Erfassung aus Luftbildern: Vegetationstypen nicht erkennbar, aber teilweise Hinweise aufgrund von Strukturen wie trockengefallene Teiche. Geländebegehung erforderlich.
Beste Kartierungszeit: Juli bis Anfang Oktober (möglichst nach längeren Trockenperioden bzw. einige Wochen nach Ablassen der Teiche).
Besondere Hinweise: Bei trockengefallenen Gewässerböden wird die Erfassungseinheit SP als Nebencode neben dem Hauptcode des jeweiligen Gewässertyps verwendet; als Hauptcode ggf. für regelmäßig trockenfallende Uferstreifen.
§: Bei naturnahen Stillgewässern (oder Stillgewässer-Teilbereichen) sind die Pionierfluren als naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG geschützt (s. 4.16, 4.18).
FFH: Vorkommen der Untertypen SPA und SPM an nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen, naturnahen Gewässern (inkl. traditionell bewirtschafteten Fischteichen) sind Kriterien für deren Zuordnung zum LRT 3130 „Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea“. Teilflächen dieser Gewässer mit SPR (z.B. in Buchten mit stärkerer Schlammschicht) sind dann einbezogen (bei erheblichen Anteilen Indiz für einen ungünstigen Erhaltungszustand). SP kann auch Teil von Gewässern sein, die aufgrund ihrer Wasservegetation vorrangig den LRT 3110 (SPA) bzw. 3150 (SPM, SPR) zugeordnet werden (vgl. 4.16, 4.18).
5 GEHÖLZFREIE BIOTOPE DER SÜMPFE und NIEDERMOORE
5.0 Zusatzmerkmale
Ausprägung
+ = besonders gute Ausprägung (intakter Wasserhaushalt, beispielhafte oder besonders vielfältige Artenzusammensetzung).
– = schlechte Ausprägung (gestörte bzw. fragmentarische Ausprägung, u.U. an biotoptypischen Arten verarmt).
Durchschnittlich ausgeprägte Bestände erhalten kein Bewertungssymbol.
Moor-/Sumpftyp
s = Schwingrasen/Verlandungsmoor eines Stillgewässers
q = Quell- und Durchströmungsmoor (Bereiche mit austretendem Quellwasser erhalten zusätzlich den Nebencode oder anteiligen Hauptcode FQR)
ü = Überflutungsmoor/-sumpf (in Überschwemmungsbereichen)
p = Pionierstadium eines Sumpfes auf Rohboden (z.B. in Abbauflächen)
t = ehemaliger Torfstich/-abbaubereich
h = sonstiger Hoch- und Übergangsmoorkomplex (z.B. Moorschlatts, vgl. 6.1)
Sonstige Ausprägungen erhalten kein Zusatzmerkmal.
Nutzung/Struktur
m = Mahd
w = Beweidung
mw = Mähweide (kombinierte Nutzung aus Mahd und Beweidung, vgl. 9.0)
b = Brache (ehemals landwirtschaftlich genutzt)
v = Verbuschung/Gehölzaufkommen (Gehölzjungwuchs, der keinen anderen Biotoptypen zuzuordnen ist, bei Feuchtgebüschen stattdessen Zusatzcode BN oder BF, s. 2.6, 2.7)
Codierungsbeispiele:
NSKw/FQRk+ = Basenreicher, nährstoffarmer Sumpf, gelegentlich beweidet, mit Kalktuff-Rieselquelle, besonders gut ausgeprägt.
NRWb– = Wasserschwadenröhricht, Brache, schlechte Ausprägung.
5.1 Sauergras-, Binsen- und Staudenried (NS) § (FFH)
Definition: Nasse bis sehr nasse, mäßig nährstoffarme bis nährstoffreiche Niedermoore, Schwingrasen und Sümpfe des Binnenlands (ohne Küstendünentäler) mit Klein- und Großseggen, Wollgräsern, Binsen, Pfeifengras, Sumpf-Reitgras, Hunds-Straußgras und verschiedenen Stauden außerhalb von Gewässern. Einbezogen sind auch schlecht wüchsige Röhrichte nährstoffarmer Standorte mit einem – meist moosreichen – Unterwuchs aus den vorgenannten Arten (insbesondere lichte Schilfbestände mit Arten der Untertypen NSA und NSK), außerdem Sümpfe mit Röhrichtarten, die infolge Nutzung (Mahd, Beweidung) keine Röhrichtstruktur ausbilden können. Auch ehemalige Hochmoorstandorte, auf denen sich nach Torfabbau oder infolge von Nährstoffeinträgen niedermoorartige Vegetation entwickelt hat. Flächen überwiegend nicht (mehr) oder sehr extensiv genutzt. Im Unterschied zu Nassgrünland (vgl. 9.3) keine oder nur sehr geringe Beimischung typischer Grünlandarten.
Untertypen:
5.1.1 Basen- und nährstoffarmes Sauergras-/Binsenried (NSA): Überwiegend torfmoosreiche Niedermoore, Schwingrasen und Sümpfe mit Dominanz von Pflanzenarten, die basen- und nährstoffarme, nasse Standorte anzeigen, insbesondere Kleinseggen-, Schnabelseggen- und Fadenseggenriede sowie deren Vergesellschaftung mit Beständen von Pfeifengras, Spitzblütiger Binse und Wollgräsern; typische Gesellschaften: Caricetum lasiocarpae, Carici canescentis-Agrostietum caninae, Caricetum nigrae (oligotrophe Varianten), Sphagno-Juncetum acutiflori, Caricetum rostratae (auch Ausprägungen ohne Torfmoose, aber mit anderen Moosen nährstoffarmer Standorte), Eriophorum angustifolium-Sphagnum fallax-Gesellschaft u.a. Im Gegensatz zu den Biotoptypen der Hoch- und Übergangsmoore (s. Abschnitt 6) ohne oder mit geringem Anteil von hochmoortypischen Arten; Wollgras-Torfmoosrasen mit Beimischung mesotraphenter Arten (andernfalls zu 6.3). Flatterbinsenriede werden gesondert erfasst (5.1.2), ebenso Pfeifengrasstadien der Hoch- und Übergangsmoore sowie Moorheiden (s. 6.5, 6.7).
5.1.2 Nährstoffarmes Flatterbinsenried (NSF): Artenarme Dominanzbestände der Flatter-Binse auf nassen, relativ nährstoffarmen Standorten, meist torfmoosreich. V.a. in verlandeten Randbereichen nährstoffarmer Gewässer und ehemaligen Torfabbauflächen.
5.1.3 Basenreiches, nährstoffarmes Sauergras-/Binsenried (NSK): Meist braunmoosreiche Niedermoore und Sümpfe mit Vorkommen von Pflanzenarten, die kalk- bzw. basenreiche, nährstoffarme, nasse Standorte anzeigen, insbesondere Kleinseggenriede und Sümpfe mit Stumpfblütiger Binse; typische Gesellschaften: Juncetum subnodulosi, Parnassio-Caricetum pulicaris, Carex flava-Carex panicea-Gesellschaft und andere Gesellschaften des Eriophorion latifolii (bzw. Caricion davallianae); Pionierstadien (z.B. in Mergelgruben) und beweidete Ausprägungen oft mit hohem Anteil von Juncus inflexus. Hierzu auch Sukzessionsstadien mit hohem Anteil von Großseggen, Schilf oder Hochstauden (z.B. Caricetum paniculatae oder Schilfröhricht mit Beimischung von Kalkflachmoor-Arten), jeweils mit Nebencodes der betr. Typen (z.B. NSG, NRS). Bei nährstoffarmen Mooren und Sümpfen mit Vergesellschaftung von Arten basenreicher und basenarmer Standorte ist die Zuordnung zum Hauptcode NSA oder NSK nach dem vorherrschenden Charakter zu entscheiden.
5.1.4 Mäßig nährstoffreiches Sauergras-/Binsenried (NSM): Basenarme bis mäßig basenreiche Seggen- und Binsenriede ohne oder mit geringem Torfmoosanteil (selten auch torfmoosreich, aber trotzdem hoher Anteil von Nährstoffzeigern), Mischung aus meso- und eutraphenten Arten, Kennarten von 5.1.3 fehlen weitgehend. Typische Gesellschaften: mesotrophe Varianten der bei 5.1.5 und 5.1.6 genannten Vegetationstypen, der Sumpfreitgrasriede und des Caricetum nigrae, Übergänge zwischen 5.1.1 und eutrophen Sümpfen.
5.1.5 Nährstoffreiches Großseggenried (NSG): Großseggenriede mit Dominanz von Nährstoffzeigern bzw. ohne nennenswerte Anteile von Kennarten der Typen 5.1.1, 5.1.3 und 5.1.4 (sonst zu 5.1.3 bzw. 5.1.4). Dazu gehören folgende Ausprägungen, die bei Detailkartierungen getrennt erfasst werden sollten:
-
5.1.5.1 Schlankseggenried (NSGG): Caricetum gracilis
-
5.1.5.2 Sumpfseggenried (NSGA): Caricetum acutiformis
-
5.1.5.3 Uferseggenried (NSGR): Caricetum ripariae
-
5.1.5.4 Rispenseggenried (NSGP): Caricetum paniculatae
-
5.1.5.5 Sonstiges nährstoffreiches Großseggenried (NSGS): Caricetum vulpinae, Caricetum vesicariae, Caricetum elatae, Lysimachio thyrsiflorae-Caricetum aquatilis, Caricetum paradoxae, Cicuto-Caricetum pseudocyperi u.a. Diese Pflanzengesellschaften nehmen selten größere Flächen ein und können fakultativ weitere Untertypen bilden). Bestände von Carex disticha sind meist Teil von Nasswiesen (GNR).
5.1.6 Binsen- und Simsenried nährstoffreicher Standorte (NSB): Dominanzbestände von Binsen oder Wald-Simse (seltener andere Simsenarten) auf sumpfigen, nährstoffreichen Standorten, ohne nennenswerten Anteil von Kennarten der Typen 5.1.1, 5.1.3 und 5.1.4; typische Gesellschaften: Crepido-Juncetum acutiflori, Scirpetum sylvatici, Juncus effusus-, conglomeratus-, inflexus- oder articulatus-Bestände sumpfiger Standorte.
5.1.7 Hochstaudensumpf nährstoffreicher Standorte (NSS): Sehr nasse, sumpfige Standorte mit hohem Anteil von Hochstauden (z.B. Mädesüß) ohne nennenswerten Anteil von Kennarten der Typen 5.1.1, 5.1.3 und 5.1.4; typische Gesellschaften: Filipendulion (z.B. Valeriano-Filipenduletum ulmariae, Geranio palustris-Filipenduletum ulmariae), Peucedano-Calamagrostietum canescentis (Subass. reicherer Standorte). Im Unterschied zu hochstaudenreichen Nasswiesenbrachen (9.3) und feuchten Hochstaudenfluren (10.3) Beimischung von Sumpfarten der anderen NS-Untertypen oder Arten der Quellfluren, aber keine oder sehr geringe Anteile von Arten des Wirtschaftsgrünlands (s. besondere Hinweise) oder von typischen Nitrophyten der Uferstaudenfluren. Hochstaudensäume an Bach- und Flussufern sind i.d.R. 10.3 zuzuordnen.
5.1.8 Sonstiger nährstoffreicher Sumpf (NSR): Dominanzbestände von niedrigwüchsigen Stauden (z.B. Wasser-Minze), Schachtelhalm-Arten, Mischbestände aus Seggen, Binsen, Simsen, Stauden und z.T. auch Röhrichtarten auf nährstoffreichen Standorten (sofern nicht den anderen Untertypen zuzuordnen); hochstaudenarme, eutrophe Sumpfreitgrasriede; außerdem Sümpfe mit Dominanz von niedrigwüchsigen Röhrichtarten (infolge Mahd oder Beweidung keine Röhrichtstruktur).
Kennzeichnende Pflanzenarten: Fettgedruckt sind Nässezeiger (überwiegend mit Feuchtezahl 9 nach ELLENBERG et al. 1991), deren Dominanzbestände i.d.R. als Moore, Sümpfe oder Großseggenriede im Sinne von § 30 Abs. 2 Nr.2 BNatSchG einzustufen sind, bzw. die in Niedersachsen fast ausschließlich in Sumpf- und Moorbiotopen vorkommen. Bei Dominanzbeständen der anderen Arten sind die beigemischten Arten bzw. die Standortverhältnisse ausschlaggebend. Die Arten sind den Untertypen nach Schwerpunktvorkommen zugeordnet, treten aber teilweise auch in anderen Untertypen auf (Vergesellschaftung entscheidend).
5.1.1: Agrostis canina, Aulacomnium palustre, Calamagrostis stricta, Calliergon stramineum, Carex canescens, Carex lasiocarpa, Carex rostrata, Eriophorum angustifolium, Hydrocotyle vulgaris, Molinia caerulea, Polytrichum commune, Potentilla palustris, Sphagnum spp. (fallax, inundatum, palustre u.a.), Viola palustris u.a.; zusätzlich teilweise Arten der Hoch- und Übergangsmoore wie Narthecium ossifragum oder Eriophorum vaginatum.
5.1.2: Juncus effusus, Sphagnum spp.
5.1.3: Blysmus compressus, Carex diandra, Carex dioica, Carex distans, Carex flacca, Carex flava, Carex hostiana, Carex lepidocarpa, Carex pulicaris, Dactylorhiza incarnata, Epipactis palustris, Eriophorum latifolium, Juncus subnodulosus, Pinguicula vulgaris, Samolus valerandi, Taraxacum palustre agg., Triglochin palustre u.a.; verschiedene Moose wie Bryum pseudotriquetrum, Campylium stellatum, Palustriella commutata, Fissidens adianthoides, Philonotis calcarea, Aneura pinguis, Scorpidium scorpioides, Sphagnum teres.
5.1.4: Calamagrostis canescens, Calla palustris, Carex demissa, Carex echinata, Carex nigra, Carex panicea, Carex viridula, Dactylorhiza majalis, Dryopteris cristata, Epilobium palustre, Peucedanum palustre, Juncus acutiflorus, Juncus conglomeratus, Juncus filiformis, Lysimachia thyrsiflora, Menyanthes trifoliata, Thelypteris palustris, Valeriana dioica u.a.
5.1.5: Carex acuta, Carex aquatilis, Carex acutiformis, Carex appropinquata, Carex cespitosa, Carex disticha, Carex elata, Carex paniculata, Carex pseudocyperus, Carex riparia, Carex vesicaria, Carex vulpina.
5.1.6: Eleocharis palustris agg., Juncus articulatus, Juncus effusus, Juncus inflexus, Scirpus sylvaticus, selten auch die bei 5.1.4 genannten Juncus-Arten.
5.1.7: Angelica sylvestris, Cirsium oleraceum, Chaerophyllum hirsutum, Cirsium palustre, Epilobium hirsutum, Eupatorium cannabinum, Euphorbia palustris, Filipendula ulmaria, Geranium palustre, Iris pseudacorus, Lycopus europaeus, Lysimachia vulgaris, Rumex aquaticus, Lythrum salicaria, Stachys palustris, Symphytum officinale, Valeriana officinalis agg. u.a.
5.1.8: Equisetum palustre, Galium palustre, Mentha aquatica, Myosotis palustris agg., Scutellaria galericulata; niedrigwüchsige Bestände von Röhrichtarten wie Equisetum fluviatile, Glyceria maxima u.a.
Erfassung aus Luftbildern: Unterschiedlich, da Biotoptyp nicht einheitlich strukturiert. Großseggenriede z.T. erkennbar, aber mit Röhrichten zu verwechseln; übrige Ausprägungen oft schwer von Nassgrünland zu unterscheiden. Grundsätzlich Geländearbeit zur genauen Einordnung erforderlich.
Beste Kartierungszeit: Ende Mai bis Ende Juni, genutzte Bestände möglichst vor Beginn der Beweidung bzw. der ersten Mahd (i.d.R. vor Ende Mai/Anfang Juni, bei extensiver Nutzung evtl. auch später). Ungenutzte Bestände bis August gut kartierbar; Grobansprache als Sumpf bei guter Ausprägung fast ganzjährig möglich.
Besondere Hinweise: Die Typen umfassen eine Vielzahl unterschiedlicher Pflanzengesellschaften, die bei den meist kleinen Flächen kaum auskartiert werden können. Bei Detailkartierungen sollten aber Untertypen (vierstellige Codes) anhand vorherrschender Arten oder Pflanzengesellschaften differenziert werden (beispielhaft bei 5.1.5 aufgeführt).
Flächen mit Dominanz oder hohem Anteil der o.g. Arten (z.B. seggen-, binsen- und hochstaudenreiche Brachen) und gleichzeitig hohem Anteil an Grünlandarten wie z.B. Deschampsia cespitosa, Holcus lanatus, Poa spp., Alopecurus pratensis, Anthoxanthum odoratum, Ranunculus acris und Rumex acetosa sind als Nassgrünland (9.3) einzustufen.
§: Alle Ausprägungen dieser Erfassungseinheit gehören zu den Mooren (≥30 cm Torf) oder Sümpfen, Bestände des Untertyps NSG außerdem zu den Großseggenrieden gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG. Verlandungssümpfe bzw.
-moore an Stillgewässern sind außerdem als naturnahe Verlandungsbereiche stehender Binnengewässer, Vorkommen in Auen als regelmäßig überschwemmte Bereiche geschützt (ebd., Nr. 1).
Als geschützt aufzunehmen sind Bestände ab ca. 50 m² Größe, sehr nasse Ausprägungen in längere Zeit überstauten Senken auch bei geringerer Größe (vgl. Stillgewässer, Obergruppe 4). Quellsümpfe sind zugleich als Quellbereiche ohne Mindestgröße geschützt (siehe 4.1). Nicht nach § 30 geschützt sind lineare, unter 3 m breite Bestände der genannten Arten an Weg- und Grabenrändern oder Böschungen ausgebauter Fließgewässer. Aufgelassene Entwässerungsgräben, die vollständig mit Sumpfvegetation zugewachsen sind und am Rande oder innerhalb von Sümpfen und Mooren dieser Erfassungseinheit liegen, sind aber in den geschützten Bereich einzubeziehen.
FFH: Der Untertyp NSA ist dem LRT 7140 „Übergangs- und Schwingrasenmoore“, der Untertyp NSK dem LRT „7230 Kalkreiche Niedermoore“ zuzuordnen. Kalk-Quellsümpfe mit Kalktuffbildung sind zusätzlich zu 7230 dem prioritären LRT 7220 „Kalktuffquellen (Cratoneurion)“ zuzuordnen (Ermittlung des Flächenanteils der Kalktuff-Quellflur in m² erforderlich).
Der Untertyp NSM kann im Komplex mit NSA bzw. Biotoptypen der Hoch- und Übergangsmoore ggf. in den LRT 7140, in Vergesellschaftung mit NSK in den LRT 7230 einbezogen werden. Auch bei Schwingrasen in mesotrophen Gewässern werden Übergangstypen zwischen NSA und NSM noch zu 7140 gestellt, während Vorkommen von NSM innerhalb nährstoffreicher Nasswiesen (Calthion) und Sümpfe kein LRT sind.
Saumartige Hochstaudensümpfe (NSS) im Bereich von Quellen und Ufern sowie im Kontakt zu feuchten Waldrändern werden zum LRT 6430 „Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe“ gestellt (vgl. Hinweise bei 10.3).
Nährstoffreiche Ausprägungen kommen auch in Außendeichsflächen der Ästuare vor und sind dort fakultativ Teil des LRT 1130 „Ästuarien“ (nur in den für diesen LRT gemeldeten Bereichen, vgl. 1.9).
5.2 Landröhricht (NR) § (FFH*)
Definition: Flächenhafte Dominanzbestände von Röhrichtpflanzen auf feuchten bis nassen, allenfalls vorübergehend überfluteten Standorten des Binnenlands; zumindest zeitweise mehr oder weniger hochwüchsige Röhrichtstruktur. Zu dieser Erfassungseinheit zählen nur Röhrichte außerhalb von Gewässern (vgl. Obergruppe 4). Röhrichte in feuchten Tälern der Küstendünen sowie auf Salz- und Brackwasser-Standorten der Salzwiesen- und Ästuarkomplexe s. Obergruppe 3.
Untertypen:
5.2.1 Schilf-Landröhricht (NRS): Landröhrichte mit Dominanz von Schilf.
5.2.2 Rohrglanzgras-Landröhricht (NRG): Landröhrichte mit Dominanz von Rohr-Glanzgras.
5.2.3 Wasserschwaden-Landröhricht (NRW): Landröhrichte mit Dominanz von Wasser-Schwaden.
5.2.4 Rohrkolben-Landröhricht (NRR): Landröhrichte mit Dominanz von Breitblättrigem oder Schmalblättrigem Rohrkolben.
Hinweis: Rohrkolbenröhrichte sind – wie auch die Röhrichte der folgenden Untertypen – meistens Bestandteil von Verlandungsbereichen stehender Gewässer und dann bei 4.19 (seltener 4.17) einzuordnen.
5.2.5 Teich- und Strandsimsen-Landröhricht (NRT): Landröhrichte mit Dominanz von Salz-Teichsimse oder Strandsimse, teilweise im Kontakt zu Binnensalzstellen (s. 5.4); ggf. auch Landröhrichte mit Gewöhnlicher Teichsimse (bildet i.d.R. Wasserröhrichte).
5.2.6 Sonstiges Landröhricht (NRZ): z.B. Landröhrichte mit Dominanz von Kalmus. Die meisten anderen Röhrichtgesellschaften (z.B. Schwanenblumen- oder Igelkolbenröhrichte) sind vorwiegend Wasserröhrichte (s. Fließ- und Stillgewässertypen der Obergruppe 4).
5.2.7 Schneiden-Landröhricht (NRC): Dominanzbestände der Binsen-Schneide (Cladium mariscus) in kalkarmen und -reichen Niedermooren und Sümpfen.
Kennzeichnende Pflanzenarten (fettgedruckt sind Arten, deren hochwüchsige Dominanzbestände als Röhrichte einzustufen sind):
5.2.1: Phragmites australis; 5.2.2: Phalaris arundinacea; 5.2.3: Glyceria maxima; 5.2.4: Typha angustifolia, Typha latifolia; 5.2.5: Schoenoplectus lacustris, Schoenoplectus tabernaemontani, Bolboschoenus maritimus, Bolboschoenus maritimus x yagara; 5.2.6: Acorus calamus, Butomus umbellatus, Cicuta virosa, Iris pseudacorus, Oenanthe aquatica, Ranunculus lingua, Rorippa amphibia, Rumex hydrolapathum, Sium latifolium, Sparganium emersum, Sparganium erectum u.a.; 5.2.7: Cladium mariscus
Erfassung aus Luftbildern: Hochwüchsige Röhrichte sind oft gut erkennbar. Teilweise sind auch die Untertypen zu unterscheiden, insbesondere Schilfbestände. Bei einigen Untertypen Verwechslung mit Großseggenrieden und anderer Sumpfvegetation möglich. Zur genauen Ansprache Geländebegehung erforderlich.
Beste Kartierungszeit: Juni bis August, ungenutzte Röhrichte aber fast ganzjährig zu erfassen.
Besondere Hinweise: Röhrichte auf nährstoffärmeren Sumpf- und Niedermoorstandorten (meist lockere bis mäßig dichte Schilfbestände) mit Unterwuchs aus Kennarten nährstoffarmer, kalkarmer oder kalkreicher Sümpfe (s. 5.1.1, 5.1.3, 5.1.4) oder von Moorheiden (s. 6.7) sind diesen Biotoptypen zuzuordnen, erhalten aber zusätzlich den Röhricht-Untertyp als Nebencode (meist NRS). Entsprechendes gilt für Röhrichte an Binnensalzstellen mit Beimischung von Halophyten (Hauptcode NH, Nebencode NRS oder NRT; vgl. 5.4).
Dominanzbestände von Sumpfsimse (Eleocharis), Teich-Schachtelhalm (Equisetum fluviatile) und anderen Arten, die in Stillgewässern Kleinröhrichte bilden, sind außerhalb von Stillgewässern i.d.R. nicht als Röhricht, sondern als Sumpf (s. 5.1) zu kartieren.
§: Geschützt als Röhrichte gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG, ab ca. 50 m² Fläche und einer Mindestbreite von ca. 4–5 m. Sehr nasse Ausprägungen in längere Zeit überstauten Senken sind auch bei geringerer Größe einzubeziehen (vgl. Stillgewässer, Abschnitt 4). Röhrichte an naturnahen Quellen, Bach- und Flussabschnitten sowie Stillgewässern und Röhrichte in Verlandungsbereichen stehender Gewässer sind als Bestandteil dieser Biotope geschützt (s. Obergruppe 4). Entsprechendes gilt für Röhrichte in Küstenbereichen (s. Obergruppe 3).
Linienhafte Röhrichte an und in Gräben sowie naturfernen Bächen oder Flüssen sind nicht nach § 30 geschützt. Einbezogen sind aber neben derartigen Gewässern gelegene Röhrichte, sofern sie die o.g. Mindestgröße erreichen bzw. überschreiten.
Sehr lockere Bestände von Röhrichtarten, die von Arten der Ruderalfluren (z.B. Brennnessel, Acker-Kratzdistel) oder der Fettwiesen und -weiden (z.B. Wiesen-Fuchsschwanz, Wiesen-Kerbel) durchsetzt sind, gehören nicht zu den geschützten Röhrichten (vgl. Halbruderale Gras- und Staudenflur 10.4). Die Röhrichtarten sollen i.d.R. einen Deckungsgrad von >50 % haben (vgl. aber Sümpfe oder Nasswiesen mit Röhrichtarten).
Regelmäßig gemähte oder beweidete Grünlandflächen mit hohem Anteil von Röhrichtpflanzen wie insbesondere Rohr-Glanzgras oder Wasser-Schwaden sind nicht als Röhricht im Sinne von § 30 einzustufen, wenn keine Röhrichtstruktur gegeben ist. Bilden die Röhrichtpflanzen aber innerhalb einer Grünlandfläche deutlich abgrenzbare Dominanzbestände (z.B. in Flutmulden), so sind diese als Röhricht (bei zumindest zeitweise hochwüchsiger Röhrichtstruktur) oder Sumpf (niedrigwüchsige, u.U. lückige Bestände auf nassen Standorten) einzustufen.
FFH: Der Untertyp NRC ist dem prioritären LRT 7210 „Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae“ zuzuordnen, abweichend von der Bezeichnung auch kalkarme Varianten. Sofern Schneidenröhrichte in andere Biotoptypen der gehölzfreien Niedermoore und Sümpfe eingestreut sind, können diese insgesamt in den LRT 7210 einbezogen werden, falls sie nicht anderen LRT (z.B. 7140) zuzuordnen sind. Cladium-Bestände innerhalb von Moorwäldern werden nur auf Waldlichtungen von ≥100 m² als NRC und LRT 7210 erfasst.
Röhrichte in den Außendeichs-Süßwassermarschen der Ästuare gehören fakultativ zum LRT 1130 „Ästuarien“ (vgl. 1.9). Hochstaudenreiche Röhrichte: vgl. 10.3.
Lichte, meist niedrigwüchsige Schilfröhrichte sind im Komplex bei den LRT 1340 „Salzstellen im Binnenland“, 4010 „Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix“, 7140 „Übergangs- und Schwingrasenmoore“ bzw. 7230 „Kalkreiche Niedermoore“ einbezogen, sofern sie ganzflächig und zahlreich typische Arten dieser LRT im Unterwuchs aufweisen. Wie oben angesprochen erhalten derartige Ausprägungen aber nur den Nebencode NRS. Der Untertyp NRT gehört im Bereich von Binnensalzstellen vollständig zum LRT 1340 (auch schwach salzbeeinflusste Ausprägungen ohne Beimischung von obligaten Halophyten).
5.3 Sonstiger Nassstandort mit krautiger Pioniervegetation (NP) (§) (§ö) (FFH)
Definition: (Wechsel-)feuchte bis (wechsel-)nasse Sand-, Lehm- und Tonböden mit spärlicher bis dichter Pioniervegetation aus Arten der Zwergbinsen- und Zweizahn-Gesellschaften oder aus lückigen Initialstadien von Tritt- und Flutrasen, Seggenrieden und Röhrichten, teilweise mit geringen Anteilen von Ruderalarten. Vorwiegend in aufgelassenen Bodenabbaugebieten und am Ufer von jungen Abgrabungsgewässern, außerdem z.B. auf Truppenübungsplätzen, an abgeplaggten Stellen von Feuchtheiden oder auf feuchten Brachäckern; kleinere Bestände entsprechender Vegetation vielfach auch auf Wegen bzw. in Fahrspuren, in genutzten Äckern oder an offenen Stellen von Weidegrünland (i.d.R. wegen ihrer Kleinflächigkeit im Rahmen von Biotopkartierungen nicht gesondert abgrenzbar). Ausgenommen sind Pionierfluren in trockenfallenden Teilen von Fließ- und Stillgewässern (s. Obergruppe 4)
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