Landtag von NÖ, XI



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Die Kindergärtnerinnen haben vor einigen Jahren eine Woche zusätzlichen Erholungsurlaub erhalten. Für diese Tage gab es ebenfalls noch keinen Ersatz. Man bekam auch in dieser Frage die verschiedensten Auskünfte. Einmal hieß es, für diese Erholungswoche gibt es grundsätzlich keine Vertretung, ein andermal gab es sehr wohl eine.

Niemand, werte Damen und Herren, kann solche Vorgangsweisen gutheißen. Und hier, meine ich, wird am falschen Platz gespart. 530 Kindergärtnerinnen warten auf eine Anstellung. Einem Teil dieser jungen Leute könnte man eine Chance geben und außerdem haben es sich die Gemeinden am aller- wenigsten verdient, daß sie vom Personal her in solche Schwierigkeiten geraten, denn zum Bürgermeister kommen die aufgebrachten Eltern, wenn sie in der Früh mit ihren Kindern vor verschlossenen Toren stehen.

Gänzlich unverständlich ist auch die Aufteilung dieser Vertretungen auf die einzelnen Bezirke. In Amstetten sind für 93 Kindergartengruppen zwei Vertretungen vorgesehen, der Bezirk Baden hat für 90 Gruppen zwei Ersatzleute, dem Bezirk Gänserndorf stehen für 85 Gruppen fünf Ersatzkinder-gärtnerinnen zur Verfügung. Während Korneuburg für 42 Gruppen drei Vertretungen hat, muß Mistelbach für 81 Gruppen mit einem Ersatz auskommen. Demnach steht in den Bezirken Amstetten und Baden für 45 Gruppen eine Vertretung zur Verfügung, während in Bruck und Gänserndorf schon für 17 bzw. 18 Gruppen ein Ersatz vorhanden ist. Wohl ein ganz krasses Beispiel ist eben Mistelbach, wo nur eine einzige Person für den Ersatz eingestellt ist. Diese Aufteilung ist äußerst ungerecht und es müßte hier sehr rasch Abhilfe geschaffen werden, um einen geordneten Kindergartenbetrieb im ganzen Land zu sichern. Wir brauchen mehr Vertretungen, das hat die Praxis nun gezeigt und der Bevölkerung fällt es ebenfalls schwer einzusehen, daß kein Ersatz zu bekommen ist, wenn so viele Kindergärtnerinnen auf eine Anstellung warten.

Ein Thema, das uns im Zusammenhang mit dem Kindergartenwesen in den letzten Jahren immer wieder beschäftigte, sind die Kindergartenfreifahrten. Über die Wichtigkeit dieses Problems wurde im Hohen Hause schon zum wiederholten Male gesprochen und meine Fraktion brachte in dieser Angelegenheit zwei Anträge ein, die bedauerlicherweise aber nicht behandelt wurden. In der letzten Sitzung des Schulausschusses wurde ein Unterausschuß eingesetzt, der sich mit dieser Frage befassen wollte. Daher fanden wir es als recht eigenartig, daß plötzlich, obwohl ein diesbezüglicher Antrag im Hause vorliegt, der Herr Landeshauptmann Richtlinien erarbeiten ließ. Sie entsprechen unseren Vorstellungen nicht, denn wir sind nach wie vor der Auffassung, daß nicht jene Eltern, deren Kinder ohnehin schon große Strapazen auf sich nehmen müssen, um in einen Kindergarten zu kommen, noch finanziell belastet werden sollen. Der Nulltarif hat für alle Kinder zu gelten, ansonsten sind wir in Richtung Chancengleichheit völlig unglaubwürdig. Außerdem werden wieder viele finanz-schwache Gemeinden zur Kasse gebeten. Wir betrachten diese Richtlinien als einen ersten Schritt unserer, Initiative; die Forderungen, die in unserem Antrag verankert sind, bleiben aber aufrecht.

Sehr positiv, werte Damen und Herren, verlief die von uns immer wieder urgierte Geh-, Hör- und Sprachtestaktion in den Kindergärten. Die Teste werden von zwei Orthopädistinnen und einer Sprachheilkindergärtnerin durchgeführt. Bisher wurden an 7.580 Kindern Sehtests durchgeführt, davon waren 1.164, das sind 15,36%, auffällig. 12.739 Kinder wurden einem Hörtest unterzogen, bei 429 wurden Gehörschäden festgestellt, das sind 3,3%. Bei derselben Anzahl aber wurden an 1.639 Kindern, das sind 13,3% Sprachstörungen registriert. Die große Zahl der in diesen Tests auffälligen Kinder beweist die Notwendigkeit dieser Aktion. Wenn wir diesen Kindern frühzeitig helfen, so erleichtern wir ihnen wesentlich den Start in das Schulleben. Vielleicht erinnern Sie sich, werte Damen und Herren, an die Schüler Ihrer Schulzeit, die mit solchen Leiden behaftet waren, wie diese noch dazu gehänselt und verspottet wurden. Daß ein solches Kind auch später als Erwachsener in der Gemeinschaft nicht zurechtkommt, wird uns oft bewiesen.

Eine besondere Härte für jedes Kind sind Sprachstörungen und der vorliegende Test beweist, daß jedes siebente Kind an einem solchen leidet. Hier, werte Damen und Herren, kann nur geholfen werden, wenn wir Sprachheilkindergärterinnen einstellen. Es sind ja derzeit sechs in Ausbildung, wovon je eine pro Inspektionsbereich eingesetzt werden soll. Nur wenn diese Kinder laufend im Kindergarten behandelt werden, besteht die Aussicht, ihre Störungen vor Schuleintritt zu beheben oder in schwereren Fällen zumindest zu lindern. Immer mehr klagen die Lehrer der Sonderschulen darüber, daß die Behandlung dieser Kinder, wenn sie erst mit dem Schuleintritt eintritt, zu spät ist. Unter Umständen könnte manches Kind bei frühzeitiger Therapie die Normalschule besuchen. Diese Tatsache allein dürfte uns keinen Tag zögern lassen, um hier gemäß dem Antrag meiner Fraktion die erforderlichen Sprachheilkindergärtnerinnen einzusetzen. Die Ausgaben für diese Aktionen haben sich gelohnt, wenn wir dadurch unseren jüngsten Bürgern eine glücklichere Kindheit bescheren und später lebensfrohen Erwachsenen begegnen, statt schwierigen, unglücklichen Menschen, die ständig für ihre Umwelt zum Problem werden und außerdem letzten Endes wieder die Öffentlichkeit belasten.

Die Hilfen für Kinder, die einen normalen Kindergarten nicht besuchen können, werden uns, sehr geehrte Damen und Herren, in nächster Zeit mehr als bisher beschäftigen. Ungleich mehr als das nichtbehinderte Kind braucht jedes behinderte Kind einen seiner Behinderung entsprechenden Kindergartenplatz. In der Kleingruppe, dort sind ja nur höchstens 14 Kinder vorhanden, erhält es jene lebensbegleitende Förderung, die seine Fähigkeiten und Begabungen soweit wie möglich entwickelt. Das Wichtigste aber ist, daß behinderte Kinder durch den Besuch eines Kindergartens die Möglichkeit bekommen, die für sie so bezeichnende Zurückgezogenheit und Ängstlichkeit abzubauen. Die Viel-seitigkeit der Spezialförderung, die einen heilpädagogischen Kindergarten und das Fachpersonal rechtfertigen, könnte im notwendigen Ausmaß bei ständiger Eingliederung in eine Normalgruppe nicht gewährleistet werden. Ferner würde das ständige Rücksichtnehmen für die nichtbehinderten Kinder eine soziale Überforderung bedeuten, die das Endziel, die Weckung der Bereitschaft, Behinderte anzuerkennen, sie zu achten und mit ihnen zu leben, gefährden würde. Deshalb erscheint es am sinnvollsten, heilpädagogische Gruppen an normale Gruppen anzuschließen. Derzeit bestehen ja solche Gruppen schon in Mödling, Krems, Straßhof und in Wiener Neustadt. Es gibt dann viele Ansatzpunkte, wo behinderte und normale Kinder sich aneinander gewöhnen können und man hat mit diesen an normale Kindergärten angeschlossenen Gruppen die besten Erfahrungen gemacht. Tief beeindruckt ist man immer wieder, wenn man beobachtet, wie die dafür ausgebildeten Fachkräfte mit diesen Kindern arbeiten und was sie leisten. Ich habe mir schildern lassen, daß es durch Langzeit-förderung doch gelingt, Kindern, die als nicht bildungsfähig galten, wenigstens jene Fähigkeiten anzueignen, die sie brauchen, um nicht gänzlich auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Wenn wir durch die Schaffung von geeigneten Einrichtungen erreichen, unseren behinderten Kleinkindern so zu helfen, daß sie nicht für ihr ganzes Leben auf Erfolgserlebnisse verzichten müssen, so sollte das für uns eine große Genugtuung sein.

Der erste Weg zu diesen Gruppen müßte die Erfassung der behinderten Vorschulkinder sein. Auf Grund des Mutter-Kind-Passes, der ja bis zum sechsten Lebensjahr verlängert werden soll, müßte das möglich sein. Diesen Ergebnissen entsprechend sollten dann heilpädagogische Gruppen errichtet werden. Ich darf dazu folgenden Resolutionsantrag stellen.

Resolutionsantrag

der Abg. Jirkovsky zu Gruppe 2 des ordentlichen Teiles des Voranschlages für das Jahr 1980, LT 12: ,,Die Landesregierung wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit das Angebot von Plätzen in heilpädagogischen Kindergartengruppen durch Errichtung zusätzlicher Gruppen oder zusätzlicher heilpädagogischer Kindergärten verbessert werden kann und allenfalls geeignete Maßnahmen zu setzen."

Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie bitten, diesen Antrag anzunehmen, denn wir haben in Zusammenarbeit mit den Gemeinden große Fortschritte auf dem Gebiete des Kindergartenwesens erreicht. Nun sollten wir darangehen, für unsere jüngsten Bürger, die an Behinderungen leiden, mehr als bisher zu tun. Das ist nicht nur eine selbstverständliche, sondern eine tief menschliche Verpflichtung. (Beifall bei der SPÖ.)


PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt der Abg. Reischer.
Abg. REISCHER: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag! Wenn man heute immer wieder darauf hinweist, daß ein Drittel der Weltbevölkerung schlecht ernährt ist oder gar hungert, kann man feststellen, daß es die Industrienationen sind, die eine gute Ernährungsbasis aufweisen und sogar in der Lage sind, Agrarprodukte zu exportieren. Diese Länder weisen einen immer kleiner werdenden Anteil an Agrarbevölkerung auf, welcher diese erstaunlichen Leistungen erbringt. Es drängt sich also die Frage auf, wo liegen die Ursachen für diese Leistungen. Grundsätzlich kann hier festgestellt werden, daß ein hoher Ausbildungsgrad der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen mit der Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln Hand in Hand geht.

Die Landwirtschaft erzeugt heute 90% der im Inland benötigten Nahrungsmitteln und ist in der Lage, in einzelnen Sparten, wie beim Getreide, bei der Milchproduktion, beim Wein, bei hochwertigem Zucht- und Nutzvieh, beachtliche Mengen zu exportieren. Man sollte eigentlich meinen, daß man auch zu die-sen Exporten so positiv eingestellt ist wie zu den Exporten der Industrie und des Gewerbes. Nicht immer kann man das feststellen. Immer wieder wird von Überschüssen gesprochen, anstatt daß wir uns da und dort vielleicht einmal bei der Überschußverwertung, wenn man überhaupt von Überschüssen sprechen will, den Kopf zerbrechen müssen und nicht über eine Unterversorgung der Bevölkerung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Nutzung der gegebenen natürlichen Flächen und Faktoren von Grund und Boden und Klima, der Einsatz von Düngung und hochwertigem Saatgut, sowie der modernen Landtechnik erfordert nun einmal umfassende Kenntnis in den einzelnen Sparten und eine gute betriebswirtschaftliche Ausbildung unserer Bauern. Dies alles wird heute dank eines bewährten, vom Gesetzgeber her geregelten Berufsausbildungswesens der bäuerlichen Jugend in Niederösterreich angeboten. Niederösterreich verfügt heute über 17 Landwirtschaftliche Berufs-schulen, davon sind 15 Internatsschulen, welche die Grundausbildung aller in der Land- und Forstwirtschaft tätigen jungen Menschen ermöglichen.

In 22 Fachschulen, davon 14 Burschen- und acht Mädchenfachschulen, wird eine hervorragende Ausbildung gewährleistet und die Fachschulausbildung wird immer mehr auch als Voraussetzung für die Meisterprüfung angesehen. Im Jahre 1966/67 waren von 4.672 Schülern weniger als ein Viertel, also 1.012 an den Fachschulen unterrichtet worden. Im laufenden Schuljahr sind von 4.085 Burschen und Mädchen mehr als die Hälfte, nämlich 2.299 Schüler an den Fachschulen gemeldet und werden dort unterrichtet. Das zeigt vom Wert einer soliden Ausbildung, der sowohl von den Eltern als auch von den Schülern in zunehmendem Maße erkannt wird. Das spricht aber auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Qualität und dem hohen Ausbildungsstand des land- und forstwirtschaft- lichen Schulwesens in Niederösterreich.

Der Trend zu diesen Schulen hält unvermindert an und wir haben die Verpflichtung, Vorsorge zu treffen, daß Lehr- und Internatsräume zeitgemäß ausgestattet und moderne Lehrmittel in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen. Wir haben der Tatsache Rechnung zu tragen, daß das Problem in Niederösterreich nicht lautet, wo nehmen wir die Schüler her, sondern daß das Problem bei den Fachschulen lautet, wie bringen wir unsere Schüler und Schülerinnen unter. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ausgleichsquartiere für Unterricht und Schüler, auch für den außer-schulischen Unterricht, für die Fortbildungstätigkeit, sind keine Lösungen. Überfüllte Internate und Schulklassen sind es schon gar nicht. Wenn ich hier ein Beispiel anführen darf, wurde die Land-wirtschaftliche Mädchenfachschule Sooß für 50 Schülerinnen errichtet. Im laufenden Schuljahr sind dort 127 Schülerinnen untergebracht und zahlreiche Bewerberinnen mußten abgewiesen werden. Eine Anzahl von Schulen, das muß man hier positiv vermerken, wurde sicherlich und wird derzeit durch Neu-, Zu- und Umbau modernisiert und vergrößert und mit einer zeitgemäßen Ausstattung versehen, wenn ich an Pyhra, an Zwettl, an Gießhübl, an Krems, Langenlois, Edelhof und Mistelbach denke. Ein umfangreiches Programm wurde sicherlich hier in den letzten Jahren realisiert und ist nach wie vor in Durchführung. Landesrat Bierbaum hat des öfteren von dieser Stelle aus gesagt, das sei ein Programm der kleinen Schritte, ein Programm der kleinen Schritte im Hinblick auf die stürmische Entwicklung der Strukturänderung in der Land- und Forstwirtschaft. Ich glaube aber, dies gilt nicht für den Bau der einzelnen Schulen, die nach Ausstattung und Umfang nun neu und großzügig geplant, errichtet und ausgestattet wurden. Trotzdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es noch viel zu tun, um das gesamte land- und forstwirtschaftliche Schulwesen an das allgemeinbildende und an das berufsbildende Schulwesen, was die Ausstattung anbelangt, anzugleichen. Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, auch einem der derzeit nicht im Saale ist, dem Herrn Landesrat Bierbaum, für die konsequente Durchführung seines Programmes zu danken und ich möchte auch dem Herrn Landeshauptmannstellvertreter Ludwig danken, daß er die erheblichen finanziellen Mittel bereitgestellt hat. Wir hoffen, daß er sich auch in Zukunft als nächster Freund der bäuerlichen Jugend erweisen wird.

Die Realisierung des landwirtschaftlichen Schulbauprogrammes bringt aber auch bedeutende wirtschaftliche Aspekte. Wenn ich daran denke, daß im laufenden Budget 47,423.000 Schilling nach dem außerordentlichen Voranschlag hiefür vorgesehen sind, so ist das sicher ein beachtlicher Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung, weil ja diese Investitionen vielfach in einkommensschwachen Regionen zum Einsatz kommen. Das Thema des Arbeitsplatzes hat weite Bereiche der Generaldebatte in die-sem Hause beherrscht und es wurden immer wieder Aussagen in der Richtung getätigt, daß im industriellen Bereich die Arbeitsplätze weniger werden. Das unterstreicht aber die Notwendigkeit, daß jedem Arbeitsplatz, ganz gleich in welchem Beruf und in welcher Sparte, eine eminente Bedeutung zukommt. Auch der Arbeitsplatz in der Land- und Forstwirtschaft ist längst nicht mehr so gesichert, wie das allgemein angenommen wird, weil ja die Import- und Exportpolitik der derzeitigen Regierung diesen Arbeitsplatz täglich in Frage stellt.

Ich darf hier vielleicht auf den hohen Kapitaleinsatz eines landwirtschaftlichen Arbeitsplatzes hinweisen. Wenn Sie hier vergleichen, dann haben wir in der Erdölindustrie einen Investitionsbedarf pro Arbeitsplatz von 3,175.000 Schilling, in der Papierindustrie einen Investitionsbedarf von 1,274.000 Schilling, bei den Ackergrünlandwirtschaften 1,270.000 Schilling pro Arbeitsplatz und bei den Gründlandwirtschaften einen Investitionsbedarf von 672.000 Schilling. Sie sehen also, daß gleich an dritter Stelle nach der Papierindustrie der Arbeitsplatz dem Investitionsbedarf nach an dritter Stelle steht mit 1,270.000 Schilling. Dieser hohe Kapitaleinsatz, verbunden mit dem Kapitalbedarf, führt zwangsläufig zu einer Überforderung der bäuerlichen Familien, vor allen Dingen der jungen Hofüber-nehmer. Der junge Bauer ist also bei der Übernahme mit einer Reihe von schweren Belastungen konfrontiert, wenn ich nur an die Kosten des Übergabevertrages denke, an die Verpflichtung, Erbteilforderungen weichender Geschwister abzugelten oder immer höhere Belastungen durch die einseitig erhöhten Einheitswerte und Sozialversicherungsbeträge zu bestreiten. Und nicht zuletzt durch die Tatsache, daß die Wohngebäude in der Landwirtschaft meistens schwer veraltet sind und ungenügende Ausstattungen aufweisen und daß der Maschinenpark in der Land- und Forstwirtschaft in sehr kurzen Abständen immer wieder erneuert werden muß. Dazu kommt, daß der Tauschwert landwirtschaftlicher Produkte gegenüber den Betriebsmitteln immer mehr absinkt und daß sich die Preiskostenschere immer mehr auseinanderbewegt. Das Land Niederösterreich hat hier eine wertvolle Hilfestellung in der Form gegeben, daß es zu den Agrarinvestitionskrediten für Jungübernehmer für Investitionen und Rationalisierung dieser Betriebe einen Zinsenzuschuß von 2% für fünf Jahre gibt. Wir vermeinen nun, daß auch die Bundesregierung und der Bundesminister für Land- und Forst-wirtschaft helfend eingreifen sollte und in der gleichen Weise wie das Land einen Zinsenzuschuß geben soll. Ich erlaube mir daher, einen Antrag in dieser Richtung zu stellen.

Resolutionsantrag

des Abg. Reischer zu Gruppe 2 des Voranschlages des Landes Niederösterreich für das Jahr 1980, LT 12.

,,Der Jungübernehmer eines landwirtschaftlichen Betriebes steht vielfach vor finanziellen Problemen, die sich durchwegs aus Investitionen und Rationlisierungen ergeben. Land Niederösterreich hilft Jungübernehmern durch Stützung der Agrarinvestitionskredite jeweils für die Dauer von fünf Jahren, im Ausmaß von 2%. Im Interesse der Erhaltung der landwirtschaftlichen Unternehmungen wird die Landesregierung ersucht, bei der Bundesregierung und insbesondere beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zu erwirken, daß den Jungübernehmern landwirtschaftlicher Betriebe in gleicher Weise, nämlich durch eine weitere Zinsenverbilligung der Agrarinvestitionskredite, geholfen wird.

Ich ersuche das Hohe Haus, diesem Antrag die Zustimmung zu geben.

Hohes Haus! Ich darf also hier sagen und Sie aufmerksam machen, daß kein Berufsstand ohne Weiterbildung auskommen kann, daß die Menschen in diesem Lande auf die Weiterführung und Weiterbildung nicht verzichten können, schon gar nicht in der Land- und Forstwirtschaft, wo durch Wissenschaft und Forschung die Entwicklung oft sprunghaft vor sich geht. Die Berufsberatung durch die Referenten der Nö Landes-Landwirtschaftskammer und die Bezirksbauernkammersekretäre, durch Betriebsberater und durch die landwirtschaftlichen Lehrkräfte im Rahmen des LFI ist daher, sehr geehrte Damen und Herren, ein Gebot der Stunde. Die Beratung bedeutet für die bäuerlichen Familien und für die Menschen in der Landwirtschaft, unabhängig von Betriebsgröße, unabhängig von Betriebsform, eine wertvolle Hilfestellung bei der Bewältigung der Probleme, die sich hier ergeben. Ich darf Ihnen nur einige Zahlen nennen. In den Jahren 1975 bis 1979 wurden nachstehende Beratungsleistungen durchgeführt: 150.130 Einzelberatungen am Hof, 421.331 Einzelberatungen am Sprechtag, 11.007 Fachtagungen und Versammlungsberatungen in Gruppen mit 426.000 Teilnehmern, 1.881 Kurse mit 161.577 Teilnehmern, 355 Vorführungen mit 30.550 Teilnehmern, 555 Feldbegehungen mit 20.800 Teilnehmern und 1.588 Lehrfahrten mit Bauern mit 71.900 Teilnehmern. Das breitgestreute Weiterbildungsprogramm der Fachabteilung der Landes-Landwirtschaftskammern, der Bezirksbauernkammern, der Arbeitsgemeinschaften, der Bäuerinnen und der Meister in der Land- und Forstwirtschaft sowie des ländlichen Fortbildungswerkes wird jährlich nach dem aktuellen Bedarf erstellt, aufeinander abgestimmt und im LFI-Veranstaltungsprogramm zusammengefaßt.

Die Beratungskräfte der Niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer - hier gibt es bereits beachtliche Probleme, zu denen ich nun kommen will - werden zahlenmäßig immer weniger und sollen hier den anwachsenden Beratungsaufgaben, aber auch den anwachsenden Verwaltungs-aufgaben gerecht werden. Es ist an den landwirtschaftlichen Fachschulen so, daß durch den vermehr-ten Unterricht bei den mehrjährigen Fachschulen auch die Lehrkräfte nicht mehr im ausreichenden Ausmaß greifbar sind, weil sich ja die Beratungstätigkeit außerhalb der Lehrverpflichtung abspielt, weil vor allen Dingen die Jugendarbeit, aber auch die Beratungsarbeit bei den Bäuerinnen vornehmlich an Abenden durchgeführt und abgewickelt werden kann. Dazu kommen dann doch finanzielle Einschränkungen. Der Herr Bundesminister Haiden hat 1978 und 1979 zum Beispiel keine Zuschüsse zu den Reisekosten der Beratungskräfte gewährt und diese gestrichen. Alle Vorsprachen bei Bundeskanzler Kreisky, bei Vizekanzler Androsch und beim Minister Haiden sind bisher erfolglos geblieben. Man muß also daraus schließen, daß diesen Herren an der Weiterbildung der ländlichen Bevölkerung, der bäuerlichen Bevölkerung nicht sehr viel gelegen ist (Abg. Stangl: Sehr viel sogar!) oder daß sie vielleicht gar nicht erwünscht ist. Wir würden uns sehr freuen, wenn hier doch ein gewisses Umdenken Platz greifen würde.

Wenn immer wieder hier im Hause, in den vergangenen Tagen und auch heute, vom Umschichten die Rede ist, dann kann sich die bäuerliche Bevölkerung unseres Landes schon denken, wo und wie diese Umschichtung erfolgen wird. Es ist ja aus dem Budget des Bundes ersichtlich, daß man vor allen Dingen bei der Land- und Forstwirtschaft zu sparen beginnt und sogenannte Umschichtungen vornimmt, die dann der einzelne Bauer auch zu spüren bekommt. Ich glaube, daß dies sicherlich nicht der richtige Weg ist, um Wirtschaftspolitik zu betreiben. Wenn wir es mit der Beratungstätigkeit auch in Zukunft ernst nehmen, müßte doch eine Reihe von neuen Maßnahmen gesetzt werden, nämlich die Anstellung von Beratern und Menschen, die in der Lage sind, mit den Bauern zu reden und diese Beratungen auch im benötigten Ausmaß abzuhalten. Eine zusätzliche finanzielle Zusicherung des Bundes und des Landes Niederösterreich wäre erforderlich, um die Beratungstätigkeit auch für die kommenden Jahre zu sichern.

Letzten Endes wird auch im Grünen Bericht der Landes-Landwirtschaftskammer Niederösterreich immer wieder die Errichtung eines Bildungshauses für die berufsbezogene Erwachsenenbildung als notwendig erachtet, um den Anforderungen einer entsprechenden Weiterbildung auch hier gerecht werden zu können. Auch hier müßte es letztlich das Ziel sein, heraus aus den Wirtschaftshäusern und heraus aus den Behelfsheimen, Schaffung eines zweckentsprechenden Bildungshauses. Gerade die Kurstätigkeit bei den Bäuerinnen und bei der Landjugend zeigt, daß hier weniger Fachthemen behandelt werden, sondern daß es bei diesen Kursen vielmehr darum geht, das Leben im vorhandenen Rahmen und mit den gegebenen Möglichkeiten schöner und reicher zu gestalten und so auch ein zufriedeneres Klima zu schaffen.

Ich glaube also zusammenfassend sagen zu können, daß die Berufsausbildung und das Schulwesen deutliche und augenscheinliche Erfolge zu verzeichnen haben. Wenn wir heute auf Grund von Prüfungen in Niederösterreich sagen können, daß rund 23.400 Menschen einen Berufstitel erworben haben, daß darunter 3.157 geprüfte Meister sind, so ist das ein eindeutiger Beweis für eine gute Schul- und Ausbildungspolitik. Ich glaube, hier soll und darf es keinen Stillstand geben, hier müssen Bund und Land sich immer ihrer Verpflichtung bewußt sein gegenüber der bäuerlichen Jugend, gegenüber einem Berufsstand, der die Ernähung sichert und unwiederbringliche Werte bewahrt. Wenn ich nur an eine gesunde Erholungslandschaft denke, die auch den Städtern dient, wenn ich daran denke, daß es die Landwirtschaft ist, die auf dem flachen Lande ein großes wirtschaftliches Potential darstellt, ohne das die vielen anderen Berufe auf dem flachen Land eigentlich weniger Existenz-berechtigung hätten, müssen wir doch, wenn wir wirtschaftliche Überlegungen anstellen, immer wieder sagen, daß es ohne Bauern in diesem Lande keine sichere Zukunft gibt und daß es ohne gut aus-gebildete Bauern keinen gesunden und funktionsfähigen ländlichen Raum geben kann. (Beifall bei der ÖVP.)


PRÄSIDENT Dipl.-Ing. ROBL: Zum Worte gelangt Herr Abg. Höger!

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