auf den Galgen (Goling) gehengt.

Dieser ist ein großes Holzgestell mit einem dicken Querbalken und zwei Stützen am Rand. Die Sehnen an den Unterschenkeln der Hinter-beine wurden freigelegt und das Schwein mit kräftigen Holznägeln am Querbalken befestigt, danach hob man die Stützen langsam, bis der Galgen – an die Hauswand gelehnt – aufrecht stand.

Dann hat man das Schwein von oben nach unten auf der Bauchseite aufgeschnitten, wobei die inneren Organe in einen Weiling (große, tiefe Emaille-Schüssel) gelegt und zur Weiterverarbeitung ins Haus gebracht wurden. Magen, Dick- und Dünndarm sowie Harnblase (Bloder) sind auf dem Misthaufen entleert worden. Danach wurden sie mit dem Staberl umgeletzt, d. h. umgestülpt, mit Essigwasser und einem Holzschaber gereinigt. Inzwischen bereitete man schon die Füllung für die Blutwürste, manchmal auch Leberwürste sowie Bratwürste vor. Der Schlachter bestimmte die Gewürz-mischung und die Art sowie Menge der Zutaten. In die Bratwürste kam mit dem Fleischwolf zerkleinertes mageres und fettes Fleisch gemischt mit rotem Paprika, Knoblauch und Salz. Gebraten wurden sie nur am Schlachttag oder 1-2 Tage danach. Sonst aß man sie nachdem Räuchern roh. Sie wurden luftig auf dem Boden aufgehängt und hielten sich Monate lang.

Für die Blutwurst wurde eigens weißes Kastenbrot im häuslichen Backofen gebacken. Das dann in Würfel geschnitten mit dem Blut und den Gewürzen vermischt die Füllung ergab.

Die 100–200 kg schweren Mastschweine schlachtete man vorwiegend im Winter. Dank der vielen helfenden Hände konnte man an einem Tag das ganze Fleisch verarbeiten. In großen Kesseln – meist in tragbaren Kesselöfen (Kestlheisl), die im Hof standen – wurden die Blut- und Leberwürste sowie der Schwartenmagen (Schwoatnsock) ausgekocht. Die Füllung für letzteren bestand aus allerlei – weniger guten – Fleischsorten, z. B. Ohren, Kopf, Schwanz, die im Kessel gekocht (Kestlfleisch) und danach kleingeschitten – mit Gewürzen vermischt – in den Magen und die Harnblase (Ploda) gefüllt wurden. Danach wurden sie wieder im Kessel gekocht. Schließlich legte man ein Brett mit einem Gewicht darauf, damit sie eine abgeflachte Form bekamen. Falls der Schwartenmagen nicht frisch verzehrt wurde, hat man ihn noch geräuchert und so für längere Zeit haltbar gemacht.

Beim Kochen der Blut- und Leberwürste platzte die eine oder andere, das ergab zusammen mit dem Kochwasser die sog. Wurstsuppe, die man am Schlachttag und einige Tage danach aß. Auch die Verwandten und Nachbarn waren froh, wenn sie davon bekamen. Die Helfer aßen auch noch Kesselfleisch mit Brot, bevor die Hausfrau sie am Ende des Schlachttages – beim sog. Wurstmahl (Wuaschtmoi) – mit Brat­fleisch, Würsten u. a. reichlich bewirtet hatte.

Die 5–10 cm dicken Fettschichten der Mangalica hat man in Würfel geschnitten und im Kessel »ausgelassen«, d. h. so stark erhitzt, bis das Schmalz aus dem Fettgewebe herausgelöst war (Schmoizauslossn). Danach schöpfte man das heiße Schmalz in eine sog. „Schmalzdose“ (Schmoiz­teisn) ab. Das waren ca. 20-l-Eimaille-Eimer mit einem verschließbaren Deckel. Die übriggebliebenen Grieben (Grammeln) hat man noch ausgepreßt und längere Zeit aufgehoben. Man aß sie kalt – gesalzen – mit Brot oder aufgewärmt mit Pellkartoffeln.

Das nicht zu Würsten verarbeitete Fleisch – Schinken, Speck u. a. – wurde ein-zwei Wochen in große Holzgefäße in eine Salzlösung gelegt und danach im häuslichen Rauchfang geräuchert. Nach dieser Salz- und Rauchkonservierung hängte man es auf dem luftigen Speicher (Boden) auf, wo es in den Wintermonaten steinhart gefror. Bis in den Sommer hinein war das ein Nahrungsvorrat für die hart arbeitenden Menschen.

1) Diese Arbeit wurde von dem sog. „Fadlschneider“ durchgeführt. Das Mundartwort »Fadl« für Ferkel kommt aus dem Bairischen »Fackl«.

Über die Reinhardt-Erbschaft


Die Älteren unter den Tarianern werden sich noch erinnern, dass 1958 der ehemalige Notar Endre Pataky ein Schreiben an die Reinhardt-Verwandtschaft herausgegeben hat, in dem er sie darüber informierte, dass ein reicher Verwandte von ihnen in Indien ein großes Vermögen hinterlassen hat. Die Nachricht schlug wie eine Bombe ein: Jeder, der irgendeinen Verwandten gleichen Namens unter seinen Vorfahren hatte, meldete sich im Rathaus, um von dem sagenhaften Vermögen etwas zu bekommen …

Wer war dieser reiche Mann, dessen Goldvermögen seit mehr als 100 Jahren in weiten Teilen Europas die Reinhardt-Verwandten in helle Aufregung versetzt? Er soll Walter mit Vornamen geheißen haben und um 1720 geboren sein. Als Geburtsort geben die Presseberichte viele Orte an, so Kopenwien bei Würzburg, Straßburg, Vorarlberg, St. Anna/Rumänien, Slawonien/Kroatien, Luxemburg und natürlich Tarian und Untergalla/Ungarn. Er soll – als Tischlergeselle, Söldner oder Offzier – gegen Mitte des 18. Jahrhunderts nach Indien gekommen sein, wo er 1757 an der Seite der Franzosen gegen die Engländer gekämpft hat. Über seine »Heldentaten« als Soldat gibt es auch unterschiedliche Aussagen. Später schlug er sich auf die Seite der Inder und trat in den Dienst des Großmoguls von Delhi. Dieser schenkte ihm für seine Verdienste das Fürstentum Sardhana, wo er aus Baumwoll- und Zuckerrohr-plantagen ein großes Vermögen erwarb. Er heiratete das Tanzmädchen Begum Sumroo. Sein Fürstenhaus richtete er in der Stadt Agra ein, wo er 1778 starb. Sein Grabmal ist bis heute erhalten geblieben.

Da Reinhardt keine Nachkommen hatte, adoptierte er David Ochterlong, den unehelichen Sohn seiner Frau. Sie verwaltete das Vermögen Reinhardt bis zu ihrem Tode im Jahre 1836. Im gleichen Jahr übernahm die englisch-indische Regierung die Verwaltung des Vermögens. Die drei Erben von David Ochterlong – der 1851 starb – prozessierten gegen diese Entscheidung. Sie erhielten 1856 eine Abfindung von 250000 Pfund. Sie prozessierten weiter; der letzte Prozeß in dieser Sache fand 1872 statt.

Später erst wurden die in Deutschland und anderen europäischen Ländern lebenden – echten und vermeint-lichen – Verwandten Reinhardts auf das riesen Vermö-gen aufmerksam. Seither geistert dieses Thema durch die Boulevardpresse. Anwälte, Konsulate und einfache Leute nahmen sich der Sache an. Es wurden Interessen-gemeinschaften gegründet und viele Zeitungsartikel geschrieben. Manche haben sich in den finanziellen Ruin gestürzt, nur um an die 2 t Gold heranzukommen. Alles war umsonst!

Das letzte „Goldfieber“ erfaßte die Tarianer 1988. Damals glaubten noch viele an die große Erbschaft. Wir sollten diesen Traum endlich vergessen!

Auszug aus dem Gesetz Nr. LXXVII des Jahres 1993

über die Rechte der nationalen und ethnischen Minderheiten

auf dem Territorium der Republik Ungarn

(Am 7. Juli 1993 vom Parlament angenommen)

§ 11

Die einer Minderheit angehörenden Personen haben das Recht, die familienbezogenen Traditionen der Minderheit zu achten, die familiären Beziehungen zu pflegen, ihre Familienfeste in ihrer Muttersprache zu begehen und die Abwicklung der damit verbundenen kirchlichem Zeremonien in ihrer Muttersprache zu beanspruchen.



§ 12

(1) Die einer Minderheit angehörende Person hat das Recht, den eigenen Vornamen und den ihres Kindes frei zu wählen, ihren Vor- und Zunamen entsprechend den Regeln ihrer Muttersprache in das Personenstandsbuch eintragen zu lassen und in amtlichen Dokumenten – in dem durch Rechtsnormen festgelegten Rahmen – anzuführen. Im Falle der Eintragung mit nichtlateinischer Schreibweise ist die gleichzeitige Anwendung der phonetischen Schreibweise mit lateinischen Buchstaben verbindlich.

(2) Auf Wunsch können die Eintragung in das Personenstandsbuch und die Ausstellung sonstiger persönlicher Dokumente – laut Festlegungen des Absatzes (1) – auch zweisprachig erfolgen.

§ 13


Die einer Minderheit angehörende Person hat das Recht

a) auf das Kennenlernen, die Pflege, Mehrung und Weitergabe ihrer Muttersprache, Geschichte, Kultur und Traditionen;

b) auf Teilnahme am muttersprachlichen Unterricht und Bildung-,

c) auf Schutz der mit ihrem Minderheitendasein zusammenhängenden persönlichen Daten entsprechend den Festlegungen in einem gesonderten Gesetz.

§ 14

Die einer Minderheit angehörende Person hat das Recht, sowohl zu staatlichen und gemeinschaftlichen Institutionen der Mutterländer und Sprachnationen zu auch zu in anderen Ländern lebenden Minderheiten Beziehungen aufrechtzuerhalten.



Kivonat az 1993-as LXXVII-es sz. törvénybõl

a Magyar Köztársaság területén élö

nemzetiségi és etnikai kisebbségek jogairól

(jóváhagyva a parlament 1993. július 7-i ülésén)

11. §

Egy kisebbséghez tartozó személyeknek joguk van, a kisebbség családi



tradicióinek tiszteletben tartására, a családi kapcsolatok ápolására, családi

ünnepségeiket anyanyelvükön megtartani és azokkal kapcsolatos egyházi



szertartásokat anyanyelvükön igénybevenni.

12. §


(1) Egy kisebbséghez tartozó személynek joga van, saját és gyermekének keresztnevét szabadon választania, család- és keresztnevét az anyanyelvének helyesírási szabályai szerint az anyakönyvbe bevezetetni és hivatalos okmányokban – a jogszabályok által meghatározott formában – feltüntetni. Nemlatin írásmód esetén egyideijüleg a fonetikus írásmód latinbetükkel kötelezö.

(2) Kivánatra az anyakönyvi bejegyzések valamint egyéb személyes okmányok kiállítása – az (1) fejezet meghatározása alapján – kétnyelvüen is törtenhet.

13. §

Egy kisebbséghez tartozó személynek joga van



a) anyanyelvének, történelmének, kultúrájának és tradícióinak megismerésére, ápolására, gyarapítására valamint továbbadására;

b) az anyanyelvi oktatáson és müvelödésen résztvennie;

c) egy külön törvény meghatározása alapján a kisebbségi léttel összefüggö személyi adatok védelmére.

14. §


Egy kisebbséghez tartozó személynek joga van, anyaországainak és nyelvinemzetiségeinek valamint más országokban élö kisebbségek állami és közösségi intézményeivel kapcsolatokat fenntartani.



















Im hinteren Bereich des Hofes der Langhäuser befanden sich die Mäststeigen. Bei ihnen handelten sich um hölzerne Schweineställe, die aus einem überdachten Teil und einem Auslauf bestanden. Darin hatten ein-zwei Mästschweine Platz. Wenn sie 100-150 kg schwer waren, wundensie in den Wintermonaten geschlachtet. Sie lieferten fürs ganze Jahr Schinken, Speck, Wurst und Schmalz.

Die Hausschlachtung war eine wichtige Säule der Selbstversorgung der Dorfbevölkerung.






Köchinen auf der Hochzeit von Franz Salzinger und

Kathi Simanek in den 1950er Jahren

Hochzeitszug in der Obergasse Mitte der 1950er Jahre

Männer nach der Messe, von links nach rechts: Fuchs, Fülöp (Filips), Steiner, Singer, Weiler, Stein, Marx und Schatz




Dorfmitte: Pertlsches Haus mit einem gemeindeeigenen Radbrunnen. In den 50er Jahren wurde er zugeschüttet.



Nach der Enteignung Ende der 1940er Jahre befand sich hier die Zentrale der LPG.
Das eiplsche Haus am Berg (heute Moritz-Zsigmond-Platz): Nach dem die Familie Eipl ausstarb, kaufte der Gemeinde das Haus und richtete darin ein Dorfmuseum ein.


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