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VG Aachen 6 K 1621/00, U.v. 04.04.03, IBIS M3589, GK AsylbLG § 1 Abs. 3 VG Nr. 2



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VG Aachen 6 K 1621/00, U.v. 04.04.03, IBIS M3589, GK AsylbLG § 1 Abs. 3 VG Nr. 2 www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/docs/C2444.pdf Leistungen nach AsylbLG für anerkannte Konventionsflüchtlinge, denen noch kein Flüchtlingspass ausgestellt wurde. Aufgrund § 1 Abs. 3 AsylbLG haben nur anerkannte Asylberechtigte bereits mit der Flüchtlingsanerkennung Anspruch auf Leistungen nach BSHG, Konventionsflüchtlinge sind dort nicht genannt. Deren Leistungsberechtigung nach AsylbLG endet gemäß § 1 Abs. 2 erst, wenn ihnen eine Aufenthaltsgenehmigung mit mehr als 6 Monaten Geltungsdauer erteilt worden ist (ebenso OVG Nds. 4 M 137/99 v. 4.2.99; GK AsylbLG § 1 Rn 85ff). § 1 Abs. 2 AsylbLG begründet eine Leistungsberechtigung nach AsylbLG auch dann, wenn die Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 entfallen ist.

  • Anmerkung: Die Entscheidung berücksichtigt nicht, dass nach § 67 Abs. 1 Nr. 6 AsylVfG mit Rechtskraft der Flüchtlingsanerkennung die Aufenthaltsgestattung erlischt und somit keine der in § 1 Abs. 1 AsylbLG genannten Anspruchsvoraussetzungen mehr vorliegt. Auch § 1 Abs. 2 AsylbLG ist nicht einschlägig, da diese Bestimmung nach ihrem Wortlaut ebenfalls eine Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 voraussetzt, die vorliegend aber erloschen ist.
    Schließlich übersieht das VG, dass der Verweis auf das AsylbLG gegen das Gebot der fürsorgerechtlichen Inländergleichbehandlung von Flüchtlingen in Art 23 GK und Art 1 EFA verstößt. Zudem wird Willkür der Behörden legitimiert, die die Ausstellung von Flüchtlingspässen monatelang verschleppen um vordergründig Sozialhilfe zu sparen, tatsächlich aber Integration verhindern und Mehrkosten verursachen. Dies widerspricht auch Sinn und Zweck des AsylbLG. Mit dem ZuwG wird die Rechtslage eindeutiger, da nach Flüchtlingsanerkennung "bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis der Aufenthalt als erlaubt gilt" (§ 25 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 25 Abs. 1 Satz 3 AufenthG) und somit auch "rechtmäßig" im Sinne der GK bzw. des EFA ist.



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