Plenarprotokoll


Vizepräsident Oliver Keymis



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Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Bolte. – Für die FDP-Fraktion hat Herr Kollege Dr. Orth das Wort.

Dr. Robert Orth (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Zuhören habe ich die ganze Zeit überlegt: Was ist das hier? Ist das jetzt eine Videoüberwachungs-Grund-satzdebatte? Ist das ein Zwiegespräch? Oder ist es nicht vielmehr das, was ich meine, was es ist, nämlich eine aufgeblähte Debatte um einen Antrag herum, der in der Substanz eigentlich nur abzulehnen ist, meine Damen und Herren?

(Beifall von der FDP)

Wir Liberale sind gegen flächendeckende Videoüberwachung, das ist doch gar nicht die Frage. Auch wollen wir, dass dem Staat auf die Finger geschaut wird. Herr Kollege Golland, natürlich misstrauen wir auch dem Staat. Erst einmal misstrauen wir jedem. Wir wollen Kontrolle haben. Insofern muss man, glaube ich, auch versuchen, dass der Staat möglichst wenig von den Bürgerinnen und Bürgern aufnimmt. Alles andere wäre blauäugig.

Als wir hier von 2005 bis 2010 mit einem liberalen Innenminister regiert haben, haben wir – diesen Grundsatz können Sie vielleicht auch einmal wieder hervorkramen – jedenfalls immer davon gesprochen, dass wir eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wollen. Das heißt aber nicht, dass wir nunmehr wieder Untertanen werden wollen, meine Damen und Herren.

(Zurufe von den PIRATEN: Hört, hört!)

Wenn aber die Piraten in diesem Antrag hier ein Register fordern, dann muss man sich doch fragen: Wieso will eine Partei, die sich Datenschutz auf die Fahnen schreibt, nun auch noch ein solches Register?

(Beifall von der FDP)

Sie können schon heute erfahren, wo sich jede öffentlich aufgehängte Kamera befindet. Geht es Sie aber wirklich etwas an, wenn ein Privatmann eine Kamera installiert? Ich meine: nein. Privat ist privat, und dafür hat sich der Staat überhaupt nicht zu interessieren.

(Lukas Lamla [PIRATEN]: Aber nicht im öffentlichen Raum!)

Wenn Sie des Nachbars Katze filmen wollen, wenn sie Ihnen den Goldfisch aus dem Teich holt, ist das doch Ihre Privatsache. Das geht doch niemanden in dieser Welt etwas an.

(Beifall von der FDP)



Vizepräsident Oliver Keymis: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollege Schwerd?

Dr. Robert Orth (FDP): Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage, weil nämlich die Zwischenfragen der Kollegen der Piraten heute mehr Erzählwettbewerbe sind, und auf diese habe ich heute wirklich keine Lust.

(Beifall von der FDP)

Wir wollen effektiv kontrollieren, gar keine Frage. Deswegen wollen wir aber auch von Vornherein die Voraussetzungen begrenzen, Videokameras im öffentlichen Raum aufzuhängen. Die eigentliche Frage, mit der man sich auseinandersetzen muss, ist doch: Ist eine Kamera legal oder nicht? Bringt es etwas, oder bringt es nichts? Dazu muss ich sagen: Auf der Bolkerstraße in Düsseldorf hängt seit einiger Zeit eine Kamera vom Polizeipräsidenten. Es werden entlang der Straße immer mehr Kameras. Nun heißt es schon: Wir müssen auch in die Seitenstraßen schauen.

Das sind die Debatten, über die es lohnt, zu streiten; aber bitte nicht noch ein Register mehr. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Danke schön, Herr Dr. Orth. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Jäger.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Videokameras sind kein Allheilmittel für mehr Sicherheit. Ich denke, meine Damen und Herren, darin sollten wir uns einig sein.

(Beifall von den PIRATEN)

– Klatschen Sie nicht zu früh. – Sie sind auch nicht per se eine Einschränkung von Freiheitsrechten. Ich meine, wenn wir diesen Antrag in den Ausschüssen beraten, sollten wir uns vor einem solchen Schwarz-Weiß-Denken verabschieden. Das tut dem Thema nicht gut.

Der Antrag der Piraten, Herr Herrmann, hat ein Manko. Zwar haben mir meine Mitarbeiter diesen Antrag umweltfreundlich auf zwei Seiten ausgedruckt. Inhaltlich bleibt er trotzdem einseitig. Das hat damit zu tun, meine Damen und Herren, dass Sie eben nicht die notwendige Differenzierung, die notwendige Abwägung unterschiedlicher Grundrechte vornehmen, sondern nur eines nach vorne stellen. Deshalb machen Sie es sich aus meiner Sicht zu einfach.

Sie verschweigen im Wesentlichen, aus welcher Motivation heraus, aus welchen Gründen heraus überhaupt Kameras installiert werden. Es geht nämlich in erster Linie nicht darum, diese Kameras zum Privatvergnügen, aus Voyeurismus oder als Beschäftigungstherapie aufzustellen. Ihr Antrag geht da sehr in Richtung eines Generalverdachtes. Im Wesentlichen werden diese Kameras aufgestellt, um mehr Sicherheit zu erzeugen, in einzelnen Fällen Straftaten zu verhindern, aber eben auch als Beweismittel, um hinterher Straftaten aufklären zu können.

Das können im Übrigen Kameras alleine überhaupt nicht. Deshalb bin ich froh, dass wir das Instrumentarium der Beobachtung des öffentlichen Raumes durch die nordrhein-westfälische Polizei auf zwei Standorte beschränkt haben. Diese zwei Standorte kennzeichnet ein wesentliches Kriterium: Es findet nämlich keine Videoaufzeichnung nur mal so statt, sondern hinter der Kamera sitzen Polizeibeamte, und Einsatzkräfte sind vor Ort und können bei der Begehung von Straftaten unmittelbar eingreifen.

Herr Golland, ein schönes Beispiel dafür, dass eine solche Kamera keinerlei Straftaten verhindert: Mitten in der Düsseldorfer Altstadt – für jeden sichtbar – gibt es eine Kamera, und trotzdem gehen die Düsseldorfer oder Nicht-Düsseldorfer – die Touristen aus dem Umland –, vom Altbier beseelt, hin und hauen sich unterhalb dieser Kamera die Köpfe ein. Es ist ein schönes Beispiel dafür, dass Videokameras in der Tat Straftaten nicht unbedingt verhindern, dass aber Einsatzkräfte, wenn man sie vor Ort hat, mit den Mitteln der Videoaufzeichnung direkt zugeführt werden und Schlimmeres verhindern können.

Ich kann diesem Antrag einen positiven Aspekt abgewinnen: dass er nämlich nicht zur direkten Abstimmung gestellt ist. Das gibt uns die Chance, in den Ausschüssen eine breite Diskussion durchzuführen, genau diese Abwägung von Grundrechten miteinander zu diskutieren. Dabei sollten wir uns einige Fragen stellen und sie möglicherweise auch beantworten. Dabei geht es um die Frage der Zuständigkeit und um rechtliche Fragen. Natürlich geht es auch um die Frage des Aufwandes für die Einrichtung und die Pflege eines solchen Registers. Und wir sollten versuchen, die zentrale Frage zu beantworten: Nutzt ein solches Register tatsächlich den nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürgern?

Von daher freue ich mich auf eine hoffentlich differenziertere Debatte als hier. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Herzlichen Dank, Herr Minister Jäger. – Damit sind wir am Ende der Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/5280 an den Innenausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und die Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist dafür? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Es ist einstimmig so überwiesen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

11 Gesetz zur Änderung des Kirchensteuerge-setzes und des Kirchenaustrittsgesetzes

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/4775

Änderungsantrag


der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/5371

Beschlussempfehlung


des Hauptausschusses
Drucksache 16/5087

zweite Lesung

Die Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, heute keine Debatte durchzuführen.

Wir kommen somit zur Abstimmung erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Grünen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – SPD und Grüne sowie die Fraktion der Piraten.

(Zuruf von der CDU: Wir stimmen zu!)

– Die CDU auch. Pardon! Wer stimmt dagegen? –

(Zuruf von der CDU)

– Hat er auch zugestimmt?

(Zuruf von der CDU: Ja!)

Gibt es Enthaltungen? – Dann bin ich wunderbar erfreut darüber. Ich habe keine Enthaltung gesehen. Dann ist das einstimmig so beschlossen, und Änderungsantrag Drucksache 16/5371 ist angenommen.

Zweitens stimmen wir nun ab über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4775. Der Hauptausschuss empfiehlt in der Drucksache 16/5087, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Darüber stimmen wir jetzt ab – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer stimmt dem so zu? – SPD, Grüne, CDU, FDP und die Piraten sowie der fraktionslose Kollege Stein. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Ist nicht der Fall. Damit ist auch dies einstimmig beschlossen, der Gesetzentwurf Drucksache 16/4775 mit den zuvor beschlossenen Änderungen angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

12 Zweites Gesetz zur Modernisierung des Vermessungs- und Katasterwesens (Zweites Katastermodernisierungsgesetz)

Gesetzentwurf


der Landesregierung
Drucksache 16/4380

Beschlussempfehlung und Bericht


des Innenausschusses
Drucksache 16/5246

zweite Lesung

Auch hier haben sich die Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt, heute nicht zu debattieren.

Wir kommen gleich zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/5246, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Piratenfraktion, des Abgeordneten Stein, der CDU und der FDP ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/5246 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/4380 in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

13 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Bereinigung des als Landesrecht fortgeltenden ehemaligen Reichsrechts

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/4661

Beschlussempfehlung und Bericht


des Innenausschusses
Drucksache 16/5245

zweite Lesung

Hier haben sich die Fraktionen wiederum verständigt, heute nicht zu debattieren.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt mit der Drucksache 16/5245, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – SPD-Fraktion und die Grünen, die CDU-Fraktion sowie Herr Stein. Wer stimmt dagegen? – Die FDP-Fraktion. Und wer enthält sich? – Die Piratenfraktion. All das ist zusammengefasst ein eindeutiges Ergebnis. Die Beschlussempfehlung Drucksache 16/5245 ist angenommen. Der Gesetzentwurf Drucksache 16/4661 ist in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zu:

14 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst in Nordrhein-West-falen

Gesetzentwurf
der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/4575

Beschlussempfehlung und Bericht


des Innenausschusses
Drucksache 16/5244

zweite Lesung

Alle Fraktionen haben sich darauf verständigt, heute nicht zu debattieren.

Kommen wir zur Abstimmung. Hier empfiehlt der Innenausschuss in Drucksache 16/5244, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer stimmt dem zu? – SPD und Grüne, CDU, FDP und Piratenfraktion sowie Herr Stein. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen im Hohen Hause? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung Drucksache 16/5244 einstimmig angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/4575 in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

15 Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes und zur Änderung jagdlicher Vorschriften

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/3457

Änderungsantrag


der Fraktion der CDU
Drucksache 16/5357

Beschlussempfehlung und Bericht


des Ausschusses
für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Drucksache 16/5296 – Neudruck

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Herrn Meesters für die SPD-Fraktion. Sie haben das Wort, Herr Kollege.

Norbert Meesters (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne! Die heute vorliegende sogenannte kleine Novelle des Landesjagdgesetzes ist wichtig und notwendig, damit die verfassungsmäßige Verwendung der Landesjagdabgabe auch zukünftig gewährleistet ist.

Einige Jagdscheininhaber hatten ja die Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Regelung bezweifelt und daher verwaltungsgerichtliche Klage eingereicht. Im Rahmen eines Erörterungstermins gab der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichtes für NRW im August 2012 den rechtlichen Hinweis, dass es die derzeitigen Regelungen der nordrhein-westfälischen Jagdabgabe im Hinblick auf Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion für verfassungsmäßig bedenklich halte.

Diesen Hinweis haben wir und hat die Landesregierung aufgenommen. Wir begegnen ihm nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag. Auch der Landesjagdverband war in die Erarbeitung eingebunden und steht nach eigener Aussage grundsätzlich hinter dieser Novelle.

Welche Konsequenzen hat das nun für uns? Mit der Gesetzesänderung entfällt die Finanzierung der Oberen Jagdbehörde aus Mitteln der Jagdabgabe, da hoheitliche Aufgaben aus dem Landeshaushalt finanziert werden müssen. Damit erfolgt dann auch gleichzeitig eine Verlagerung der Aufgaben auf die Untere und die Oberste Jagdbehörde.

Die Finanzierung der Forschungsstelle aus der Jagdabgabe erfolgt nur noch für Aufgaben, die sich aus der Finanzierungsverantwortung der Jagdabgabepflichtigen eindeutig zuordnen lassen. Daraus folgt auch, dass die Obere Jagdbehörde entfällt. Die bisherigen hoheitlichen Aufgaben der Oberen Jagdbehörde werden auf das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz – LANUV – übertragen.

Außerdem wird die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung dem Landesamt zugeordnet. Und weil dies die Mitarbeiter stark interessiert: Sie verbleibt am jetzigen Standort. Es wechselt die Plakette an der Tür und natürlich der Vorgesetzte.

Der neben dem Gesetzentwurf vorgelegte Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen im Umweltausschuss hat wichtige Aspekte aufgenommen, die im Laufe der Anhörung deutlich wurden. Den in der Anhörung von Sachverständigen vorgebrachten Bedenken wurde Rechnung getragen. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Gruppennützigkeit der Abgabe.

Im Zuge der Beratungen wurde klar: Nur durch eine eindeutige Definition und Einschränkung der Mittelverwendung lässt sich die notwendige Verfassungskonformität erreichen. Daraus ergibt sich mit der Änderung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf eine Präzisierung des Bereichs „Bildung“, der durch den Begriff „Weiterbildung“ ersetzt wird.

Im Zuge der Anhörung wurde deutlich, dass die Öffentlichkeitsarbeit für das Jagdwesen aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Diesem wichtigen Hinweis tragen wir Rechnung, indem die unter § 57 Abs. 3 Nr. 4 genannten Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im Änderungsantrag gestrichen werden.

Dafür wird die Wildbretvermarktung als gruppennützige Tätigkeit näher bestimmt, weil sie sich auf eine Kernkompetenz der Jäger bezieht und sich somit eine spezifische Sachnähe der Abgabepflichtigen ergibt. Was mich in diesem Zusammenhang freut, ist, dass sich der Präsident des Landesjagdverbandes, Herr Müller-Schallenberg, in seiner Rede am gestrigen parlamentarischen Jägerabend dahin gehend äußerte, er hätte den Änderungsantrag zur Wildbretvermarktung äußerst positiv zur Kenntnis genommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf wird der Zielsetzung gerecht, eine gruppennützige und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche Gesetzesregelung vorzulegen.

Erlauben Sie mir angesichts des andauernden Dialogprozesses bei der Erarbeitung der großen Novelle des Landesjagdgesetzes noch einen Hinweis: Mit der jetzt vorliegenden Novelle soll die Befristung des geltenden Jagdgesetzes bis Mitte 2015 verlängert werden. Dies ist zugleich ein Signal an den Landesjagdverband, dass sich die Landesregierung beim anstehenden und durchaus noch umstrittenen ökologischen Landesjagdgesetz Zeit für eine seriöse Beratung nimmt, um dann hoffentlich zu einem Ergebnis zu kommen, mit dem alle gut leben können.

Ich möchte festhalten, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes die richtigen Weichen stellt, um eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Jagdabgabe zu gewährleisten. Der Änderungsantrag nimmt die relevanten Hinweise aus der Anhörung auf. Deshalb findet die Beschlussempfehlung des Ausschusses selbstverständlich unsere Zustimmung. – Ich danke denen, die zugehört haben, für ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Meesters. Sie haben in Ihrer Rede von einem andauernden Dialogprozess gesprochen. Dieser findet hier im Raum ebenfalls statt.

(Heiterkeit)

Ich würde mich freuen, wenn dies etwas leiser möglich wäre. Dann kann man dem Redner besser zuhören. Wir alle hier oben hatten das Gefühl, dass es während des ersten Redebeitrags sehr laut war. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Kollege Deppe. Er hat es hoffentlich etwas leiser. Bitte schön.

Rainer Deppe (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen haben Sie viel Unruhe in die Jägerschaft gebracht.

(Zurufe: Oh!)

Aber ebenso verunsichert wie die Jäger sind die Landwirte und Waldbauern, die Fischer, die Menschen, die fürchten, ihr Hund könne sich mit der Fuchsräude anstecken, und die Gartenbesitzer, die fassungslos in ihren Gärten stehen, wenn die Wildschweine wieder einmal alles auf links gedreht haben. Alle diese Menschen sind verunsichert, weil Sie vor der Wahl im Mai nicht sagen, was sie im Jagdrecht wirklich im Schilde führen.

(Beifall von der CDU)

Jeder weiß, dass etwas kommt. Keiner weiß genau, was passieren wird, aber jeder weiß, dass es nicht besser, sondern schlechter werden wird – nur wie schlecht, das ist noch offen.

Die heute zu verabschiedende kleine Jagdrechtsnovelle gibt einen Vorgeschmack auf das, was Sie wirklich beabsichtigen. Hier geht es zunächst einmal um die Jagdabgabe. Die CDU will, dass die Regelung auf Dauer angelegt und vor allem verfassungskonform ist, meine Damen und Herren.

Im Vordergrund muss dabei stehen: Erstens. Die Aufgabe und die damit verbundene Ausgabe müssen speziell der Gruppe der Abgabepflichtigen zuzuordnen sein. Zweitens. Es muss eine Finanzierungsverantwortung seitens dieser Gruppe bestehen. Drittens. Eine gruppennützige Verwendung der Gelder muss gesichert sein.

Das ist der Tenor der berühmten CMA-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es führt aus, dass der Nutzen für die Abgabepflichtigen evident sein muss. Und das erreichen Sie mit diesem Gesetz nicht.

(Beifall von der SPD)

Wir haben die verfassungsrechtlichen Bedenken in unseren Gesetzesvorschlag berücksichtigt. Wenn Sie das auch getan hätten, dann hätten Sie eine präzisere Beschreibung des Aufgabenkatalogs formuliert. Darüber hinaus hätten Sie der durch das Gesetz legitimierten Landesvereinigung der Jäger ein Mitentscheidungsrecht bei den Aktivitäten der Forschungsstelle zugebilligt. Schließlich hätten Sie dafür gesorgt, dass die Mittel der Jagdabgabe vom Landeshaushalt sauber getrennt verwaltet werden. Dies ist zwingend erforderlich. Das wissen Sie, aber Sie tun es nicht.

(Norbert Meesters [SPD]: Falsch!)

Sie wollen sich nämlich den Zugriff auf die 3 Millionen € sichern, die jedes Jahr von den 80.000 Jagdscheininhabern unseres Landes aufgebracht werden.

(Norbert Meesters [SPD]: Auch falsch!)

Jägergeld in Remmel-Hand – das beabsichtigen Sie mit dieser Gesetzesänderung.

(Beifall von der CDU)

Dazu passt auch, wie Sie die Forschungsstelle zum LANUV verschieben wollen. Wir wollen, dass diese mittlerweile sehr gut anerkannte Forschungsstelle weiterhin als Dienststelle unter dem Dach des Landesbetriebs Wald und Holz NRW erhalten bleibt. Das wollen auch die Beschäftigten, Herr Meesters.

Die Stellungnahme des Bundes Deutscher Forstleute und somit der zuständigen Gewerkschaft war dermaßen eindeutig, wie sie es eindeutiger nicht hätte sein können. Aber das interessiert Sie nicht. Was ist bloß aus der SPD geworden?

(Zurufe: Oh!)

Sie haben einmal etwas darauf gegeben, wenn die Gewerkschaften etwas gesagt haben. Aber wenn die Grünen die Marschrichtung vorgeben, dann folgt die SPD ganz artig. Arbeitnehmerinteressen und SPD – das war einmal.

(Beifall von der SPD)

Sie werden mit dieser Gesetzesänderung die Jagdabgabe nicht rechtssicher machen. Sie provozieren geradezu weitere Klagen. Und ich behaupte, Sie nehmen zumindest billigend in Kauf, dass die Jagdabgabe eines Tages komplett von den Gerichten gekippt wird. Ich behaupte sogar – und damit gehe ich noch einen Schritt weiter –, dass Ihnen das sogar recht wäre.

Sie wissen, dass das Jagdwesen ohne die Abgabe in Nordrhein-Westfalen geschwächt würde, dass ohne die Jagdabgabe eine ausreichend große Zahl von Schießständen nicht auf den neuesten technischen Stand gebracht werden kann. Sie wissen außerdem, dass die Versuchsreviere ohne die Jagdabgabe nicht zu unterhalten sind. Am Ende würde die Jagd geschwächt – und das ist offenbar das, was Sie beabsichtigen. Das passt zu der Linie, die die Landesregierung seit 2010 verfolgt.

Wir, meine Damen und Herren, bekennen uns zu einem funktionsfähigen Jagdwesen in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehört als ein Mosaikstein auch eine funktionierende Jagdabgabe.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Deppe. – Nun spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Rüße.

Norwich Rüße (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Deppe, der Trachtenjanker hat Ihrer Rede auch nicht wirklich weitergeholfen.

(Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der CDU)

Zu Beginn möchte ich, Herr Deppe, zwei Dinge feststellen. Es zeigt sich schon an dieser kleinen Stelle, dass das, was Sie uns seit zweieinhalb Jahren vorpredigen und vorbeten, nämlich das ewige Mantra vom bewährten deutschen Jagdrecht, nicht stimmt und dass wir recht haben, dass nämlich jedes Gesetz hin und wieder zu überprüfen und zu modernisieren ist.

(Unruhe von der CDU und der FDP)

Es gibt immer wieder die Notwendigkeit, auf gesellschaftlichen Wandel, auf rechtliche Veränderungen einzugehen. Das haben wir an der Stelle mit der Gruppennützigkeit getan. An anderer Stelle werden wir es mit der großen Novelle machen, in der es unter anderem um Tierschutz geht.

Diesen großen Überarbeitungsbedarf, den Sie von der CDU und von der FDP immer wieder leugnen, gibt es einfach. Ich glaube, feststellen zu können, dass Sie da sogar dem Landesjagdverband eindeutig hinterher hinken.

(Beifall von den GRÜNEN)

Was man heute auch feststellen muss, Herr Deppe: Wenn wir keine Jagd mehr wollten, dann würden wir an dieser Stelle etwas ganz anderes tun. Wir aber haben die Jagdabgabe neu ausgestaltet. Und wir machen sie auch verfassungsfest. Wir haben das genau deshalb gemacht, weil wir auch in Zukunft eine Jagd in Nordrhein-Westfalen haben wollen. Wir wollen sie aber nachhaltig und ökologischer haben. Deshalb wird es weitere Änderungen geben.

Wir haben die verfassungsrechtlichen Bedenken aufgegriffen. Mit den Änderungen sind wir auf die Anregungen aus der Anhörung eingegangen. Wir haben sie völlig ausreichend verarbeitet. Ich bin mir sicher, dass das auch in Zukunft Bestand haben wird.

Wir stellen auch – da bin ich ganz anderer Meinung als die Opposition –das Mitspracherecht der Jägerschaft ausreichend dar. Sie kann mitreden, was mit den Mitteln zukünftig gemacht wird, wie sie verwendet werden.

Der Vorschlag der CDU – oder soll ich besser sagen: der Vorschlag des Landesjagdverbandes, denn von dort stammte er –, diese Gelder direkt dem Landesjagdverband zur Verfügung zu stellen, ist aus unserer Sicht absolut indiskutabel. Wenn der Landesjagdverband Geld hätte haben wollen, dann hätte er vielleicht selbst für die Abschaffung der Jagdabgabe plädieren sollen. Dann muss man sich selbst darum bemühen, die Mittel einzuwerben. Da muss man höhere Mitgliedsbeiträge einnehmen. Dann kann man über eigene Mittel verfügen.

Aber der Weg, dass der Staat die Jagdabgabe eintreibt und sie an den Jagdverband weiterleitet, ist aus unserer Sicht überhaupt nicht machbar, ist vor allem auch deshalb nicht machbar, weil gar nicht alle Jäger im Landesjagdverband organisiert sind.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das geht überhaupt nicht.

Wir hätten dann Abgabepflichtige mit der Pflicht zu zahlen, die aber keinerlei – auch kein indirektes – Mitspracherecht hätten, was mit den Geldern passiert. Deshalb ist der jetzt geplante Weg über den Jagdbeirat aus unserer Sicht deutlich besser. Dadurch wird Mitsprache garantiert. Es wird vor allem eine klare Transparenz über die Verwendung der Mittel ermöglicht.

Herr Meesters hat es angesprochen: Auch die Straffung der Jagdverwaltung wird jetzt vollzogen, weil die Mittel der Jagdabgabe nicht mehr zur Mitfinanzierung der Oberen Jagdbehörde verwendet werden dürfen. Wir halten es allerdings auch für einen Schritt, der die Jagdverwaltung insgesamt verbessern wird.

Wir verlängern das Jagdrecht noch einmal um ein halbes Jahr. Das ist unserer Meinung nach ein völlig ausreichender Zeitraum, um den Prozess abzuschließen. Wir haben einen langen Dialogprozess hinter uns. Ich glaube, dass wir allen Beteiligten hinreichend Gelegenheit gegeben haben, sich einzubringen. Von daher macht es auch Sinn, dass wir das Jagdrecht wirklich auf die Zielgerade bringen und nicht noch einmal auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben, wie Sie von der CDU es gewollt haben.



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