§ 23 Abs 3 SGB XII ist bis zu einer Entscheidung der Ausländerbehörde über die beantragte Aufenthaltsgewährung nicht anwendbar. Für das Gericht stellt sich im Ergebnis der Fall nicht anders dar als bei asylsuchenden Ausländern.
§ 1 Abs. 2 AsylbLG - Leistungen bei Aufenthaltserlaubnis bis zu 6 Monaten
OVG Lüneburg 4 M 137/99 v. 04.02.99, IBIS C1418, NVwZ-Beilage I 99, 47, DVBl. 1999, 468; GK AsylbLG § 1 Abs. 2 OVG Nr. 1.Leitsatz: "Ausländer, die nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigt und damit von Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen sind, bleiben es nach