Landtag von NÖ, VIII. Gesetzgebungsperiode



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Wenn der Herr Abg. Brunner heute festgestellt hat, daß diese Arbeiten immer umfangreicher werden, dann ist die Klage der Abteilung BI3 durchaus berechtigt, daß für die Erfüllung ihrer Aufgaben zuwenig Fachpersonal zur Verfügung steht. Es ist daher unbedingt notwendig, daß der Nachwuchs so eingeschult wird, daß die abgehenden Kräfte rechtzeitig ersetzt werden können. In der Abteilung B/3 fehlen am dringendsten 6 Diplomingenieure und auch andere Personalkräfte. Wenn schon im Jahre 1960 der Personalstand mit 28 Beamten zu gering war, so hat der Abgang von 10 Fachkräften, denen nur 4 Neueinstellungen gegenüberstestehen, diesen auf 22 verringert. Es wird also in der Abteilung B/3 immer schwieriger, die anfallenden Arbeiten durchzuführen. Wenn wir diese Tatsachen berücksichtigen, können wir für die Zukunft keine günstige Prognose stellen. Ich selbst wohne in einem Gebiet, das vom Hochwasser schon des öfteren betroffen war. Anläßlich der im Sommer dieses Jahres eingetretenen Katastrophen habe ich die verschiedensten Ortschaften besucht. Ich glaube, daß jeder, der nur einigermaßen diese Verheerungen beobachten konnte, erschüttert war. Soweit das Auge reichte, sah man nichts als Wasser und Schlammwüste, wodurch ungeheurer Schaden verursacht wurde. Das Wasser, das oft in die Wohnungen einen Meter hoch und darüber eingedrungen ist, hat das mühsam ersparte Mobiliar zerstört und großen Schaden an Siedlungen, Feldern und Fluren angerichtet. Es ist daher unsere vornehmste Aufgabe zu trachten, daß die notwendigen Mittel bereitgestellt werden, um das Hochwasserrisiko auf ein Mindestmaß einzudämmen.

Wenn im Voranschlag 1967 wieder nicht mehr Mittel zur Verfügung stehen, ist das sehr bedauerlich. Ich hoffe, daß es im kommenden Jahr genauso wie im Jahre 1966 gelingen wird, für das sogenannte Sonderbauprogramm ein Nachtragsbudget zu erstellen, denn die von der Umweltkatastrophe betroffenen Menschen, ob sie nun an der Traisen, der Triesting oder sonstwo in hochwassergefährdeten Gebieten wohnen, könnten es nicht verstehen, daß man ihnen nicht auf irgendeine Art und Weise hilft bzw. nicht mehr Landesmittel vorsieht. Wie ich feststellen konnte, sind die Gemeinden zum Teil schon zur Selbsthilfe geschritten. So hat die Gemeinde Berndorf, die auch vom Hochwasser betroffen war, sofort nach der Katastrophe mit dem Bau eines Dammes begonnen, der ihr mehr als 350.000 Schilling gekostet hat. Auch andere Gemeinden haben sich an die Arbeit gemacht, um die Schäden notdürftig zu beseitigen und zuminidest behelfsmäßige Vorkehrungen zu treffen, damit nicht wieder eine Unwetterkatastrophe solchen Ausmaßes passieren kann. Ich habe von einigen Bürgermeistern Briefe erhalten, in denen sie mich darum bitten, den Abgeordneten des Hohen Hauses ihre Notlage vor Augen zu führen und zu erwirken, ihnen entsprechende Mittel für Hochwasserschutzbauten zur Verfügung zu stellen. Ich entledige mich dieses Ersuchens sehr gerne und hoffe, daß diese Wünsche bei den zuständigen Stellen des Landes Gehör finden mögen.



(Beifall bei der SPÖ.)
PPLÄSIDENT WEISS: Zum Wort kommt Herr Abg. K i e n b e r g e r .
Abg. KIENBERGER: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der für die Wasserleitungen und Kanalisierungen vorgesehene Betrag bewegt sich schon Jahre hindurch auf derselben Höhe. Dabei ist ein größerer Restbetrag vom vorangegangenen Jahr in der Höhe von etwa 33 Millionen Schilling bereits genehmigt, und nunmehr soll mit 11 Millionen Schilling das Auslangen gefunden werden. Ich glaube, wir alle unterschätzen die auf uns zukommenden Probleme. Dem Wasser haftet vor allen Dingen die weit verbreitete Meinung an, daß es nichts Besonderes sei und auch nichts koste. So ähnlich ist es ja auch bei der Milch. Ich darf Ihnen ein Beispiel bringen: Wenn Sie von Ihrem Nachbarn einen Eimer Wasser erbitten und ihn fragen würden, was dieser koste, bekämen Sie zur Antwort: Was wird der schon kosten, das ist ja in Zahlen gar nicht auszudrücken. Und wenn Sie sich einen großen Mokka oder einen Braunen bestellen, ist der Preis derselbe. Wenn Sie nach dem Grund fragen, wird man Ihnen antworten, daß das bißchen Milch keine Rolle spiele. Im Grunde genommen, sind das zwei Produkte, die auf unserer Erde in keiner Weise unbeschränkt vorhanden sind und auch nicht unbeschränkt erzeugt werden können. So wissen wir, was passiert, wenn in einer Gemeinde die Wasserleitung ausfällt. Ein allgemeiner Aufschrei ertönt: ,,Wir haben kein Wasser!'' Und wenn keine Milch ist - wir kennen das aus der Vergangenheit -, ist die Gesundheit äußerst gefährdet. Wir erinnern uns an die Krankheit vor dem ersten Weltkrieg, die Tbc, die ja zum größten Teil auf Iden Mangel an Milch zurückzuführen war. Wir kennen auch den umgekehrten Fall, wenn zuviel von diesen Produkten vorhanden ist. Wie wir heute schon sehr oft gehört halben, sind es beim Wasser die Überschwemmungen und bei der Milch der Krisenfonds und Butterberg. Dabei ist es interessant festzustellen, daß die Krisis bereits da ist, wenn sich ein Vorrat ergibt, !der mehr als den Bedarf einer Woche ausmacht.

Darf ich mich jetzt zum Vergleich dem Wasser zuwenden, weil es mit der Milch gewisse Gemeinsamkeiten hat, und zwar insbesondere in bezug auf den niedrigen Preis. Wenn man in den Städten Westeuropas den Wasserhahn aufdreht, ist man sich nicht im klaren, ob es sich um Trinkwasser oder eine gut funktionierende Kläranlage handelt. Wir kennen die immense Steigerung des Wasserverbrauches in den letzten Jahrzehnten. In früheren Jahren, als bei uns die Wasserversorgung noch aus Brunnen erfolgte, betrug der tägliche Wasserverbrauch pro Kopf der Bevölkerung 15 Liter. Heute haben wir in Wien einen solchen von 300 Litern. Die Stadt Köln hat einen Wasserverbrauch von 500 Litern, und in Amerika sollen es bereits 900 Liter sein. Wir lernen also das Problem in seinen Extremen erst richtig kennen, wenn wir nichts oder zuviel haben. Wie sind nun die Verhältnisse bei uns in Österreich? In Vorarlberg gibt es Gemeinschaftswasserversorgungsanlagen zur Ortswasserversorgung. Das Kalkgebirge speichert Wasser. Es gibt große ergiebige Quellen, die Wasserversorgung ist daher nicht schwierig. Dasselbe gilt für Tirol. Ich möchte nur am Rande bemerken, daß Vorarlberg trotzdem für die Wasserversorgung wesentlich mehr Geld ausgibt als Niederösterreich. Ähnlich verhält es sich in Tirol und in der Steiermark. In Salzburg reicht die Versorgung mit Einzelwasserleitungen nicht mehr aus. Man ist dort bereits auf Tiefbrunnen übergegangen. Die gleichen Probleme bestehen in Oberösterreich und in Niederösterreich. Hier unterscheidet sich der westliche Teil Niederösterreichs vom östlichen Teil. Wir haben im Urgesteingebiet des Waldviertels sehr viele, jedoch nur kleine und schwache Quellen. Wir müssen die Beobachtung machen, daß bei jeder Trockenheit neue Quellten erschlossen wenden müssen, damit kleine Ortschaften mit 300 oder 400 Einwohnern ausreichend mit Wasser versorgt werden können. Auch im Mostviertel bestehen ähnliche Verhältnisse. In den Flachlandgebieten des östlichen Teiles Niederösterreichs bemüht sich, wie wir erst vor einigen Tagen gehört haben, die NÖSIWAG, Gemeinschaftsanlagen zu errichten. Trotzdem müssen wir wahrscheinlich auch im westlichen Teil Niederösterreichs in zehn oder zwanzig Jahren damit rechnen, daß die kleinen Quellen nicht mehr genügen, daß man in die Flußniederungen gehen muß, um genügend Wasser zu bekommen.

Darf ich hier bezüglich der Einzelwasserversorgungen eine Bitte an den Herrn Landesrat richten. Wir haben die Förderung durch den Wasserwirtschaftsfonds und die Förderung durch die Landesregierung. Bei den Einzelversorgungen im Gebirge kann eine Förderung nur dann einsetzen, wenn eine Eintragung im Berghöfekataster vorliegt; es handelt sich um ein Punktesystem, daher kommt es natürlich auch zu Grenzfällen. Es kann sich also ergeben, daß ein Hof im Berghöfekataster steht, der andere nicht; der eine wird gefördert, der andere nicht. Man ist hier von der sicherlich richtigen Überlegung ausgegangen, daß man nicht mehr ganze Gebiete in diesen Berghöfekataster einbezieht, sondern daß die Berechnung des einzelnen Hofes zugrunde gelegt wird. Ich glaube, man müßte hier Grenzfälle ausschalten, damit nicht innerhalb zweier Höfe, die unter gleichen Bedingungen arbeiten, Zwiespalt entsteht. Eine zweite Eigenschaft dieser Wasserversorgung sowohl bei den Einzelwasserleitungen als auch bei der NÖSIWAG liegt darin, daß es finanziell nicht möglich ist, Fremdkapital heranzuziehen, um die Rentabilität einer neuen Anlage zu gewährleisten. Dies liegt auf derselben Linie wie in der vergangenen Woche bereits dargestellt wurde, wo sich das Eigenkapital nicht verzinst hat. So ähnlich ist es auch bei den Kanälen. Hier möchte ich darauf hinweisen, daß den Gemeinden an der Donau in Zukunft große Schwierigkeiten erwachsen werden. Man verlangt, um den Fluß reinzuhalten, daß man hier Längskanäle mit Kläranlagen anlegt. Sogar die Gemeinde Wien, die bis jetzt keine Kläranlage hatte, hat eine solche Planung. All dies hängt mit der Gesundheit des Menschen, mit der Gewinnung reinen Wassers und der Abführung de Abwassers innig zusammen. Wenn man eine Wasserleitung errichtet, muß zur gleichen Zeit auch eine Kanalisierung errichtet werden. Früher war ein Verbrauch von 15 l Wasser zu verzeichnen, heute ist ein solcher von 30 l feststellbar; es muß also auch für den entsprechenden Ablauf gesorgt werden. Dieses Kapitel ist aber auch in einem anderen Zusammenhang wichtig. Ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor unseres Landes ist der Fremdenverkehr. Wenn man den Fachleuten glauben darf, dann wird es in der Zukunft drei Dinge geben, die zum wirklichen Luxus werden: Ruhe, frische Luft und klares Wasser. Wenn wir dafür sorgen, könnten wir meiner Meinung nach einen guten Beitrag für die Entwicklung des Fremdenverkehrs leisten. (Beifall bei der ÖVP.)
PRÄSIDENT WEIS: Zum Wort gelangt Herr Abg. J i r o v e t z .
Abg. JIROVETZ: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben vor einigen Tagen das Kapital der NÖSIWAG auf 60 Millionen Schilling aufgestockt. Es ist sehr befriedigend, daß im Nachtragsvoranschlag für das Jahr 1966 2 Millionen Schilling enthalten waren und im

Voranschlag für das Jahr 1967 20 Millionen Schilling aufscheinen, so daß das Kapital - so wie es die Gesellschaft verlangte – auf 82 Millionen Schilling aufgestockt worden ist. Ich kann die Ausführungen des Kollegen Kienberger nur hundertprozentig unterstreichen. Aus dem Bericht der NÖSIWAG ersehen wir, daß sie nun 29 Gemeinden aufgeschlossen und mit Wasser versorgt hat. Der tägliche Wasserverbrauch liegt dort zwischen 50 bis 60 Liter pro Kopf. In einigen Jahren werden wir feststellen können, daß der tägliche Bedarf pro Kopf auf 150 bis 200 Liter gestiegen ist. Ich kenne diese Entwicklung vom Wasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden her. Der Wasserverbrauch hat sich seit dem Jahre 1958 um 3 Millionen m3 jährlich erhöht, ist also von 5 auf 8 Millionen m3 gestiegen; die weitere Entwicklung ist noch nicht abzusehen. Dazu kommt auch - das hat Kollege Kienberger ebenfalls ausgeführt -, daß man gerade beim Wasser am meisten spart. Ein m3 kostet bei uns in Vöslau 3 Schilling, bei der NÖSIWAG 3, höchstens 5 Schilling; ich weiß nicht, ob damit überhaupt das Auslangen gefunden werden wird, denn wenn mit diesem Betrag auch die Leitungen erhalten werden sollen, möchte ich diesbezüglich doch gewisse Zweifel anmelden.

Bei der Entwicklung der Wassergenossenschaften und Wasserleitungsverbände ist nicht das Entscheidende, daß Leitungen gelegt werden müssen, wichtig sind die Arbeitslöhne. Ich muß - zu meinem Leidwesen - mitteilen, daß die reinen Personalkosten beim Wasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden in den letzten sechs Jahren von 3,2 Millionen Schilling auf 6 Millionen Schilling gestiegen sind, das ist fast um 100 Prozent. Auch der NÖSIWAG, die jetzt erst eine Kapazität von 283.000 m3 im Jahr aufzuweisen hat, werden bei Anwachsen dieser Mehrleistungen erhöhte Gehaltskosten entstehen, die sie mit den derzeitigen Wasserpreisen nicht abdecken wird können. Ich stelle hier fest, daß der Bau der Wasserleibungen an einer Krankheit meidet, die in Österreich allgemein feststellbar ist. daß nämlich die jetzt leibende Generation alle Lasten, die sich aus der Nachkriegszeit ergeben, bezahlen muß. Der Wasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden hat bereits 1917 die Erbauung projektiert; sie konnte aber erst im Jahre 1929 verwirklicht werden. Die Kosten haben sich damals auf 16 Millionen Schilling belaufen. Der Preis pro m3 Wasser lag damals bei 83 Groschen, das war der Stundenlohn eines gut qualifizierten Arbeiters. Wenn ich heute die Wasserpreise vergleiche, so muß ich feststellen, daß sie einen geringen Teil von dem betragen, was jetzt eine Fachkraft pro Stunde verdient.

Da die Wasserleitungsverbände von der Substanz leben und sich selbst erhalten müssen, kann man hier nicht nur durch Subventionen helfen - ich bin da anderer Meinung als Kollege Kienberger -, sondern wohl doch mit Fremdmitteln, allerdings nicht nur auf 10 oder 50 Jahre. Auch die nächste Generation, die aus der Errichtung der Wasserleitungen den Nutzen zieht, muß ihre Beiträge dazu leisten. Betrachten wir einmal die Situation der Wasserversorgung. Warum gibt es in Wien die großen Wasserschwierigkeiten? Bei einem Wasserpreis von 90 Groschen pro m3 wird niemand das Wasser abdrehen, man läßt es laufen, weil es ohnehin nichts kostet. Wir sind nicht in der glücklichen Lage, daß wir bei der Wasserversorgung Niederösterreichs 200 Millionen Schilling draufzahlen können. Ich habe gestern gelesen, daß die Gemeinde Wien ihre Wassergebühren um 100 Prozent auf 1,80 Schilling pro m3 erhöhen wind. Sie wird mit diesem Betrag nicht die ganzen Kosten drecken können und vor allem den Aufwand für den Wasserleitungsbau aus anderen Mitteln bestreiten müssen. Das können sich die Wasserleitungsverbände, das kann sich aber auch die NÖSIWAG nicht leisten. Es muß daher zeitgerecht vorgesorgt und eine Planung nicht nur für einige Jahre, sondern für einen längeren Zeitraum festgelegt werden, dann wird auch mit Fremdkapital - das man auf 50 oder 60 Jahre aufnehmen kann – die Wasserversorgung der Klein- und Kleinstgebiete sichergestellt werden können. Auch in Niederösterreich gibt es noch viele Gebiete mit Wasservorkommen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man mit der Gemeinde Wien, die im Moosbrunner Becken nach Wasser bohrt und bereits Versuchspumpungen durchführte, nicht zu einem Arrangement kommen kann, damit von dort auch Wasser für Niederösterreich abgegeben wird. Ich glaube, das wäre auch eine der Aufgaben, die die NÖSIWAG zu erfüllen hätte.

Nun :st aber die NÖSIWAG nicht nur da, um Wasserleitungen zu errichten, sondern sie hat sich noch zwei weitere Aufgabengebiete gestellt, und zwar, was selbstverständlich ist, die Abwasserbeseitigung, das ist der Bau von Kanalisierungen, der auch wieder nur langfristig gelöst werden kann, und es ist, was auch jetzt vielleicht noch wesentlicher ist und was zur Reinhaltung der Gewässer gehört, die Müllbeseitigung. Wir haben heute schon einen Antrag des Herrn Abg. Laferl beschlossen bezüglich der Müllbeseitigung. Er hat Beschwerde geführt, daß fremde Fuhrwerke dort hinfahren und in seiner Grube Iden Unrat abladen. Das gleiche Lied könnte ich singen. Sie kommen von Wien, von Floridsdorf bei Nacht und Nebel und laden ihren Mist aber nicht in die Grube, sondern mitten auf der Straße ab. Die Gemeinde muß das dann wegräumen. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als die Polizei einzusetzen, um festzustellen, wer die Leute sind, damit sie bestraft werden können. Das dritte Gebiet, glaube ich, muß sich auch die NÖSIWAG angelegen sein lassen. Wenn man sich auf die Ausführungen der Techniker verlassen kann, und ich glaube, das wird schon stimmen, dann wäre doch der Versuch in Niederösterreich zu machen, auf irgendeinem Gebiet, sei es wo immer, eine Müllverbrennungsanlage zu errichten. Sie könnte für ein großes Gebiet errichtet werden, wo alle Einzugsgemeinden zur Beitragleistung herangezogen werden könnten; die Müllbeseitigung könnte dann wirklich in hygienischer Form erfolgen. Ich habe schon letztesmal gesagt, es bleibt ein ganz kleiner Rückstand, der sehr hygienisch verwertet werden könnte, und das sollte auch geschehen.

Ich habe mich aber noch zu einem anderen Thema zu Wort gemeldet. Es sind dies die Wasserleitungsverbände. Wir haben jetzt deren drei und die NÖSIWAG. Der vierte, der eigentlich eine Genossenschaft ist, also der Wasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden, ist der älteste aus dem Jahre 1929. Er besteht gesetzlich. Dann haben wir die Ternitzer und Umgebung und dann haben wir das Pittental. Diese drei Wasserleibungsverbände sind seinerzeit dem Gemeindereferat unterstanden und seit der Neuregelung durch den verstorbenen Herrn Landeshauptmann Hartmann von der Abtlg. B/2 der Abtlg. B/3 unter Hofrat Dr. Kolb unterstellt worden. Nun ist im Jahre 1964 folgendes geschehen: Es wurde der Abschnitt 2 der bestehenden Gesetze, die alle ziemlich gleich sind, vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und das Land veranlaßt, daß ein neues Gesetz geschaffen wird, das diesen zweiten Abschnitt ersetzt. Der zweite Abschnitt hat eine sehr, sehr wichtige Bestimmung für die Wasserleitungsverbände enthalten; es handelte sich um den Anschlußzwang, die Anschlußfreiheit usw. Wir leben jetzt in einem Ex-lege-Zustand und können uns als Verband 'dagegen nicht wehren. Es sind schon seinerzeit mit Iden Juristen des Gemeindevertreterreferates, unseren Technikern und einem Beamten Bestimmungen ausgearbeitet worden; und man versucht, diese Fragen aufzuklären. Diese Vorlage besteht. Nun kann aber in dieser Richtung bereits gearbeitet wenden, weil auf Grund des Wasserrechtsgesetzes zuerst Landesausführungsgesetze geschaffen werden müssen, und solange das nicht erledigt ist, kann natürlich auch der Abschnitt 2 in einer anderen Fassung beschlossen wenden. Ich möchte daher ersuchen, daß sich die Landesregierung die Erledigung dieser Angelegenheit zum Ziele setzt, damit sie gesetzlich bereinigt wind. Wir sind nun einmal ein Rechtsstaat und wollen auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen leben und auch wirtschaften. (Beifall bei der SPÖ.)


PRÄSTDENT WEISS: Zum Worte gelangt Herr Abg. R o h r b ö c k .
Abg. ROHRBÖCK: Herr Präsident! Hohes Haus! Es sind verschiedene Gründe maßgebend, wenn sich jemand an seinen Nachbarn wendet und dessen Hilfe in Anspruch nimmt. Man leiht sich Werkzeuge und Geräte, man holt sich Rat, man ersucht um Mithilfe, wenn die eigene Kraft für eine bestimmte Arbeit nicht ausreicht. Oft ist man aber auch gezwungen, sich an den Nächsten zu wenden, wenn eine Notlage durch Krankheit eingetreten ist und Hilfe gebraucht wird. Es können verschiedene Gründe maßgebend sein, wenn größere Gemeinschaften, wie Familien oder Ortsgemeinschaften, zusammenkommen, um größere Probleme zu besprechen, und versuchen, im größeren Rahmen Abhilfe schaffen. Sei es nun Aufteilung oder Erwerb, seien es Leistungen zur Erleichterung des Lebens oder Vorkehrungen zur Abwehr von Gefahren, in der größeren Gemeinschaft lässt sich alles leichter regeln. Die verschiedensten Gründe sind aber auch maßgebend, wenn Gemeindevertreter an den Amtstagen zum Amt der Niederösterreichischen Landesregierung pilgern, um irgend etwas einzuleiten, zu regeln, zu erfragen und um wohl auch in den meisten Fällen eine Hilfeleistung zu erhalten. Bei Sorgen, mit denen sie allein nicht fertigwerden. Treten aber aus einem großen Gebiet zahlreiche Gemeindevertreter gemeinsam in ein und derselben Angelegenheit an das Land heran, so muß ein bedeutender Grund vorliegen.

Im Jahre 1960 war ein solches gemeinsames Vorgehen unumgänglich notwendig geworden. Ein ganzes Gebiet, ein ganzer Landstrich im Norden stand unter der ständigen Gefahr von Krankheiten, hatte keinen Anteil an den Errungenschaften eines würdigen Lebensstandards, war bedroht durch die katastrophalen Mißstände in der Wasserversorgung und somit im wahrsten Sinne des Wortes existenzgefährdet. Hinsichtlich der Trinkwasserversorgung herrschten in diesem Gebiet katastrophale Verhältnisse. Diese stellten eine enorme gesundheitliche Gefahr für die Bevölkerung dar und haben auch zu bedrohlichen Erscheinungen des Gesundheitswesens geführt. Es traten zahlreiche Krankheiten auf, und es gab auch viele Todesfälle, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit verseuchtem Trinkwasser standen. Es kam immer wieder zu Epidemien, der Typhus holte sich Jahr für Jahr seine Opfer. In meiner Heimatgemeinde, in der ich die Ehre hatte als Bürgermeister vorzustehen, verging kein Jahr nach dem Kriege, in dem der Typhus nicht seine Opfer forderte. Die bedrohlichste und in der Häufung des Auftretens bisher weder im übrigen Bundesgebiet noch in ganz Mittel- und Westeuropa beobachtete Erscheinung stellte im Bezirk die auftretende Blutzersetzung dar, wobei sich das Blut bräunlich färbt und es zu schweren Erstickungsanfällen kommt. Sämtliche Fälle traten in Gemeinden auf, die über keine zentrale Wasserversorgungsanlage verfügen und wo das zur Nahrungsmittelzubereitung der Säuglinge verwendete Wasser aus verseuchten Einzelbrunnen stammte. Die Folge davon war, daß die Säuglingssterblichkeit in Iden betroffenen Gebieten nicht nur die größte in Österreich, sondern in ganz Mittel- und Westeuropa war. Entsprechend den Bestimmungen des Schulseuchenerlasses wurden im Jahre 1960 alle Einzelbrunnen, die zur Trinkwasserversorgung der Schulen dienten, einer bakteriologischen chemischen Kontrolluntersuchung unterzogen. Fast alle mußten infolge der Verseuchung für menschliche Genußzwecke gesperrt werden. Die Sanierung der Brunnen, die sehr kostspielig war, brachte keine befriedigende Lösung, da, wie sich herausstellte, das Grundwasser allgemein verunreinigt bzw. verseucht war. Es war nun klar, daß das Gebiet hinsichtlich der Trinkwasserversorgungen sanitäres Notstandsgebiet darstellte.

In dieser Not wandten sich über 30 Gemeinden, denen sich viele Gemeinden des Pulkautales anschlossen, an die Landesregierung mit der Bitte um Hilfe. Es wurde uns Hilfe zugesagt. Zwar mußten wir erfahren, daß ähnliche Probleme auch in anderen Gebieten auftreten und daß man bemüht sei, Abhilfe zu schaffen. Das schien uns zunächst ein schwacher Trost zu sein. Wir konnten jedoch aus der rasch einsetzenden Planungstätigkeit erkennen, daß wir nicht bloß vertröstet wurden. Ich bin der festen Überzeugung, daß die betroffenen Gemeinden zwar nicht den alleinigen Ausschlag gegeben haben, daß aber die dortigen Verhältnisse und das Eintreten der Gemeinderäte sicherlich wesentlich mitbestimmend dafür war, daß im Herbst 1962 die NÖSIWAG geschaffen wurde. Ich möchte nicht weiter auf die Entwicklung dieser Landesgesellschaft eingehen, wir haben uns vor kurzem bei der Aufstockung des Stammkapitals eingehend damit befaßt. Auch Kollege Jirovetz hat dazu gesprochen. Ich möchte nur eine sehr erfreuliche Mitteilung bekanntgeben. Mit der Verbesserung der Trinkwasserversorgung durch die Errichtung neuer Wasserleitungen wurde ein Rückgang verschiedener Erkrankungen Festgestellt. Aus den einschlägigen statistischen Unterlagen des Bezirkes Mistelbach ist folgendes zu ersehen: Während im Jahre 1955 im Bezirk Mistelbach 36 Personen typhös erkrankt waren, sind es im Jahre 1966 nur mehr 14 Personen. Die fallende Erkrankungsfrequenz geht somit konform mit der steigenden Anzahl der Wasserleitungen.

Hohes Haus! Die Aufgaben, die die NÖSIWAG noch zu erfüllen hat, sind ungeheuer groß. Es sind diesen Aufgaben insoferne Grenzen gesetzt, als die finanziellen Mittel fehlen. Nach der bisherigen Textierung des Wasserbautenförderungsgesetzes besteht für die NÖSIWAG keine Möglichkeit, in den Genuß von Bundesdarlehen zu kommen. Der § 1 lit. d drückt aus, daß der Gegenstand der Förderung die Versorgung von Gemeinden, Ortschaften und Siedlungen mit Trink- und Nutzwasser, ferner Ableitung und Reinigung der anfallenden Abwässer einschließlich der erforderlichen Vorflutbeschaffung ist. Der § 10 Abs. 2 drückt aus: Für die Errichtung und Erweiterung von Wasserversorgungs- und Kanalisationsanlagen können an Gemeinden und, soferne eine Gebietskörperschaft die Haftung für die Rückzahlung und Verzinsung übernimmt, an Wassergenossenschaften und Wasserverbänden im Sinne der Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 215159, verzinsliche, längstens binnen 25 Jahren rückzahlbare Darlehen aus den Mitteln des Fonds gewährt wenden. In der bisherigen Auslegung wurden stillschweigend lediglich die auf Grund von Landsgesetzen geschaffenen Wasserverbände in die Förderung miteinbezogen, zum Beispiel Wasserversorgung nördliches Burgenland, Wasserverband unteres Pittental, Wasserverband Ternitz und Umgebung, Wasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden usw. Hiebei handelt es sich wenigstens noch um Wasserverbände, obwohl sie auf landesgesetzlicher Basis geschaffen wurden und nicht im Sinne der Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes. Die NÖSIWAG als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, also eine Institution nach dem Handelsrecht, findet nach der gegebenen Textierung keine Berücksichtigung. Es konnte nun in Erfahrung gebracht werden, daß in absehbarer Zeit mit einer Novellierung des Wasserbautenförderungsgesetzes zu rechnen ist. Diese Novellierung soll sich mit der Steuerfreiheit von Darlehen seitens des Wasserwirtschaftsfonds befassen. Nun soll noch erreicht werden, daß gemeinnützige Wasserversorgungsunternehmungen - bei der NÖSIWAG handelt es sich um ein solches Unternehmen - in das Gesetz aufgenommen wenden, um die Förderungsmaßnahmen dieses Gesetzes in Anspruch nehmen zu können.


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